Die Ursachen, die zu einer Erhöhung der Ausfallzeiten geführt haben, sind aufgrund des vorliegenden Datenmaterials nicht eindeutig nachvollziehbar. Bei den Daten der üblichen Krankenstatistiken ohne Informationen über Krankheitsdiagnosen handelt es sich um einen groben Indikator, der für eine Ursachenanalyse nur bedingt geeignet ist. Gleichwohl sind Erhebungen über den Krankenstand für die Prävention nutzbar. Vergleiche auf der Aggregationsebene Verwaltungsbereich, Behörde, Organisationseinheit machen Sinn, wenn wesentliche Strukturelemente, wie beispielsweise Geschlecht, Alter und Status, berücksichtigt werden. Die über einen längeren Zeitraum ermittelten Daten können im Zusammenhang mit Ergebnissen aus Gesundheitszirkeln, Befragungen von Beschäftigten sowie interner und externer Experten und Erkenntnissen des betriebsärztlichen Dienstes ein differenziertes Bild einer betrieblichen Belastungssituation ergeben und Erkenntnisse über Risikogruppen und –faktoren erbringen. Sie bilden damit eine Grundlage für konkrete Maßnahmen der Gesundheitsförderung.
Der Krankenstand wird von den unterschiedlichsten Faktoren wie Betriebsklima, Maß der Selbstständigkeit und Verantwortung der Bediensteten für ein Arbeitsergebnis, Ausstattung der Arbeitsplätze, aber auch insbesondere durch das Führungsverhalten beeinflusst. Dies ist bereits im Rahmenkonzept und den Empfehlungen für die Personalentwicklung in der niedersächsischen Landesverwaltung dargestellt.
Erkrankungen haben in vielen Fällen nicht nur eine Ursache, sondern entstehen aufgrund sich wechselseitig beeinflussender Bedingungen von Umfeld und Person. Hohe Krankheitsstände deuten häufig auf Defizite hin, die in ihren Ursachen analysiert und durch geeignete Maßnahmen abgebaut werden müssen. Sie sind ein Indiz für alle Führungskräfte, dass ein Handlungsbedarf besteht. Die Erhebung des Krankenstandes über einen längeren Zeitraum bildet hierzu die Grundlage.
Um den Verwaltungsaufwand bei der Krankenstandserhebung möglichst gering zu halten, ist auf eine Vollerhebung der Daten sämtlicher Landesbediensteter abgesehen worden. Im Gem. Runderlass d. MI, d. StK u. d. übr. Min. vom 26. Januar 1998 (Nds. Ministerialblatt Seite 311) sind die obersten Landesbehörden und die Bezirksregierungen verpflichtet worden, Pflichtdaten zu erheben. Den übrigen Landesdienststellen ist die Erhebung der Ausfallzeiten durch Erkrankung empfohlen worden. 1999 haben sich rd. 120 Behörden mit insgesamt ca. 30 000 Bediensteten (ca. 14 % der Landesbediensteten) beteiligt. An der Erhebung der sog. freiwilligen Angaben, zu denen auch die Differenzierung nach dem Geschlecht gehört, haben sich lediglich 31 Behörden beteiligt, sodass die vorliegenden Daten hinsichtlich der Erkrankungsdauer von Frauen und Männern nicht als repräsentativ gelten können.
Zu 2: Mit dem seit Februar 1997 durch die Landesregierung beschlossenen Rahmenkonzept für die Personalentwicklung in der niedersächsischen Landesverwaltung wurde eine erste konzeptionelle Einbettung der betrieblichen Gesundheitsförderung in die Verwaltungsreformprozesse vorgenommen. In der Folge wurden verschiedene Initiativen und Projekte zur Gesundheitsförderung im Rahmen der Verwaltungsreform unterstützt, beispielsweise im Nds. Landesamt für Ökologie, welches in Zusammenarbeit mit der Landesdirektion der AOK Nds. auf der Grundlage von Mitarbeiterbefragungen und der beteiligtenorientierten Arbeit in Gesundheitszirkeln verschiedene Maßnahmen zur Gesundheitsförderung durchgeführt hat. Exemplarisch wurden daneben weitere Ansätze wie z. B. ein Projekt zur Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit älterer Lehrkräfte und Verwaltungsbeschäftigter oder die Qualifizierung von SuchtkrankenBeratern/innen durch die Landesregierung gefördert.
wurden Erfahrungen aus den genannten Reformprojekten der niedersächsischen Landesverwaltung, Aktivitäten aus der Wirtschaft und Kooperationsmöglichkeiten mit den Krankenkassen transparent gemacht, um für die Landesdienststellen weitere Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Mit der bislang größten VerwaltungsreformVeranstaltung mit fast 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde nicht nur das Interesse an diesem Thema deutlich, sondern auch die Notwendigkeit aufgezeigt, ein dienststelleninternes Gesundheitsmanagement aufzubauen. Die Tagung wurde durch eine breit verteilte Broschüre und durch ein Video für Multiplikationszwecke dokumentiert.
Im November 1999 wurde eine Projektgruppe damit beauftragt, Vorschläge zur Unterstützung eines dienststelleninternen Gesundheitsmanagements und zur Reduzierung von Fehlzeiten/Frühpensionierungen zu entwickeln.
Der zwischenzeitlich vorgelegte Projektbericht befindet sich derzeit im ministeriellen Abstimmprozess mit dem Ziel, ein Gesundheitsmanagement in den Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung weiterzuentwickeln bzw. aufzubauen. Hierzu soll neben verschiedenen anderen unterstützenden Maßnahmen einschließlich finanzieller Anreize ein durch die Projektgruppe entwickelter Leitfaden dienen. Dieser Leitfaden soll den Kern einer Vereinbarung gem. § 81 NPersVG zwischen Landesregierung und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften bilden.
Parallel zu dieser Entwicklung wurden insbesondere nach der oben genannten Veranstaltung in ca. zehn Dienststellen des Landes Initiativen zur Gesundheitsförderung und zum Aufbau eines Gesundheitsmanagements im Rahmen der Verwaltungsreform gefördert. In die zwischenzeitlich in vielen Dienststellen entstandenen Personalentwicklungskonzepte ist z. T. ein Baustein zum Gesundheitsmanagement mit aufgenommen worden.
Darüber hinaus gibt es zu diversen Aktivitäten Schnittstellen mit Bezug zur Gesundheitsförderung, angefangen bei dienststellenbezogenen Suchtkrankenhilfe-Maßnahmen bis hin zu den Aufgaben des Arbeitsschutzes.
Zu 3: Die Mittel im einzelnen sind derzeit ohne erheblichen Verwaltungsaufwand nicht feststellbar. Hinzu kommt die Schwierigkeit einer genauen Abgrenzung, insbesondere bei einer Verknüpfung mit anderen Maßnahmen der Organisations- und Personalentwicklung sowie bei einem Bezug zu den vorgenannten Schnittstellen.
Bezogen auf die Unterstützung zum Aufbau eines dienststelleninternen Gesundheitsmanagements aus den Haushaltsmitteln der Verwaltungsreform sind im Haushaltsjahr 2000 bei Kapitel 03 02 Titelgruppe 74/98 ca. 240 000 DM verausgabt worden. Für das Haushaltsjahr 2001 sind für diese Zwecke bei Kapitel 03 02 Titelgruppe 76/97 400 000 DM eingeplant.
Aufgrund von technischen Mängeln bzw. fehlerhaften Angaben bei der Tierdatenbank in München und dem VIT in Verden werden beantragte Sonderprämien für männliche Rinder, Schlachtprämien für weibliche Rinder und Mutterkuhprämien nicht gezahlt. Das Nichtauszahlen der Prämie ist jedenfalls in den allermeisten Fällen nicht in dem Verhalten der antragstellenden Betriebe begründet. Darüber hinaus ist eine enorm hohe Anzahl von Rinderhaltern durch die BSE-Krise in existentielle Not geraten. Vor diesem Hintergrund wirkt sich die Nichtzahlung bzw. eine verzögerte Zahlung der Prämie besonders verhängnisvoll auf die Rindvieh haltenden Betriebe aus.
1. Erhalten die Antragsteller einen Ausgleich (Verzinsung) , wenn die Prämie aus Gründen, die nicht von den Antragstellern zu vertreten sind, verspätet überwiesen wird?
2. Warum wird keine Abschlagszahlung gewährt, die bei intaktem Datenmanagement in eine Endabrechnung einfließen kann?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass in Bayern eine Abschlagszahlung gewährt wird und auf diese Weise die bayerischen Rinderhalter einen Wettbewerbsvorteil
Die Abnahme der zentralen Datenbank durch die Bundesländer konnte wegen der in der Frage des Abgeordneten Ehlen beschriebenen technischen Probleme für den Prämienteil erst am 9. November des vergangenen Jahres erfolgen. Wir haben daraufhin schnellst möglich einen Abgleich der Antragsdaten mit den Daten in der zentralen Datenbank durchgeführt und zum 31. Januar eine Vorschusszahlung auf die Schlacht- und die Sonderprämie für männliche Rinder geleistet.
Zu 1: Eine Verzinsung nicht oder verspätet ausgezahlter Prämien ist im nationalen und im EU-Recht grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie käme im vorliegenden Fall auch nicht in Betracht, weil die EU lediglich vorsieht, dass die Zahlung der Rinderprämien in der Zeit vom 16. Oktober 2000 bis zum 30. Juni 2001 abgewickelt werden muss.
Zu 2: Wie bereits gesagt, ist zum 31. Januar 2001 eine Vorschusszahlung in Höhe von 80 % auf die Schlacht- und die Sonderprämie für Rinder geleistet worden. Dabei wurden von den bis zum 1. Dezember 2000 beantragten 109 Millionen DM 80,2 Millionen DM an die Antragsteller ausgezahlt.
Nach Art. 41 der Verordnung (EG) Nr. 2342/99 ist allerdings auch bei Vorschüssen eine Auszahlung ohne vorherige Kontrolle der Anträge nicht zulässig. Deswegen konnten für 28 % der Tiere zunächst keine Prämien ausgezahlt werden. Für den größten Teil dieser Tiere wurde die Prämie nicht gewährt, weil die Daten zu diesen Tieren z. B. doppelt, unvollständig oder falsch an die zentrale Datenbank gemeldet wurden.
Bei den Ablehnungen handelt es sich allerdings nicht um abschließende Entscheidungen. Vielmehr wurde den Antragstellern in den Vorschussbescheiden mitgeteilt, welche Fehler zu den beanstandeten Tieren in der zentralen Datenbank vorliegen. Den Landwirten wurde so die Möglichkeit eingeräumt, bis zur Abschlusszahlung im Mai entsprechende Korrekturen zu veranlassen. Leider wird dieses aufgrund der vielschichtigen Probleme, die im Vorfeld und im Zusammenhang mit der Vorschusszahlung entstanden sind, nicht ganz einfach sein. Das gilt insbesondere dann, wenn
In den letzten Wochen haben Antragsteller, Behörden und VIT sehr viel Arbeit geleistet, um die Fehler in der Datenbank zu korrigieren. Um zu sehen, welchen Erfolg diese Arbeit gebracht hat, erhalten die Antragsteller in Kürze nochmals aktuelle Informationen zu den Daten ihres Bestandes in der zentralen Datenbank. Diese können sie zusätzlich für die gezielte Abarbeitung der Fehler in der Datenbank nutzen.
Zu 3: Sowohl die bayerische als auch die niedersächsische Agrarverwaltung ist bei der Auszahlung der Rinderprämien bekanntlich an die Vorgaben der EU gebunden. Dementsprechend konnten auch dort im Rahmen der Vorschusszahlung die beantragten Rinderprämien nicht vollständig ausgezahlt werden.
Dass die bayerischen Rinderhalter gegenüber ihren niedersächsischen Kollegen aufgrund des Auszahlungsverhaltens der Prämienbehörden keinen Wettbewerbsvorteil haben, ergibt sich u. a. daraus, dass in Bayern bei der Schlachtprämie 75 % und bei der Sonderprämie 70 % der beantragten Prämien ausgezahlt wurden, während in Niedersachsen dieser Prozentsatz für beide Prämien zusammen bei 73 % liegt.
Nur die Vorschusszahlung für die Mutterkuhprämie konnte u. a. wegen der vorgenannten Schwierigkeiten nicht geleistet werden. Es ist vorgesehen, die Prämien in einer Summe an die Mutterkuhhalter im April bzw. bei Anträgen mit fehlerhaften Tieren im Mai auszuzahlen.
Ich bin mir sehr wohl darüber bewusst, in welch dramatischer Lage sich unsere Rinderhalter befinden. Deswegen und wegen der Probleme, die sich für alle Beteiligten aus der Umstellung des Prämienverfahrens ergeben haben, habe ich trotz des Mehraufwandes für die Verwaltung entschieden, dass für einen möglichst großen Teil der Rinderhalter eine zweite Vorschusszahlung zum 31. März erfolgt. Ich hoffe, dass damit eine gewisse Stabilisierung der Lage unserer Rinderhalter erreicht werden kann.
Künftiger Einsatz von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Sonderschulen für Geistigbehinderte und Körperbehinderte
Laut vorliegendem Erlassentwurf plant die Landesregierung offensichtlich, die Stunden der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Sonderschulen für Geistigbehinderte und Körperbehinderte in Halbtagsschulen von einer Dreiviertelstelle auf eine halbe Stelle abzusenken, in Ganztagsschulen von einer ganzen Stelle auf nur noch eine Dreiviertelstelle.
Dies hat massive Proteste insbesondere von betroffenen Eltern ausgelöst, die mit der Umsetzung dieses Erlasses die Aufrechterhaltung eines geregelten Unterrichtsablaufes nicht mehr gewährleistet sehen. Die bisherigen pädagogischen Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten nicht mehr erbracht werden, diese könnten nur noch im Unterricht eingebunden werden, die Landesregierung mache einen Schritt hin zurück zur „Aufbewahrungsschule“, obwohl gerade die an Sonderschulen für Geistigbehinderte und Körperbehinderte beschulten Schülerinnen und Schüler besonderer Förderung bedürften.
1. Wann ist dieser Erlassentwurf in die Anhörung gegangen, bzw. wann geht er in die Anhörung, wann ist mit seiner Umsetzung zu rechnen?
2. Warum setzt sich die Landesregierung mit den Stundenreduzierungen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Sonderschulen für Geistigbehinderte und Körperbehinderte dem Vorwurf aus, „einen Schritt zurück zur Aufbewahrungsschule“ zu machen und besonders förderbedürftige Schülerinnen und Schüler zu vernachlässigen?
3. Warum werden die massiven Einwände und Vorbehalte nicht nur der betroffenen Schulen und Lehrkräfte, sondern gerade auch der um ihre Kinder besorgten Eltern nicht gewürdigt?
Seit der Einrichtung der ersten Schulen für geistig Behinderte und Schulen für Körperbehinderte in Niedersachsen vor mehr als 25 Jahren werden in diesen neben Sonderschullehrkräften Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender und in therapeutischer Funktion sowie Betreuungskräfte beschäftigt. Die Einstellung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgte bisher im Rahmen eines Einzelfallverfahrens auf der Basis der Beantragung einer Stelle und der Einzelzuweisung an die jeweilige Bezirksregierung.
Im Augenblick gibt es keine Möglichkeit eine SollVersorgung zu ermitteln, da keine Standards festgelegt sind. Das führt zu Ungerechtigkeiten in der Versorgung. Das heißt, Transparenz in der Versorgung der Schulen im Land ist nicht gegeben. Im Gegenteil, die Versorgung der Schulen ist durch das Anwachsen der Zahl der Schulen und der Klassen insgesamt sehr aufwändig. Eine Überwindung der Einzelfalllösungen beim Einsatz pädagogischer Mitarbeiter zugunsten einer Versorgung analog der Zuweisung von Lehrerstunden an diesen Schulen ist notwendig.
Daher sind Regelungen erarbeitet worden, die in einem in meinem Haus noch nicht abgestimmten Referentenentwurf dargestellt sind. Darin wird vorgeschlagen, dass für Schulen für Körperbehinderte in Halbtagsform pro Klasse ein BAT-Vertrag für eine Pädagogische Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender Funktion mit 22 Stunden sowie fünf Stunden in therapeutischer Funktion eingesetzt werden. Bei Schulen für geistig Behinderte in Halbtagsform wird vorgeschlagen, Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender Funktion 27 Stunden (wegen eines anderen Ansatzes von Stunden in der Stundentafel und der Lehrerzuweisung) einzusetzen. Für Schulen mit ganztägigem Unterricht wird pro Klasse für beide Sonderschulformen ein Einsatz mit 33 Stunden für Pädagogische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender Funktion gerechnet. Hinzu kommen für jede Klasse zehn Stunden pro Woche für therapeutische Arbeit.