und dass die Landesregierung inzwischen mit zwei Aktionen einmal 7 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dann noch einmal mehr als 5 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgebaut hat.
Ich komme damit zu dem Papier von Oppermann und Gabriel und den Spiegelreferaten. Sie scheinen überhaupt nicht zu wissen, was Spiegelreferate sind. Was Oppermann und Gabriel meinten, war beispielsweise ein Spiegelreferat für Wirtschaft im Umweltministerium, um zu kontrollieren, ob das Wirtschaftsministerium falsche Straßen baut. So etwas haben die beiden gemeint. Eine Staatskanzlei kann überhaupt nicht anders funktionieren als mit Spiegelreferaten. Darum geht es hier.
Insofern sollten Sie sich, wenn Sie sich mit solchen Fragen auseinander setzen, in der Sache informieren. Dann wäre eine Diskussion auch möglich.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe darum die Beratung.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Wenn Sie den Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht mit der Federführung beauftragen und die Ausschüsse für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie für Haushalt und
Finanzen mitberaten lassen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Danke schön. Stimmt jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann haben Sie so beschlossen, meine Damen und Herren.
Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung: Aktionsplan gegen Gewalt in der Familie: Vorbereitende Maßnahmen und Gesetzesänderungen zur sofortigen Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes (Bundesgesetz) in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2286
Tagesordnungspunkt 32: Erste Beratung: Schutz und Hilfe für Opfer von Straftaten in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2300
Der Antrag der Fraktion der CDU wird von Frau Kollegin Schliepack eingebracht. Ich erteile ihr das Wort. Ich gehe davon aus, dass sie gleichzeitig die Redezeit ihrer Fraktion in Anspruch nehmen wird. Bitte schön, Frau Schliepack!
So ist es. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bewältigung der Zunahme der Zahl von Gewalttaten ist für die Gesellschaft eine besondere Herausforderung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Gewalt von Rechts oder Links, um Gewalt gegen Behinderte oder Ausländer, um Gewalt gegen Kinder oder Frauen handelt.
Von der Politik wird erwartet, dass sie Instrumentarien schafft, um die Gewalt wirkungsvoll bekämpfen zu können. Heute liegen uns zwei Anträge vor, die jedoch von ihrer Zielsetzung her völlig unterschiedlich ausgerichtet sind. Im Mittelpunkt der Strafverfolgung stehen die Täter, aber die Belange der Opfer dürfen von uns nicht vernach
Gewalt in Familien, insbesondere gegen Frauen und Kinder, hat viele Gesichter und begegnet uns an vielen Orten. Nicht immer ist sie auf den ersten Blick erkennbar, besonders dann nicht, wenn es sich um häusliche Gewalt handelt. In Deutschland suchen jährlich ca. 45 000 Frauen in einem der 435 Frauenhäuser Zuflucht vor der Gewalt ihres Partners. Das Land und die Kommunen unterstützen die Frauenhäuser und Notrufeinrichtungen mit erheblichen Aufwendungen. Gewalt in der Familie - das möchte ich klarstellen - ist kein privates, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wir warnen deswegen auch schon jetzt davor, die Kosten für die Umsetzung dieses Gewaltschutzgesetzes etwa den Kommunen aufzudrücken.
Am 8. März dieses Jahres wurde im Deutschen Bundestag der Entwurf des Gewaltschutzgesetzes in erster Lesung beraten. Es soll bereits am 1. Januar 2002 in Kraft treten. Mit diesem Gesetz soll den von Gewalt betroffenen Personen die Möglichkeit verschafft werden, ohne Angst in ihrer Wohnung bleiben zu können. Der schlagende Täter soll der Wohnung verwiesen werden. Außerdem können Gerichte künftig in Eilverfahren auch eine Kontaktsperre verhängen und dem Täter bei Strafe untersagen, sich dem Opfer, der Wohnung oder der Arbeitsstelle des Opfers zu nähern. Zudem soll auch außerhalb von Partnerschaften Psychoterror wie Belästigung am Telefon oder ständiges Verfolgen und Nachstellen, das so genannte Stalking, mit Geldstrafen oder Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden. Im Klartext: Der Schläger geht, das Opfer bleibt in der Wohnung, Geldstrafe bei Psychoterror, mehr Schutz für Opfer von Gewalttaten.
Wie kann dieses Bundesgesetz nun in Niedersachsen umgesetzt werden? - Eine wirksame Bekämpfung der häuslichen Gewalt setzt in der Praxis voraus, dass die einzelnen Beteiligten wie Gericht, Polizei, Staatsanwaltschaften, Beratungsstellen und Rechtsanwaltschaften zur Thematik der Gewaltbeziehung zielgerichtet geschult werden und auch zusammenarbeiten.
In einem Gespräch wies der hannoversche Polizeipräsident Klosa besonders darauf hin, dass die rechtlichen Vorschriften in Niedersachsen, insbesondere das Gefahrenabwehrgesetz, im Hinblick auf eine Spezialeingriffsbefugnis der Polizei zur Umsetzung dieses Gewaltschutzgesetzes des Bun
des ergänzt werden müssten, also die Spezialnormen § 17, Platzverweisung, und § 18, Gewahrsamnahme. Des Weiteren müssen Handlungsanweisungen für die Polizeibeamtinnen und -beamten vor Ort für ihren Einsatz spezialisiert werden. Außerdem müssen wohl auch die Ausbildungsrichtlinien für die Polizistinnen und Polizisten im Hinblick auf die Polizeiakademie ergänzt werden. Darüber hinaus muss geklärt werden, wie weit die Befugnis der Polizisten gehen darf, im Wege der Eilzuständigkeit unmittelbaren Zwang auszuüben.
Um eine reibungslose Umsetzung des Bundesgesetzes zu gewährleisten, sollte an eine Änderung der Zuweisung der Anträge bei den Familiengerichten gedacht werden. Zum Beispiel sollten Spezialzuständigkeiten für die Delikte im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eingerichtet werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber auch, dass es mit einer polizeilichen Wegweisung allein nicht getan ist. Das ist erst der Anfang.
Wichtig ist, dass danach Fachleute wie Sozialarbeiter, Psychologen und Ärzte einbezogen werden, die professionell die familiären Beziehungen klären, bei Betroffenen Einsichten wecken und gemeinsam mit ihnen für die Zukunft tragfähige Lösungen finden. Frauen- und Kinderschutzhäuser in Niedersachsen sind dabei nach wie vor ein notwendiger Bestandteil für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder.
Das Gewaltschutzgesetz darf nicht dazu führen, dass die sonstigen Schutzmöglichkeiten für Frauen und Kinder etwa abgebaut werden.
Frauen- und Kinderhäuser stellen wichtige Anlaufstellen für Betroffene in akuten Bedrohungssituationen dar. Sie sind auch in Zukunft leider noch immer unverzichtbar. Aber darüber hinaus müssen für eine dauerhafte Konfliktlösung oder weiterführende Beratung spezifische Beratungsangebote zur Verfügung stehen.
Opferberatung kann bei Frauen- und Kinderschutzhäusern, Mütterzentren, Notrufeinrichtungen oder Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Mädchen und Jungen stattfinden. Die Beratung von Kindern könnte z. B. vom Jugendamt, vom Kinderschutzbund, von Kinderschutzzentren oder
psychologischen Beratungsstellen durchgeführt werden. Gleichzeitig muss aber auch eine begleitende Täterarbeit sichergestellt werden, z. B. in Männerberatungsbüros oder Männerbüros. Das in Hannover ansässige Männerbüro bzw. das Interventionsprogramm gegen Männergewalt in der Familie HAIP macht mit seinen Kursangeboten für gewalttätige Männer gute Erfahrungen. Davon gibt es in Niedersachsen leider nur eines und nicht flächendeckend viele. Leider hat die Landesregierung die Förderung der Männerbüros insgesamt eingestellt. Das ist noch ein Erfolg der ehemaligen Frauenministerin Bührmann.
Krisenintervention kann in Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen stattfinden. Rechtsberatung ist beim Amtsgericht, bei der Schuldnerberatung, den Sozialämtern oder Sozialdiensten zu finden, Ausländerinnenberatung z. B. bei Beratungsstellen für Migrantinnen und auch für Aussiedlerinnen, Ausländerämtern, Gesundheitsberatung selbstverständlich im Gesundheitsamt, bei Suchtberatungsstellen, in den Krankenhäusern und bei Ärzten.
Nach einem Polizeieinsatz müssen – das muss sichergestellt sein – sofort die zuständigen Interventionsstellen benachrichtigt werden.
Eine Betreuung der Familie muss durch ausgebildete Fachkräfte noch am gleichen Tag durch telefonische Kontaktaufnahme, Hausbesuch und Gespräche in der Interventionsstelle erfolgen können. Dabei müssen die rechtlichen Fragen geklärt werden. Letztlich muss auch eine nachgehende Beratung erfolgen.
Ein sinnvolles Präventionskonzept muss also verbindliche Maßnahmen entwickeln, die dazu geeignet sind, die Mauer des Schweigens um das Thema „Gewalt in häuslichen Beziehungen“ zu brechen.
In Österreich werden seit 1997 gute Erfahrungen mit dem so genannten Wegweisungsgesetz gemacht. 1998 wurden z. B. 2 673 Wegweisungen und Rückkehrverbote ausgesprochen – mit steigender Tendenz.
Im Übrigen kann ich auch die Männer beruhigen. Keiner dieser schlagenden Täter hat etwa ein Schutzhaus aufgesucht. Im Gegenteil: Alle kamen
irgendwo unter – in Familien, bei Kumpels, in Pensionen oder Hotels. Obdachlos ist keiner der schlagenden Täter geworden.
In anderen Bundesländern ist man mit der Umbesetzung dieses zukünftigen Bundesgesetzes schon viel weiter. In Baden-Württemberg z. B.
gibt es 76 Städte und Gemeinden, die sich seit dem 1. Juli 2000 an einem einjährigen Modellversuch beteiligen. Wir in Niedersachsen aber haben noch nichts angepackt.
Wir wollen, dass das neue Gewaltschutzgesetz nach seinem In-Kraft-Treten in Niedersachsen erfolgreich und sofort umgesetzt werden kann. Deshalb müssen wir mit der Rechtsreform zügig vorankommen. Deshalb lautet die Forderung nicht, alles auf einmal, sondern ruhig abarbeiten, aber dann auch wirklich gut. In einem Aktionsplan sollten die von uns angeregten Beratungsangebote auch in Niedersachsen umgesetzt werden.