Protocol of the Session on December 14, 2000

Meine Damen und Herren, ein besonders gutes Beispiel für unsere Arbeit ist das Programm „Schwitzen statt sitzen“. In diesem Programm können Straftäter durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. So wurden in diesem Jahr 226 Haftplätze eingespart. Dies entspricht einer mittelgroßen Vollzugshaftanstalt. Niedersachsen hat dadurch fast 12 Millionen DM Vollzugskosten gespart.

Ich möchte auch ein anderes Standbein nennen, nämlich die Prävention. Die Mittel für die Arbeit des Landespräventionsrates werden um das Zweieinhalbfache auf über 400.000 DM aufgestockt.

Die Multiplikatorenwirkung dieser Institution ist beachtlich und uns allen bekannt. Mittlerweile gibt es in unserem Bundesland über 100 kommunale Präventionsräte.

Meine Damen und Herren, für den Bereich der inneren Sicherheit haben wir also wieder einmal viel getan. Die Kollegin Bockmann wird die haushaltspolitischen Vorgaben gleich weiter erläutern.

Im Bereich der Justizpolitik setzen wir vermehrt auf neue Programme und Modelle. Wir haben nicht nur nach Alternativen gesucht, die sparen helfen. Vielmehr sind in Niedersachsen im Rahmen der Strafverfolgung und der Justiz auch Wege eröffnet worden, die letztlich zu Mehreinnahmen für den Haushalt führen. Besonders erfolgreich ist Niedersachsen mit dem Modellversuch zur Abschöpfung von Verbrechensgewinnen. Das Konzept, Organisierte Kriminalität und andere Straftaten der mittleren und schweren Kriminalität zu bekämpfen, indem man das Betriebsmittel, nämlich das Geld, entzieht, hat auch im Ausland Beachtung gefunden. Die erwarteten Mehreinnahmen für 2001 können mit 10 Millionen DM angesetzt werden.

Darüber hinaus haben wir erhebliche Anstrengungen unternommen, um die niedersächsische Justiz modern, bürgernah und effizient zu gestalten. Alle, die uns an dieser Stelle immer wieder gebetsmühlenartig eine langsame oder technisch veraltete Justiz vorwerfen, sollten sich einmal die Bearbeitungszeiten an den niedersächsischen Zivilgerichten ansehen und sich die erheblichen Mittel vor Augen führen, die für die Einführung des elektronischen Mahnverfahrens und des elektronischen Grundbuchs zur Verfügung gestellt werden, nämlich für das Jahr 2001 18,2 Millionen DM.

Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung und davon überzeugt, dass wir in der Justizpolitik auf dem richtigen Wege sind. Herr Minister, Sie haben uns an Ihrer Seite. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt spricht Frau Kollegin Bockmann.

Herr Präsiden! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab eine Anmerkung dazu, wie ernst es die Fraktion der CDU mit den präsentierten Änderungsvorschlägen meint. Wir haben uns um den

weiteren Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs gekümmert, wir haben uns eingesetzt, und wir haben die Mittel erhöht, und zwar im Haushaltsplan 2001 um 150.000 DM, haben weitere 150.000 DM draufgesattelt mit dem Resultat von 700.000 DM für die freien Träger. In dem CDU-Antrag lesen wir nun, dass 150.000 DM wieder gestrichen werden sollen. Obwohl wir dies im Rechtsausschuss einstimmig verabschiedet haben, darüber gesprochen haben, sollen jetzt wieder 150.000 DM gekürzt werden. Das sind genau die Mittel für den Täter-Opfer-Ausgleich in Oldenburg. Dies ist eine Angelegenheit, die aus SPD-Sicht total unverständlich ist.

Frau Bockmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Stratmann?

Entschuldigen Sie bitte, aber ich habe sehr wenig Zeit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Niedersachsens Justiz ist ohne Frage - der Kollege Adam hat es schon ausgeführt - modern, effektiv und bürgernah, und der Strafvollzug ist sicher und dennoch human und an den Zielen der Resozialisierung ausgerichtet. Diese gute Lage kommt aus unserer Sicht nicht von ungefähr. Auch in dem heute zu beratenden Haushalt 2001 haben wir ganz erhebliche Anstrengungen unternommen, um die haushaltspolitischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Niedersachsens Justiz auch in Zukunft gute Rahmenbedingungen hat. Doch zunächst zum Strafvollzug.

Der Strafvollzug ist, wie die Vergangenheit gezeigt hat, nicht nur in der Praxis, sondern vor allem auch in der öffentlichen und politischen Wahrnehmung ein besonders sensibler Bereich. Hier treffen die Sicherungsinteressen der Allgemeinheit mit den Resozialisierungsinteressen zusammen. Daher muss ein moderner Strafvollzug sicher und human sein. Es ist kein Geheimnis, dass hier jahrzehntealte erhebliche Versäumnisse aufzuarbeiten waren.

(Stratmann [CDU]: Das hat der Kol- lege Adam doch schon ausgeführt!)

Seit zehn Jahren sind wir in Niedersachsen auf einem guten Weg, der mit dem Haushalt 2001 fortgesetzt wird.

In Niedersachsen sind, wie in allen anderen Bundesländern auch, die Zahl der inhaftierten Straftäter und damit natürlich auch der Bedarf an Haftplätzen erheblich angestiegen. Um diesem wachsenden Bedarf an Haftplätzen zu begegnen, hat die Landesregierung bereits im Jahre 1998 ein ehrgeiziges Neubauprogramm beschlossen. Zwischen 2000 und 2004 werden immerhin 1.000 Haftplätze neu gebaut. 500 Plätze werden schon in diesem bzw. im nächsten Jahr fertig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz des hohen Spardrucks, dem wir ohne Frage unterliegen, sind wir nicht nur im Neubauprogramm fortgeschritten, sondern haben wir auch einiges beim Personalbestand getan. Wir haben nicht nur versucht, den Personalbestand zu halten, sondern wir haben ihn auch noch aufgestockt. Für die neue Anstalt in Oldenburg sind das immerhin vier Umwandlungen von Anwärterstellen in Planstellen des gehobenen Dienstes - Mehrkosten unter dem Strich immerhin 277.000 DM - und für die neue Anstalt in Sehnde 260 Umwandlungen von Anwärterstellen des allgemeinen Vollzugsdienstes in Planstellen. Das sind Mehrkosten von insgesamt 14 Millionen DM.

Im Rahmen des Hebungsmodells gibt es 22 Hebungen von A 9 nach A 10 im gehobenen Dienst sowie 18 Hebungen von A 8 nach A 9 im mittleren Dienst und vier Hebungen von A 9 etc. Mehrkosten: 281.000 DM.

Auch war es die SPD, die letztlich den Durchbruch hin zur Wiedereinführung des Anwärtersonderzuschlags geschafft hat,

(Ontijd [CDU]: Das stimmt ja nicht; das haben wir beantragt! Das wolltet ihr ja erst nicht!)

und zwar für alle Bediensteten. Die Mittel wurden zum Teil auf Initiative der Fraktion zusätzlich bereitgestellt, zum anderen Teil aber auch aus dem Haushalt des MJ gegenfinanziert. Sowohl dem MJ als auch dem MF sei an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit gedankt.

Um auf der anderen Seite, der Resozialisierung, der Therapie im Strafvollzug, gerecht zu werden, haben wir weitere Personalmaßnahmen beschlossen. Deshalb sind im Haushalt 2001 verankert für den Ausbau der Sozialtherapie elf neue Stellen sowie 13 Umwandlungen von Anwärterstellen des allgemeinen Vollzugsdienstes in Planstellen. Mehrkosten: 1,6 Millionen DM. Außerdem be

kommen wir ein zusätzliches Gesundheitszentrum, d. h. drei neue Stellen. Das sind wiederum 228.000 DM.

Da der Strafvollzug immer nur die Ultima Ratio des Sanktionssystems ist und sein darf, setzen wir uns allerdings vermehrt auch für ambulante Alternativen ein. Ein gutes Beispiel ist „Schwitzen statt sitzen“. Dieses Programm hat immerhin eine mittlere Vollzugsanstalt in Niedersachsen eingespart. Das sind unter dem Strich 12 Millionen DM an Vollzugskosten.

Jedoch haben wir nicht nur nach Alternativen gesucht, die sparen helfen; vielmehr sind in Niedersachsen im Rahmen der Strafverfolgung und der Justiz auch Wege eröffnet worden, die letztlich zu Mehreinnahmen für den Haushalt geführt haben. Besonders erfolgreich ist Niedersachsen hier mit dem Modellversuch zur Abschöpfung von Verbrechensgewinnen. Das Konzept, Organisierte Kriminalität und andere Straftaten der mittleren und schweren Kriminalität zu bekämpfen, indem man eben das eigentliche Betriebsmittel, nämlich das Geld, entzieht, hat auch im Ausland große Beachtung gefunden. Ein Grund ist sicherlich, dass die sichergestellten Beträge bereits bis Mitte des Jahres 2000 auf rund 61 Millionen DM angewachsen sind. Davon haben auch die öffentlichen Kassen ganz nachhaltig profitiert. Immerhin sind bereits 14 Millionen DM unmittelbar aus den Straftatgewinnen abgeschöpft worden. Hinzu kommen die steuerlichen Mehreinnahmen, die je zur Hälfte an Niedersachsen und in den Länderfinanzausgleich gehen. Die Statistik weist bereits jetzt eine deutlich steigende Tendenz aus. Die noch nicht abschließend erhobenen neueren Zahlen lassen sogar noch weit höhere Mehreinnahmen erwarten.

Zudem haben die Strafverfolgungsorgane noch weit höher liegende Abschöpfungsbeträge als die oben genannten an die Opfer dieser Straftaten zurückgeben können. Das ist aus unserer Sicht ein ganz beachtlicher Beitrag zum Opferschutz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zuletzt noch einige Anmerkungen zur bürgernahen und effektiven Justiz. Die niedersächsischen Gerichte sind Vorreiter bei der Ausstattung mit moderner Kommunikationstechnik und bei der Vernetzung. Seit Oktober 1998 sind immerhin mehr als 4.000 neue PCs angeschafft worden. Somit haben wir kostengünstiger und effektiver arbeiten können.

Auch im Haushalt 2001 haben wir weitere Anstrengungen unternommen, die technische Ausstattung der Gerichte zu verbessern. Ich nenne hier die Einführung des automatisierten Mahnverfahrens. Dies war ohne Frage ein wichtiger Schritt zur Modernisierung. Seit Juni 1999 können Mahnanträge aus dem ganzen Lande elektronisch eingereicht und über Nacht fertig bearbeitet werden.

Auf die Einführung des elektronischen Grundbuchs - das war ebenfalls Bestandteil der Haushaltsdiskussion - bietet eine noch schnellere, komfortablere und effektivere Dienstleistung der Amtsgerichte. Hierfür sind in den Haushalt 2001 immerhin 18,2 Millionen DM eingestellt worden. Das ist in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte eine beachtliche Leistung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend kann gesagt werden, dass der vorliegende Haushalt auch im Justizbereich abbildet, wie trotz Zeiten knapper Budgets die vorhandenen Ressourcen optimal eingesetzt werden können, sodass am Ende in den relevanten Bereichen sogar noch erhebliche Verbesserungen zu erreichen sind. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Zum Abschluss der Justizdebatte spricht der Justizminister, Herr Professor Dr. Pfeiffer.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie, dass ich zunächst kurz auf die Reden der Abgeordneten Schröder und Stratmann eingehe.

Herr Schröder, Ihnen möchte ich ausdrücklich für die außerordentlich faire Begrüßung danken. Sie haben den Neubau von Anstalten angesprochen. Da muss ich in einem Punkt widersprechen. Ich habe keine Zweifel, dass auch Göttingen wegen der extremen Überfüllung, die wir zu verzeichnen haben, nötig ist. Sie haben mit Recht darauf hingewiesen, dass im Augenblick erste Hoffnungsschimmer erkennbar sind, dass die Gefangenenzahlen ein bisschen nach unten gehen könnten. Wenn sich das über Jahre hinweg stabilisieren sollte, dann werden wir prüfen, ob wir veraltete Anstalten schließen. Zunächst einmal bleibt es aber bei dem, was wir beschlossen haben, nämlich dass zwei neue Anstalten nötig sind und gebaut werden.

Sie haben die Sanktionsreform angesprochen. Ich meine, wir sollten alles begrüßen, was es überflüssig macht, die Anzahl der Haftplätze zu erhöhen. Von daher sind gemeinnützige Arbeit sicherlich ausbaufähig und auch z. B. das Fahrverbot als eigenständige Sanktion begrüßenswert. Das unterstützen wir.

Herr Stratmann, ich verstehe, dass Sie auf diesen Widerspruch zwischen der „ZEIT“ und der „Neuen Presse“ aufmerksam machen. Die „Neue Presse“ hat Recht. Der „ZEIT“ habe ich einen bösen Brief geschrieben, weil ich das so nicht gesagt habe. Ich strebe an, mindestens siebeneinhalb Jahre Justizminister zu sein, und, wenn es geht, darüber hinaus. Die Wähler werden entscheiden. Das hatte ich der „ZEIT“ gesagt.

(Beifall bei der SPD - Zuruf von Oestmann [CDU])

Herr Schröder, Sie haben mir vorgeworfen, ich würde zu allem und jedem Stellung nehmen. Ich werde Sie überraschen: Zu Sebnitz werde ich nichts sagen; denn hierzu hat Herr Schröder bereits alles Notwendige zum Ausdruck gebracht.

(Stratmann [CDU]: Herr Stratmann!)

- Herr Stratmann natürlich. Das bekommen wir hin.

(Vizepräsident Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

Lassen Sie mich in meiner Rede, bevor ich zu einigen Schwerpunkten der Justizpolitik komme, zunächst die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen darstellen. Das Gesamtvolumen des Justizhaushaltes umfasst gut 1,7 Milliarden DM. Dies sind knapp 25 Millionen DM oder ca. 1,5 % mehr als im Haushalt 2000. Der größte Teil davon ist - das werden Sie wissen - fest gebunden, aber es gibt trotzdem Spielraum für das, was man Kür nennen könnte. Bei genauem Blick zeichnet sich ab, dass der Haushalt klare Schwerpunkte für zukünftige Justizpolitik setzt.

Ich möchte mit zwei Schlagworten beginnen, nämlich erstens der Modernisierung der Justiz und zweitens der Gewährleistung der berechtigten Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger. Was bedeutet Modernisierung der Justiz? - Ich beschränke mich aus Zeitgründen auf einige wenige Bereiche. Dazu zählt als erstes die umfassende Justizreform, über die wir im kommenden Jahr

sicherlich noch debattieren werden. Zweitens ist die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungselemente an Gerichten und in den Justizvollzugsanstalten zu nennen. Instrumentarien wie z. B. die Kosten- und Leistungsrechnung sowie das Justizcontrolling fördern unter Wahrung der hohen Qualitätsansprüche Anreizstrukturen für wirtschaftliches Handeln, einen zeit- und sachgerechten Mitteleinsatz sowie die Schärfung des Kostenbewusstseins. Als Drittes nenne ich als weiteren Baustein zur Modernisierung in den Justizbehörden den Einsatz der neuen Kommunikationstechnologien. Im Haushalt 2001 wird gerade in diesem Bereich der Grundstein für eines der größten Investitionsvorhaben der letzten Jahre gelegt. Ich meine die Einführung des elektronischen Grundbuchs, das Projekt SOLUM STAR, mit Investitionskosten in Höhe von allein 12,5 Millionen DM.

In diesem Zusammenhang habe ich mit einiger Verwunderung zur Kenntnis nehmen müssen, was Sie im Haushaltsantrag der CDU-Fraktion geschrieben haben. Sie schlagen im Bereich der Kosten für die Informations- und Kommunikationstechnik eine Kürzung von 4 Millionen DM bei den Dienstleistungen Außenstehender vor, und das bei einem geplanten Ansatz von 6 Millionen DM. Es wird klar, dass damit zukunftsfähige EDVProgramme gar nicht eingeführt werden könnten. Für mich ist dieser Vorschlag nicht nachvollziehbar. Ich weiß nicht, wie Sie noch glaubhaft die weitere Modernisierung einfordern wollen.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich zum vierten Punkt kommen, der Strafrechtspflege. Zu einer modernen Justiz zählt nicht nur eine effektive Gestaltung der Strafverfahren, sondern auch die Stärkung der Stellung von Opfern von Verbrechen sowie die intensive Zusammenarbeit in der Präventionsarbeit. Deshalb wird zukünftig die Arbeit des Landespräventionsrates im Justizministerium angesiedelt sein und dort gebündelt werden. Konsequenterweise sollen auch die Mittel für den Täter-Opfer-Ausgleich erhöht werden. Frau Bockmann hat hierzu alles Erforderliche gesagt.

Gestatten Sie mir noch einige Anmerkungen zum zweiten Schwerpunkt des Haushalts 2001, nämlich der Erhöhung der Sicherheit im Strafvollzug. Hier stellt die Landesregierung ca. 44 Millionen DM allein für die Verbesserung der baulichen Sicherheit zur Verfügung. Die weitere Verbesserung der Sicherheit wird aber auch wesentlich durch die

Erhöhung der Mitarbeitermotivation und - lassen Sie mich das so schlicht formulieren - der Gefangenenzufriedenheit bestimmt sein. In beiden Bereichen setzt der Haushalt 2001 Akzente, bei der Gefangenenzufriedenheit z. B. dadurch, dass die Erhöhung des Lohnes auf ca. 20 DM pro Tag ansteht. Besonders zu erwähnen ist ferner die Hebung von insgesamt 50 Stellen quer durch alle Dienste des Vollzuges.