Protocol of the Session on March 14, 2001

Zu den Krähen und Elstern will ich nicht mehr viel sagen. Ich meine aber, wir sollten der Landesjägerschaft und den Jägern, die draußen tätig sind, Vertrauen entgegenbringen. Wir wissen, dass gerade sie es sind, die in den letzten Jahren viel für Biotopschutz, Naturschutz und Artenschutz getan haben. Das erwarten wir von ihnen auch. Deswegen bringen wir ihnen mit diesem Gesetz auch das Vertrauen entgegen.

Einen weiteren Punkt hat auch der Kollege Räke angesprochen. Ich glaube, dass wir zu dem Punkt befriedete Bezirke eine flexible Regelung geschaffen haben, die es nirgendwo anders so gibt. Das sollten wir alle, die wir hier sind, auch so aufnehmen. Diese Regelung wird uns sehr helfen, nicht zuletzt dem Naturschutz und dem Umweltschutz. Sie wissen, dass ich da auch mein Herzblut eingebracht habe, weil ich durch die Elbe weiß, wie man vorgehen muss. Wenn wir flexible, angepasste Regelungen haben, dann können wir die Menschen zufrieden stellen, wir werden dann dem Naturschutz, dem Tier- und Artenschutz gerecht, und wir haben eine Chance, dass alle zusammenarbeiten. Nur dann kommen wir bei diesem Punkt weiter. Ich bin sehr froh darüber, dass wir das so geregelt haben.

Abschließend will ich nur noch etwas zu dem § 37 sagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies ist der einzige Paragraf, dem wir mit einer großen Mehrheit nicht zustimmen werden. Es geht um eine Sonderregelung für die staatlichen Forstämter. Wir sind der Meinung, dass dieser Paragraf überhaupt nicht mehr in das Jagdgesetz hineingehört.

(Beifall bei der CDU)

Der Kollege Räke hat gesagt - ich sehe das auch so -, dass wir mit der Neuregelung eine Verbesserung gegenüber dem früheren Rechtszustand erreichen. Trotzdem ist das nicht angemessen. Ich bin dafür, dass ein Vertreter der Forst - meist ein Forstbeamter; das ist einvernehmlich - in den Jagdbeirat kommt. Das ist ganz klar. Dieser Jagdbeirat hat dann aber unserer Auffassung nach mit der Jagdbehörde zu entscheiden und die Entscheidung im Streitfall nicht an die obere Jagdbehörde abzugeben. Das ist ein Privileg aus alten Zeiten. Nach fast 50 Jahren Demokratie möchten wir als CDU das nicht mehr so geregelt haben. Das ist ganz verbindlich.

(Zustimmung bei der CDU)

Manchmal sah es so aus, als hätte man sich mit der SPD-Fraktion einigen können. Aber ich vermute, dass sich der Minister, auch wenn er kein Jäger ist, nicht von diesem Privileg für seine Forstbeamten trennen wollte. Ich halte das für bedauerlich. Das hat höhere Verwaltungskosten zur Folge. Ich meine, wir hätten das in einem Guss regeln können. Meine Fraktion wird daher bei der Abstimmung über den Achten Abschnitt, zu dem auch dieser § 37 gehört, nicht zustimmen. Das bezieht sich aber nur auf den § 37. Das führt natürlich nicht dazu, dass wir diesem insgesamt guten Gesetzentwurf nicht zustimmen. In der Schlussabstimmung wird die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir werden dann Frieden und Ruhe in der Natur haben, und alle, die dort tätig sein wollen, werden gut zusammenarbeiten können. Darauf hoffe ich. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Herr Kollege Schwarzenholz, Sie haben eine Redezeit von bis zu zwei Minuten. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf diesem Gesetzentwurf steht zwar „SPD“ drauf, aber es ist 100 % CDU drin.

(Lachen bei der CDU - Mühe [SPD]: Jedenfalls nicht PDS!)

Konkreter kann man das nicht auf den Punkt bringen. Ein in der Landwirtschaft gescheiterter Minister, der vor einer Trümmerlandschaft in der Landwirtschaftspolitik steht, versucht hier heute mit diesem Gesetz, der Umwelt einen Schlag zu versetzen. Der Umweltminister schweigt. Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion bleibt der Debatte demonstrativ fern.

(Möhrmann [SPD]: Aber Sie sind da! Das ist ja erfreulich! - Eveslage [CDU]: Wer ist das überhaupt? - Adam [SPD]: Aber der jagdpolitische Sprecher der PDS ist anwesend!)

Sie erleben ein Gesetz, bei dem sich der Minister regelrecht in die CDU-Politik flüchtet. Bei Ihnen

sucht er die Heimat, die er sonst offensichtlich nicht mehr findet.

Bei der Regelung zum Abschuss von Rabenvögeln und Elstern sieht sich die SPD einer Phalanx des Umweltschutzes und des Tierschutzes gegenüber. Selbst die kritischen Jägerverbände haben eine klare Position. In der Beratung im Umweltausschuss hat die Fachbehörde, nämlich in diesem Fall das Umweltministerium, ausführlich dargelegt, warum die bisherigen Regelungen nicht verändert werden müssen, warum das funktioniert. Ich sage Ihnen: Es gibt keinen rationalen Grund, Rabenvögel und Elstern zu jagdbaren Tierarten zu machen. Das ist Symbolpolitik, die tatsächlich etwas mit Bedienung von mittelalterlichen Vorurteilen zu tun hat. Sie gehen damit auf eine ganz primitive Debatte ein, der eigentlich über viele Jahre hinweg hier im Parlament widerstanden worden ist. Dass sich die Umweltpolitiker bei Ihnen in dieser Frage nicht durchsetzen konnten, ist nicht nur eine Niederlage der Umweltpolitiker in der SPD, sondern eine Niederlage der Umweltpolitik insgesamt.

Dieses Jagdgesetz ist ein Symbol für eine Restauration, für einen Rückschritt und nicht für eine moderne umweltpolitische Wende. Wenn Sie so weiter machen, dann glaube ich nicht, dass die SPD die CDU überflüssig macht, sondern das wird dazu führen, dass die Glaubwürdigkeit sozialdemokratischer Politik im Umweltbereich immer weiter zurückgeht.

Herr Minister Bartels, Sie haben das Wort.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, ich bitte, etwas mehr Ruhe herzustellen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal ganz herzlich bei den Fraktionen dafür bedanken, dass sie das Thema im Ausschuss sehr sachlich beraten haben.

(Möllring [CDU]: Das machen wir immer!)

Ich möchte mich auch bei den beiden großen Fraktionen dafür bedanken, dass sie sich auch heute im

Parlament sehr sachlich mit dieser Materie auseinander gesetzt haben, die nicht ganz einfach ist.

Wir haben eine ganze Reihe von Sachargumenten zum Landesjagdgesetz ausgetauscht. Wir haben im Rahmen der Ausschussberatungen die eine oder andere Änderung vorgenommen, wie sie eben auch noch einmal von den Fraktionen unterschiedlich akzentuiert vorgetragen worden sind. Ich glaube, dass der Gesetzentwurf dadurch gut geworden ist. Deshalb bitte ich auch gleich um Ihre Zustimmung.

Ich hätte mir gewünscht, dass auch der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht nur im Ausschuss, sondern auch hier mit dem gleichen Sachverstand und mit dem gleichen Anspruch, Sachargumente auszutauschen und in den Wettstreit um die besseren Ideen einzutreten, aufgewartet wäre. Das ist leider Gottes nicht passiert. Denn das, was Sie, Herr Klein, hier vorgetragen haben, war ein Strauß aus Vorurteilen und Schlagworten, aber kein Sachargument gegen die Positionen, die inhaltlich im Gesetz geregelt sind.

(Frau Steiner [GRÜNE]: Das ist eine falsche Behauptung!)

Ich möchte das auch an einem Beispiel deutlich machen. Meine Damen und Herren, ich wünschte mir, Sie würden mit der gleichen Sorgfalt herangehen, wie es auch die anderen Fraktionen hier gemacht haben.

(Frau Harms [GRÜNE]: Das ist völlig unverschämt, Herr Bartels!)

Ich nehme nur einen Änderungsvorschlag, den Sie unterbreitet haben, Frau Harms. Ich darf aus Ihrem Antrag zitieren, den Sie heute zur Abstimmung vorgelegt haben. Darin steht - -

(Frau Harms [GRÜNE]: Sie können Herrn Klein alles vorwerfen, aber nicht mangelnde Sorgfalt! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Meine Damen und Herren, ich möchte Sie herzlich bitten, sich das anzuhören, weil es interessant ist. Darin steht:

„Das Jagdrecht ist verbunden mit der Verpflichtung, erlegtes Wild einer Verwertung zuzuführen. Das Recht zur Aneignung von wild lebenden Tieren umfasst auch die Befugnis, sich kranke oder verendete Tiere,

Tierkörper der jagdbaren Vögel sowie Abwurfstangen anzueignen.“

Es geht mir um die Formulierung „wild lebende Tiere“. Mit dieser Formulierung dürften wir uns auch den Uhu, den Habicht, den Bussard und alle anderen aneignen. Wir dürften sie sozusagen der Natur entnehmen, obwohl das naturschutzrechtlich eindeutig ganz anders geregelt ist. Es gibt nämlich naturschutzrechtlich ein Aneignungsverbot. Das war eine kleine Nachhilfe für Sie an dieser Stelle. Sie hätten hier nicht von den wild lebenden Tieren sprechen dürfen, sondern es geht hier schlicht und ergreifend um Wild, meine Damen und Herren.

Ich komme nun zum letzten Punkt. Die CDUFraktion hat noch einmal die Regelung über die Entscheidung über die Abschusspläne im Nichteinigungsfall beklagt. Ich sage Ihnen noch einmal, meine Damen und Herren: Durch die Bindung an das Einvernehmen zwischen Jagdbehörde und Jagdbeirat kann man in der Tat nicht von Sonderrechten oder Privilegien der Landesforstverwaltung sprechen, wie Sie es eben hier getan haben; denn die inhaltlichen Bedingungen für die Aufstellung der Abschusspläne - das ist das Entscheidende sind für alle Jagdbezirke gleich. Darüber hinaus bestehen Sonderpflichten für die Landesforstverwaltung; denn sie ist auf 37 % unserer Landesfläche für die Waldbewirtschaftung zuständig. Wenn wir auf der einen Seite von Ihrer Seite hören „Abschaffung des damaligen § 47, Abschaffung des von Ihnen so genannten Privilegs“ und wenn ich auf der anderen Seite höre „Auf gar keinen Fall die Abschaffung, sondern Beibehaltung der jetzigen Regelung“, dann halte ich es für richtig, wenn wir die Mitte nehmen und auf das Einvernehmen abheben. Dann liegen wir auf der richtigen Seite. Wir sollten daraus keinen Streit machen, sondern dafür werben, dass mit dieser Regelung richtig umgegangen wird.

Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Das Wort hat jetzt der Herr Kollege Sehrt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich nur gemeldet, weil das, was der Herr Kollege Klein hier gesagt hat, so nicht im Raum

stehen bleiben kann. Es geht nicht um wenige Leute, sondern immerhin um 60 000 Menschen im Lande Niedersachsen, die Inhaber eines Jagdscheines sind. Der Unterschied zu der Klientel, die Sie möglicherweise vertreten, Herr Kollege Klein, liegt darin, dass die Damen und Herren, die in Niedersachsen einen Jagdschein erwerben, einen ganz schweren Lehrgang besuchen, eine staatliche Prüfung absolvieren und ihre Qualifikation entsprechend dem Gesetz nachweisen müssen. Nennen Sie mir eine Gruppe, für die Sie hier sprechen, die diese Qualifikation in einer staatlichen Prüfung nachgewiesen hat! Die wissen nämlich, um was es geht. Es ist auch richtig, dass diese Menschen besorgt waren, als es hieß, das Gesetz wird geändert, und sich auch zu Wort gemeldet haben. Ich habe die Möglichkeit gehabt, im Ausschuss dabei zu sein und mich bei entscheidenden Passagen mit einzubringen. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe selten in einem Ausschuss erlebt, dass unter dem Zeitdruck, dem wir uns ausgesetzt hatten, der Vorsitzende Oestmann so hervorragend die Sitzung geleitet hat.

(Beifall bei der CDU – Frau Harms [GRÜNE]: Macht er das bei anderen Themen nicht?)

Ferner möchte ich sagen, weil Herr Kollege Klein das negativ beschrieben hat, dass sich die Kollegen der anderen Fraktionen, und zwar aller Fraktionen, die im Ausschuss waren, im Vorfeld schlau gemacht haben über das, was besprochen werden soll, was entschieden werden soll. Sie haben mit den Naturschutzverbänden Gespräche geführt, sie haben mit dem anerkannten Naturschutzverband, der Jägerei, Gespräche geführt, aber auch mit dem NABU und dem BUND. Sie wussten, worüber gesprochen worden ist. Man konnte dort Argumente einbringen. Wir haben abgewogen, was für das Gesetz richtig ist, und haben dann die Entscheidung getroffen. Ich habe selten erlebt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachministeriums auch im Vorfeld zur Verfügung standen, sodass man mit ihnen sprechen konnte. Der Minister hat eine Zusage gegeben. Herr Minister, ich will das auch von dieser Stelle aus sagen, weil es nicht üblich ist, dass die Opposition den Fachminister lobt. Aber Sie hatten die Zusage gegeben, Sie wollten ein kompromissfähiges Gesetz schaffen, das hier mit breiter Mehrheit verabschiedet werden kann. Das haben Sie eingehalten. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor.

(Wernstedt [SPD]: Es wird nicht die letzte Debatte darüber gewesen sein!)

Wir kommen jetzt zu den notwendigen Abstimmungen. Ich habe ja viel Verständnis für die Freude der Jäger. Aber wenn wir jetzt nicht abstimmen, wird das Gesetz nie in Kraft treten. Wir kommen jetzt also zu den Abstimmungen.

Meine Damen und Herren, ich rufe den Ersten Abschnitt - §§ 1 bis 5 - auf. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2318 vor. Er betrifft die §§ 1, 3 und 5. Wer diesem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Ich bitte um die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Ich bitte um die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Der Ausschussempfehlung ist gefolgt worden.

Ich rufe jetzt den Zweiten Abschnitt – §§ 6 bis 17 – auf. Auch dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2318 vor. Er betrifft § 9. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Ich bitte um die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dieser Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Ich bitte um die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.