des kleinen Volkan haben die Politik in den Ländern und damit auch in Niedersachsen zum sofortigen Handeln gezwungen. Die Politik war nicht nur aufgrund des entstandenen öffentlichen Drucks, sondern auch aus der Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern heraus gezwungen, sich dieser Problematik zügig anzunehmen.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, war die Landesregierung seit Anfang des Jahres damit beschäftigt, eine entsprechende Verordnung gründlich zu erarbeiten, um diese im August umzusetzen. Der eben von mir erwähnte Vorfall machte jedoch ein schnelleres Handeln zwingend erforderlich.
Auch die Niedersächsische Landesregierung - mein besonderer Dank gilt dem Ministerium - hat durch die getroffenen Maßnahmen zur Haltung, Zucht und Vermehrung gefährlicher Hunde schnell reagiert. Ich gehe davon aus, dass die Verordnung dem Hause im Einzelnen bekannt ist und von mir an dieser Stelle nicht näher erläutert werden muss.
Mit der Entwicklung des Wesenstests, der zurzeit fast flächendeckend von 23 Tierärzten und der Tierärztlichen Hochschule in Niedersachsen angeboten wird, hat Niedersachsen eine vielbeachtete Vorreiterrolle übernommen.
Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich von den so genannten Kampfhunden bedroht. Sie haben Angst, diesen Tieren allein oder mit ihren Kindern auf Spielplätzen, in Parks oder in Fußgängerzonen zu begegnen. Ich muss Ihnen diese Situation wohl nicht weiter schildern.
Gleichzeitig stehen die Bilder demonstrierender Hundehalter in Berlin oder in NordrheinWestfalen, wo - wie in Berlin - bestimmte Hunderassen, die unter die Verordnung fallen, mit einem Judenstern versehen wurden. Dies ist meines Erachtens an Geschmacklosigkeit nicht zu überbieten.
Ferner erleben wir, dass - obwohl wir den berechtigten Sicherheitsinteressen der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Verordnung nachgekommen sind - sich einzelne Hundehalter diskriminiert fühlen und vor die Gerichte ziehen, um gegen die Verordnung zu klagen.
Wie Sie wissen, haben die Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland zum Teil sehr unterschiedlich mit verschiedenen Maßnahmen auf die Situation reagiert. Wir sind aber der Überzeugung, dass eine länderübergreifende, bundeseinheitliche Regelung sowohl den Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger als auch den Bedürfnissen der Hundehalterinnen und Hundehalter am besten gerecht wird.
Diese Zielsetzung verfolgend, haben wir den Ihnen vorliegenden Entschließungsantrag eingebracht. Mit diesem Antrag sollen besonders die Hundehalter getroffen werden, die ihre Tiere als Waffe missbrauchen und denen eine unzureichende Befähigung zum Halten dieser Tiere unterstellt werden kann.
Meine Damen und Herren, bei allen zu startenden und weiterzuführenden Initiativen dürfen wir nicht vergessen, dass der größere Unsicherheitsfaktor der Mensch ist, der am oberen Ende der Leine entscheidenden Einfluss auf die Erziehung und somit auch auf den Charakter des Tieres nimmt.
Ich meine, dass - dies kommt auch in unserem Entschließungsantrag zum Ausdruck - auch zusätzliche Instrumente zur Problemlösung erforderlich sind, beispielsweise ein zu erstellender Prüfkatalog für Hundehalter sowie die Kennzeichnung und zentrale Registrierung der Hunde. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Die Zeiten ändern sich und mit ihr auch die politischen Ansichten. Bisher sahen die Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion keinen Handlungsbedarf und negierten unsere parlamentarischen Aktivitäten seit mehr als fünf Jahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, erst am 11. Mai dieses Jahres haben wir uns hier mit dem Thema beschäftigt, als wir unseren Antrag „Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“ einbrachten.
Im darauf folgenden Juni-Plenum mahnte Ministerpräsident Gabriel in seiner Regierungserklärung, im Landtag nicht immer nur zum Thema Kampfhunde zu reden. Ich nehme an, dass er nicht ahnte, wie die Bevölkerung zu diesem Thema steht und dieses diskutiert. Er hat die tatsächliche Brisanz dieses Themas - so nehme ich an - nicht erkannt. Sonst wäre es heute nicht zu diesem Antrag gekommen.
Nach dem tragischen Unfall in Hamburg - wir wissen alle davon; ein Junge wurde zu Tode gebissen - und unter dem öffentlichen Druck - auch wenn Sie sagen, nicht nur unter dem öffentlichen Druck - der Medien und der Bevölkerung wurde von der Landesregierung im Hauruckverfahren eine Gefahrtier-Verordnung unter Einbeziehung der gefährlichen Hunderassen erlassen, die inzwischen in Kraft getreten ist.
Meines Wissens wurden der Tierschutzbeirat und die Fachverbände nur unzureichend beteiligt bzw. erst im Nachhinein über die endgültige Fassung in Kenntnis gesetzt. Das wollen wir ändern. Ich beantrage an dieser Stelle für meine Fraktion eine öffentliche Anhörung, um zu einer einvernehmlichen Beschlussfassung unter fachlicher Beratung zu kommen.
Heute - nur wenige Wochen nach In-Kraft-Treten der Verordnung - legt die SPD-Landtagsfraktion einen eigenen Antrag vor, obwohl sie, wie gesagt, bisher keinen Handlungsbedarf sah und unseren Antrag noch in der letzten Woche im Ausschuss für erledigt erklären wollte.
Unter Ziffer 1 des Antrags loben Sie die von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen. Das gebührt Ihnen als regierungstragende Fraktion auch.
Aber die Festlegung der Listen wird doch sehr häufig infrage gestellt und vor allem seitens der Hundehalter, aber auch von der Bevölkerung im Allgemeinen sehr kontrovers diskutiert. Ich bin sehr verunsichert, ob diese Festlegung auf einzelne Rassen dauerhaft Bestand haben kann oder korrigiert werden muss. Die Äußerung eines Mitarbeiters eines Veterinäramtes lautete: Es ist politischer
Wille, einzelne Rassen auszurotten. - Diese Aussage machte mich als tierschutzpolitische Sprecherin meiner Fraktion hellhörig und lässt mich fragen: Dürfen wir das überhaupt, oder müssen wir uns langfristig auf aggressive Zuchtlinien einigen? Um hierüber abschließend zu entscheiden, ist der wissenschaftliche und veterinärmedizinische Fachverstand in einer Anhörung einzuholen. Ich fordere deshalb ausdrücklich diese Anhörung. Denn die Meinungen der Tierärzte gehen in einigen Bereichen weit auseinander.
Der politische Handlungsbedarf wird in der Bevölkerung und bei den Hundehaltern gefordert und anerkannt. Nicht anerkannt wird das Über-einenKamm-Scheren der korrekten und verantwortungsbewussten Bürger, die seit zehn Jahren und länger einen Hund der in den Listen erfassten Rassen in der Familie halten - und zwar ordnungsgemäß, ohne ein öffentliches Ärgernis darzustellen - und derer, die den Hund als Waffe missbrauchen. Das wird auch durch die vielen Eingaben belegt.
Gefordert wird eine bundeseinheitliche Liste. Doch davon, Herr Kollege Schumacher, sind wir leider weit entfernt. Ich halte die jüngsten öffentlichen Äußerungen der Länder bzw. der Landesminister in der Presse für sehr bedauerlich. Denn gerade in Niedersachsen mit den angrenzenden Ländern - allein im südlichen Bereich gibt es drei Landesgrenzen bei von Land zu Land unterschiedlichen Hunde-Verordnungen - müssen die Hundehalter drei oder vier Verordnungen kennen, um sich jeweils ordnungsgemäß zu verhalten.
Zum Wesenstest möchte ich Folgendes sagen: Ich bedauere, dass alle in der Liste genannten Tiere, unabhängig davon, welches Alter sie haben, und unabhängig davon, ob sie lieb sind und gut erzogen, beim Wesenstest geprüft werden müssen, wodurch dieser Stau auf der Warteliste entsteht. In der TiHo ist bis August 2001 kein Termin zu bekommen. Das dient der Sache im Allgemeinen nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im zweiten Absatz Ihres Antrages wenden Sie sich gegen die Diskriminierung von Hundebesitzern. Die ist in vollem Gange. Aber Konkretes sagte Herr Schumacher soeben in seinem kurzen Redebeitrag auch nicht zu der Frage, wie er dem entgegenwirken möchte.
durch die bisherige Diskussion und durch das zögerliche Verhalten hier im Lande haben wir die Sache erst zugespitzt. Ich habe schon gesagt, dass viele Hundebesitzer verantwortungsbewusst sind und verantwortungsbewusst mit Tieren umgehen. Das müssen wir betonen. Ich fordere auch die Medien auf, diese Aussagen immer wieder in den Vordergrund zu stellen.
Die SPD würdigt ausdrücklich die gute Arbeit der Tierschutzverbände und der Tierheime. Mir sind bei meinen Besuchen in den Einrichtungen folgende Probleme bewusst geworden: Die Tierheime sind überfordert, in ehrenamtlicher Arbeit alle ausgesetzten und eingezogenen gefährlichen Hunde aufzunehmen, geschweige denn dauerhaft zu pflegen und zu versorgen. Die Kapazitäten dieser Einrichtungen sind dafür nicht ausreichend. Die Träger müssen bei diesen zusätzlichen Aufgaben finanziell wie räumlich besser ausgestattet werden.
Die Presse berichtete gestern über den Vorfall in Wilhelmshaven. In dem Kommentar wurde deutlich, dass Tierschutz und Gefahrtier-Verordnung Diskrepanzen aufweisen. Der Unterschied wurde in der Form deutlich, dass man nicht jedes Tier gleich töten darf, die Pflegerinnen und Pfleger aber gefährdet sind. Darüber müssen wir im Ausschuss reden, und wir müssen auf dieses Problem eine Antwort finden.
Sie sprechen von einem Beschluss der Bundesregierung. Mir liegt nur der Entwurf vor. Vielleicht bin ich nicht ganz auf dem Laufenden, Herr Schumacher. Wenn das Bundesgesetz schon in Kraft getreten sein sollte, dann teilen Sie mir das bitte mit. In Ihrem Antrag ist von einem beschlossenen Gesetz der Bundesregierung die Rede. Da bin ich, wie gesagt, nicht auf dem Laufenden. Aber das können wir ja noch erörtern.
Nun komme ich zu Ihren Forderungen. Sie fordern eine einheitliche Rasseliste. Darauf bin ich schon eingegangen. In Nordrhein-Westfalen zieht die SPD-Fraktion Korrekturen dieser Listen in Betracht. Ziehen Sie das auch in diesem Hause in Betracht? Sie haben nichts dazu gesagt.
Dann fordern Sie neben der Anlein- und Maulkorbpflicht festgelegte Freilaufflächen in Wohnortnähe. Es stellt sich aber die Frage, wie die Kommunen auch das noch finanzieren sollen.
Ich nenne nur einige Stichworte: „Ausbruchsichere Einzäunung“, „Pflegekosten des Geländes“, weil das doch auch in Ordnung gehalten werden muss, und „Aufsicht“. Das sind die Juckepunkte, die sich schon im Vorfeld aus Ihrem Antrag ergeben.
Gute Erfahrungen mit der Verordnung wollen Sie in die Regelung von Ausnahmetatbeständen einbeziehen. Sie haben schon an der Basis angefragt. Polizeibeamte und Ordnungsbehörden usw. sollten schon Stellung nehmen. Der vergangene Zeitraum ist aber doch noch viel zu kurz. Es sind doch erst einige Wochen ins Land gegangen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hierüber schon abschließend Erfahrungen im Hinblick auf eine einvernehmliche Regelung vorliegen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie sprechen im Weiteren die Haftpflichtversicherung an. Es liegt auch eine Stellungnahme aus einer Veröffentlichung des Versicherungswesens vor, die ein solches Vorgehen als probates Mittel zur Bekämpfung der Kampfhunde anzweifelt. Auch ich sage, dass das kein Mittel zur Bekämpfung ist. Aber die geschädigten Personen werden so wenigstens für die Folgen, die sie durch Bissverletzungen erleiden, entschädigt. Bei Zuwiderhandlungen müssen eben empfindliche Strafen ausgesprochen werden.
Dann sprechen Sie die obligatorische Kennzeichnung und Erfassung an. Ich möchte noch einmal auf die Problematik hinweisen, die ich schon im Ausschuss angesprochen habe. Wenn wir die einheitliche Kennzeichnungspflicht wollen und sagen, dass eine Tätowierung nicht ausreicht, dann käme ja das Chippen infrage. Dann müssen auch einheitliche Techniken angewandt werden.
- Ich werde schon darauf hingewiesen, dass meine Redezeit abläuft. - Wir müssen, wie gesagt, noch Einzelpunkte bewerten.
Lassen Sie mich Folgendes abschließend festhalten - Frau Präsidentin, ich komme gleich zum Schluss -: Für mich und meine Fraktion steht der Schutz der Menschen im Vordergrund. Die Anträge sind aber zugleich auch auf den Schutz der Tiere ausgelegt, die auf Gedeih und Verderb durch den Menschen missbraucht werden.
Wir unterstützen die Forderung aus einer Vorlage, die wir noch etwas umformuliert und ergänzt haben, die zu der Drucksache 1588 eingegangen ist: Leinenzwang für alle Hunde in Städten und Gemeinden, Maulkorb- und Leinenzwang für alle auffällig gewordenen Hunde, Wesenstests und Zuchtverbot für alle auffällig gewordenen Hunde, Sachkundenachweis nach VDH-Kriterien für die Hundehalter, und nach bestandenem Wesenstest soll der Maulkorbzwang aufgehoben werden.
Ich hoffe, dass wir konstruktiv miteinander arbeiten, um einvernehmliche Beschlüsse zu fassen. Herzlichen Dank.