Protocol of the Session on January 25, 2001

(Plaue [SPD]: So sind sie!)

Meine Damen und Herren, was ist eigentlich vorgefallen? - Der Innenminister des Landes Niedersachsen hat seinen Verfassungsschutzchef im Alter von 61 Jahren in den einstweiligen Ruhestand versetzt.

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Er ist noch nicht 61!)

Nach den Regelungen des Besoldungsrechtes stehen dem versetzten Beamten entsprechende Bezüge zu. Übrigens: Mit 63 Jahren hätte er ohnehin regulär die Antragsaltersgrenze erreicht und die Versetzung wohl auch beantragt. Es geht hier um einen Zeitraum von maximal zwei Jahren und nicht von sechs Jahren, wie von der CDU behauptet wird. Der Minister - das hat er gerade noch einmal gemacht - hat, obwohl nach den gesetzlichen Bestimmungen die Darlegung der Gründe nicht erforderlich ist, sowohl die parlamentarischen Ausschüsse als auch die Fraktionsvorsitzenden informiert.

Meine Damen und Herren, nach der Regelung im Niedersächsischen Beamtengesetz kann die Landesregierung die in dieser Norm aufgeführten politischen Beamten jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Das haben wir oder diejenigen, die vor uns politische Verantwortung getragen haben, so gewollt. Das ist nicht aus Jux und Tollerei bestimmt worden. Das ist politisch gewollt.

Meine Damen und Herren! Die Rechtmäßigkeit der Versetzung von Herrn Minnier in den einstweiligen Ruhestand war zu keinem Zeitpunkt fraglich. Dies hätte die Opposition allerdings gern gewollt. Das Innenministerium hat zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme natürlich ausführlich geprüft und das Kabinett entsprechend unterrichtet. Mittlerweile - das ist hier bereits einige Male zitiert worden - haben unabhängige Einrichtungen diese Auffassung bestätigt.

Erstens. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat in seiner ausführlichen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der Landesregierung aufgrund der Vorschrift des § 47 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes bei der Entscheidung über die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand ein sehr weiter Ermessensspielraum zusteht. In dem mittlerweile vorliegenden Gutachten kommt der GBD nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass die von Innenminister Bartling genannten Gründe ausreichen,

(Möllring [CDU]: Seit wann liegt das vor?)

um Zweifel an der zukünftigen Amtsführung durch Herrn Minnier zu begründen. Der GBD sieht keine Anhaltspunkte für fehlerhafte Erwägungen des Innenministers.

Zweitens. Der Landesrechnungshof - auch das ist schon zitiert worden - hat in seinem Prüfvermerk, der nach ausführlicher Prüfung und Akteneinsicht gefertigt wurde, ausdrücklich bestätigt, dass die Maßnahme der Landesregierung rechtmäßig war.

Somit, meine Damen und Herren, ist die rechtliche Bewertung eindeutig und unstrittig: Die Maßnahme ist rechtlich nicht zu beanstanden, obwohl hier ein anderer Anschein erweckt werden soll.

Herr Kollege Adam, der Kollege Althusmann möchte Ihnen eine Frage stellen.

Nein. Ich möchte im Zusammenhang vortragen.

Meine Damen und Herren, was wird nun von den Oppositionsfraktionen, insbesondere von der CDU-Fraktion, daraus gemacht? Sie beantragen eine Ministeranklage. Voraussetzung für eine Anklage von Regierungsmitgliedern ist nach Artikel 40 der Niedersächsischen Verfassung, dass ein Mitglied der Landesregierung in Ausübung seines Amtes vorsätzlich die Verfassung oder ein Gesetz verletzt hat. Es gibt keinerlei Grundlage für den von der CDU-Fraktion gestellten Antrag auf Ministeranklage.

(Beifall bei der SPD)

Dennoch scheut die CDU-Fraktion nicht davor zurück, diesen Antrag zu stellen. Die CDUFraktion versucht, dieses Instrument der Verfassung für parteipolitische Zwecke zu missbrauchen. Es geht ihr nur um den Punkt „Anklage“, um nichts anderes!

(Beifall bei der SPD)

Würden Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, die Verfassung und auch den GBD und den Landesrechnungshof achten, so hätten Sie Ihren Antrag zurückziehen müssen.

Der Innenminister hat in einem Gespräch - ich sagte das - mit den Fraktionsvorsitzenden, in den Ausschüssen und eben hier vor dem Plenum noch einmal ausführlich seine Beweggründe dargelegt. GBD und Landesrechnungshof haben uns die Rechtmäßigkeit bestätigt. Sie müssen bitte auch zur Kenntnis nehmen, dass es einem Minister möglich sein muss - Ihren eigenen Ministern würden Sie das zugestehen -, sich bei mangelndem Vertrauen in die Amtsführung von einem politischen Beamten zu trennen. Aufgrund der Regelungen des Versorgungsrechts ist dieser Beamte dann materiell - ich gebe sehr gerne zu: gut - abgesichert.

Aber, meine Damen und Herren, fragen Sie doch bitte einmal Ihre Parteifreunde auf Bundesebene. Herr Stroetmann wurde von Frau Merkel in den Ruhestand versetzt, weil die Chemie zwischen Frau Merkel und Herrn Stroetmann anscheinend

nicht passte. Wenn ich das richtig im Kopf habe, war Herr Stroetmann damals Mitte 40, also noch ein junger Mann, der noch gut hätte arbeiten können.

(Beifall bei der SPD - Zuruf von Fi- scher [CDU])

Also, sich selbst billigen Sie anscheinend noch erheblich größere Spielräume zu und Ihren Mitarbeitern wesentlich großzügigere Versorgungen als politischen Beamten. Mein Fraktionsvorsitzender hat heute Vormittag auf den Fall Ihres Fraktionsgeschäftsführers, Herrn Grund, hingewiesen, den Sie, Herr Wulff, mit 57 Jahren in Rente geschickt haben.

(Stratmann [CDU]: Das ist ein völlig anderer Sachverhalt!)

Meine Damen und Herren, missbrauchen Sie bitte nicht das Instrument der Ministeranklage.

Für uns ist die Versetzung von Herrn Minnier rechtlich ausdiskutiert. Sie ist rechtmäßig. Alle neutralen juristischen Institutionen, die sich dieses Themas angenommen haben, haben diese Auffassung bestätigt. Der Innenminister hat in den letzten Wochen und auch heute gezeigt, wie man sich sachlich und seriös mit diesen Themen und auch mit den schweren Vorwürfen auseinander setzt. Wir werden einer überflüssigen und nicht gerechtfertigten Anklage vor dem Staatsgerichtshof nicht zustimmen.

Wir sehen auch der von der Fraktion der Grünen beantragten sofortigen Abstimmung mit Gelassenheit entgegen. Ihnen empfehlen wir: Nehmen Sie sich ein Beispiel am Innenminister. Dann liegen Sie richtig! - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.

Die Fraktion der Grünen hat beantragt, über ihren Antrag sofort abstimmen zu lassen. Die Fraktion der CDU hat ihren Antrag auf sofortige Abstimmung zurückgezogen, weil es nach unserer Geschäftsordnung - und nicht nach der Verfassung -, und zwar nach § 58 der Geschäftsordnung, zwingend vorgeschrieben ist, dass ein Antrag auf Ministeranklage im Ausschuss beraten wird.

Wir kommen jetzt zu dem üblichen Procedere, das einer eventuellen sofortigen Abstimmung vorangeht.

Ich frage also den Landtag: Wollen Sie Ausschussüberweisung beantragen? - Das ist nicht der Fall. Eine Ausschussüberweisung wird für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht beantragt, sodass wir zur sofortigen Abstimmung kommen können.

Wer dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen? Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

(Frau Pothmer [GRÜNE]: Das ist nicht sachgerecht!)

Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung des Antrages der Fraktion der CDU. Hier soll ausschließlich der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit der Beratung beauftragt werden. Wenn Sie so beschließen wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Danke schön. Das war ausreichend. Damit haben Sie den Antrag an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 18: Zweite Beratung: Ungerechtfertigte Benachteiligung niedersächsischer Beamter aufheben - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1988 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht - Drs. 14/2142

(Unruhe)

- Wir warten einen Augenblick, bis sich die Unruhe im Plenarsaal gelegt hat.

(Anhaltende Unruhe)

- Meine Damen und Herren, ich hatte erwartet, dass wir einen kleinen Moment warten müssen, bis sich die Unruhe gelegt hat. Ich finde, wir haben diese Zeit bereits überschritten.

Der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 1988 wurde in der 62. Sitzung am 16. November 2000 zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht überwiesen. Eine Berichterstattung zu diesem Punkt ist nicht vorgesehen.

Zu Wort gemeldet hat sich für die Fraktion der CDU der Kollege Sehrt, dem ich das Wort erteile.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auslöser für diesen Antrag ist u. a. die Tarifvereinbarung für den öffentlichen Dienst im vergangenen Jahr gewesen. Sie wissen, dass sich die Tarifpartner auf Gehaltserhöhungen geeinigt haben. Diese treten automatisch in Kraft, wie dies vereinbart worden ist. Das ist am 1. August 2000 gewesen. Wie üblich begann dann bundesweit - in allen Bundesländern und auch im Bund - die Diskussion darüber, ob dieser Tarifabschluss für die Beamtenschaft übernommen wird. Sie wissen, dass das gesetzlich geregelt werden muss. Wir haben diese Diskussion auch im Land Niedersachsen mit den Berufsvertretungen der betroffenen Beamtinnen und Beamten erfahren müssen. Dann hat sich auch die Landesregierung öffentlich eingeschaltet. Unter anderem hatte damals der Ministerpräsident gegenüber der „HAZ“ erklärt, dass sich das Land Niedersachsen dafür einsetzen werde, dass die Tariferhöhungen zumindest zum 1. November 2000 im Lande Niedersachsen übernommen werden sollten und dass die Landesregierung dafür eine Gesetzesinitiative im Bundesrat einleiten werde.

Wenn man nun nachvollzieht, ob im Lande Niedersachsen das, was der Herr Ministerpräsident versprochen hat, erfüllt worden ist, muss man feststellen, dass Niedersachsen keine Initiative im Bundesrat ergriffen hat Ich meine, dass man sich darauf verlassen können sollte, wenn ein Ministerpräsident dies öffentlich erklärt.

(Beifall bei der CDU - Hagenah [GRÜNE]: Das stimmt!)

Als wir diesen Antrag im November gehandelt haben, lief das gleiche Ritual ab, das wir heute schon einmal erlebt haben: Der Kollege Adam hat das alles natürlich für die Landesregierung zurückgewiesen. Er hatte damals sicherlich eine Rede aus dem Finanzministerium verlesen,

(Minister Aller: Was?)

in der er fünf Punkte angeführt hat, die ich rekapitulieren möchte. Er hat ausgeführt, wie gut es doch den Beamten im Lande Niedersachsen gehe

(Frau Leuschner [SPD]: Stimmt!)

und welche Initiativen das Land Niedersachsen zugunsten der Beamten beschlossen habe. Unter anderem nannte er die Altersteilzeit. Er verschwieg aber, dass das Land Niedersachsen diese Altersteilzeit erst einige Jahre später eingeführt hat. Er hat aber einen aus meiner Sicht entscheidenden weiteren Punkt angeführt. Er hat gesagt, die Altersteilzeit sei eingeführt worden, um jungen Menschen die Chancen zu eröffnen, in den öffentlichen Dienst eingestellt zu werden. Lassen Sie, Herr Kollege Adam, uns doch einmal nachvollziehen, wie viele Menschen aufgrund der Altersteilzeit in den Dienst des Landes Niedersachsen eingestellt worden sind. Das kann man anhand von Zahlen nachvollziehen. Ich wäre sehr dankbar dafür, wenn man uns im Ausschuss für öffentliches Dienstrecht einmal mitteilen würde, wie viele Bedienstete aufgrund der Altersteilzeit eingestellt worden sind und nicht aufgrund der natürlichen Abgänge, die ersetzt worden sind.