Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn es nach dem Willen der CDU-Fraktion geht, dann werden wir uns mit dem Thema Kampfhunde noch unendlich lange beschäftigen. Diese Feststellung hat mir den ersten Satz meiner Rede kaputtgemacht. Ich war eigentlich davon ausgegangen, zu begrüßen, dass wir nach diesem parlamentarischen Tagesordnungspunkt mit dem Thema Kampfhunde, das uns in der Vorsommerpause umfassend beschäftigt hat, durch sind und uns dann wieder den wesentlichen Themen der Landespolitik in Niedersachsen widmen können.
Meine Damen und Herren, hier wird in einer Detailversessenheit darüber diskutiert, was Hunden in unserer Gesellschaft noch zuzumuten ist, dass ich diese Debatte mittlerweile ziemlich absurd finde.
Meine Damen und Herren, ich habe an einer Anhörung unserer Bundestagsfraktion in Berlin zum Thema Kampfhunde teilgenommen. Ich möchte Ihnen hier nur einen ganz kurzen Ausblick schildern. In dieser Anhörung hatte eine Person aus Niedersachsen, nämlich Herr Wilken, der Vorsitzende des Kinderschutzbundes, begonnen, eine Stellungnahme für den Schutz der Kinder im öffentlichen Raum abzugeben, und ist dabei auch auf die Frage der Verteilung der knappen kommunalen Ressourcen eingegangen. Die SPD bekommt in der Verteilung der knappen kommunalen Ressourcen
inzwischen sehr deutlich den Druck der Hundehalterverbände zu spüren. Auch ich habe 300 Briefe vom Rottweiler-Club bekommen, meine Damen und Herren. Aber ich vergesse darüber nicht, dass auch die Kinder nicht genug Platz zum Spielen haben und die kommunalen Mittel knapp bemessen sind. Bei dieser Anhörung in Berlin wurde der Vertreter des Kinderschutzbundes ausgebuht und mit beleidigenden Zwischenrufen unterbrochen. Meine Damen und Herren, das hat mich empört. Ich meine, dass die Werte in dieser Debatte etwas durcheinander geraten sind.
Meine Damen und Herren, es geht mir auch noch um einen anderen Punkt. Meines Erachtens reden wir auch über die Regeln der Nutzung des öffentlichen Raumes. Ich stelle fest, dass es in der Nutzung des öffentlichen Raumes keinen Kompromiss mehr zwischen Hundehaltern und Bürgerinnen und Bürgern gibt, die die Auffassung vertreten, dass sie ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ein Recht auf Freizügigkeit haben. Es fängt an, absurd zu werden, wenn hier Forderungen erhoben werden, dass Kinder schon im Kindergarten und auch Erwachsene für das Verhalten gegenüber einem gefährlichen Hund ein soziales Training absolvieren sollten, bevor sie in den Park gingen.
Meine Damen und Herren, ich meine, dass dieser Teil der Debatte in die falsche Richtung geht. Wir hatten in Hannover schon vor Jahren die Auseinandersetzung, dass es in der Eilenriede, die von allen Hannoveranerinnen und Hannoveranern besucht wird, Hundehaltern der Leinenzwang zuzumuten ist. Es gab hier empörte, aufgebrachte Demonstrationen, und es gab eine Diskussion um den Leinenzwang, die sich jetzt wiederholt.
Ich meine, jeder Hundebesitzer ist verpflichtet - dafür brauchen wir auch keine neuen Gesetze -, seinen Hund so zu halten, dass von ihm weder eine Gefahr noch eine Belästigung ausgeht. Das ist erst einmal die grundsätzliche Verpflichtung eines jeden Hundehalters hier im Land.
Es gibt eigentlich keinen Bedarf mehr, weitere Anträge zu stellen. Ich sehe darin eine Entlastung der Fraktion in die Richtung der Lobbyarbeit, der
wir jetzt ausgesetzt sind. Wir haben in Niedersachsen eine gute Landesverordnung. Ich persönlich halte sie für besser als die Verordnung in Nordrhein-Westfalen, weil sie handhabbar ist.
Wenn man als Politiker nicht bereit ist, die Entscheidung zu treffen, ob bestimmte Hunde gefährlicher sind als andere, halte ich es für besser, dass man dann festlegt: Alle Hunde über 40 cm und schwerer als 21 kg Körpergewicht sind gefährlich. - Ich finde den Weg, den Niedersachsen gegangen ist, mutig.
Zum Schluss, meine Damen und Herren: Ich bleibe bei dem, was ich am Anfang der Debatte gesagt habe. Der Vertreter des bayerischen Innenministeriums hat mich in der Berliner Anhörung überzeugt. Wir haben eine bundeseinheitliche Regelung, die bei der Deutschen Bahn AG gilt. Sie hat die Verordnung aus Bayern übernommen und 14 Hunderassen aufgeführt, die nicht mehr ohne Sicherungsmaßnahmen mit dem Zug fahren dürfen. Ich halte diese Entscheidung für richtig. Es geht in erster Linie darum, dass keine Menschen mehr totgebissen werden. - Danke schön.
Danke schön, Frau Stokar von Neuforn. - Meine Damen und Herren, jetzt hat Herr Minister Bartels ums Wort gebeten.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal herzlichen Dank an die Grünen für die Zustimmung zu unserer GefahrtierVerordnung.
Auf der einen Seite haben wir einen Antrag vom Mai dieses Jahres vorliegen - ich komme gleich noch einmal darauf zurück, Frau Hansen -, Sie beklagen andererseits, wir hätten die Brisanz des Themas nicht rechtzeitig erkannt, wir hätten nicht schnell genug gehandelt, und im nächsten Satz sagen Sie, wir hätten noch unheimlich viel Diskussionsbedarf und müssten uns noch viele, viele
Punkte vornehmen und gemeinsam erörtern, um dann hinterher irgendwann einmal zu Entscheidungen zu kommen. Das geht in der Tat nicht.
Meine Damen und Herren, ich rufe in Erinnerung: Als wir am 11. Mai hier im Hause dieses Thema aufgrund eines Antrages besprachen, den Sie gestellt hatten, Frau Hansen, habe ich bereits damals gesagt, dass Niedersachsen schon zu diesem Zeitpunkt eine Gefahrtier-Verordnung seit sechs Wochen in der Anhörung hatte, die unmittelbar vor dem Abschluss stand. Ich habe Ihnen die Inhalte unserer Gefahrtier-Verordnung hier mit den einzelnen Maßnahmen vorgetragen. Insofern geht Ihr Vorwurf, das sei eine Hauruckveranstaltung gewesen, in der Tat ins Leere, Frau Hansen. Wir hatten schon über Monate hinweg Vorarbeit geleistet.
Ferner hat es geheißen, wir hätten aus den Anhörungen der vergangenen Jahre keinerlei Erkenntnisse gewonnen und hätten nicht gehandelt. Auch das ist falsch, nachweisbar falsch. Ich habe Ihnen hier schon am 11. Mai deutlich gemacht, dass aufgrund unserer Anträge im Bundesrat zum Tierschutzgesetz z. B. das Verbot der Aggressionszucht in das Gesetz hereingekommen ist. Das ist ein Ergebnis der Anhörung des Landtages. Wir haben ein Importverbot für aggressive Hunde mit ins Gesetz hineingeschrieben, aber leider Gottes nicht so verankern können, wie wir es gerne gehabt hätten. Das wird jetzt nachgeholt. Ihr Vorwurf geht wirklich ins Leere, wenn Sie sagen, da sei nicht gehandelt worden.
Wir haben unsere Gefahrtier-Verordnung dann auf den Weg gebracht, Frau Hansen. Da sind Bestimmungen hineingekommen, die Sie gerade kritisiert haben, die aber Gegenstand Ihres Antrages waren.
- Frau Hansen, hören Sie doch eine Sekunde zu. Wir haben eine Liste mit gefährlichen Hunderassen veröffentlicht. Jetzt schaue ich einmal in Ihren Antrag vom 11. Mai. Da steht drin:
Ich habe auf die unterschiedlichen Äußerungen der Veterinäre Bezug genommen und gerade gefragt, ob Sie zu Korrekturen kommen.
Dann habe ich gerade in einer anderen Veranstaltung gesessen. Sie haben genau das Gegenteil dessen gesagt, was Sie hier gerade vorgetragen haben. So kann man es natürlich nicht machen.
Weshalb hat die SPD-Fraktion denn jetzt den Antrag vorgelegt? Das hat doch einen ganz konkreten Grund.
- Wir hätten Ihnen das gerne gesagt, wenn Sie uns gefragt hätten. - Das hat den konkreten Grund, dass die Bundesregierung dem Bundesrat ein Artikelgesetz zugeleitet hat. Das ist der Stand der Verhandlungen. Es ist ein Artikelgesetz, in dem ein Importverbot für die drei Rassen ausgesprochen worden ist, über die gerade geredet worden ist. Da ist ein Fehler drin, den müssen wir im Verfahren
Deshalb ist es natürlich richtig, wenn die SPDFraktion sagt, der Entwurf der Bundesregierung auch zum Tierschutzgesetz reicht uns nicht aus, der muss verbessert werden. Das ist Gegenstand dieses Antrages. Dass sich der Landtag darüber unterhält, halte ich für legitim und notwendig. Das bedeutet keinen Zeitaufschub oder eine Verzögerung von Maßnahmen. Wir sind unmittelbar in der Diskussion und wollen uns da natürlich auch einbringen.
Ich möchte gerne, dass das Bundesgesetz schon besser wird, als es jetzt in der Vorlage ist. Eine unserer Forderungen ist z. B., auch die Strafbewehrung für die Haltung von gefährlichen Hunden vorzusehen. Das ist nicht in dem Gesetzentwurf enthalten.
Weiter möchte ich gerne, dass wir auch zu einer Einheitlichkeit der Hundelisten in Deutschland kommen.
Es ist kein Zustand, dass wir in Niedersachsen Hunde als gefährlich definiert haben und in Bremen diese Hunde frei herumlaufen dürfen, in Hamburg diese Hunde aber erschossen werden. Das geht nicht, meine Damen und Herren.
- Frau Hansen, ich verstehe die Welt nicht mehr. Sie signalisieren jetzt von Ihrem Platz aus so viel Zustimmung. Warum haben Sie das nicht eben vom Rednerpult aus gemacht?