Sie fordern in Ihrem Antrag, zukünftig die Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zu berücksichtigen.
Sie fordern, den kommunalen Spitzenverbänden den Gutachterauftrag und die aufgestellten Rechnungen des NIW zur Verfügung zu stellen. Beides ist den kommunalen Spitzenverbänden bekannt.
Ansonsten haben Sie in mehreren Abschnitten Äußerungen, Forderungen, auch Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände ganz einfach übernommen. Da wir in der SPD Stellungnahmen lesen, haben wir das natürlich gemerkt und sagen Ihnen: Ertappt!
Meine Damen und Herren, ich habe ja Verständnis dafür, dass es sehr unterschiedliche Interessenlagen gibt,
dass man miteinander arbeitet und keine Einigung erzielt, dass man sich einem Bericht auch nicht anschließt, aber dann sollte man die Arbeit nicht diskreditieren. Die kommunalen Spitzenverbände haben Ihnen eigentlich gezeigt, wie man das anders machen kann. Auch wenn die SPD-Fraktion eine zu den Auffassungen der kommunalen Spitzenverbände kontroverse Meinung vertritt,
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf eine Geschichte eingehen, weil der Kollege Wulff auch darauf hingewiesen hat. – Die Regierung Albrecht
hat den kommunalen Finanzausgleich in den Jahren 1987 bis 1989 gedeckelt, damit faktisch gekürzt und damit den Kommunen wahrlich einen Bärendienst erwiesen.
Auch heute habe ich beim Kollegen Wulff kein schlüssiges Konzept der CDU zum kommunalen Finanzausgleich erkennen können.
Die stumpfe Forderung, den Kommunen mehr Geld zu geben, erklärt nicht, meine Damen und Herren, woher dieses Geld kommen soll,
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema EXPO-Defizit macht deutlich, dass eine ernsthafte Auseinandersetzung um den kommunalen Finanzausgleich gar nicht gewollt ist.
Mit dem Thema EXPO-Defizit hat jemand anders angefangen, meine Damen und Herren, und Herr Adam hat eben gesagt, dass Sie eine ernsthafte Diskussion gar nicht wollen. Der 9. September 2001 lässt grüßen. Darum geht es. Das ist völlig klar. Deshalb ist Herr Wulff an einer sachlichen Auseinandersetzung nicht interessiert; denn wenn er an einer sachlichen Auseinandersetzung interessiert wäre, dann müsste er auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass im Niedersächsischen Landtag auch Landkreistagspräsidenten gewesen sind – ich habe das noch erlebt; ich denke da an Heinrich Warnecke -, die sich, wie auch mein Freund Axel Endlein, mit unterschiedlichen Aussagen von Landkreistag und Landtag auseinander setzen mussten.
Herr Wulff, wenn Sie sich mit dem Thema Finanzausgleich ernsthaft auseinander setzen wollen, dann empfehle ich Ihnen, einen Ausschnitt aus einer Pressemitteilung unseres Finanzministers zu lesen, in der ein Tatbestand beschrieben wird. Wahrscheinlich ist das aus Ihrer Sicht schon wieder fürchterlich parteilich, aber ich will es trotzdem einmal zitieren. Unser Finanzminister hat vorgestern gesagt:
„An den Mehreinnahmen durch Steuern würden auch die niedersächsischen Kommunen über den Finanzausgleich beteiligt werden. Im ersten Quartal 2001 können die Gemeinden deshalb mit einer Nachzahlung von 120 Millionen DM rechnen.“
„Erfreulich ist, dass die Realsteuerkraft der niedersächsischen Kommunen im vergangenen Jahr im Vergleich zum Bundesgebiet überdurchschnittlich gestiegen ist. Da die Real
steuerkraft der Kommunalebene in die Berechnungen zum Länderfinanzausgleich eingeht, bedeutet diese Verbesserung der Finanzsituation der niedersächsischen Kommunen für das Land allerdings einen Einnahmeverlust."
Wenn Sie das zur Kenntnis nähmen, dann hätten Sie zumindest einen Ansatz dafür, sich mit den hochkomplexen Problemen des Finanzausgleichs seriös auseinander zu setzen.
Meine Damen und Herren, die von mir eingesetzte Kommission hat die aufgeworfenen Fragestellungen intensiv und mit großem Sachverstand beraten. Ich will der Kommission dafür ausdrücklich Dank sagen. Der Bericht über die Kommissionsarbeit liegt vor.
Lassen Sie mich eines vorweg sagen. Bei einem so komplexen Thema wie dem Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen war nicht zu erwarten, dass die Beteiligten in allen Fragen zu einvernehmlichen Auffassungen gelangen würden. Ich wiederhole, was Wilfrid Adam gesagt hat: Wenn ich von Vertretern der CDU zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kommissionsberatungen noch in vollem Gange sind, eigentlich erst begonnen haben, höre und lese, die Kommission sei gescheitert, dann muss ich annehmen, dass dies als Begründung dafür dienen soll, sich mit diesem komplexen Sachthema nicht weiter auseinander setzen zu müssen.
Meine Damen und Herren, es war weder Auftrag der Kommission noch angesichts der angespannten Haushaltslage des Landes eine realistische Möglichkeit, zu einer Erhöhung der Finanzmittel der Kommunen zu kommen, auch wenn die CDU immer wieder versucht hat, diesen Eindruck zu erwecken. Mehr Geld für die Kommunen ist zwar ein durchaus ehrenwertes Ziel, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn Sie seriös argumentiert hätten, dann hätten Sie auch konkrete Vorschläge dafür machen müssen, aus welchen Töpfen das Land das zusätzliche Geld für die Kommunen hätte herholen sollen.
Ich nenne Ihnen dazu einmal das folgende Beispiel: Wenn Sie immer wieder die 500 Millionen DM beklagen, dann machen Sie doch einmal
den konkreten Vorschlag, 7.000 Lehrer und Polizeibeamte sofort zu entlassen! Dann haben Sie das Geld. - Das ist eine der wenigen Alternativen, die wir haben. Wenn Sie die 500 Millionen DM wieder reintun wollen, dann müssen Sie also Vorschläge machen.
Sie sind natürlich so konkret nicht geworden, werden es auch nie werden, weil Sie wissen, dass Sie sich die Finger verbrennen, wenn Sie konkrete Vorschläge machen.
Ähnliches, meine Damen und Herren, gilt für die wohlfeile Forderung, das Land möge kommunale Leistungsstandards absenken, um so zusätzliche Einsparmöglichkeiten zu schaffen. Ich meine, verantwortungsvolle Politik kann nicht nach dem Motto funktionieren: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.
Aus diesem Grunde halte ich die Einschätzung für falsch, die Kommission sei gescheitert. Einen solchen Maßstab kann man hier nicht anlegen.
Tatsache ist vielmehr, dass die Kommission, worauf Herr Klein schon hingewiesen hat, u. a. eine der umfangreichsten und detailliertesten Untersuchungen der Selbstverwaltungskosten durchgeführt hat, deren Erarbeitung allein fünf Monate in Anspruch genommen hat und in knapp 1,5 Millionen Einzeldatensätze der kommunalen Jahresrechnungsstatistik eingeflossen ist. Diese Kostenuntersuchung stellt ein grundlegend neues statistisches System dar, das in seiner Transparenz und Detailliertheit kommunaler Aufgaben- und Ausgabenstrukturen in Deutschland einmalig sein dürfte.
Im Ergebnis ist allerdings auch festzustellen, dass es in der Frage der Auslegung der Niedersächsischen Verfassung und der Bewertung der Entscheidungen des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden Unterschiede gibt, die nicht überbrückt werden konnten. Diese haben die gesamte Diskussion über die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichssystems überlagert. Vor allem deshalb mussten Versuche, den Finanzausgleich in Teilbereichen zur Verbesserung der Verteilungswirkung zu ändern und zu optimieren, erfolglos bleiben.
Die Landesregierung sieht sich in der Beurteilung der Frage der finanziellen Mindestausstattung der Kommunen im Einklang mit der Verfassung. In
Artikel 58 heißt es nun einmal - das muss man über die wortreichen Ausführungen von Herrn Wulff hinaus einmal zur Kenntnis nehmen -: „Das Land stellt den Kommunen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit zur Verfügung.“ Da das so ist, kann die Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach vorbehaltloser Gewährung der Finanzmittel ohne Rücksichtnahme auf die Finanzsituation des Landes nicht richtig sein. Im Übrigen hielte man sich dann nicht an die Vorgabe des Staatsgerichtshofs nach Einhaltung der Verteilungssymmetrie.
Diese offensichtlich unauflösbaren Rechtsauffassungsunterschiede haben weitergehende Ergebnisse der Kommission letztlich verhindert. Auch in Niedersachsen wird die Rechtsfrage daher endgültig nur durch den Staatsgerichtshof entschieden werden können.