Wöchentlich lesen Sie in der „Deutschen Verkehrszeitung“ von Insolvenzverfahren im Verkehrsgewerbe. Hunderte von Arbeitsplätzen gehen verloren. Die Transporte auf unseren Autobahnen werden dadurch nicht weniger. Aber Sie schauen tatenlos zu. Als die Firma Holzmann einige mittelständische Unternehmer in den Abgrund getrieben hatte und dann selber in Schwierigkeiten geriet, kam der Kanzler mit einem großen Geldgeschenk. Als aber tausende von Brummifahrern und Kleinunternehmern in Berlin demonstrierten, ist niemand gekommen.
Frau Ministerin, auch dies ist eine Aufgabe für Sie: etwas für den Mittelstand zu tun. Ich hoffe, Sie haben das erkannt.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Schurreit hat zum Haushaltsschwerpunkt Wirtschaft und Verkehr noch einmal ums Wort gebeten. Bitte schön, Herr Schurreit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte erstens antworten auf Herrn Eppers, der gesagt hat, dass im Haushalt 1997/98 keine Mittel für den Landesstraßenbau enthalten waren.
Sie leiden offenbar unter einem Kurzzeitgedächtnis. Ich darf Sie nämlich einmal an Ihre eigenen Anträge erinnern. Lesen Sie einmal Ihren Antrag in der Drucksache 13/2363 „Doppelhaushalt 1997/98: Mit Reformen sparen - Wachstum und Beschäftigung fördern“. Irgendwo auf den vielen Seiten steht: „Senkung der Standards bei allen übrigen staatlichen Baumaßnahmen (z. B. im Straßenbau, Radwegebau).“ - Mit Verlaub: Jetzt möchte ich einmal eine klare Linie von Ihnen hören!
- Das hat nichts mit Auslegen zu tun. Das ist de facto so. - Man muss Sie also nur einmal an die Sachen erinnern, die Sie selber organisiert haben.
Zweitens. Willi Heineking und Frau Rühl, ich kann verstehen, dass die Opposition den Erfolg des Mittelstandsförderungsgesetzes und der Mittelstandsförderung, wie wir sie definiert haben, nicht so richtig eingestehen will, weil sie nicht selbst auf die Idee gekommen ist. Bei der Mittelstandsförderung werde keine Einschnitte gemacht.
Ich möchte Ihnen einmal erklären, was in Berlin beschlossen worden ist. Ich beginne mit dem Jahr 2001, das in 14 Tagen beginnt. Für die kleinen und mittleren Betriebe werden sich bereits durch die Steuerreformgesetze die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nachhaltig verbessern. In 14 Tagen! Die rot-grüne Bundesregierung hat mit einer Reihe von Maßnahmen nun für diejenigen Entlastung geschaffen, die in vielen Jahren FDPgeprägter Wirtschaftspolitik das Nachsehen hatten.
Wodurch wird der Mittelstand in 2001 konkret entlastet? - Durch die Absenkung des Spitzensteuersatzes auf 48,5 %. - Das haben Sie eben vorgelesen.
Durch die Absenkung des Eingangssteuersatzes auf 19,9 %. Durch die Anhebung des Grundfreibetrags auf 14.000 DM. Durch die pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer. Unberührt bleibt die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe; auch das wäre möglich. Durch die Anhebung des Freibetrags für Veräußerungsgewinne von 60.000 DM auf 100.000 DM. Durch die Wiedereinführung des halben durchschnittlichen Steuersatzes bei der Betriebsaufgabe.
(Heineking [CDU]: „Wiedereinfüh- rung“ ist richtig! Das habt ihr zwei Jahre lang zu Unrecht kassiert!)
Das sind Fakten, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, und diese Fakten haben eine andere Qualität als diese Betroffenheitslyrik, die wir uns hier immer von Ihren vermeintlichen Mittelständlern anhören müssen.
Sie müssen die Fakten zur Kenntnis nehmen, die uns alle in 2001 erreichen. Das ist eine Leistung der rot-grünen Bundesregierung.
(Beifall bei der SPD - Heineking [CDU]: Und die Konzerne und die Kapitalgesellschaften, was müssen die bezahlen?)
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu unserem Haushaltsschwerpunkt Umwelt. Dazu hat sich Frau Kollegin Steiner zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Steiner!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Vorstellung des Haushaltsplanentwurfs wurde vom Umweltminister hervorgehoben, dass in sei
nem Haushalt die Einnahmen gestiegen und die Ausgaben gesunken seien. Man kann dies unter Konsolidierungsaspekten positiv bewerten, wie es der Umweltminister auch tut. Man kann aber auch feststellen, dass die Töpfe für Naturschutz und Wasserwirtschaft nur durch EU-Mittel auf eine respektable Größenordnung gebracht werden. 17,3 Millionen DM werden aus Europamitteln in 2001 für Vorhaben und Maßnahmen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft zur Verfügung gestellt und entsprechend vom Land gegenfinanziert. Das Dumme ist nur, meine Damen und Herren, dass diese Mittel aus dem Europäischen Garantiefonds der Landwirtschaft stammen und deshalb auch vom Landwirtschaftsministerium verwaltet werden.
Zu Beginn der Beratungen erklärte der Minister noch, dass die verabredeten Umweltprogramme ausschließlich durch das Umweltministerium durchgeführt würden. Heute sollen wir eine Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes schlucken, die genau dies konterkariert. Der § 55 des Naturschutzgesetzes wird durch die Festlegung ergänzt, dass bei EU-finanzierten Landesprogrammen die oberste Naturschutzbehörde bestimmen kann, dass für die Umsetzung andere Behörden des Landes zuständig sind. Im Klartext heißt das: Dem Landwirtschaftsministerium unterstehende Behörden wie z. B. die Ämter für Agrarstruktur sind für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen im ländlichen Raum zuständig. Wie schön, dass sie dabei wenigstens noch an die fachlichen Vorgaben der Naturschutzbehörden über Inhalt und Ort der Maßnahmen gebunden werden sollen.
Aber in der Praxis, Herr Inselmann, werden landwirtschaftliche Interessen die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen dominieren.
Im Einzelfall ist es sicherlich sinnvoll, dass die Ämter für Agrarstruktur Kooperationsverträge mit Landwirten schließen. Es ist aber nicht hinnehmbar, dass dies zur Regel wird.
Die Trennung in einen fachlichen und einen organisatorischen Teil wird nicht funktionieren. Gerade die Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen muss in einer Hand bleiben. Warum sollen
denn zwei Behörden damit befasst sein? - Bisher lief die Zusammenarbeit auf dem kooperativen Weg doch auch gut. Es liegt auf der Hand, dass gerade der Naturschutzfachmann und nicht der Vasall des Landwirtschaftsministers die Pflegemaßnahmen mit dem Landwirt erörtern muss.
Uns ist unerklärlich, warum das Umweltministerium hier Kompetenzen an das Landwirtschaftsministerium abgibt. Können die beiden Ministerien etwa nicht vernünftig kooperieren? - Wenn das so weitergeht, dann kann die Landesregierung tatsächlich aus zwei Ministerien ein Ministerium machen. Es ist aber anzunehmen, dass dabei das Umweltministerium auf der Strecke bleibt.
Zum Thema Naturschutz muss ich feststellen, dass die Mittel für Vertragsnaturschutz zu niedrig angesetzt sind. Von den FFH-Flächen und den EUVogelschutzgebieten wird nur ein Teil über hoheitlichen Naturschutz gesichert; für einen großen Teil ist Vertragsnaturschutz vorgesehen.
Das ist bereits jetzt bei den Landwirten zu erkennen, die von Kooperationsverträgen profitieren. Wir haben deshalb im Änderungsantrag unserer Fraktion die Mittel für Vertragsnaturschutz um 4 Millionen DM erhöht. Wir hätten auch weniger Zimperlichkeit vom Umweltministerium beim Mitteleinsatz hierfür erwartet.
Ich möchte ein weiteres Defizit dieses Haushaltsplanentwurfs benennen. Das Umweltministerium hat sich als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung von dem Förderprogramm für Maßnahmen der Umweltvorsorge und des Umweltbewusstseins verabschiedet. Das ist der Endpunkt einer konti
nuierlichen Entwicklung seit 1996. Von 1,5 Millionen DM, die 1996 für solche Projekte veranschlagt waren, hat man die Ausgaben 1998 auf 600.000 DM gedrückt. 1999 waren es noch 250.000 DM. Jetzt ist der Ansatz auf null gesetzt worden. Aus dieser Titelgruppe wurden z. B. unterstützt die Umweltinformation durch die Verbraucherzentrale, die pfiffige Jugendinitiative „JANUN“ und lokale Agenda-Projekte oder kleinere Umweltverbände, die nicht von der gesetzlichen Förderung profitieren. Bei all diesen Projekten kommt in hohem Maß ehrenamtliches Engagement zum Tragen und vervielfältigt damit die eingesetzten Mittel. Gerade durch solche Arbeit wird das Bewusstsein der Bevölkerung für Umweltprobleme geschärft, die Akzeptanz für Umweltschutzprojekte wird erhöht. Sie, Herr Minister, verweisen solche Projekte in Zukunft an die Niedersächsische Umweltstiftung. Das ist bei der finanziellen Ausstattung der Stiftung wirklich ein billiges Alibi. Es fehlt nur noch der Hinweis: Wenn ein Bürger etwas aus Überzeugung tut, dann kann er es auch umsonst machen.
Positiv vermerken wir das Ende der Debatte darüber, ob das Niedersächsische Landesamt für Ökologie eine Zukunft hat oder nicht. Die Dienstleistungen, die das NLÖ erbringt, sind für den Umweltbereich unverzichtbar.
Ich muss allerdings feststellen, dass sich die Bedingungen für die Arbeit nicht verbessert haben. Während die Anforderungen steigen, wird die Ausstattung verringert. Wir halten die angestrebte Personalreduzierung für zu hoch.