In Anbetracht der Finanzlage des Landes, meine Damen und Herren von der CDU, wird es schwer sein, diese zusätzlichen Kosten zu übernehmen. Einen konkreten Finanzierungsvorschlag haben Sie dem Antrag leider nicht beigefügt.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung führt derzeit Gespräche mit dem Bund und der EU. Konkrete Ergebnisse
- bleiben Sie ganz ruhig – auf eine einvernehmliche Regelung aller Beteiligten. Zurzeit werden in den anderen Bundesländern unterschiedliche Regelungen durchgeführt.
Einige Bundesländer beteiligen sich bis zu einem Drittel an den Entsorgungskosten. Das sind die Länder Bayern, Thüringen und Brandenburg.
Andere Länder beteiligen sich nicht an den Kosten. Das sind z. B. Baden-Württemberg und Hessen - von Ihnen regierte Bundesländer - und einige andere. Des Weiteren gibt es Bundesländer, in denen die Kommunen allein 100 % der Kosten tragen.
Nein. – Meine Damen und Herren, Sie sehen also, wie unterschiedlich die Kostenregelung in den Bundesländern gehandhabt wird. In Anbetracht dieser Diskussion sind sich alle Bundesländer einig, dass sich der Bund und die EU mit an den Kosten beteiligen müssen. Sollte es nicht zu einer einvernehmlichen Regelung kommen, müssen wir gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, wie wir den Landwirten helfen oder helfen können.
Aber eines dürfen wir nicht tun, nämlich an den Grundfesten des Tierkörperbeseitigungsrechts und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes rühren. Sonst könnten wir zu Erkenntnissen kommen, die niemand will.
Deshalb müssen wir im Ausschuss darüber reden und ausloten, wie wir zu einem Ergebnis bzw. zu einem Kompromiss kommen. Wir wollen - das wissen wir alle -, helfen, wenn wir denn können.
Aber wenn Sie immer nur Anträge stellen - in der letzten Plenarsitzung, in dieser Plenarsitzung -, immer nur Geld fordern und nirgendwo einen konkreten Deckungsvorschlag machen, dann dürfen Sie, meine Damen und Herren, sich nicht wundern, dass Sie nicht ernst genommen werden. Danke schön.
meine, mit pseudo-juristischen Purzelbäumen, um dem Bund nun sämtliche Zahlungsverpflichtungen in die Schuhe zu schieben, kommen wir hier überhaupt nicht weiter.
Die Maßnahmen, die die Bundesregierung bezüglich des Verbots der Tiermehlverfütterung getroffen hat, waren absolut notwendig und absolut unverzichtbar.
Von daher könnte ich genauso gut auf den Gedanken kommen zu sagen: Die Kosten für diese Maßnahmen müssen vor allen Dingen die Nutznießer tragen.
Dann wären wir wieder genau dort, wohin Sie auf keinen Fall wollen. - Ich könnte genauso gut sagen: Verursacherprinzip heißt,
in diesem Fall auch die Landwirtschaft in Anspruch zu nehmen, weil sie nämlich als Halterin der Tiere die Zustandsstörerin ist.
(Zustimmung von Hagenah [GRÜNE] - Starker Widerspruch bei der CDU - Zurufe von der CDU: Aufhören! Un- erhört! - Weitere Zurufe von der CDU - Glocke des Präsidenten)
All diese Aussagen haben - das gebe ich zu - juristisch die gleiche Qualität wie das, was Sie hier vorgebracht haben.
Wir wollen unsere Entscheidungen in diesem Zusammenhang anhand bestimmter Grundsätze treffen. Einer dieser Grundsätze ist, dass es durch die BSE-Krise nicht zu einem weiteren Höfesterben in der Landwirtschaft kommen soll. Sie wissen, dass wir es gewesen sind, die sich immer
gegen das, was Sie Strukturwandel nennen, gestemmt haben und die versucht haben, hierbei gegenzulenken. Deswegen brauchen wir natürlich auch relativ zügig eine Regelung bezüglich der Bewältigung der BSE-Kosten, damit es möglichst schnell zu einer Planungssicherheit in allen Bereichen kommt.
Ein weiterer Grundsatz ist aber auch, dass die Mittel, die als Ausgleich für diese Dinge gezahlt werden, dort ihre Grenze finden, wo der Bestand angeknabbert wird, den wir brauchen, um die Agrarwende zu finanzieren. Auch die ist nicht umsonst zu bekommen.
Von daher sind wir der Meinung, dass Mittel, die eingesetzt werden müssen - auch dann, wenn sie als Ausgleich eingesetzt werden -, immer mit Aspekten der Umorientierung verbunden sein müssen.
Ich meine, es hat überhaupt keinen Zweck, hierbei zu einem unvernünftigen Aktionismus zu kommen. Das, was Sie heute vorgelegt haben, ist letzten Endes auch nichts anderes als eine Singleauskopplung aus Ihrem LP-Notprogramm aus der letzten Sitzung. Von daher ignoriert es völlig die Finanzauseinandersetzungen, die im Moment zwischen Bund und Ländern laufen.
Sie wissen, dass das letzte Gespräch keine Einigung gebracht hat. Sie wissen aber auch, dass diese Gespräche Voraussetzung für eine anständige und gut fundierte Kostenaufteilung zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Landwirtschaft sind. Von daher ist es wohl sinnvoll, diese Dinge abzuwarten. Am 2. April wird es einen neuen Versuch geben, und bis dahin muss eben ein Überblick über die Kostenbeteiligungen und die Kostenbelastungen aller, die am Prozess beteiligt sind, gefunden werden.