Sie haben ein Land geschildert, das weder Niedersachsen noch die Bundesrepublik Deutschland sein kann; denn hier sind die Verhältnisse nun glücklicherweise anders, und zwar auch nicht erst seit drei Tagen, sondern schon über einen längeren Zeitraum. Daran, an den Tatsachen, nicht an Aussagen, die Sie irgendwelchen theoretischen Papieren entnommen haben, müssen wir uns politisch orientieren.
Zu diesen Tatsachen gehört z. B., dass in Niedersachsen – das können Sie in jedem Buch des Landesamts für Statistik nachlesen – Wohnungsbau in erheblichem Umfang stattfindet; nach meinen Zahlen 50.000 Wohnungen pro Jahr. Damit kann die Zahl, die Sie genannt haben, die 450.000 Wohnungen bis zum Jahr 2010, spielend erreicht werden. Die Prognose ist wahrscheinlich richtig. Wir werden in der Lage sein, das entsprechend zu realisieren.
Richtig aber ist: Der Wohnungsmarkt hat sich verändert. Die Politik muss auf Veränderungen eingehen. Das meint nicht nur unser Ministerpräsident, sondern das meinen wir hoffentlich alle.
Die wesentlichen Punkte, auf die wir achten müssen und die für unsere Politik auch maßgebend sind, sind: Wir haben zurzeit und auf längere Sicht einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt, auch wenn es regional Unterschiede geben mag. Demzufolge
wäre es völlig sinnlos, z. B. den Mietwohnungsbau wesentlich zu fördern, weil wir damit letztlich einen Leerstand förderten, den wir alle hoffentlich nicht wollen.
Demzufolge gehen wir davon aus, dass die vorhandenen Mittel, die im Rahmen der allgemeinen öffentlichen Haushalte natürlich reduziert sind, in Zukunft auf tatsächliche Problembereiche konzentriert werden müssen.
Dazu sind im Wesentlichen zu nennen: Schwerbehinderte, kinderreiche Familien, hier auch eine Förderung im Wohnungsbestand, Wohnen in Problemgebieten, Altenwohnungen und Wohnungen für Menschen mit besonderen Problemen. Sie sehen also: Die Frau Ministerin Merk und auch die SPD-Landtagsfraktion haben sich sehr wohl überlegt, wie die vorhandenen Mittel am sinnvollsten eingesetzt werden können.
Ich möchte jetzt noch in zwei, drei Sätzen auf Ihren Antrag eingehen; Sie, Frau Philipps, haben das im Grunde gar nicht getan. – Wie schon gesagt worden ist, ist es im Grunde ein Rumpfantrag, gemessen an dem, was Sie meinten, ändern zu müssen. Sie haben festgestellt, das Wesentliche sei schon seit längerer Zeit geregelt. Sie sind sozusagen offene Türen eingerannt. Das ist nicht schlimm, aber dann sollte man das vielleicht auch einmal zugeben.
Sie schlagen vor, künftig auch Familien mit zwei Kindern in die Förderung einzubeziehen. Da die Mittel nicht unbegrenzt erhöht werden können, hätte das zur Folge, dass die Gruppen, die wirklich unsere Hilfe benötigen - das sind die wirklich kinderreichen Familien, das sind die Schwerbehinderten und einige andere Gruppen –, diese Mittel nicht mehr zur Verfügung hätten.
Das wollen wir nicht, wollen möglicherweise auch Sie nicht. Vielleicht haben Sie diese Folge nicht so genau bedacht.
Sie sagen des Weiteren, die Zweckbindung solle an die Zinssubvention angepasst werden. In Teilen, nämlich bei der Modernisierung, tun wir das be
reits. In allen anderen Fällen würde das zu einem drastischen Abbau von Wohnungsbindungen führen, und das wäre absolut widersinnig. Deswegen werden wir das auch nicht tun.
Dass Vorschriften immer mal wieder überprüft werden müssen, ist eine Binsenweisheit. Das brauchen wir nicht zu beschließen. Das machen wir, das macht die Landesregierung jeden Tag dreimal.
Der vollständige Verzicht auf die Fehlbelegungsabgabe ist sicherlich ein Thema, mit dem wir uns beschäftigen müssen. Wir haben dazu eine Anhörung gemacht.
Wir beraten das mit den Betroffenen, und wir werden uns auch – da unterscheiden wir uns möglicherweise – beraten lassen. Wir machen also keine Schnellschüsse. Wir sagen nicht „Weg damit!“, sondern wir überlegen uns genau, welche Folgen das hat und wie wir das, wenn es denn sinnvoll ist, sozial abfedern können. Mit diesen Überlegungen sind wir noch nicht ganz am Ende.
Wir werden vielleicht auch Sie, aber zumindest die Leute, die davon etwas verstehen, konsultieren und dann natürlich hoffentlich auch eine richtige Entscheidung treffen.
Aus all diesen Gründen müssen wir Ihren Antrag leider ablehnen. Ich hoffe, Sie sind uns nicht zu böse, sodass wir im Ausschuss hoffentlich auch weiterhin zusammenarbeiten können. - Schönen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung und bitte um Aufmerksamkeit für die Abstimmung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen in der Drucksache 1969 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 1320 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 14: Zweite Beratung: Regierungskonferenz 2000 - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/1482 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten - Drs. 14/1982
Der Antrag wurde in der 47. Sitzung am 30. März 2000 an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist auch in diesem Fall nicht vorgesehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich auf die Pressetribüne und auf die Uhr schaue, dann weiß ich: Es ist Euro-time im Niedersächsischen Landtag. Wir haben ja das zweifelhafte Vergnügen, dass die europäischen Themen immer zum Ende der Plenarsitzung vorgetragen werden dürfen. Woran das liegt, weiß ich nicht. Vielleicht kann daran gearbeitet werden, dass wir hin und wieder besser platziert werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen jetzt zur Regierungskonferenz in Nizza, die Anfang Dezember dieses Jahres stattfinden wird und die sich insbesondere mit den institutionellen Fragen der Europäischen Union beschäftigen wird. Dazu haben wir den Entschließungsantrag eingebracht, und zwar rechtzeitig, wie
ich meine, im März dieses Jahres. Für die Beratungen im Ausschuss haben wir etwas Zeit gebraucht, aber das hat sich gelohnt; denn der Antrag ist durch die Aufnahme der Anliegen der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verbessert und vervollständigt worden. Damit haben wir jetzt ein rundes Bild zu der Regierungskonferenz.
Wenn wir jetzt, Mitte November, zu dieser Regierungskonferenz sprechen, dann mag der Eindruck entstehen, dass wir damit zu spät kommen.
Aber allein dadurch, dass der Antrag schon seit März vorliegt, ist natürlich auch schon seit dieser Zeit in den Beratungen anderer Gremien Bewegung ausgelöst worden. Am letzten Freitag hat sich der Bundesrat mit dem Thema beschäftigt. Unsere Landesregierung wird sicherlich auch Passagen dieses Entschließungsantrags in die Diskussion dort eingebracht haben.
Aus der Sicht der Regionen bzw. des Landes Niedersachsen kann der Antrag nicht strittig sein; denn wir müssen nach wie vor dafür sorgen, dass die Stimme der Regionen bzw. die Stimme Niedersachsens in Europa lauter wird. Nicht alle Ziele, die sich die Präsidentschaft für Nizza gesetzt hat, werden dort erreicht werden, d. h. der Prozess wird weitergehen.
Eine institutionelle Neuordnung der Europäischen Union brauchen wir auf jeden Fall. Diese ist auch ohne die Erweiterung nötig. Diese Neuordnung wird aber umso dringlicher, je näher der Zeitpunkt der Erweiterung der Europäischen Union rückt.
Dabei sollte allerdings nicht nach dem bisherigen Muster verfahren werden, dass beim Beitritt eines neuen Mitglieds in die Gemeinschaft gleich ein neues Kommissariat eingerichtet wird, obwohl sich durch den Beitritt an der Aufgabe nichts ändert, sondern sich lediglich die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner in der Europäischen Union erhöht. Wir müssen die Union dabei unterstützen, dass es hier zu einer Veränderung kommt. Dann werden wir als einwohnerstärkstes Mitgliedsland allerdings nicht darauf bestehen können, zwei Kommissare zu stellen. Das wird die traurige Tatsache sein. Hieran muss weiter gearbeitet werden.
umhin können, von dem Einstimmigkeitsprinzip in dem Umfang, wie es jetzt besteht, Abschied zu nehmen und das nur noch für solche Entscheidungen beizubehalten, in denen es um grundsätzliche Fragen geht, die dann auch wirklich einstimmig beschlossen werden sollten.
Das Land Niedersachsen hat auch schon zur Regierungskonferenz 1996 in Amsterdam Forderungen gestellt, die sich allerdings nicht in vollem Umfang umsetzen ließen. Dies wird wohl auch diesmal in Nizza der Fall sein. Wir haben ein Klagerecht für den Ausschuss der Regionen, aber auch ein Klagerecht für die Länder gefordert, soweit es bei diesen um ursächliche europäische Politikbezüge geht. Leider wird sich das, soweit ich das jetzt beurteilen kann, nicht umsetzen lassen. Dennoch sollte das unser Ziel bleiben.
Ich meine, dass wir den Ausschuss der Regionen weiter stärken müssen. Dieser Ausschuss sollte allerdings nicht proportional zu der Zunahme der Zahl der Mitglieder erweitert werden, sondern es sollte ein gut handlungsfähiges Gremium bleiben.
In Einigkeit mit dem Europäischen Parlament sollten wir unsere Bemühungen darauf richten, dass dieses zu einem Parlament mit allen Rechten und Pflichten eines Parlaments in einem demokratischen System wird.