Protocol of the Session on February 23, 2001

Nein, ich möchte im Zusammenhang ausführen.

(Möllring [CDU]: Es wäre in Ihrem Sinn gewesen!)

Die Landesregierung hat bereits kurz nach Jahreswechsel Kontakt mit Brüssel aufgenommen, um konkrete Konditionen und Voraussetzungen schnell greifender Hilfen zu klären. Niedersachsen war das erste Land, das die enge Zusammenarbeit mit der EU-Kommission gesucht hat.

Um den Betrieben, die existentiell bedroht sind, zu helfen, hat die Landesregierung folgende Hilfen vereinbart: Den betroffenen Betrieben werden steuerliche Vergünstigungen eingeräumt. Die Vorauszahlung auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer wird angepasst. Rückständige Steuern werden bei Liquiditätsschwierigkeiten gestundet; falls erforderlich, wird Vollstreckungsaufschub eingeräumt.

Mit den Vertretern der betroffenen Landwirtschaft und der fleischverarbeitenden Industriebetrieben wurden deren akute wirtschaftliche Sorgen erörtert.

Im Ergebnis wird die Landesregierung zwei Programme auflegen. Dabei handelt es sich zunächst einmal um ein Existenzsicherungsprogramm für betroffene landwirtschaftliche Betriebe, das mit 10 Millionen DM dotiert ist. Ich finde, das ist eine gute Grundlage.

(Kethorn [CDU]: Das sind 160 DM pro Betrieb!)

Damit gewährt das Land Betrieben, die durch den anhaltenden Preisverfall auf dem Rindfleischsektor oder durch BSE direkt in ihrer Existenz bedroht sind, Zuschüsse zur Sicherung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile. Für die fleischverarbeitende Industrie wird die Landesregierung einen Bürgschaftsrahmen bereitstellen. Gemeinsam mit den betroffenen Betrieben werden wir Chancen und Möglichkeiten der Umstrukturierung von Betrieben erwägen. In den Fällen, in denen die Existenz der Betriebe akut bedroht ist und eine realistische Überlebenschance besteht, werden wir Rettungsund Überbrückungsbürgschaften anbieten. Dafür werden wir Mittel in ausreichendem Maße zur Verfügung stellen.

(Kethorn [CDU]: Dann werden die 160 DM direkt überwiesen!)

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird als Servicezentrum für erforderli

che EU-Notifizierungen zur Verfügung stehen. Als Soforthilfe für Landwirte ist eine kostenlose Rücknahmeaktion für Futtermittelkomponenten, die nicht mehr verwandt werden dürfen, durchgeführt worden. Die Soforthilfe sah vor, dass die dem Verfütterungsverbot unterliegenden Futtermittelkomponenten kostenlos bei den Kommunen abgeliefert werden konnten.

(Möllring [CDU]: Ach, bei den Kom- munen!)

Das Land trägt die Hälfte der Kosten für die Entschädigung und Tötung sowie für die unschädliche Beseitigung von Rindern aus BSE-Herden. Die andere Hälfte zahlt die Niedersächsische Tierseuchenkasse. Für die getöteten Tiere aus BSEHerden wird eine Entschädigung nach geltendem Tierseuchenrecht gezahlt, und zwar in der Höhe des so genannten Gemeinwertes.

Die Landesregierung hat mit der Milchwirtschaft vereinbart, dass die Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen angefallene, nicht abgeholte Milch aus Umlagemitteln entschädigt.

(Möllring [CDU]: Aus Umlagemit- teln? Das müssen sie erst bezahlen, und dann werden sie entschädigt!)

Ich möchte noch einige weitere Maßnahmen nennen, die von der Landesregierung ergriffen worden sind: Einrichtung einer BSE-Hotline - erreichbar auch an allen Festtagen -, Unterrichtung der Landwirte über die Ertragsausfallversicherung - dies ist von anderen Bundesländern aufgegriffen worden -, Bereitstellung von Verbrennungskapazitäten für Tiermehl z. B. in Buschhaus, Anderten und Hameln-Afferde, Ausdehnung der prophylaktischen Untersuchungen mittels BSE-Schnelltest auf alle über 30 Monate alten Rinder, die zur Schlachtung gelangen, Ausweitung der epidemiologischen Monitoring-Untersuchungen bei allen verendeten oder getöteten bzw. not- oder krankgeschlachteten Rindern, die älter als 30 Monate sind, Schwerpunktkontrollen im Rahmen der Futtermittelüberwachung zur Einhaltung des Verfütterungs- und Herstellungsverbots in Futtermittelmischbetrieben und in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Intensivierung der BSE-Forschung.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat mit dem vorliegenden Antrag 120 Millionen DM als Soforthilfe gefordert. Hier zeigt sich einmal mehr, wie Sie handeln.

(Kethorn [CDU]: Sehr gut!)

Wenn wir die Debatten dieser Woche zusammenfassen, dann möchten Sie 500 bis 600 Millionen DM ausgeben, obwohl Sie nicht wissen, woher das Geld dafür kommen soll.

(Biestmann [CDU]: Sie geben das Geld anderweitig aus!)

Hier fehlt jegliche Grundlage einer soliden Finanzierung.

(Eveslage [CDU]: Wenn wir den Landwirten helfen wollen, sollten wir uns nicht gegenseitig beschimpfen!)

- Wir wollen und wir werden den Landwirten helfen!

(Frau Zachow [CDU]: Mit 160 DM pro Betrieb?)

- Sie wollen das Land in den finanziellen Ruin stürzen,

(Kethorn [CDU]: Wir?)

indem Sie das Geld, das nur einmal ausgegeben werden kann, zweimal ausgeben.

(Eveslage [CDU]: Wer für das INI 80 Millionen DM wegwirft, muss für die Landwirte auch etwas übrig ha- ben!)

Meine Damen und Herren, so kann man nicht miteinander umgehen.

Im Agrarausschuss werden wir Gelegenheit haben, uns mit dem Antrag zu befassen, und werden Ihnen sagen, was möglich und erforderlich ist.

Nun noch einige Sätze zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 38.

Die BSE-Krise hat vieles in unserem Lande verändert - das wurde bereits mehrfach gesagt -; nichts ist mehr, wie es war. Verbraucherinnen und Verbraucher sind sehr verunsichert. Die Landwirtschaft weiß nicht, wie es weitergeht, und viele sind unschuldig in Not geraten. Viele tausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den fleischverarbeitenden Betrieben fürchten um ihren Arbeitsplatz.

Zwischenzeitlich liegen viele Vorschläge zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, der Lebens

mittelsicherheit und zur Neuorientierung der Landwirtschaft vor. Alle diese Anregungen und Vorschläge sollen und müssen zusammengefasst und ausgewertet werden. Ministerpräsident Gabriel hat daher eine externe Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit diesem Gesamtkomplex beschäftigt, die auswertet, eigene Vorschläge entwickelt und unterbreitet. Wir möchten, dass die Arbeit der externen Arbeitsgruppe parlamentarisch begleitet wird, und wollen einen Unterausschuss einrichten. Der Unterausschuss soll sich mit den Fragen der nachhaltigen Landwirtschaft sowie mit den gesundheitspolitischen und verbraucherschutzrelevanten Fragestellungen beschäftigen.

Meine Damen und Herren, wir beantragen: Der Landtag richtet entsprechend § 10 Abs. 2 der Vorläufigen Geschäftsordnung beim Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Unterausschuss, bestehend aus sieben Mitgliedern, ein.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Der Unterausschuss trägt die Bezeichnung „Unterausschuss für gesundheitlichen Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft“. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Brauns.

Meine Damen und Herren, das ist zwar etwas unüblich, aber zur Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen möchte ich, weil sich gegenüber der ausgedruckten Tagesordnung eine Reihe von Verschiebungen ergeben hat, erstens darauf hinweisen - vielleicht ist das mittlerweile aber auch schon eine allgemeine Erkenntnis -, dass wir keine Mittagspause machen werden. Zweitens muss ich Ihnen sagen, dass die Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen unmittelbar nach Schluss der Plenarsitzung in Raum 236 stattfinden wird.

Wir können in der Beratung fortfahren. Frau Kollegin Hansen hat für zwei Minuten und 13 Sekunden das Wort. - Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche zu dem zuletzt von Herrn

Brauns angesprochenen Tagesordnungspunkt, bei dem es um die Einrichtung eines Unterausschusses geht. Wir von der CDU-Landtagsfraktion werden der Einrichtung eines solchen Unterausschusses nicht zustimmen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass wir Ausschussüberweisung beantragen.

(Beifall bei der CDU)

Verbraucherschutz hat Priorität bei all unseren zukünftigen Entscheidungen, politischen Entwicklungen usw. Das zeigte auch der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung auf. So verkündete er als erste Aktion - er will mehrere Aktionen starten - die Einrichtung einer 17köpfigen Kommission, die er, wie er sagte, schon berufen habe. Er bezieht Wissenschaft, Wirtschaft und Umwelt- und Verbraucherschutz ein. Die Politik wird hier außen vor gelassen. Dagegen ist so weit nichts einzuwenden. Wir haben ja den Fachausschuss.

Aktion Nr. 2. Es folgt die Einrichtung eines Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum 1. Juli 2001 in Oldenburg. Das Landesamt soll dem Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterstellt sein. Schwerpunkt ist es, so wörtlich in der Regierungserklärung, „festzustellen, wie wir die Sicherheit unserer Nahrungsmittel vom Stall bis zur Ladentheke so schnell wie möglich garantieren können“, bzw. „von der Entstehung über die Verarbeitung bis an die Ladentheke die Qualität unserer Lebensmittel für die Konsumentinnen und Konsumenten kritisch zu überprüfen“. Auch ein noch einzurichtender Beirat soll zum gleichen Thema dem Landesamt zuarbeiten. Hier - man höre und staune – soll sichergestellt werden, „dass die berechtigten Forderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Pflichten für die Erzeuger zügig und schnell und ohne bürokratische Umwege umgesetzt werden können“. - So der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung.

(Beifall bei der CDU)

Nun folgt Aktion Nr. 3, die Einrichtung eines Unterausschusses. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich behaupte hier, dass wir im Fachausschuss für Ernährung bisher fachlich gute Beratungen hatten.

(Beifall bei der CDU)

Dies wollen wir auch weiterhin so machen. Ein Unterausschuss kann sich nur mit Dingen befassen