Protocol of the Session on May 12, 2000

der Rechtssicherheit in Klarheit und Bestimmtheit zwischen den Kommunen vereinbart werden.

Die Hergabe von Kassenkrediten an andere Gemeinden oder die Geldanlage bei anderen Gemeinden ist grundsätzlich als sicher im Sinne dieser Vorschriften anzusehen. Da es sich dabei regelmäßig nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung, sondern um verpflichtende Erklärungen handelt, bedürfen die Erklärungen der Schriftform einschließlich der handschriftlichen Unterzeichnung durch berechtigte Personen. Es liegen also jeweils entsprechende Vertragsunterlagen als Anspruchsgrundlagen vor. Die Gemeinden haben ihren Geldverkehr bis auf unerhebliche Beträge durch Überweisungen von Konto zu Konto zu tätigen. Insoweit ist der Geldverkehr jederzeit nachvollziehbar und nachprüfbar.

Die Kredit- und Anlagevermittlung des Finanzmaklers Koch zwischen vielen Gemeinden im gesamten Bundesgebiet führte allerdings abweichend von dem geschilderten Regelungsbild zunehmend zu Finanzbeziehungen mehrerer Körperschaften, die im Hintergrund untereinander verbunden worden waren und voneinander nichts wussten. Deshalb konnte es auch geschehen, dass Kommunen von ihnen bisher nicht bekannten Forderungen anderer Kommunen überrascht wurden.

Soweit bisher bekannt, wurde keine Kommune veranlasst, Geldbeträge auf vom Finanzmakler Koch vorgehaltene Zwischenkonten zu überweisen. Die Methoden des Finanzmaklers Koch sind allerdings bisher nicht gänzlich aufgeklärt worden.

Nach den bislang vorliegenden Informationen wird der Kreis der betroffenen Gebietskörperschaften nach ersten Ermittlungen der Kriminalpolizei und nach Recherchen von Presseorganen bundesweit auf rund 350 geschätzt. Alle diese Körperschaften und Institutionen sind nunmehr haushaltsrechtlich gehalten, ihre Ansprüche auf Rückzahlung tatsächlich oder vermeintlich vergebener Darlehen geltend zu machen. Daher könnte es zu einer großen Zahl möglicher Rechtsstreitigkeiten zwischen kommunalen Körperschaften kommen. Um zu verhindern, dass die Durchsetzung gegenseitiger Ansprüche eine Vielzahl unkoordinierter Rechtsstreitigkeiten nach sich zieht, plant der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Einrichtung einer Konfliktbereinigungsstelle. Sie soll den Umfang der gegenseitigen Ansprüche der Beteiligten ermitteln und die Beteiligten mit dem Ziel zusam

menführen, die Bereitschaft für einvernehmliche Lösungen zu verstärken.

Wegen des Vorwurfs der Schädigung von Gebietskörperschaften bzw. öffentlicher Einrichtungen durch den bundesweit in Erscheinung getretenen Finanzmakler Koch führt die Staatsanwaltschaft München II ein Sammelverfahren.

In Niedersachsen wird lediglich gegen den ehemaligen Leiter der Finanzabteilung der Klinikum Osnabrück GmbH ermittelt, der im Verdacht steht, mit dem Beschuldigten Koch zum Nachteil des Klinikums zusammengewirkt und sich dabei bestechen lassen zu haben.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage des Kollegen Schröder wie folgt:

Zu 1: In Niedersachsen haben nach den bisherigen Feststellungen zwei Landkreise, sechs Städte, zwei Gemeinden und die Klinikum Osnabrück GmbH, die bis Ende 1998 als Eigenbetrieb der Stadt Osnabrück geführt wurde, Geldgeschäfte unterschiedlicher Art über den Finanzmakler Koch zum Teil bereits seit 1986 abgewickelt. Es handelt sich um die Landkreise Osterode am Harz und Northeim, die Städte Hannover, Osnabrück, Göttingen, Salzgitter, Cuxhaven und Hemmingen sowie die Gemeinden Isernhagen und Wennigsen.

Bis auf den Landkreis Osterode am Harz sind alle Finanztransaktionen der niedersächsischen Kommunen ohne nennenswerte Probleme über den Finanzmakler Koch abgewickelt worden. Nach den bisherigen landkreisinternen Ermittlungen wird der Landkreis Osterode am Harz vermutlich ohne Verluste seine Finanztransaktionen abwickeln können.

Die Klinikum Osnabrück GmbH hat derzeit Termingelder in der Größenordnung von rund 2 Millionen DM bei der Stadt Eschweiler und in Höhe von rund 4,4 Millionen DM beim Landratsamt Ortenaukreis angelegt. Die Rücküberweisung ist bislang unterblieben. Die Finanzverwaltung des Klinikums ist zurzeit mit der Aufklärung aller Finanzvorfälle, zurückreichend bis 1988, befasst. Die Klinikum Osnabrück GmbH hat eine Frankfurter Anwaltssozietät mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt.

Zu 2: Die Bezirksregierung Braunschweig kannte weder die Tätigkeit des Kreditvermittlers Koch noch hat sie diese Form der Beschaffung kurzfristiger Mittel empfohlen.

Zu 3: Die niedersächsischen Kommunen bedienen sich nach den vorliegenden Informationen bei der Vermittlung kurzfristiger Termingelder regelmäßig und in steigendem Umfang der Dienste der Norddeutschen Landesbank und der Sparkassen.

Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen mir nicht vor. Damit ist die Fragestunde beendet. Es ist 10.08 Uhr.

Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. Ich bitte die Mitglieder der Landesregierung, das zu veranlassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen damit zu

noch:

Tagesordnungspunkt 2: a) 21. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/1451 - b) 22. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 14/1571 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1614 zu Drs. 14/1571

Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 1571, zu denen kein Änderungsantrag vorliegt, haben wir bereits in der 49. Sitzung am 10. Mai 2000 entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingabe aus der Drucksache 1571, zu der der Änderungsantrag vorliegt.

An Redezeiten ist Folgendes vereinbart: SPD und CDU zehn Minuten, Grüne fünf Minuten und Landesregierung fünf Minuten.

Wir kommen damit zu der Eingabe 2408. Dazu spricht der Abgeordnete Wojahn.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der CDU-Fraktion beantrage ich, die Eingabe 2408, deren Einsender Siegfried Baetge aus Wustrow-Blütlingen nach der Beschlussempfehlung des Ausschusses über die Sachund Rechtslage unterrichtet werden soll, der Lan

desregierung als Material zu überweisen. Ich begründe das wie folgt:

Der Einsender hat die Abschusspläne für Rehwild in Staatsforsten und in Eigenjagden in der Form zum Thema gemacht, dass er sich darüber beklagt, dass in den Staatsforsten zu viel und in den privaten Jagden nachher zu wenig Rehwild verbleibt. Sicherlich hat der Einsender die Eingabe insoweit nicht in vollem Umfang zu Recht eingereicht.

Er hat aber des Weiteren beantragt, dass dieses grundsätzliche Problem im Rahmen der Beratungen zum neuen Niedersächsischen Jagdgesetz behandelt wird. Um diese Beratungen geht es uns.

Deswegen sind wir der Meinung, dass die Überweisung der Eingabe als Material gerechtfertigt ist. Sie ist sogar punktgenau für diese Diskussion, die hier in der nächsten Jahreshälfte stattfinden wird.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, ich weiß, dass vielleicht nicht jeder meiner Kollegen und jede meiner Kolleginnen diesen Sachverhalt genau kennt. Wir alle wollten in der Forst das LÖWE-Programm. Ziel des Programms ist die Naturverjüngung der Forst.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Es ist klar, dass die Forst keinen Wildbestand vertragen kann, der diese Möglichkeit nicht unterstützt. Insofern sind wir uns in diesem Hause einig.

Aber dies muss den Menschen draußen - den Jagdgenossen, den Jagdbesitzern und den Jägern natürlich auch deutlich gemacht werden, und dies kann nur dadurch deutlich gemacht werden,

(Zuruf von der SPD)

dass wir eine offene Diskussion, Herr Kollege, darüber führen und Petenten nicht einfach abmeiern. So ist die Lage.

(Beifall bei der CDU – Plaue [SPD]: Mit „Sach- und Rechtslage“ meiert man keinen ab!)

Meine Damen und Herren, ich will noch Folgendes hinzufügen, und zwar schon im Hinblick auf die Position der CDU-Fraktion zum Landesjagdgesetz. Wir haben den Entwurf, der durch das Kabinett gegangen ist und den das ML vorgelegt hat, ja schon vorliegen. In diesem Entwurf wird es sicherlich einen strittigen Punkt geben. Meine Da

men und Herren - damit spreche ich gerade die SPD-Fraktion an -, wir sind der Meinung, dass Abschusspläne in die demokratische Institution Kreisjagdbeirat gehören und dort entschieden werden sollten. Zu dieser weitergehenden, fortschrittlichen Lösung konnten Sie sich in dem Entwurf noch nicht durchringen, und dabei wollen wir Ihnen helfen. Nehmen Sie sich ein Beispiel daran, wie es Nordrhein-Westfalen, SPD-regiert - zumindest bisher -,

(Zuruf von der SPD: Das wird auch so bleiben! - Unruhe – Glocke des Präsi- denten)

gemacht hat. Die sind damit sehr gut gefahren. Auch Brandenburg hat diese Regelung eingeführt.

Ich bin sowieso sehr erstaunt, dass sich die SPDFraktion als Regierungsfraktion damit so schwer tut; denn eigentlich ist es doch so, dass dieses Privileg des Staates mit seinen Forsten und der Förster aus alter Zeit, aus Adelsprivilegzeit, stammt. Wir als CDU sind der Meinung, dass wir eine Demokratie haben und dass diese Entscheidungen nach Vorgaben von Gesetzen in solchen Institutionen wie im Kreisjagdbeirat getroffen werden sollten. Der Kreisjagdbeirat setzt sich aus Mitgliedern vieler Verbände zusammen: Naturschützer, Jagdgenossen, Jäger. Natürlich muss auch ein Förster dort hinein. Wenn wir das so besetzen, dann haben wir eine ideale Konstruktion.

Ich füge noch etwas hinzu, was dafür spricht,

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

dass wir diese Eingabe als Material überweisen sollten. Der Vorschlag des ML für das des Landesjagdgesetz beinhaltet eine sehr komplizierte Regelung, die der Verwaltungsreform und –vereinfachung völlig widerspricht,

(Zustimmung von Ehlen [CDU])

nämlich dass die Bezirksregierung Genehmigungsbehörde und Einspruchsbehörde wird. Das geht in alte Strukturen zurück, und das ist völlig verkehrt.

Meine Damen und Herren, ich weiß gar nicht, warum Sie bei diesem kleinen Punkt so nervös sind.

(Plaue [SPD]: Keiner! Wer ist denn hier nervös? – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Ich will nur noch eines zum Abschluss sagen. Am vorigen Sonnabend auf dem Landesjägertag - 50 Jahre Jägerschaft in Braunschweig

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

hat der Staatssekretär Herr Dr. Greifelt ein ganz hervorragendes Grußwort im Namen des Ministers gesprochen. Dort hat er zu der Diskussion um das Niedersächsische Jagdgesetz klargestellt, dass es keine Probleme geben wird, sich zu einigen, wenn alle Seiten mit notwendiger Fortschrittlichkeit und geistiger Offenheit an die Diskussion gehen. Herr Minister, wenn das in Ihrem Namen war, dann finde ich das klasse. Ich weiß aber nicht, ob die SPD-Fraktion schon so weit ist, dies nachvollziehen zu können.

Deswegen will ich Sie heute bitten,