Frage 3: Verwendung von Mitteln der Glückspirale und von Toto-Lotto-Mitteln zur Sportförderung in Niedersachsen in den Jahren 1999 und 2000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Förderung des Sports, insbesondere des Breitensports, hat seit dem 12. November 1997 mit der Aufnahme der Sportförderung in die Niedersächsische Verfassung und dem Gesetz für das Lotterieund Wettwesen vom 1. Januar 1999 in Niedersachsen eine Aufwertung erfahren. Diesem Umstand hat die Landesregierung im vergangenen Jahr mit dem Programm zur Sportstättensanierung bis 2006 mit einem Volumen von mehr als 100 Millionen DM Rechnung getragen.
1. Wie viele Vereinsvorhaben und zentrale Sportanlagen mit besonderem Landesinteresse konnten in den Jahren 1999 und 2000 in welcher Höhe aus dem o. g. Gesetz und aus den Zweckerträgen der Glückspirale gefördert werden?
2. Wird die Landesregierung Richtlinien für das 100-Millionen-DM-Programm zur Sportstättensanierung erarbeiten, und wann werden diese in Kraft treten?
3. In welcher Höhe stehen Mittel aus dem 100Millionen-DM-Programm im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung, und wie ist ihre Aufteilung unter zentralen, kommunalen und Vereinsprojekten vorgesehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Jahre 1999 flossen Landesmittel aus der Konzessionsabgabe nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen in Höhe von 1 347 600 DM in die Förderung des Sportstättenbaus. Zweckerträge aus der Lotterie Glücksspirale standen in diesem Jahr noch nicht zur Verfügung. Die Zuwendung an die Stadt Hannover für den ersten Bauabschnitt der Modernisierung des Niedersachsenstadions in Höhe von 7 Millionen DM ist aus Sondermitteln gewährt worden. Im Jahr 2000 konnte dank der ab Mitte des Jahres zusätzlich zur Verfügung stehenden Zweckerträge aus der Lotterie Glücksspirale auf eine deutlich höhere Mittelausstattung zurückgegriffen werden, sodass mit 5,389 Millionen DM aus Mitteln der Konzessionsabgabe und 3,733 Millionen DM aus Zweckerträgen der Glücksspirale insgesamt mehr als 9 Millionen DM zur Verfügung standen.
Die Mittel aus der Glücksspirale gingen zum überwiegenden Teil in besondere Förderprogramme für die Sanierung von insgesamt 103 Sportstätten der Vereine, z. B. des SV Arminia in Vechelde, der SG Letter, des SV Rethem/Aller und des Reitclub Helle. Von den größeren Projekten seien die Sanierung des Landesleistungszentrums Braunschweig des Niedersächsischen Schützenverbandes, mit 250 000 DM bezuschusst, und der Wiederaufbau der durch Brand zerstörten Tennishalle des VfV Hildesheim, gefördert mit 332 000 DM, genannt.
tragen worden. Das Sportleistungszentrum Hannover erhielt eine Zuwendung in Höhe von 4,05 Millionen DM für die Errichtung einer Mehrzweckhalle und eines so genannten Laufschlauches - das ist eine überdachte Lauftrainingsanlage. Die restlichen Mittel aus der Konzessionsabgabe flossen im Rahmen eines besonderen, gemeinsam mit dem Landessportbund Niedersachsen gestalteten Förderverfahrens in 54 weitere Vereinsprojekte für Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen. Auf eine Auflistung der geförderten Einzelprojekte mit der Höhe der Fördersumme möchte ich an dieser Stelle verzichten. Ich glaube, im Ausschuss ist bereits eine solche Liste verteilt worden.
Zur Frage 2: Die Landesregierung beabsichtigt, die Fördermittel aus dem 100-Millionen-Programm auf der Basis einer Zuwendungsrichtlinie zu vergeben. Der Entwurf dieser Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus ist bereits mit den betroffenen Ressorts abgestimmt und befindet sich zurzeit in der Verbandsbeteiligung. Die Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen und des Landesportbundes werden bis spätestens Mitte März erwartet. Als Datum des Inkrafttretens der Richtlinie erscheint der 1. Mai 2001 realistisch.
Zu Frage 3: Das Land Niedersachsen wird im Haushaltsjahr 2001 insgesamt 21,953 Millionen DM zur Förderung des Sportstättenbaus ausgeben. Die Aufteilung der Mittel ist wie folgt vorgesehen:
Ca. 5 Millionen DM der mit Haushaltsplan zugewiesenen Mittel sind bereits für „zentrale Projekte“ festgelegt. Das sind Vorhaben und Projekte von überregionaler Bedeutung und erheblichem Landesinteresse. Es handelt sich um die Trampolinhalle in Salzgitter, die mit 1,1 Millionen DM gefördert werden soll, das Reiterstadion in Verden, für dessen Sanierung eine Zuwendung von 600 000 DM in Aussicht gestellt ist, sowie das Leichtathletikstadion in Holzminden, das 80 000 DM erhalten soll. Für den Freizeit- und Bewegungspark in Wiesmoor ist ein Betrag von 460 000 DM und für die Sportschule Ostfriesland in Hesel ein Betrag von 900 000 DM eingeplant.
Ca. 2,9 Millionen DM werden für noch nicht abschließend erörterte Projekte oder kurzfristig entstehende Bedarfe bereitgehalten. Je 5 Millionen DM stehen aus dem 100-Millionen-Programm zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten für vereinseigene und für kommunale Sportanlagen zur Verfügung. Die 5 Millionen DM für die kommunalen Sportstätten werden ergänzt um die ohnehin vorgesehenen 4 Millionen DM, sodass für die Förderung kommunaler Projekte insgesamt 9 Millionen DM vorhanden sind.
Auf die einzelnen Regierungsbezirke verteilen sich die Mittel auf der Basis der amtlichen Einwohnerzahlen wie folgt: Braunschweig 1,98 Millionen DM, Hannover 2,52 Millionen DM, Lüneburg 1,8 Millionen DM, Weser-Ems 2,7 Millionen DM.
Die oben genannten 5 Millionen DM für die Förderung vereinseigener Sportstätten werden vom Landessportbund nach seinen eigenen Fördergrundsätzen in Unterstützung der Landesverwaltung weitergeleitet. Diese Mittel dürften sich in ähnlicher Weise, meine Damen und Herren, auf die Regionen verteilen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Herr Minister, wie hoch ist der maximale Anteil des Landes an Projekten, die im Vereinsbereich bzw. im Bereich der kommunalen Sportstätten gefördert werden können?
Für die einzelnen Projekte gibt es einen Zuschuss von bis zu 20 %, Frau Vockert. Falls Sie die Frage aber so gemeint haben, wie die Mittel zwischen kommunalen Sportstätten und Vereinssportstätten aufgeteilt werden, so haben wir „halbe-halbe“ gesagt. Das alles wird mit dem Landessportbund genau beredet. In der Tendenz steht eine Hälfte für kommunale und die andere Hälfte für vereinseigene Sportanlagen zur Verfügung.
Herr Minister, in der letzten Zeit hat es auf verschiedenen Ebenen vielfache, zumindest aus meiner persönlichen Sicht zum Teil verwirrende Diskussionen über die Zukunft des Niedersachsenstadions in Hannover gegeben.
Ein zweiter Satz, dann kommt die Frage. - Dies geschieht vor dem Hintergrund der Tatsache, dass im Jahr 2006 Deutschland Ausrichter der Fußballweltmeisterschaft sein wird. Ich hätte ganz gern von der Landesregierung gewusst, bis zu welcher Höhe sie vor dem Hintergrund der neuen Sachlage maximal bereit ist, die Umbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Niedersachsenstadion zu bezuschussen.
Herr Pörtner, maximal ein Drittel oder - in Zahlen ausgedrückt – maximal 25 Millionen DM. Das ist das, was wir im Zusammenhang mit dem Niedersachsenstadion machen könnten.
Ich darf bei dieser Gelegenheit die Problematik eines reinen Fußballstadions aufgreifen, die in diesem Zusammenhang immer wieder diskutiert worden ist. Wir müssen in der Anlage die Möglichkeiten für Leichtathletik und andere Sportarten erhalten. Sonst ist diese Maßnahme von unserer Seite nicht förderungsfähig.
- Das ist nicht mein Problem. Das ist auch nichts Neues, Herr Pörtner. Die Möglichkeiten müssen nicht unbedingt in der Arena selbst bestehen, sondern in den Anlagen rundum. Die Sportanlage als solche kann von uns gefördert werden. Wir können nach unseren Richtlinien aber kein reines Fußballstadion fördern, das keine Laufbahn enthält. Die Sportanlage insgesamt können wir fördern. Ich sagte bereits: Die Höchstgrenze beträgt dafür 25 Millionen DM oder ein Drittel. Wenn die Gesamtsumme unter 75 Millionen DM liegt, können wir bis zu 25 Millionen DM gewähren. Das ist die Höchstgrenze.
Herr Kollege Pörtner, Sie können gern zu einer zweiten Frage an das Rednerpult kommen. Zunächst einmal hat aber die Kollegin Vockert das Wort. Dann kommen Sie noch einmal an die Reihe.
Herr Präsident! Herr Minister, ich möchte noch einmal hinsichtlich der Zuschüsse für die einzelnen kommunalen bzw. vereinseigenen Sportstätten, die Sie gewähren, nachfragen. Gibt es einen Mindestbetrag oder muss das Projekt vor Ort eine ganz bestimmte Dimension haben, damit Sie überhaupt Zuschüsse gewähren?
Es ist vorgesehen, Frau Vockert - das wurde mir gerade gesagt, das hatte ich so nicht im Kopf -, dass bei Vereinsprojekten die unterste Summe 5 000 DM und bei kommunalen Maßnahmen 50 000 DM beträgt. Das ist das, was wir in den Richtlinien vorsehen.
(Mühe [SPD]: Das hat Herr Bring- mann im Ausschuss erklärt! – Gegen- ruf von Frau Vockert [CDU]: Das ist nicht erklärt worden! – Gegenruf von Adam [SPD]: Doch! – Gegenruf von Frau Vockert [CDU]: Du warst doch nicht dabei! – Gegenruf von Adam [SPD]: Das stimmt auch!)
Herr Minister, ich möchte nachfragen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass das Land zur Zeit willens und bereit ist, „nur“ 25 Millionen DM vorzusehen, auch wenn wider Erwarten - aus welchen Gründen auch immer - die Kosten für den Umbau des Niedersachsenstadions nicht unerheblich steigen sollten?