Damit komme ich zum Thema Integration. Bei den integrativen Angeboten handelt es sich prinzipiell um Selbstverwaltungsangelegenheiten der Städte und Gemeinden, wenn ich das als Mitglied des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Vergangenheit richtig gesehen habe. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass sich die Kollegen der CDU einmal entscheiden müssen, ob sie diese Finanzmittel nun haben wollen oder ob sie sie nicht haben wollen. Wir halten es jedenfalls für fachlich geboten, dass bestimmte Entwicklungen durch den Einsatz von Landesmitteln unterstützt werden, auch wenn die entsprechenden Maßnahmen damit nicht immer dauerhaft finanziert werden können.
Wir haben in diesem Bereich ebenfalls eine durchweg positive Entwicklung zu verzeichnen, was die Kollegin eben leise weinend unter den Tisch hat fallen lassen. Zurzeit gibt es in 427 Integrationsgruppen 1.543 Kinder. Hinzu kommen 163 Einzelmaßnahmen in Kindertagesstätten. Wenn man das mit der Zeit von vor zehn Jahren vergleicht, dann ist das schon eine enorme Entwicklung.
Hier wurde auch der neue Erlass angesprochen, mit dem eine Verstärkung der integrativen Ansätze auch im Kindertagesstättenbereich vorbereitet wird. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass dieser Erlass auf dem Wege ist und dass er, wie auch in der Großen Anfrage schon ausgeführt wird, noch in diesem Jahr veröffentlicht werden wird.
Es ist schade, dass ich jetzt nichts mehr zu den Themen Früherkennung und Frühförderung sagen kann. Aber wir werden ohnehin an anderer Stelle darüber zu reden haben. Die Entwicklungen in diesem Bereich sind jedenfalls immer dem IstMittelabfluss angepasst gewesen. Wir werden das im Auge behalten, weil es einen Modellversuch „Hörtest bei Säuglingen“ geben soll. Deshalb kann es durchaus sein, dass wir hier einen anderen Ansatz brauchen. Die SPD-Fraktion wird auch dann ihrer Verantwortung gerecht werden. Ich hoffe
Frau Elsner-Solar, Sie haben den Oppositionsparteien gerade vorgeworfen, sie hätten die Antwort auf die Große Anfrage nicht richtig gelesen, weil sie geäußert hätten, dass sich die Situation der Menschen mit Behinderungen verschlechtert habe. Sie haben eine solche Entwicklung bestritten und sogar behauptet, dass sich die Situation verbessert habe. Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass im Jahre 1990 14.271 Menschen mit Behinderung in Niedersachsen arbeitslos waren und dass diese Zahl im Jahre 1999 17.089 betrug? Halten Sie das für eine Verbesserung der Situation von Menschen mit einer Behinderung im niedersächsischen Arbeitsmarkt?
Wenn man die Fakten so liest, dann muss man aber auch sehen, wie viele zusätzliche Bewerbungen auf dem betreffenden Arbeitsmarkt dazugekommen sind, verehrte Frau Kollegin. Von daher kann es uns zwar nicht zufrieden stellen, dass die Zahl so ist, aber ich fordere Sie auf: Unterstützen Sie uns weiterhin bei der Beschaffung, bei der Bereitstellung von Arbeitsplätzen für diese Menschen mit Behinderung!
Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung: Ungerechtfertigte Benachteiligung niedersächsischer Beamter aufheben - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1988
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Innenminister, der für die Beamten im Lande zuständig ist, nimmt an dieser Debatte offenbar nicht teil.
Herr Kollege Aller, ich bitte Sie, keine Zurufe von der Regierungsbank aus zu machen. Das geht nicht.
Meine Damen und Herren, Pauschalurteile gegen oder über Beamte halten einer differenzierten Betrachtung meist nicht stand. Überwiegend kommen solche Pauschalurteile aber sehr gut an, egal, ob das nun am Stammtisch oder anderswo ist. Dabei wird allerdings zu gern vergessen, dass es die Polizeibeamten des Landes Niedersachsen sind, die nachts auf den Straßen helfen, wenn dort Unfälle passieren, oder dass es die verbeamteten Feuerwehrleute unseres Landes sind,
die die Menschen nachts aus ihrem Fahrzeug herausschneiden. Es ist wichtig, dies nicht zu vergessen, d. h. die Situation der Beamten differenziert zu beurteilen, statt mit Pauschalurteilen zu agieren.
Lassen Sie mich ein paar Fakten in Erinnerung rufen. Zunächst zu den krankheitsbedingten Fehlzeiten: Angestellte und Arbeiter in Niedersachsen fehlen im Durchschnitt 13 Tage im Jahr, Beamte in Niedersachsen fehlen im Durchschnitt sechs Tage im Jahr.
Seit 1957 erbringen die Beamten aufgrund der damaligen Rentenreform durch die Absenkung ihres Gehalts von etwa 7 % einen Beitrag zur eigenen Versorgung und übrigens auch zu den Zusatzrenten der Tarifbediensteten. Richtig ist, dass bis vor kurzem weder rote noch schwarze Bundesregierungen diese Einsparungen dazu genutzt haben, eine entsprechende Rücklage zu bilden.
In Niedersachsen haben wir vor gar nicht allzu langer Zeit das Niedersächsische Versorgungsrücklagegesetz beschlossen. Damit wird den Beamten in Niedersachsen 0,2 % ihres Gehaltes entsprechend abgezogen, was langfristig aber eine Absenkung des Besoldungs- und Versorgungsniveaus ihrer Gehälter von etwa 3 % bedeutet. Wir werden durch diesen Eigenverzicht der Beamten im Lande Niedersachsen bis zum Jahr 2014 eine Summe von rund 5,5 Milliarden DM ansparen. Das kann im Übrigen nur passieren, wenn es tatsächlich zu Besoldungserhöhungen kommt und eben nicht zu Nullrunden, weil das ohne Zweifel miteinander zu tun hat.
Die Dienstrechtsreform des Bundes von 1997 - im Übrigen noch von der alten Bundesregierung vorangebracht - erbringt Bund, Ländern und Gemeinden bis zum Jahr 2008 eine Einsparung von etwa 22,8 Milliarden DM. Auch hieran haben die Beamten, ob bei Bund, Ländern oder Gemeinden, einen erheblichen Anteil.
Schauen wir nach Niedersachsen. Als der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende, Herr Gabriel, vor fast genau einem Jahr am 4. November 1999 öffentlich von Vertreten des Deutschen Beamtenbundes aufgefordert wurde, erstens die Pauschalurteile in Niedersachsen sein zu lassen und zweitens die einschneidenden einseitigen Maßnahmen der Niedersächsischen Landesregierung zurückzunehmen, wurden sie schroff zurückgewiesen. Ich zitiere einmal aus der Ausgabe der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ vom 4. November 1999:
„Einen Teufel werde ich tun, entgegnete Gabriel. Minister, Abgeordnete und Beamte hätten nicht eine Mark für den Aufbau der Sozialversicherungen [...] geleistet.“
- hat er den Teufel getan - erklärte er - ebenfalls in der „HAZ“ -, dann als Ministerpräsident, dass er es für „falsch und nicht vertretbar“ halte, dass die Anpassung der Beamtenbesoldung an die Tariferhöhung bei Arbeitern und Angestellten zum 1. August 2000 mit fünf Monaten Verzögerung erst zum 1. Januar 2001 erfolgen solle.
Sie, meine Damen und Herren von der Niedersächsischen Landesregierung, haben es doch bis heute weder für falsch noch für nicht vertretbar gehalten, dass im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 1999 die Freie Heilfürsorge gestrichen wurde, dass eine Kostendämpfungspauschale eingeführt wurde und Sie damit rund 82 Millionen DM bei den niedersächsischen Landesbeamten abkassiert haben. Sie halten es auch für vertretbar und offenbar für richtig, dass die zweigeteilte Laufbahn bei den Polizeibeamten in Niedersachsen mit entsprechenden Stellenstreichungen erwirtschaftet wird, und Sie haben auch die Leistungszulagen und
Die Anpassung der Wegstreckenentschädigung dümpelte vor sich hin, und vor kurzem haben Sie sie mal eben in das Haushaltsbegleitgesetz hineingedrückt.
(Möhrmann [SPD]: Weil Sie es bean- tragt haben! - Mühe [SPD]: Auf Ihren Haushaltsantrag bin ich wirklich ge- spannt! Alles Luftnummern!)
Jetzt hat der Niedersächsische Ministerpräsident angekündigt, dass rückwirkend zum 1. November 2000 eine entsprechende Besoldung erfolgen soll. Das ist aber keine vollständige Übertragung des tatsächlichen Tarifergebnisses. Die würde nämlich u. a. auch bedeuten, dass man für die Monate April und August noch jeweils eine entsprechende Nachzahlung machen müsste.
(Möhrmann [SPD]: Ist das jetzt Wie- dergutmachung für das Verhalten im Haushaltsausschuss, Herr Kollege?)