Man stellt sich in der Praxis dort, wo in den Kommunen Rot-Grün regiert, schon auf die europäischen Bedingungen ein. Auf der anderen Seite schreiben Sie aber in Ihrem Antrag: Das soll verhindert werden!
Wenn Sie das eine wollen, werden Sie das andere in Kauf nehmen müssen, denn am deutschen Wesen wird in diesem Zusammenhang in der Tat die Welt nicht genesen. Wir werden uns auf die europäischen Rahmenbedingungen einstellen müssen und werden uns auch an der einen oder anderen Stelle bewegen müssen. Das wird die Mitarbeiter treffen. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder sind die Stundenlöhne geringer, oder Sie müssen Personal einsparen. Das heißt, Sie haben dann weniger Busfahrer, die vergleichsweise mehr Touren fahren müssen. Etwas anderes hinzubekommen ist unrealistisch.
Sie sagen: Wir müssen erreichen, dass wir bei Ausschreibungen soziale Standards festschreiben dürfen. Hierüber haben wir auch im Wirtschaftsausschuss schon genügend Diskussionen geführt, wie das eben bereits anklang. Das ist keine Sache, die das Land Niedersachsen betreiben könnte, sondern da ist die Bundesrepublik Deutschland - sprich: der Bundestag bzw. die Bundesregierung - gefordert. Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir eine rot-grüne Bundesregierung.
Ich habe den Wirtschaftsminister und die Verantwortlichen bisher aber so verstanden, dass man nicht beabsichtigt, ein entsprechendes Vergabegesetz zu verabschieden, weil man nämlich offensichtlich eingesehen hat, dass das mit den europäischen Regelungen nicht in Einklang zu bringen ist.
Grundsätzlich können wir uns über den Antrag, den Sie gestellt haben, unterhalten. Wir können den Formulierungen auch zustimmen, aber wir sollten bei den unmittelbar Betroffenen nicht Illusionen wecken, zumal dann, wenn wir in der Praxis dort, wo wir in den Verkehrsbetrieben Verantwortung tragen und die Landesnahverkehrsgesellschaft und die Landesregierung bereits praktisch tätig sind, genau umgekehrt handeln, wie es mit einem solchen Antrag den Menschen suggeriert würde.
Von daher freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Wir werden sicherlich zu einer übereinstimmenden Beschlussfassung kommen. Trotzdem sollten wir nicht Hoffnungen wecken, die wir nicht erfüllen können. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Wir kommen zur Ausschussüberweisung.
Der Ältestenrat empfiehlt, mit diesem Antrag den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr federführend zu befassen und den Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten mitberatend zu beteiligen. Andere Vorstellungen gibt es nicht. Dann ist das so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, dass eine Autobahn das A und O einer wirtschaftlichen Entwicklung ist. Wir alle wissen auch, dass der wirtschaftlichen Entwicklung immer eine verkehrliche Entwicklung vorausgeht. Genauso wissen wir alle auch, dass Norddeutschland und insbesondere das nördliche Niedersachsen ein hoch belasteter Transitraum sind. Die Verkehre in und aus dem Ostseeraum zwischen Schleswig-Holstein bzw. Skandinavien und dem Westen Deutschlands und darüber hinausgehend in die Niederlande nehmen nun einmal zu. Daraus ergeben sich für uns Notwendigkeiten für den gesamten norddeutschen Raum, nämlich die Notwendigkeit zur Schaffung einer großräumigen Verkehrsverbindung.
Hier, meine Damen und Herren, setzt unser Antrag an. Alle sind sich darüber einig, dass die Küstenautobahn, diese Ost-West-Verbindung von Westerstede über den Weser-Tunnel nach Beverstedt, Bremervörde bis hin zum Anschluss bei Stade an die A 20 dem ständig steigenden Verkehrsaufkommen gerecht werden würde. Sie müssen sich diese Trasse ganz einfach einmal bildlich vorstellen. Alle wissen, dass diese Küstenautobahn genauso für den strukturschwachen Norden des ElbeWeser-Dreiecks wie für die Regionen Unterweser und Ostfriesland ein strukturpolitischer Gewinn wäre, letztlich der Wirtschaftsfaktor Nummer eins wäre.
Meines Wissens hat es das noch nie gegeben, dass sich, wie in diesem Fall, eine gesamte Region einig ist.
Was heißt das nun „eine gesamte Region“? Die Städte Bremerhaven und Wilhelmshaven, die Landkreise Rotenburg, Stade, Ammerland, Cuxhaven, Friesland, Leer, Osterholz und Wesermarsch fordern genauso wie die IHK in Bremen, Olden
burg und Stade, dass die Bundes- und die Landesregierung die Küstenautobahn in die laufende Untersuchung zur A 20 mit einbeziehen. Alle wollen die Küstenautobahn, die bereits von 1982 bis 1994 im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsens ausgewiesen war. Wenn wir wissen, dass die drei Trassenvarianten - z. B. der Krause-Bogen westlich von Hamburg -, die angemeldet worden sind, zur Anbindung an die A 1 führen, und wenn wir wissen, dass schon heute dort Staus vorprogrammiert sind, dann werden wir uns sicherlich schnell darüber einig werden, dass es für den norddeutschen Raum, für diese Region nicht die günstigste Lösung ist, diese drei bestehenden Trassenvarianten so zu nehmen. Vielmehr ist die Küstenautobahn eindeutig die bessere Lösung.
Ich vermute, dass wir aufgrund dieser regionalen Gegebenheiten z. B. von der Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein, von Heide Simonis, Argumente bekommen haben. Außerdem ist das niedersächsische Ministerium auch schon aktiv geworden, indem es gesagt hat, dass es die Küstenautobahn als vierte Trassenvariante beim Bundesministerium in Berlin anmelden will.
- Mit Schreiben vom 7. Dezember 2000, Herr Beckmann. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das bekannt ist.
Wenn man aber meint, dass die Landesregierung damit ihre Hausaufgaben gemacht hat, man sich auf die Schultern klopfen kann und zurzeit nicht mehr getan werden kann, dann hat man das System meines Erachtens noch nicht begriffen, und dann würden wir insgesamt zu kurz springen.
Ich meine, Herr Beckmann, dass es wichtig ist festzuhalten, dass wir den ersten Schritt gemacht haben, indem wir gefordert haben, dass diese Trasse als vierte Variante untersucht werden soll, sodass uns im Sommer 2001 das Ergebnis vorliegt, auf dessen Grundlage wir weiterschauen können. Meines Erachtens machen wir dann, wenn wir uns in dem Glauben zurücklehnen, unsere Hausaufgaben gemacht zu haben, einen großen Fehler. Dann nutzen wir auch nicht die Chance, die wir jetzt haben, um diesen Zeitkorridor tatsächlich zu nutzen. Jetzt haben wir wirklich eine Möglichkeit,
- Das ist klar. Das bedeutet aber insbesondere vor dem Hintergrund Ihres Hinweises, Herr Beckmann, dass darüber der Bundestag beschließe, dass wir hier im Lande Niedersachsen die politische Willenserklärung abgeben müssen und uns nicht darauf beschränken dürfen, ein Schreiben an das Bundesministerium zu schicken mit der Bitte, die Angelegenheit zu untersuchen. Wir müssen doch hier im Landtag unseren politischen Willen in dieser Angelegenheit zum Ausdruck bringen.
Wie können wir das der Bundesregierung deutlich machen? - Das ist für mich, das ist für uns ganz klar. Wir machen es der Bundesregierung deutlich, indem wir fordern, diese Trasse für eine Küstenautobahn als textliche Variante in das LandesRaumordnungsprogramm aufzunehmen, wie es schon einmal der Fall war. In dem Moment signalisiert das Land, signalisiert der Landtag, dass man hinter dieser Küstenautobahn steht.
Lassen Sie mich einen zweiten Punkt ansprechen. Wenn wir dann hoffentlich alle - vielleicht mit Ausnahme von Bündnis 90/Die Grünen - hinter der Küstenautobahn stehen und uns hinter die gesamte norddeutsche Region stellen, die die Küstenautobahn eindeutig will,
dann heißt das aber auch, Frau Harms, dass diese Trasse im Bundesverkehrswegeplan als zusätzliche Variante neben den drei bestehenden in die Stufe des vordringlichen Bedarfes aufgenommen wird, Herr Beckmann. Das heißt, uns reicht es nicht aus, Untersuchungsaufträge zu vergeben. Nein! Neben der Aufnahme in das Landes-Raumordnungsprogramm muss der Landtag in einer politischen Willenserklärung die Forderung erheben, dass diese Variante neben den drei bestehenden in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen wird.
tig. Wenn die Untersuchung der Variante nämlich bis zum Sommer 2001 abgeschlossen worden wäre und z. B. die vierte Variante außen vor bliebe, hätten wir diese Chance der Aufnahme in den nächsten Bundesverkehrswegeplan verpasst und müssten auf den darauf folgenden warten. Ich nehme an, dass dann von uns niemand mehr hier im Landtag sitzt. Dann sind wir alle sicherlich schon Mitglied in irgendwelchen Seniorengruppen. Solange können und wollen wir nicht warten.
Wir müssen insofern in dem Sinne, in dem wir es beantragen, vorbeugend festschreiben, dass die Küstenautobahn dann, wenn die Trassenuntersuchung es nicht hergibt, bei der bevorstehenden Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes als neue Trasse in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wird. Nutzen wir die Chance! Sprechen Sie sich gemeinsam mit uns für diesen Antrag aus. Damit hat Ministerpräsident Gabriel im Übrigen auch die Möglichkeit, der Aussage des Präsidenten der IHK Stade entgegenzutreten, der kürzlich beim Neujahrsempfang in Stade gesagt hat:
„Wir haben manchmal den Eindruck, als würde diese Region zwischen Elbe und Weser in Hannover und auch bei Ihnen persönlich, Herr Ministerpräsident, nicht gerade im täglichen Blickwinkel Ihrer Betrachtung liegen.“
- Dass er nicht da ist, liegt vielleicht gerade darin begründet, dass das nicht in seinem Blickwinkel liegt. Das ist bedauerlich.
Wir haben die Chance, gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass sich dieser Eindruck nicht verfestigt und dass wir hier tatsächlich gemeinsam etwas für den gesamten norddeutschen Raum tun können. Stimmen Sie also damit unserem Antrag zu!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hoffe nicht, dass ich zum Seniorenklub gehöre, wenn der nächste Bundesverkehrswegeplan fortgeschrieben wird. Abgesehen davon ist zur verkehrspolitischen Bedeutung des Projektes Küstenautobahn meines Erachtens alles gesagt worden. Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass es sich hier in der Tat um eine Schüsselverbindung handeln kann. Deshalb - lassen Sie mich dies präzisieren - haben wir die Überprüfung des Projektes zur Anmeldung in den Bundesverkehrswegeplan als eigenständiges Projekt neben der A 20 und nicht alternativ zur A 20 vorgeschlagen. Der erste Schritt ist also getan. Bewertungsergebnisse liegen allerdings noch nicht vor. Aber das ist auch der Punkt. Solange uns noch keine konkreten Erkenntnisse über die Bewertung vorliegen, können wir auch noch keine weiteren Schritte einleiten.
Das gilt im Übrigen auch für Ihre Forderung, das Landes-Raumordnungsprogramm entsprechend anzupassen. Wie Sie wissen, werden im Augenblick die Teile des Landes-Raumordnungsprogrammes überarbeitet, bei denen wir besonders dringenden Fortschreibungsbedarf sehen. Der Punkt der verkehrlichen Infrastruktur gehört im Augenblick nicht dazu. Eine umfassende Neubearbeitung ist aber für die nächste Legislaturperiode vorgesehen. Mit den Vorarbeiten dazu wird nach der Sommerpause begonnen werden. Aber auch diesbezüglich meinen wir, dass eine Aufnahme der Küstenautobahn in das Landes-Raumordnungsprogramm nur dann Sinn macht, wenn uns bis dahin Bewertungsergebnisse des Bundes vorliegen.