(Inselmann [SPD]: Das ist noch nicht fertig! Das wissen Sie doch! - Gegen- ruf von Frau Pruin [CDU]: Das kann doch nicht sein!)
- Das ist im Prinzip fertig. Sie haben es wegen einiger Kleinigkeiten zurückgewiesen. Neue Forschungsergebnisse gehören in ein solches Beratungsverfahren hinein. Wir können doch nicht die Augen zumachen und blind da durchlaufen.
Zur seewärtigen Vergrößerung stellen sich natürlich auch weitere Fragen, nämlich wo es Nutzungskonflikte geben kann. Ich denke z. B. an Windenergiegewinnungsanlagen im Offshorebereich.
Da müssen wir sehen, wie das geht. Sie können nicht immer alles gleichzeitig machen und sagen, es gebe keine Reibungspunkte.
Meine Damen, meine Herren, was die Ruhezonen auf den Inseln betrifft, so werden wir in der Anhörung die Vertreter der einzelnen Inseln befragen. Ich kann mir vorstellen, dass man auf den Inseln nicht mit allem einverstanden ist.
(Inselmann [SPD]: Wir sind nicht bei der Allianz-Versicherung! Wir kön- nen nicht alle glücklich machen!)
Lassen Sie mich noch eine kleine Anmerkung machen. - Eines finde ich schon sehr eigenartig. Wir sprechen ja auch über Golfplätze auf den Inseln. Sie sagen im Grunde genommen - ich denke jetzt an Borkum -: Ein Golfplatz ist möglich. - Den finden wir in seinen Voraussetzungen nicht wieder; die Kompensationsmaßnahmen, die man für den Golfplatz braucht, finden wir aber wieder. Das ist eine etwas eigenartige Weise, wie man an ein solches Verfahren herangeht.
Ein weiterer Punkt ist die Ausweitung des Nationalparks im Dollart. Dazu habe ich eine Frage, die ich mir nicht beantworten kann - das muss die Beratung ergeben -, nämlich die Frage des Verlaufs der Grenze zu den Niederlanden. Inwieweit ist diese deutsch-holländische Grenze im Dollart eigentlich definiert?
- Das ist mir auch klar. Aber diesen Punkt müssen wir in der Beratung sehr genau klären, damit wir da nicht irgendwelche Fehler machen. Die Holländer, schätze ich, werden sicherlich auch darauf aufpassen.
Meine Damen, meine Herren, Sie sehen: Es ist vieles zu klären. Wir wollen sehen, dass wir in unseren Nationalparks nur zu minimalen Konflikten kommen.
Normalerweise sagt man am Schluss, man freue sich auf die Beratungen im Ausschuss. Ich muss sagen: So ganz große Freude verspüre ich nicht, und zwar einfach aufgrund der Menge dessen, was wir zu tun haben. Was Sie der Opposition an Terminen aufbürden, ist dermaßen viel, dass es äußerst problematisch ist, zu einer sachlich-fachlich vernünftigen Beratung zu kommen. Trotzdem: Wir wollen konstruktiv mitarbeiten und zu guten Lösungen kommen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat ihren Gesetzentwurf eben über den grünen Klee gelobt. Wir werden uns dem nicht anschließen; denn er ist eine Mogelpackung.
Wo „Nationalpark“ draufsteht, ist noch lange nicht Nationalpark drin. Wir haben von der Novellierung
des Nationalparkgesetzes Beseitigung bestehender Mängel und eine Aufwertung erwartet. Stattdessen enthält der Entwurf gegenüber dem geltenden Gesetz quantitative und qualitative Verschlechterungen für den Nationalpark, und zwar in Bezug auf die geschützte Fläche,
auf die Zuständigkeit für den Naturschutz, auf die Herabstufung und auf die Herausnahme von Flächen. - Da wollen Sie noch ein Beispiel hören, Herr Inselmann?! Sie haben doch gerade selbst darauf hingewiesen.
Die Vergrößerung des Nationalparks, die z. B. durch die Einbeziehung des Dollart kartografisch erreicht wird, kann nicht besonders beeindrucken, wenn man bedenkt, dass der Schutz vorher dort durch die Festlegung als Naturschutzgebiet viel weiter gehend war. Die Erweiterung um 38 m2 für den Nationalpark Wattenmeer
- ich wollte „38.000 m2„ sagen - täuscht darüber hinweg, dass unter dem Strich eine deutliche Verschlechterung herauskommt.
Die Umweltverbände haben gefordert, dass der Nationalpark zum Schutz rastender Seevögel zur Seeseite von 1,2 km auf 3 km erweitert wird. Schleswig-Holstein und Hamburg - die nehmen Sie doch immer als Vorbild, Herr Inselmann - haben dies für ihre Nationalparks getan. Warum wurde das in Niedersachsen nicht einmal ernsthaft diskutiert, geschweige denn umgesetzt?
Ein weiterer Negativpunkt: Die Kompetenzen der Nationalparkverwaltung werden in wesentlichen Punkten beschnitten. Das Flächenmanagement auf den Salzwiesen des Deichvorlands soll in Zukunft federführend von den Domänenämtern der Bezirksregierung wahrgenommen werden.
Das angestrebte Nebeneinander von Schutz und Nutzung ist auch eine neue Regelung. Hier wird ein Anspruch der Landwirte auf Intensivnutzung festgeschrieben;
(Inselmann [SPD]: Das ist doch nicht wahr! Das ist doch Unsinn! - Beck- mann [SPD]: Sie haben keine Ah- nung, was da los ist!)
jedoch darf eine Nutzung wie die Beweidung ausschließlich auf naturschutzfachlicher Grundlage erfolgen.
Die Deichunterhaltung soll in Zukunft vollständig bei den Deichbehörden liegen. Vor drei Jahren ist ein Zehn-Punkte-Leitfaden zwischen den Behörden und den Umweltverbänden abgestimmt worden. Soll dies alles jetzt nichts mehr wert sein und in den Papierkorb wandern?
Des Weiteren regelt das Gesetz, dass in Zukunft die Landkreise, d. h. die unteren Naturschutzbehörden, allein zuständig sein sollen für Ausnahmegenehmigungen im Bereich der Zwischenzonen, z. B. für die Errichtung von Gebäuden. Über die Entscheidung der unteren Naturschutzbehörden in zukünftigen Konfliktfällen brauchen wir nicht lange zu spekulieren; denn sie werden gezwungen sein, sich dem politischen Druck aufgrund ökonomischer Interessen zu beugen.
Die genannten Zuständigkeitsregelungen werden sämtlich zu einer weiteren Schwächung der Nationalparkverwaltung führen. Ihr werden an wichtigen Punkten die Hände gebunden.
Wir kritisieren auch die sehr allgemeinen Festlegungen des Gesetzes. Es enthält viele Generalklauseln, aber wenige präzise Aussagen. Damit sind neue Konflikte programmiert, weil vieles sehr breit auslegungsfähig ist. Oder soll hier eine Tür für weitergehende Zugeständnisse offen gehalten werden?
Noch ein Kritikpunkt. Das Nationalparkgesetz bezieht den Schutz nach FFH mit ein. Von der Systematik her ist das höchst zweifelhaft. Zur Sicherung der FFH-Flächen sind entweder Naturschutzgebiete bzw. Landschaftsschutzgebiete auszuweisen oder Vereinbarungen zum Vertragsnaturschutz zu treffen. Diese Vorgaben werden geschickt umgangen.
Warum sagt die SPD-Fraktion nicht deutlich, dass sie auf diesem Weg die Errichtung der Golfplätze aushebeln will? Wenn sie die Golfplätze nicht will, dann soll sie sie auch nicht aus dem Nationalpark herausnehmen und den Inseln etwas anderes suggerieren.