Ich sage noch eines: Ich habe eigentlich, als ich in dieses Haus kam, gedacht, die SPD-Fraktion - insbesondere als Regierungsfraktion - müsste an der Demokratie und der Offenheit Interesse haben. Nehmen Sie sich ein Beispiel an Ihrem früheren Vorsitzenden, der ja einmal den Satz geprägt hat: „Wir wollen mehr Demokratie wagen“. Was Sie machen wollen, ist ein Schritt zurück. – Danke schön.
Meine Damen und Herren, der Geräuschpegel ist im Augenblick zu hoch. – Jetzt kann der Abgeordnete Brauns sprechen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute Morgen nicht das Niedersächsische Jagdgesetz.
Diese Beratung steht im Herbst dieses Jahres an. Des Weiteren, sehr geehrter Herr Kollege Wojahn, brauchen wir von Ihnen keine Lehrstunde und schon lange keinen Nachhilfeunterricht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, worum geht es? – Der Petent möchte mit seiner Eingabe erreichen, dass in Zukunft im zu novellierenden Jagdgesetz festgelegt wird, dass die Abschusspläne der Forstverwaltung und der Privatjagden direkt abgestimmt werden.
Die gegenwärtige Sachlage ist aber eine andere. Das Landwirtschaftsministerium hat vor Jahren einen Erlass herausgegeben. Warum? – Wir wissen, dass das Land Niedersachsen im Jahre 1991 LÖWE eingeführt hat, „Langfristige Ökologische Waldentwicklung“, naturnahe Waldbewirtschaftung. Dies hat in der Tat dazu geführt, dass sich der Wildbiotop verändert hat, insbesondere in den Landesforsten und zum Teil auch in Privatforsten, und zwar zum Nachteil bestimmter Gebiete.
Des Weiteren ist es so, dass gerade dies dazu geführt hat, dass es immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen gekommen ist und diese unterschiedlichen Auffassungen auch zu Streitigkeiten zwischen der Forstverwaltung und den privaten Jägern geführt haben. Dies war Anlass für das Landwirtschaftsministerium, vor Jahren den Erlass herauszugeben, dass die Forstverwaltungen ihre Abschusspläne mit den Landkreisen als unteren Jagdbehörden abzustimmen haben. Dies ist in den letzten Jahren in hervorragender Weise gelaufen bis auf ganz wenige Ausnahmen, die Herr Wojahn vorgetragen hat.
Weil wir überhaupt keine Probleme damit hatten und auch nicht haben, soll sich dies, wenn es der Gesetzgeber, der Landtag, denn so will, auch in dem novellierten Jagdgesetz wiederfinden.
Aus diesen Gründen sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt keine Veranlassung, diese Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Wir werden uns zu gegebener Zeit mit dem Jagdgesetz befassen, uns darüber unterhalten und entsprechende Beschlüsse fassen. Wir bleiben bei unserer Auffassung, diese Eingabe mit „Sachund Rechtslage“ zu bescheiden. Wir bitten um Zustimmung.
Wir stimmen nun ab. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag und, falls der abgelehnt wird, dann über die Ausschussempfehlung abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 1614 zu der Eingabe 2408 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke. Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zu der Ausschussempfehlung in der Drucksache 1571, „Sach- und Rechtslage“. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Wer möchte das ablehnen? – Danke. Das ist damit so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung: Landesregierung bei Bad Grund in besonderer Verantwortung - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1589
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind folgende Redezeiten vereinbart: SPD sechs Minuten, CDU neun Minuten, Grüne drei Minuten und Landesregierung drei Minuten. Zur Begründung hat sich Frau Ortgies gemeldet.
- Einen Moment, bitte, Frau Abgeordnete! - Meine Damen und Herren, es geht nicht, dass Sie, wenn Sie nicht zuhören wollen, im Raum bleiben und sich im Stehen unterhalten. Dann gehen Sie bitte hinaus!
ergreifen, schieben die Stadt Bad Grund und die Landesregierung den schwarzen Peter ständig hin und her; nur, Ergebnisse kommen dabei nicht heraus.
„Nicht die Landeregierung, sondern allein die Stadt Bad Grund hat die nicht mehr bedarfsgerechten Kur- und Tourismusstrukturen, die wir heute noch dort vorfinden, und die damit verbundenen untragbaren finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt zu vertreten.“
„Zentrales Problem ist, dass die Bergstadt Bad Grund mit der Organisation des Kurbetriebes und des Fremdenverkehrs in eigener Regie seit längerem eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe wahrnimmt, mit der sie jedenfalls in dem bisherigen Umfang offenbar überfordert ist.“
Das Land räumte der Kurbetriebsgesellschaft seit 1995 eine Bedarfszuweisung von jährlich 1,2 Millionen DM ohne jeglichen Nachweis ein. Wie der Innenminister ausführte, waren es nach fünf Jahren 12,5 Millionen DM Zuweisungen.
Meine Damen und Herren, wo ist dieses Geld nur geblieben? Wie ist es zu dieser Situation gekommen? Der Kollege Domröse, Bürgermeister der Stadt Bad Grund und Aufsichtsratsvorsitzender der BGT und KBG muss doch endlich einmal Auskunft darüber geben, wo und wie die Gelder verteilt wurden. Auch die Bürger der Bergstadt haben ein Recht zu erfahren, wie dort verfahren wurde.
Die aktuelle Haushaltssituation ist schlichtweg dramatisch. Bei 2.800 Einwohnern und einem Einnahmevolumen von 3,3 Millionen DM mit einem Gesamtfehlbedarf von 5,7 Millionen DM
darf man sich doch fragen, wie es zu solch katastrophalen Ergebnissen kommen konnte. Wenn dann noch der Kollege Domröse auf Nachfrage eines Journalisten äußert, dass er auch nicht wisse, wo die 1,2 Millionen DM jährlich geblieben seien, frage ich mich erneut, ob Sie, Herr Domröse, mit Ihren zwei Aufsichtsratsvorsitzposten der richtige Mann am richtigen Platz sind.
Wenn dann auch noch von Ihnen geäußert wird, warum sich Frau Ortgies als Küstenbewohnerin wohl um den Harz kümmere, muss ich schon sagen, Herr Kollege Domröse: Die Verantwortung als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages gilt dem ganzen Land und nicht nur der Heimatregion.
Sie sind schon länger Mitglied dieses Hauses als ich. Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Ihr Mandat auch dem ganzen Land dient.
Unter den katastrophalen Verhältnissen allerdings, die Sie in Ihrer Gemeinde nicht in den Griff bekommen, ist es natürlich möglich, dass Sie Ihre überörtliche Funktion nicht wahrnehmen wollen oder können.
Der Landesregierung kann ich in diesem Zusammenhang den Vorwurf nicht ersparen, ihre Aufgabe als Aufsichtsbehörde über die von ihr vergebenen Zuweisungen nicht gerecht geworden zu sein. Wenn wir in mittelständischen Unternehmen - wir haben gerade gestern lange darüber diskutiert - so wirtschaften würden, hätte der Konkursrichter schon längst über unsere Zukunft entschieden.