- Entschuldigung, dann habe ich das nicht richtig gesehen. Der Zettel lag hier auf der Seite. Ich korrigiere also: Frau Kollegin Jahns, bitte schön!
- Ja, aber das hilft nichts. Wenn es so war, dann es war es eben so. Wenn meine Schriftführerin mir sagt, dass das so war, dann war es auch so.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt es außerordentlich, dass nach vielen Jahren der Forderung der Kommunen nach einem gerechten Ausgleich im Rahmen der Kostenträgerschaft in der Sozialhilfe zwischen örtlichem und überörtlichem Träger endlich der Gesetzentwurf eingebracht wird, den wir, wie wir von der Ministerin schon gehört haben, am 17. Dezember 1999 fraktionsübergreifend initiiert haben, indem wir gefordert haben, dass das „Quotale System“ im Konsens mit den Kommunen zum 1. Januar 2001 eingeführt werden soll. Auf diesen Konsens zwischen Kommunen und Land haben alle Fraktionen ursprünglich sehr viel Wert gelegt, damit es wirklich ein gerechtes Verteilungssystem, gerechte Quoten, mit denen auch die Kommunen finanziell leben können, geben wird.
Der Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen unsere gemeinsam erarbeiteten Voraussetzungen. Eine dieser wesentlichen Voraussetzungen, d. h. eine gravierende Forderung der Kommunen, war dabei die, dass die Mittel für den Altenplafond erhöht werden. Man muss sagen, dass es den Konsens zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land in den ersten Monaten der Beratung nicht gegeben hat. Bis vor einigen Tagen haben die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände auch noch geäußert, dass sie mit der Einführung des „Quotalen Systems“ ohne eine Erhöhung der Mittel für den Altenplafond zum 1. Januar 2001 nicht einverstanden sind. In diesem Zusammenhang muss ich Ihrem Fraktionsvorsitzenden sagen. Es ist völlig unverständlich, wenn jetzt auf einmal, nachdem sich die SPD-Fraktion vorher gegen eine Erhöhung der Mittel für den Altenplafond ausgesprochen hatte, in den Medien zu lesen ist, dass die SPD die Sozialzuschüsse um 53 Millionen DM erhöhen will. Dazu muss ich auch den Kollegen aus der SPD-Fraktion sagen: Für mich ist die Erhöhung der Mittel für den Altenplafond mit einer Erhöhung der Sozialzuschüsse überhaupt nicht gleichzusetzen. Das eine ist etwas völlig anderes.
Es ist doch so - das wissen Sie, meine Damen und Herren von der SPD ganz genau -, dass die Kommunen durch die Übertragung der Altenhilfe als kommunale Aufgabe in den vergangenen Jahren jährlich ein Defizit von 200 Millionen DM gehabt haben, sodass eine Aufstockung um 53 Millionen DM lediglich ein Viertel davon ausmacht. Das reicht für die kommunalen Finanzen hinten und vorne nicht.
Aber auch das ist wieder einmal ein Beispiel dafür, wie das Land mit den Kommunen umgeht. Die Kommunen werden finanziell im Regen stehen gelassen, und man versucht halt erst, die Kommunen hinzuhalten, bis der Druck entsprechend groß ist, um letztendlich, wenn man überhaupt nicht mehr anders kann, diesem Druck nachzugeben und entsprechend wenigstens ein kleines Stück Entgegenkommen zu zeigen.
Meine Damen und Herren, im Gesetzentwurf gibt es einige Details, über die in den kommenden Ausschusssitzungen noch beraten werden muss. Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, ob eventuell ein Rechtsanspruch auf Quotenbildung eingebracht werden soll. Ich meine aber, wir werden dort die kommunalen Bereiche vertreten und im Ausschuss entsprechend gemeinsam darüber beraten, wie man am besten mit Quotenklassen bzw. mit ganz individuellen Quotenbildungen umgeht.
Eine weitere gravierende Entscheidung wird sein, ob der gemeinsame Ausschuss über die Quoten mit einem einstimmigen Abstimmungsverhältnis entscheiden wird. Ich meine nämlich, dass es gravierend ist, ob man entsprechend den bisherigen parlamentarischen Verfahrensweisen mit Mehrheit entscheiden kann oder ob wirklich eine Einstimmigkeit gefordert wird; denn es ist zu erwarten, dass es einstimmige Entscheidungen sicherlich selten geben wird. Das hat dann den Nachteil, dass die entsprechenden Kommunen keinen Anspruch auf Änderung der Quote haben. Wir sind der Auffassung, dass dieser Anspruch geschaffen werden muss bzw. dass eine Veränderung der Quote auch mit einem einfachen Mehrheitsverhältnis möglich sein muss.
Meine Damen und Herren, ich meine, dass wir dem gemeinsamen Ziel, für die Menschen in unserem Land ein Stück Sicherheit zu schaffen, ein ganzes Stück näher kommen; denn wir schaffen durch dieses Gesetz ein völlig neues System in der Leistungsübertragung zwischen den örtlichen Trägern und dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe, und wir verschaffen den Menschen dadurch Gerechtigkeit, dass sie sich wirklich darauf verlassen können, nicht in die Mühlsteine der Kostenträger zu geraten, und wissen: Ich bekomme meinen Anspruch, meine Leistung, ohne dass ich Angst haben muss, vom einen zum anderen geschickt zu werden.
Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir auch Flexibilität in der Handhabung - es wird für die Kommunen einfacher werden -, wir fällen Entscheidungen zum Wohle der betroffenen Men
Meine Damen und Herren, ich verspreche mir von den künftigen Beratungen ein großes Stück Fortschritt für die Menschen im Lande Niedersachsen, und ich meine, dass wir damit Pflöcke einschlagen, die von großer Bedeutung für die Sozialpolitik in unserem Lande sind. Dementsprechend wünsche ich mir, dass das partnerschaftliche Verhältnis, das innerhalb der fraktionsübergreifenden Beratungen schon bisher geherrscht hat, auch in Zukunft so bleiben wird, und ich wünsche mir, dass wir gemeinsam ein Ziel erreichen, von dem die Menschen und natürlich auch die Kommunen profitieren, die ja auch in großem Umfang von diesen Kostenträgerschaften betroffen sind. - Danke schön.
Danke. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf, der nun fristgerecht von der Landesregierung vorgelegt wird, versetzt uns in die Lage, dass der Beschluss, diese Verwaltungsreform größeren Stils - die Sozialverwaltung im Lande Niedersachsen neu zu ordnen - zu dem Termin durchzuführen, den wir im Dezember gesetzt hatten - zum 1. Januar -, umgesetzt werden kann. Wir werden sicherlich gut ein Vierteljahr zur Beratung mit dem mitberatenden Ausschuss benötigen. Ich bin dabei aber zuversichtlich, weil wir in den Zielsetzungen ja weitestgehend einig sind.
Erstens. Wir wollten den Konsens mit den Kommunen haben. Der ist nun hergestellt, und der ist - auch wenn Sie, Frau Kollegin Jahn, das hier anders vortragen - ebenfalls in der Frage des Altenplafonds hergestellt. Sicherlich hat es hier zunächst andere Entscheidungen gegeben, allerdings nicht vonseiten der SPD-Fraktion. Vielmehr haben sich viele aus der SPD-Fraktion - die Kommunalpolitiker, Herr Endlein, aber auch die Sozialpolitiker - in den letzten Wochen intensiv bemüht, die Plafondfrage zu lösen, und sie ist jetzt im Konsens gelöst: 52 Millionen DM zusätzlich ab 2001. Es
werden dann für die Altenhilfe, die Hilfe für die mehr als 60 Jahre alten Menschen, rund 185 Millionen DM an die Kommunen fließen. Das muss noch einmal klar gesagt werden, weil es natürlich nicht nur um die 52 Millionen DM geht.
Ein zweites Anliegen war - ich fasse es einmal zusammen -, dass wir eine dauernde Konsenssuche zwischen den Ebenen haben wollten, eine Art Lenkungsgruppe, ein gemeinsames Gremium. Der Gesetzentwurf sieht das vor. Man mag sicherlich noch darüber reden, wie die im Detail ausgestaltet werden und wie die Entscheidungen gefunden werden. Ich meine, das sollten wir der Beratung vorbehalten und nicht schon heute hier im Detail erörtern.
Ein dritter Punkt war uns sehr wichtig, nämlich nicht dasselbe zu machen, was in SchleswigHolstein gemacht wurde - für jede kommunale Gebietskörperschaft eine Quote zu bilden -, weil wir natürlich wissen, dass sich die Einzelfallhäufigkeiten von Landkreis zu Landkreis deutlich unterscheiden: In einem Landkreis leben mehr Behinderte - das hat etwas mit unseren historischen Versorgungsstrukturen zu tun - als in einem anderen Landkreis, und man könnte viele ähnliche Beispiele bilden. Wir haben früh gesagt: Bitte einigt euch in dem Konsens darauf, dass wir zumindest vorübergehend regionale oder gar kommunale Quoten bekommen. Der Gesetzentwurf hat diesen Hinweis in vollem Umfang umgesetzt, und ich meine, dass wir damit auch gut beraten sind.
Außerdem wollten wir eine Möglichkeit eingebaut sehen, die Quoten regelmäßig einer Überprüfung, einer Revision zu unterwerfen. Auch das ist im Gesetzentwurf enthalten.
Meine Damen und Herren, kurz gesagt: Hier ist aus der Mitte des Parlaments einmütig Verwaltungsmodernisierung in erheblichen Bereichen der Landesverwaltung eingefordert worden. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine gute Ausgangslage für die weiteren Beratungen ist. Wir begrüßen das seitens der SPD ausdrücklich.
Wir und vielleicht auch Sie müssen wissen, dass Sie in den Kommunen sicherlich häufig auf das Thema angesprochen werden; denn viele in den Verbänden und in den Familien haben natürlich Sorgen, dass sich hier etwas zu ihrem Nachteil verändert. Ich lege an dieser Stelle Wert darauf zu sagen: Die Zuständigkeit für die Aufgaben des
örtlichen Trägers und auch seine Planungsverantwortung beispielsweise dafür, dass hinreichend Behindertenwerkstätten vorgehalten werden, werden vom Land nicht weggenommen. Diese Aufgaben bleiben in der Landeszuständigkeit, und deshalb bleibt auch die Pflicht des Landes, die Quoten regelmäßig zu bedienen. Viele fehlinterpretieren die geplante Veränderung derzeit in der Art, dass sie sagen, nun werde die Behindertenhilfe in ihrem gesamten Umfang kommunalisiert. Das ist nicht der Fall. Das ist ein gepflegtes Missverständnis. Sie werden aber angesprochen werden, weil Sie spätestens bei den Haushaltsberatungen mit dem Thema konfrontiert werden. Diese Neuregelung schultert neue Beziehungen zwischen den Kommunen und dem Land in einer Größenordnung von ungefähr 4,4 Milliarden DM, davon 2 Milliarden DM auf Landesseite und etwa 2,4 Milliarden DM auf der kommunalen Seite. Das wird alle Beratungen in den kommunalen Gremien zum Haushalt 2001 beeinflussen. Sie werden mit dem Thema „Quotales System“ zu tun haben.
Wir bedanken uns bei der Landesregierung und bei den Vertretern der Kommunen dafür, dass ein guter Entwurf auf den Tisch gekommen ist, und sind zuversichtlich, dass wir den Gesetzentwurf auch in kurzer Zeit wieder hier zur Schlussabstimmung präsentieren werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf setzt in der Tat im Wesentlichen die Punkte, die wir gemeinsam im Entschließungsantrag formuliert haben, um. Insofern kann ich für meine Fraktion sagen: Dieser Gesetzentwurf wird in der Form, wie er in den Grundzügen vorliegt, wahrscheinlich auch unsere Zustimmung finden.
Ich meine, dass es höchste Zeit wird, dass wir in diesem Bereich endlich in die Strümpfe kommen. Offensichtlich bedurfte es doch noch einer parlamentarischen Initiative, aber der Gesetzentwurf vermittelt jedenfalls mir den Eindruck: Wir sind dem Ziel ein Stück näher gekommen. Das war auch höchste Zeit. Es hat sich nämlich herauskristallisiert, dass das alte System eine konzeptionelle
Weiterentwicklung z. B. der Behindertenhilfe zunehmend blockiert hat. Die alte Aufteilung der Kostenträgerschaft - ambulante Leistungen: Kommunen, stationäre Leistungen: Land - hat dazu geführt, dass der eine Kostenträger immer wieder versucht hat, sich zulasten des anderen Kostenträgers zu entlasten. Diesen Anreiz beseitigen wir mit der Einführung des „Quotalen Systems“. Damit sind wir auch schon ein ganzes Stück weitergekommen. Das ist nicht wenig.
Aber ich will auch deutlich darauf hinweisen, dass ich nicht sicher bin, dass das tatsächlich ausreichen wird, um die Arbeit z. B. im Behindertenbereich konzeptionell weiterzuentwickeln. Ich glaube, wir dürfen hier nicht das Beharrungsvermögen insbesondere der großen stationären Einrichtungen unterschätzen. Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Wohlfahrtsverbände aus SchleswigHolstein bestätigen dies. Darin wurde deutlich: Das allein führt eben noch nicht zu einer konzeptionellen Weiterentwicklung der Arbeit in diesem Bereich.
Insoweit will ich an einem Punkt schon Beratungsbedarf anmelden: Der vom Gesetzentwurf vorgesehene Beirat, in dem auch die Betroffenen und die Leistungsanbieter vertreten sind und der genau das Gremium ist, das sich solcher Fragen annehmen sollte, soll nach den Vorstellungen des Gesetzentwurfs lediglich mindestens einmal im Jahr tagen. Ich frage mich, ob das ausreicht, ob diese Regelung richtig ist; denn wir können doch gemeinsam nicht wollen, dass das „Quotale System“ sofort wieder zu einem reinen Kostenaufteilungsinstrument verkommt.
Wir wollen das „Quotale System“ doch, weil wir die Möglichkeiten im Bereich der sozialen Arbeit, z. B. im Bereich der Behindertenhilfe, verbessern wollen. Von daher müssen wir intensiv überlegen, ob dieses Ziel mithilfe dieses Gesetzentwurfs auch tatsächlich erreicht werden kann. Ich glaube, dass es dazu nicht nur eines Beirats bedarf, wie ihn der Gesetzentwurf vorsieht, sondern vor allen Dingen des ausdrücklichen Willens dieser Landesregierung. - Danke Schön.