- Betrieb in Loxstedt: vorgefundene Futtermittelbestände beprobt, tierische Bestandteile in geringsten Mengen festgestellt (Nachweis an der Erfassungsgrenze), Herstellerbetrieb wurde überprüft, Hinweise auf Verschleppung oder Verunreinigung durch Futtermitteltransporte; Rückverfolgung der in der Vergangenheit eingesetzten Futtermittel durch Buchprüfung; im Kälberalter verabreichte Milchaustauscher überprüft.
Es häufen sich die Beschwerden insbesondere von ehrenamtlich getragenen kulturellen Verbänden, dass sich die Landesregierung gegenüber dem Haushaltsjahr 2000 und gegenüber den in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Förderbeträgen finanziell zurückzieht, Kürzungen ankündigt bzw. umsetzt und bisherige Landesförderungen auf Dritte wie die Klosterkammer und Stiftungen verlagert.
Dem gegenüber haben sowohl der für die Kulturförderung zuständige Landesminister Oppermann als auch die SPDRegierungsfraktion wiederholt auch gegenüber dem Landtag versichert, es sei zu keinen Kürzungen im Bereich der Kulturförderung des Landes im Haushaltsjahr 2001 gekommen. Gleichzeitig singt der Ministerpräsident das Loblied auf ehrenamtliche Arbeit und kündigt zusätzliche Förderung und Unterstützung an.
Einer Meldung des „Göttinger Tageblattes“ vom 9. Dezember 2000 zufolge hat Herr Oppermann geringfügige Kürzungen im Göttinger Kulturbereich als einen „Kardinalfehler“ bezeichnet. Kürzungen des Kulturhaushaltes „mit dem Rasenmäher“ seien kontraproduktiv, so Oppermann. Dabei ging es um Kürzungen in Höhe von 100 000 DM im Göttinger Kulturbereich. Nach den zitierten Äußerungen von Oppermann müsse die Kultur und damit der Etat von 7,5 Millionen DM auf hohem Niveau gehalten werden.
1. Inwieweit ist es in welchen Teilbereichen der Kulturförderung und im Rahmen welcher Haushaltstitel zu Kürzungen im Landeshaushalt 2001 gegenüber dem Landeshaushalt 2000
2. In welchen konkreten Teilbereichen und Haushaltstiteln ist eine bisherige Landesförderung des Landeshaushaltes 2000 im Landeshaushalt 2001 an welche Dritte (z. B. Kloster- kammer, Stiftungen, etc.) unter welchen Rahmenbedingungen übertragen bzw. angetragen oder auf diese verwiesen worden?
3. Wie lassen sich die nachweislichen Kürzungen in der Kulturförderung des Landes mit den vollmundigen Aussagen des Ministerpräsidenten zur verstärkten Förderung ehrenamtlicher Arbeit, die gerade ja auch im kulturellen Bereich stattfindet, und der lokalen Kritik von Herrn Minister Oppermann an vergleichsweise geringfügigen Kürzungen im Rahmen der Kulturförderung in Göttingen vereinbaren, gerade auch vor dem Hintergrund eines unzureichenden kommunalen Finanzausgleiches?
Ehrenamtlich getragene kulturelle Verbände gibt es fast ausschließlich im Bereich der so genannten Freien Kultur. Hierunter ist in Abgrenzung zu den staatlichen Einrichtungen wie Theater, Museen oder Landesämtern und den vertraglich abgesicherten Kulturförderungen wie z. B. sämtlichen kommunalen Theatern, Göttinger SymphonieOrchester, Ostfriesische Landschaft, Soziokultur und den gesetzlich abgesicherten Kulturfördermaßnahmen wie Erwachsenenbildung und Übungsleiterpauschalen im Bereich der Musikschulen die Kulturförderung in den Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik, nichtstaatliche Museen und Theater, Heimatpflege und Kunstschulen zu verstehen, wobei es zum Teil Überschneidungen gibt. Gleichwohl konnten in der Vergangenheit im freien Bereich finanzielle Einschnitte – bis auf wenige Ausnahmen - vermieden werden.
Kürzungen im freien Bereich wirken sich in der Regel mehrfach aus. Wenn die Kommunen sie vornehmen, führt dies in erster Linie dazu, dass diese Defizite durch das Land oder durch Stiftungen ausgeglichen werden müssen und somit diese Mittel anderen Antragstellern entzogen werden.
Zu 1: Wie den beigefügten Aufstellungen zu entnehmen ist, hat es in der Kulturförderung im Ergebnis im Jahresvergleich 2001 zu 2000 keine Kürzungen gegeben, sondern eine leichte Zunahme. Gleichwohl waren z. B. durch Auslaufen von bestimmten Förderprogrammen, durch Abschluss von Baumaßnahmen und anderer investiver Maßnahmen Schwankungen in den einzelnen Berei
chen zu verzeichnen. So sind in 2001 die Haushaltstitel für den Bereich Musik um 250 000 DM und für den Bereich Bildende Kunst um 200 000 DM auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes 1999/2000 gekürzt worden.
Bei den nichtstaatlichen Museen erklärt sich die Kürzung von rund 3 Millionen DM aus dem Auslaufen der Investitionsmaßnahmen beim Rammelsberger Bergbaumuseum und beim Horst-Janssen Museum. In den Bereichen Heimatpflege, Literatur, Kunstschulen und Kulturelle Jugendbildung waren für 2001 zunächst Einsparungen in Höhe von jeweils 27 500 DM vorgesehen, die aber im Rahmen der parlamentarischen Beratungen nicht umgesetzt worden sind. Die betroffenen Verbände (z. B. LAG Tanz, Landestrachtenverband Nieder- sachsen) können in 2001 mit einer Zuwendung auf Vorjahresniveau rechnen.
Die Mipla 2004 sieht für das Aufgabenfeld „Kunst und Kultur“ für die Folgejahre folgende Beträge vor: 334,4 Millionen DM (2002), 338,0 Millionen DM (2003) und 340,5 Millionen DM (2004).
Zu 2: Die Landeskulturverwaltung, einschließlich MWK, versteht sich seit Jahren als Serviceverwaltung – ein Begriff, der durch die Verwaltungsreform derzeit aktuelle Bedeutung erhält. Für Kulturschaffende wird versucht, qualitätsvolle Projekte und gute Kulturarbeit zu ermöglichen. Wenn dies aus verschiedenen Gründen mit Landesmitteln nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, wird gleichwohl über die bestehenden Kontakte zu den verschiedenen Stiftungen (auch zur Klos- terkammer Hannover) versucht, die entsprechenden Projekte zu unterstützen und somit zu ermöglichen. Dieses ist für das Haushaltsjahr 2001 konkret im Bereich der Musikförderung bei mehreren Projekten geschehen, die ohne dieses Engagement nicht zustande gekommen wären. Es waren mehr qualitativ gute Anträge als Haushaltsmittel vorhanden. Bei dem Engagement des MWK werden Projekte, die vom Programm her eindeutig in das Förderprofil einer bestimmten Stiftung passen, dieser Stiftung angetragen mit der Bitte, eine Fördermöglichkeit zu überprüfen. Wenn diese stiftungsinterne Prüfung positiv verläuft, wird der Antragsteller entsprechend unterrichtet und kann seinen Antrag dann bei der betreffenden Einrichtung einreichen.
Vor diesem Hintergrund ist es letztendlich zur Förderung der folgenden Antragsteller und Projekte durch die Klosterkammer Hannover im Jahr 2001 im Musikbereich gekommen:
Zu 3: Wie im Vortext ausgeführt, sind Kürzungen im (freien) Kulturbereich problematisch, da sie sich in vielfacher Weise für die Antragsteller negativ auswirken können. Um die Folgen solcher Kürzungen und in ihrer Konsequenz auch auf das Engagement von Ehrenamtlichen abzumildern, ist das MWK grundsätzlich bemüht, in enger Absprache mit weiteren Geldgebern – z. B. Stiftungen – zum Ausgleich fehlender Haushaltsmittel beizutragen.
Die drohende Schließung und der massive Abbau von Dienstposten an Bundeswehrstandorten in Niedersachsen hat in der Bevölkerung der betroffenen Orte großes Entsetzen ausgelöst. Der Kreistag des Landkreises Friesland hat am 12. Februar 2001 eine Resolution für den Erhalt des Standortes Hohenkirchen in der Gemeinde Wangerland verabschiedet und dem Bundesverteidigungsminister übermittel.
1. Setzt sich der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen für das Anliegen der Gemeinde Wangerland und des Landkreises Friesland ein, den Bundeswehrstandort Hohenkirchen zu erhalten und so den ländlichen Raum nicht weiter zu schwächen?
2. Warum hat sich bislang der Niedersächsische Ministerpräsident öffentlich nur zu den betroffenen Standorten im südniedersächsischen Raum, nicht aber zu den im nördlichen Niedersachsen geäußert?
3. Die Bundeswehr in der Landeshauptstadt Hannover erhält zusätzliche Dienstposten, während im ländlichen Raum fast überall Dienstposten abgebaut werden. Hält die Landesregierung diese abermalige Benachteiligung des ländlichen Raumes für gerechtfertigt?
In der Kleinen Anfrage zur mündlichen Behandlung wird darauf hingewiesen, dass die drohende Schließung bzw. Reduzierung von Bundeswehrstandorten in Niedersachsen in der Bevölkerung der betroffenen Orte mit großer Besorgnis aufgenommen worden ist. Massive Proteste, Mahnwachen, Kundgebungen und Unterschriftsaktionen sind herausragender Beweis dafür, welche Wertschätzung die Bundeswehr in ihren Garnisonen genießt, führt der zu befürchtende Abzug von Soldaten und Zivilpersonal doch zu tiefen Einschnitten in weiten Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens, ganz zu schweigen von der persönlichen Betroffenheit der Soldatenfamilien.
Gerade deshalb nimmt die Landesregierung das, was mit den Reformmaßnahmen auf uns insgesamt zukommt, sehr ernst. Deshalb haben wir auch
bereits damit begonnen, Vorkehrungen zu treffen, um die Folgen dieser einschneidenden Strukturmaßnahmen erträglich zu gestalten. Ich verweise hierzu auf die Einrichtung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung des Niedersächsischen Innenministeriums sowie auf die am 16. Februar 2001 erfolgte Einbringung eines Entschließungsantrags im Bundesrat, in dem die Bundesregierung sehr nachdrücklich aufgefordert wird, zur Abmilderung der Strukturmaßnahmen ein Konversionsprogramm aufzulegen.
Im Übrigen begrüße ich auch die Aktivitäten des Landkreises Friesland zur Unterstützung des Standortes Hohenkirchen in der Gemeinde Wangerland. Ich finde, dieses ist ein gutes Zeichen der Solidarität. Diese Aktivitäten helfen auch dem Land in seinen Bemühungen, in dem einen oder anderen Fall die vorgesehenen Entscheidungen rückgängig zu machen oder zumindest abzumildern.
Zu 1: Der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen setzt sich nachdrücklich und intensiv für alle in Niedersachsen betroffenen Bundeswehrstandorte ein. Dieses gilt auch für die Gemeinde Wangerland, insbesondere deshalb, weil bekannt ist, dass die Gemeinde in einer Region liegt, die in der Rangfolge der westdeutschen Arbeitsmarktregionen als am schwächsten eingestuft wird. Sämtliche von der Gemeinde Wangerland und dem Landkreis Friesland zur Verfügung gestellten Unterlagen sind eingesehen, sorgfältig geprüft und gewertet worden. Sie sind sodann in die Stellungnahme der Landesregierung in Form einer Kurzdarstellung - dieses gilt im Übrigen für alle anderen betroffenen Standorte auch – aufgenommen worden. Dieses 41 Seiten umfassende Schreiben ist dem Bundesminister der Verteidigung am 15. Februar mit sämtlichen von den Gebietskörperschaften vorgelegten Unterlagen zugeleitet worden. Diese Stellungnahme wird selbstverständlich auch allen betroffenen Gemeinden, Städten und Landkreisen gesondert zugesandt.
Zu 2: Es trifft nicht zu, dass sich der Niedersächsische Ministerpräsident öffentlich nur zu den südniedersächsischen Standorten geäußert hat. Vielmehr hat er bei jeder sich bietenden Gelegenheit auch seine Besorgnis über die Probleme aller in Niedersachsen betroffenen Standorte zum Ausdruck gebracht. Tatsache ist, dass er in seinen Gesprächen mit Verteidigungsminister Scharping
am 14. Dezember 2000, am 21. und 24. Januar sowie am 5. Februar 2001 seine Besorgnis gerade auch hinsichtlich der Region Wilhelmshaven und Friesland intensiv kundgetan hat.
Zu 3: Die Landeshauptstadt Hannover erhält die Feldjäger- und Stabsdienstschule, die von Sonthofen in Bayern nach Hannover verlegt wird. Diese Entscheidung ist getroffen worden, weil in Hannover mit der ehemaligen Offiziersschule des Heeres diejenigen Einrichtungen zur Verfügung stehen, die für den Betrieb einer Schule notwendig und erforderlich sind. Im ländlichen Raum gibt es derartige Einrichtungen nicht. Sie müssten erst mit erheblichen finanziellen Mitteln eingerichtet werden. Insofern erscheint die getroffene Entscheidung auch sinnvoll und vernünftig. Von einer Benachteiligung des ländlichen Raumes kann daher nicht die Rede sein.
Nach einer Meldung der „Schaumburger Nachrichten“ vom 13. Februar 2001 ist im jüngsten Schulverwaltungsblatt für das Land Niedersachsen (SVBl. 1/2001) darauf hingewiesen worden, dass nach dem geltenden Rundfunkstaatsvertrag für alle in den niedersächsischen Schulen vorgehaltenen Rundfunkgeräte eine Gebührenpflicht bestehe. Wer jedoch für drei Quartale eines Jahres bezahlt habe, so heißt es in der Meldung weiter, müsse für das vierte Quartal nichts mehr überweisen, da die drei Monate Gebührenfreiheit „im Grunde als Ausgleich für die Ferien“ angesehen würden. Pro Gerät seien also „rund 100 Mark im Jahr“ fällig, was bei größeren Schulen leicht einen Betrag von 2 000 bis 4 000 DM pro Schuljahr ausmachen könne.