Protocol of the Session on February 23, 2001

Daher sind Regelungen erarbeitet worden, die in einem in meinem Haus noch nicht abgestimmten Referentenentwurf dargestellt sind. Darin wird vorgeschlagen, dass für Schulen für Körperbehinderte in Halbtagsform pro Klasse ein BAT-Vertrag für eine Pädagogische Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender Funktion mit 22 Stunden sowie fünf Stunden in therapeutischer Funktion eingesetzt werden. Bei Schulen für geistig Behinderte in Halbtagsform wird vorgeschlagen, Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender Funktion 27 Stunden (wegen eines anderen Ansatzes von Stunden in der Stundentafel und der Lehrerzuweisung) einzusetzen. Für Schulen mit ganztägigem Unterricht wird pro Klasse für beide Sonderschulformen ein Einsatz mit 33 Stunden für Pädagogische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender Funktion gerechnet. Hinzu kommen für jede Klasse zehn Stunden pro Woche für therapeutische Arbeit.

Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf die den tariflichen Urlaub überschreitenden Ferientage, die daher der Arbeitszeit in der Unterrichtszeit hinzugerechnet werden. Ein Vollzeitarbeitsvertrag umfasst nach dieser Berechnung 44 Stunden pro Woche in den 40 Unterrichtswochen pro Jahr. Die maximale Anwesenheitszeit der Kinder über Unterricht und Pausenzeiten in Schulen mit ganztägigem Unterricht liegt dagegen zwischen 29 und max. 33 Zeitstunden. Zusätzlich zu diesen Ansätzen soll den Bezirksregierungen ein Kontingent von Stellen für besondere Bedarfe, z. B. bei schwerstmehrfachbehinderten Kindern, zugewiesen werden. Der Umfang ist noch nicht festgelegt worden.

Von einer Absenkung der unterrichtsbegleitenden pädagogischen und therapeutischen Arbeit kann nicht gesprochen werden. An einigen besonders gut versorgten Schulen übersteigt die Anzahl der

zurzeit tätigen Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den neuen Zuweisungsansatz. An anderen Schulen für geistig Behinderte und Schulen für Körperbehinderte liegt die Anzahl der zur Zeit eingesetzten Mitarbeiter und Stunden unter dem Ansatz der ermittelten Soll-Werte.

Damit ich nicht missverstanden werde: Es geht nicht um „Gleichmacherei“, sondern das besondere Bedürfnis soll weiter durch den „Pool“ befriedigt werden, d. h. mit einem Personalschlüssel von zwei Kräften pro Klasse. Von „Aufbewahrungsschulen“ kann hier also keine Rede sein. Nicht umsonst beträgt der finanzielle Aufwand pro Kind an einer Sonderschule rund 20 000 DM pro Jahr (für Gymnasiasten 10 000 DM.

Dem Bedürfnis der Schülerinnen und Schüler der Schulen für geistig Behinderte und der Schulen für Körperbehinderte nach besonderer Förderung entsprechen auch die niedrigen Klassenfrequenzen, der Einsatz von Sonderschullehrern und der zusätzliche Einsatz von unterrichtsbegleitenden sowie therapeutischen Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Pro Klasse steht dafür derzeit im Durchschnitt eine volle Stelle zur Verfügung. Nicht in allen Bundesländern werden für den Unterricht in Schulen für geistig Behinderte Sonderschullehrkräfte und Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie in Niedersachsen eingesetzt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Es handelt sich um einen Referentenentwurf, der für eine Anhörung noch nicht freigegeben worden ist.

Zu 2: Siehe Vorbemerkung.

Zu 3: Wegen der massiven Einwände und der Information der Betroffenen ist eine mündliche Erörterung des Referentenentwurfs im März im Kultusministerium geplant. Davor werden keine Entscheidungen getroffen. Der Landeselternrat wird ebenfalls zu der Erörterung eingeladen.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 15 der Abg. Frau Vockert (CDU):

Stärkung und Förderung des Ehrenamtes?

Im Rahmen eines Neujahrsempfangs der Landesregierung, bei dem niedersächsischen Bürgerinnen und Bürgern für den beruflichen oder ehrenamtlichen Einsatz an den Weihnachtsfeiertagen und am Jahreswechsel gedankt wurde, hat Ministerpräsident Gabriel (SPD) eine verstärkte Förderung des ehrenamtlichen Engagements angekündigt, die Landesregierung wolle „die Freiwilligen-Arbeit stärker finanziell unterstützen“ („Neue Presse“ vom 22. Januar 2001).

Gleichzeitig sind mit dem Landeshaushalt 2001 aber zahlreichen ehrenamtlichen Organisationen insbesondere im Bereich der Kulturarbeit die Mittel gekürzt bzw. sind diese an andere Förderinstitutionen verwiesen worden. Angesichts der Verleihung der „Landesmedaillen für vorbildliche Verdienste um den Nächsten“ sahen sich weder die angekündigte und zuständige Sozialministerin Trauernicht (SPD) noch ihr Vertreter, Staatssekretär Witte (SPD) , dieser wegen „wichtiger Termine“ („Bild“-Zeitung vom 9. Februar 2001) , in der Lage, die Ordensverleihungen vorzunehmen, sodass diese Aufgabe an den „Vertreter des Vertreters“ übertragen werden musste.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen konkreten Maßnahmen durch die Aufstockung welcher Haushaltstitel will sie im Haushaltsjahr 2001 „die FreiwilligenArbeit stärker finanziell unterstützen“?

2. Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements will sie über Gesprächsrunden hinaus zu welchem Zeitpunkt konkret umsetzen?

3. Wie lassen sich die Kürzungen in der Kulturförderung und die „peinliche Panne bei der Ordensverleihung“ mit den Lippenbekenntnissen der Landesregierung zur verstärkten Förderung ehrenamtlichen Engagements vereinbaren?

Zu 1: Die Aufstockung von Haushaltsmitteln obliegt dem Parlament.

Zu 2: Bereits jetzt werden zahlreiche, auch dem Parlament bekannte Aktivitäten – die über „Gesprächsrunden“ hinausgehen - durchgeführt. Ich nenne hier beispielhaft den „Tag der Niedersachsen“, der mit Ihrer Beteiligung begangen wird. Ebenso ist die Verleihung der Niedersächsischen

Verdienstmedaille für vorbildliche Verdienste um den Nächsten im Land Niedersachsen zu einer festen Institution geworden. Die Finanzhilfe nach dem Lottovertrag an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die auch der Förderung des ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements dient, ist beachtlich. Darüber hinaus werden beispielsweise das „Selbsthilfebüro Niedersachsen“ als landesweite Koordinierungsstelle der Kontaktstellen für Selbsthilfegruppen voll aus Landesmitteln finanziert und 22 örtliche Selbsthilfekontaktstellen mit zusammen rund 1,4 Millionen DM gefördert.

3. Entfällt (auf die Antwort zu Frage 17 und 25 wird hingewiesen).

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 16 des Abg. Hogrefe (CDU) :

BSE - Stand der Tätersuche

Da nun die Medien zunehmend darüber berichten, dass bei BSE die betroffenen Bauernfamilien die Opfer und nicht die Täter sind, fragt sich die interessierte Öffentlichkeit, ob der Staat seiner Aufgabe zur Tatermittlung in ausreichendem Maße nachkommt.(CDU)

Am 3. Februar 2001 hat die „FAZ“ berichtet, die EU-Kommission gehe davon aus, dass Tiermehl illegal nach Deutschland importiert wurde. Bereits unmittelbar nach dem ersten BSE-Fall erhielten die Mitglieder des Landtagsausschusses für Haushalt und Finanzen mit Datum von 29. November 2000 den Inhalt eines Sprechpapiers von Ministerialdirigent Lindemann. Dort steht auf Seite 6 u. a.: „Da bekannt ist, dass in Mitgliedsstaaten mit hohen BSE-Fallzahlen (insbesondere in Frankreich) auch nach 1996 die Tiermehlherstellung nicht rechtskonform durchgeführt wurde, kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht hinreichend erhitztes Tiermehl im offenen Binnenmarkt über die Grenzen gehandelt wurde.“

Mitte Januar 2001 wurde vermehrt darüber berichtet, dass auch Extraktionsfette aus Risikomaterial aus deutschen Fettschmelzen in Milchaustauschfutter gelangt sind und sich dadurch vermutlich die Infizierung von Kälbern erklären lässt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie die Feststellung der Schweizer BSE-Expertin Dr. Dagmar Heim,

schon ein Gramm verseuchtes Futter reiche aus, um ein Rind mit BSE zu infizieren (nach- zulesen in „top agrar“ 2/2001)?

2. Welche Erkenntnisse hat sie über illegale Tiermehlimporte seit 1993, nachlässige Trennung von Rinder- und Schweine- bzw. Geflügelfutter sowie den Einsatz von Extraktionsfetten als Milchaustauscherbestandteil in Niedersachsen?

3. Wie ist im Einzelnen der Stand der Ermittlungen bei den in Niedersachsen aufgetretenen BSE-Fällen?

Zu 1: Frau Dr. Heim ist in der Schweiz in verantwortlicher Stelle in der BSE-Bekämpfung tätig, ihre Aussage ist deshalb ernst zu nehmen. Auf welche wissenschaftliche Untersuchung sich Frau Dr. Heim konkret bezieht, ist mir nicht bekannt, es ist aber eine wissenschaftlich logische Aussage, dass eine an sich geringe Menge eines Futtermittels infektiös sein kann, wenn in dieser der Erreger - hier die BSE-Prionen – konzentriert enthalten sind.

Zu 2: Über illegale Einfuhren von Tiermehl nach Deutschland liegen mir keine Erkenntnisse vor. Es ist mir auch nicht bekannt, auf welche Erkenntnisse sich die EU-Kommission bei ihrer in der „FAZ“ vom 3. Februar 2001 wiedergegebenen Aussage bezieht. Die EU-Kommission hat bisher dazu keine näheren Angaben gemacht.

Legale Einfuhren von Tiermehl aus Großbritannien hat es seit 1991 nicht mehr gegeben; auch in den Jahren davor wurde von mir keine Einfuhrgenehmigung für Tiermehl, das nicht mittels Drucksterilisationsverfahren gewonnen worden war, erteilt.

Die Untersuchungen von Rinderfutter in den Jahren 1995 bis zum Inkrafttreten des generellen Tiermehlverbotes im Dezember 2000 (Kontrollab- kommen der niedersächsischen Futtermittelwirt- schaft mit den Landwirtschaftskammern) ergaben, dass durchschnittlich 5 % der Untersuchungen Befunde von tierischen Bestandteilen ergaben. Es handelte sich um Verunreinigungen in Größenordnungen von weniger als 0,5 %. Es könnte sich bei diesen Beimengungen zum Teil auch um Reste von Geflügelmehlen gehandelt haben, die seinerzeit nicht von dem Verfütterungsverbot an Klauentiere betroffen waren.

Die amtlichen Kontrollen nach Inkrafttreten des generellen Verbotes im Dezember ergaben, dass in weniger als 10 % aller ausgewerteten Futtermittelproben (Futter für Rinder, Schweine, Geflügel)

Spuren von Tiermehl vorhanden waren. Die Tendenz ging im Januar gegen Null.

Tierische Fette wurden in Milchaustauschern bis zum Inkrafttreten des Verbotes legal eingesetzt. Im Dezember stellten die Hersteller von Milchaustauschern ihre Produktion auf pflanzliche Fette um. Der Umstellungsprozess ist nach hiesiger Kenntnis abgeschlossen.

Seit Dezember 2000 wurden in Niedersachsen bei 1 383 Tierhaltern Futtermittel auf Belastungen überprüft (Stand 12. Februar 2001). Bei 107 Tierhaltern wurden 39,6 t Milchaustauscher alter Produktion, also mit tierischen Bestandteilen, vorgefunden und sichergestellt.

Zu 3: In keinem der vier bisher von der BSE betroffenen Betrieben ist nach den vorgelegten Einkaufsbelegen Futtermittel, dem Tiermehl zugesetzt worden war, an Rinder verfüttert worden. Ob mit Tiermehl verunreinigte Futtermittel verwendet wurden, ist heute nicht mehr feststellbar. In den niedersächsischen BSE-Betrieben wurden sofort nach Bekanntwerden alle im Betrieb vorgefundenen Futtermittel beprobt und untersucht. Gleichzeitig wurden Buchprüfungen durchgeführt und eine Rückverfolgung der Futtermittel bis zu den nach der Geburt in den ersten acht Lebenswochen verabreichten Milchaustauschern durchgeführt. Dabei konnten Daten über die in den Milchaustauschern eingesetzten tierischen Fette und deren Herkunft gewonnen werden. Auch im Falle von Futtermitteln aus anderen EU-Mitgliedstaaten werden die Daten überprüft.

Der Stand der Untersuchungen im Einzelnen:

- Betrieb in Nortrup: vorgefundene Futtermittelbestände beprobt, keine tierischen Bestandteile, Rückverfolgung der Futtermittel durch Buchprüfung, Herkünfte von verabreichten Milchaustauschern ermittelt, Recherche der FettHerkünfte bis in die Niederlande und nach Frankreich

- Betrieb in Apen: vorgefundene Futtermittelbestände beprobt, keine tierischen Bestandteile, Rückverfolgung der Futtermittel durch Buchprüfung, Herkünfte von verabreichten Milchaustauschern ermittelt, Recherche der FettHerkünfte läuft

- Betrieb in Klein-Hehlen: vorgefundene Futtermittelbestände beprobt, keine tierischen Bestandteile; Rückverfolgung der eingesetzten Futtermittel durch Buchprüfung; Herkünfte von

im Kälberalter verabreichten Milchaustauschern ermittelt, Recherche der Fett-Herkünfte nach Bayern