Lediglich die Schlussfinanzierung der EXPO – einem für Niedersachsen einzigartigen Sonderereignis - erforderte eine zusätzliche zweckgebundene Schuldenaufnahme, die wegen ihres besonderen Anlasses jedoch für sich betrachtet werden muss.
Bereinigt man die Schuldenaufnahme um diesen Sondereffekt im Jahr 2001, so zeigt sich, dass der Anteil der Landesausgaben, der durch Kredite finanziert wird, in Niedersachsen tatsächlich von Jahr zu Jahr abnimmt, konkret von 6,5 % im Jahr 2000 auf 5,8 % im Jahr 2004.
Trotz dieser kontinuierlich rückläufigen Kreditfinanzierungsquote ist der niedersächsische Haushalt aber zunächst weiter auf Nettokredite angewiesen. Die Landesregierung arbeitet im Rahmen der Haushaltskonsolidierung derzeit jedoch mit Nachdruck an Konzepten, um nach dem „Einfrieren“ der Nettoneuverschuldung auf 2,65 Milliarden DM jährlich in einem weiteren Schritt eine deutliche Absenkung zu erreichen. Dabei ist sie bemüht, fern von populistischen Aussagen zur Schuldenabbau zu solchen Weichenstellungen zu kommen, die in
Übereinstimmung mit den finanzpolitischen Realitäten eine nachhaltige und stetige Schuldenreduzierung ermöglichen.
Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass eine solche vorrausschauende Finanzpolitik notwendig und letztlich auch erfolgreich ist. Die hohen Einnahmeausfälle aus der Steuerreform 2000 konnten trotz des hohen Bindungsgrades der Landesausgaben im Haushalt 2001 bewältigt werden, weil die Landesregierung rechtzeitig auf die steuerpolitische Diskussion der vergangenen Jahre reagiert und gegen massive Kritik an der Bildung einer Allgemeinen Rücklage festgehalten hat. Die Oppositionsparteien hatten auch hier stets eine Absenkung der Neuverschuldung eingefordert. Die Landesregierung stellt fest, dass die zum Haushalt 2001 vorgelegten Änderungsanträge der Opposition an keiner Stelle erkennen ließen, auf welche Weise der Haushalt 2001 ohne die zur Finanzierung der Steuerreform veranschlagten Entnahme eben dieser Rücklage hätte ausgeglichen werden können.
Vor diesem Hintergrund ist die Landesregierung der Auffassung, dass ein Verzicht auf Kreditermächtigungen nur dann verantwortet werden kann, wenn die Aufstellung verfassungsgemäßer Haushalte auch in den Folgejahren gewährleistet ist. Da der Anpassungsprozess des Landeshaushalts an das sinkende Einnahmenniveau nach der Steuerreform noch nicht abgeschlossen ist, ist die Landesregierung entschlossen, jede Mark, die nach Abschluss des Haushaltsjahres 2000 gem. § 25 LHO einer Allgemeinen Rücklage zugeführt werden kann, zu nutzen, um diesen Anpassungsprozess weiter abzusichern.
Zu 1: Der Niedersächsische Landtag wurde am 13. Mai 1990 gewählt. Der Schuldenstand aus Kreditmarktmitteln betrug zum 31. Dezember 1990: 40,3 Milliarden DM.
Die Verschuldung des Landes Niedersachsen aus Kreditmarktmitteln betrug am 31. Dezember 2000 rd. 66,6 Milliarden DM.
Nach dem Stand der Mipla 2000-2004 erwartet die Landesregierung zum 31. Dezember 2001 einen Schuldenstand von 70,7 Milliarden DM. Die
Zu 2: Die jährliche Nettokreditaufnahme betrug entsprechend der Darstellung für die jeweiligen Haushaltsjahre (Ist laut Haushaltsrechnung):
Der Blick auf die Entwicklung der Kreditfinanzierungsquote zeigt: Die zehn Landeshaushalte der 80er-Jahre wurden insgesamt mit einem Anteil von 9,05 % kreditfinanziert. Die folgenden zehn Landesetats der 90er-Jahre wurden hingegen nur noch mit 7,43 % kreditfinanziert. Und die ersten fünf Haushaltsjahre des neuen Jahrtausends werden mit 6,06 % aus Krediten finanziert werden. In Beträgen ausgedrückt bedeutet dies: Wären die Etats der 90er-Jahre gleich hoch kreditfinanziert worden wie die der 80er-Jahre (nämlich mit 9,05 %), hätte das Land 6,02 Milliarden DM mehr an Schulden angehäuft, als dies tatsächlich der Fall war. Allein die Verbesserung dieser Situation gegenüber den 80erJahren erspart dem Land jährliche Zinsausgaben von rund 400 Millionen DM.
Die tatsächliche Kreditaufnahme für das Jahr 2000 wird erst nach dem endgültigen Haushaltsabschluss feststehen. Die Landesregierung geht davon aus, dass die bestehenden Kreditermächtigungen im Zuge der noch ausstehenden Abschlussbuchungen sowie des durchzuführenden Sollab
Die Nettokreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2001 beträgt laut Haushaltsgesetz 2 650 Millionen DM zuzüglich 1 150 Millionen. DM zur Erhöhung des Eigenkapitals der EXPO GmbH.
Die Mipla 2000-2004 wurde in ihren Eckwerten am 30. Mai 2000 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war das Schicksal der Steuerreform 2000 noch ungewiss und von Teilen der CDU/CSU wurden weitere Steuersenkungen gefordert. Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesregierung entschlossen, die aus der Steuerreform zu erwartenden Einnahmeausfälle nach dem Stand des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung in der Mittelfristigen Planung zu berücksichtigen und gleichwohl an der bisher vorgesehenen maximalen Neuverschuldung von 2,65 Milliarden DM festzuhalten. Dies konnte in Niedersachsen als wichtiger Konsolidierungsbeitrag auch durchgehalten werden, während die öffentlichen Haushalte insgesamt infolge der Reform eine deutliche Erhöhung ihrer Kreditaufnahmen hinnehmen müssen. So steigt das Finanzierungsdefizit von Bund, Ländern und Gemeinden von 67,5 Milliarden DM in 2000 auf 82 Milliarden DM in 2001 (+ 21 %).
Zu 3: Der Landesregierung ist nicht bekannt, warum die sie tragende Mehrheit im Landtag dem CDU-Vorschlag auf Senkung der Neuverschuldung unter Verwendung einer im Jahre 2000 zu erwartenden Rücklage nicht zugestimmt hat. Der Finanzminister hat der vorgesehenen Rücklagenentnahme in 2001 nicht zugestimmt, weil er die Veranschlagung unter formalen Gesichtspunkten für bedenklich und in finanzpolitischen Hinsicht für verantwortungslos gehalten hat.
des Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 8 der Abg. Klare und Ehlen (CDU):
Milch gehört insbesondere für Kinder zu den gesündesten Nahrungsmitteln. Über die Schulmilch kommen viele Kinder mit diesem wichtigen Nahrungsmittel in Berührung.
es auch folgerichtig: „Die Schulmilchverbilligung mit EU-Mitteln ist eine erzieherische Maßnahme zur Förderung des Verbrauches von Milch und Milcherzeugnissen bei Kindern und Schülern, damit bereits im Kindesalter sinnvolle Ernährungsgewohnheiten eingeübt und im späteren Leben beibehalten werden.
Jetzt hat die EU mit der VO (EG) Nr. 1670/2000 des Rates vom 20. Juli 2000 u. a. die Gemeinschaftsbeihilfe für Vollmilch von 95 % auf 75 % des Richtpreises für Milch verringert. Diese Verordnung beinhaltet auch eine Kürzung der Bezuschussung für die Schulmilch um 0,12 DM pro Liter.
Um die Beihilfekürzungen auszugleichen, hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium ab dem 1. Januar 2001 alle Höchstpreise für die beihilfefähigen Schulmilchprodukte um 5 Pfg. je Schulmilcheinheit und für die Einliterpackung um 15 Pfg. angehoben.
Diese Anhebung wird möglicherweise dazu führen, dass viele Kinder aus der Schulmilchspeisung ausscheiden.
Andere Bundesländer, wie NordrheinWestfalen und Hessen, gleichen die EUKürzungen mit eigenen Haushaltsmitteln aus, um den Familien das kostengünstige Angebot zu erhalten.