Protocol of the Session on January 26, 2001

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 69. Sitzung im 28. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 14. Wahlperiode.

Ich werde die Beschlussfähigkeit zu gegebener Zeit feststellen.

Auch das Geburtstagskind ist schon da, und zwar der Abgeordnete Schumacher, der heute 48 Jahre alt wird. - Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit der Fragestunde – Tagesordnungspunkt 33. Es folgt die Fortsetzung des Punktes 2, die Beratung der strittigen Eingaben. Anschließend erledigen wir die Tagesordnungspunkte in der Reihenfolge der Tagesordnung.

Gegen 12 Uhr ist eine Gedenkstunde aus Anlass des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus vorgesehen. Die heutige Sitzung soll danach enden.

An die rechtzeitige Rückgabe der Reden an den Stenografischen Dienst wird erinnert.

Die geschäftlichen Mitteilungen verliest die Schriftführerin, Frau Vogelsang.

Guten Morgen, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für heute haben sich von der Fraktion der SPD der Kollege Endlein und von der Fraktion der CDU der Kollege Meier sowie die Kolleginnen Mundlos und Trost entschuldigt.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 33: Mündliche Anfragen - Drs. 14/2141

Es ist jetzt 9.04 Uhr. Wir kommen zu

Frage 1: Tätigkeit der Werbeagentur Odeon Zwo und des früheren Regierungssprechers Uwe-Karsten Heye für die Niedersächsische Landesregierung

Der Abgeordnete Schünemann wird die Frage stellen. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von der Öffentlichkeit wird seit Jahren mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Werbeagentur Odeon Zwo eine Vielzahl von Aufträgen durch die Niedersächsische Landesregierung und seit dem Wechsel des früheren Niedersächsischen Ministerpräsidenten Schröder in das Amt des Bundeskanzlers seit 1998 auch von der Bundesregierung erhalten hat.

Ich frage deswegen die Landesregierung:

1. Welche Aufträge im Rahmen der Werbe-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und sonstige Aufträge hat die Werbeagentur Odeon Zwo/Hannover seit 1990 bis heute von der Niedersächsischen Landesregierung bzw. von nachgeordneten Behörden, Institutionen und Zuwendungsempfängern des Landes erhalten?

2. Ist sie der Auffassung, dass diese Aufträge nach ordnungsgemäßer Ausschreibung und sachgerechter Bewertung der Bewerber für den jeweiligen Auftrag erteilt worden sind?

3. In welchem Zeitraum hat der frühere Regierungssprecher des Landes Niedersachsen, UweKarsten Heye, bei vollen Gehaltsbezügen seine Tätigkeit als Sprecher der Landesregierung wahrgenommen?

Die Antwort erteilt der Minister für Bundes- und Europangelegenheiten in der Staatskanzlei.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren an eine Vielzahl von Werbeagenturen Aufträge vergeben. Eine der Auftragnehmerinnen ist die Agentur Odeon Zwo aus Hannover.

Im Jahre 1990 hatte die Landesregierung erstmals im Gegensatz zur vorherigen Vergabepraxis einen beschränkten, öffentlichen, internationalen Ausschreibungswettbewerb durchgeführt, um ein einheitliches visuelles Erscheinungsbild für die niedersächsische Landesverwaltung und deren Öffentlichkeitsarbeit entwickeln zu lassen.

(Zustimmung von Mühe [SPD])

Vor 1990 - von daher ist der Beifall berechtigt wurden Aufträge gewerblicher Art überwiegend freihändig vergeben.

(Plaue [SPD]: Unglaublich!)

Erinnert sei hierbei vor allem an die Agentur von Mannstein aus Solingen, die in den 70er- und 80er-Jahren für die damalige Landesregierung tätig war.

An dem Wettbewerb waren acht Agenturen bzw. Grafikdesignbüros beteiligt. Eine unabhängige Jury, u. a. mit Graphikdesignprofessoren aus Braunschweig und Hannover besetzt, beurteilte die eingereichten Arbeiten und präsentierte im Dezember 1990 als Sieger des Wettbewerbs einstimmig die Agentur Odeon Zwo.

(Plaue [SPD]) : Das zu Recht!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir an diesem Punkt eine Zwischenbemerkung: Diese fachkundige Auswahl hat die Landesregierung vor Pannen bewahrt, wie sie in letzter Zeit der CDU-Bundeszentrale mit ihren Werbekampagnen passiert sind.

(Beifall bei der SPD - Frau Schliepack [CDU]: Völlig daneben!)

Diese Agentur erhielt somit den Auftrag, den „Niedersachsen-Stil“ für ein einheitliches visuelles Erscheinungsbild - das so genannte Corporate Design - zu entwickeln.

Nach Fertigstellung des einheitlichen Erscheinungsbildes erhielten auch andere Agenturen werbliche Aufträge, die in der grafischen Aufmachung allerdings dem „Niedersachsen-Stil“ zu entsprechen hatten. Das mag zu dem falschen Eindruck führen, dass Außenstehende als Auftragnehmer die Agentur Odeon Zwo vermuten. Das gilt insbesondere für die Standort- und ImageKampagne, die zunächst von der Agentur Lintas in Hamburg und nach deren Ausgründung von der

Agentur Böning & Haube, ebenfalls aus Hamburg, erarbeitet wurde.

Im Übrigen läuft zurzeit ein europaweit ausgeschriebener Wettbewerb für eine neue ImageKampagne, die noch in diesem Jahr starten soll. Nach dem Entscheid der Jury werden Sieger und die geplante Kampagne den Fraktionen des Landtages präsentiert werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen, Herr Abgeordneter Schünemann, wie folgt:

Zu Frage 1: Es sind von 1990 bis 2000 430 Aufträge im Rahmen von Beratungen, Werbe-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an die Agentur Odeon Zwo vergeben worden.

(Möllring [CDU]: Wie viele?)

- 430! - Die Zuwendungsempfänger und nachgeordneten Dienststellen der Landesverwaltung sind nicht in die Abfrage einbezogen worden. Bei den Aufträgen reicht die Spannbreite von einer Logotype für ein Polizeirevier bis hin zu einer umfänglichen Anzeige für die Ausbildungsplatz-Aktion.

Zu Frage 2: Ja. Die Landesregierung geht davon aus und muss davon ausgehen, dass die gesetzlichen Vorgaben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Landesdienststellen beachtet werden und wurden. Allerdings befinden sich Prüfungsvermerke der Vorprüfungsstelle, dass bestimme Aufträge an die Firma Odeon Zwo durch die Pressestelle entgegen der einschlägigen Vergabebestimmungen ergangen sein sollen, noch in der Abklärung.

Zu Frage 3: Herr Heye war in der Zeit vom 1. August 1990 bis zum 3. November 1998 im Angestelltenverhältnis bei der Niedersächsischen Staatskanzlei als Leiter der Presse- und Informationsstelle der Landesregierung tätig. Für die Zeit vom 1. Mai 1998 bis zum 26. Oktober 1998 wurde Herrn Heye Teilzeitbeschäftigung unter Ermäßigung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 50 % eines vollbeschäftigten Angestellten mit entsprechend reduzierten Bezügen bewilligt. In diesem Zeitraum übte er neben seiner oben angeführten Tätigkeit eine genehmigte Nebentätigkeit beim SPD-Parteivorstand in Bonn aus.

In der Zeit vom 27. Oktober 1998 bis zum 3. November 1998 war Herr Heye an das Presseund Informationsamt der Bundesregierung abge

ordnet. Der Bund erstattete dem Land die Bezüge. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD - Wulff [Osna- brück] [CDU]: Für fünf Tage!)

Die erste Zusatzfrage stellt der Kollege Möllring.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ist denn inzwischen die Prüfung abgeschlossen, ob die freihändige Vergabe an Odeon Zwo hinsichtlich der EXPO-Anzeigen in der Schlussabrechnung unter dem Betrag geblieben ist, der an sich eine Ausschreibung erforderlich gemacht hätte?

Herr Senff!

Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

(Frau Schliepack [CDU]: Wann ist denn damit zu rechnen?)

Herr Rolfes!

Herr Minister, können Sie den Betrag nennen, zu dem Odeon Zwo den Auftrag für die Anzeigenkampagne für das EXPO-Journal erhalten hat, der unterhalb des Betrages liegt, der verpflichtend zu einer Ausschreibung hätte führen müssen?

Noch einmal Herr Senff!