Protocol of the Session on March 31, 2000

des Kultusministeriums auf die Frage 6 des Abg. Klare (CDU):

Trotz sich abzeichnenden Lehrermangels – weitere Stellenstreichungen an den Studienund Ausbildungsseminaren

Der Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom Februar 2000 ist zu entnehmen, dass „das MK nach den Festlegungen im Haushaltsfeststellungsschreiben der Staatskanzlei und des Finanzministeriums weitere so genannte Personalkosten-BudgetÜberschussstellen“ abbauen muss, u. a. 21 Stellen an Ausbildungs- und Studienseminaren. Die GEW dazu: „Angesichts der Tatsache, dass die Wartezeiten vor Eintritt in das Referendariat noch erheblich sind und die Kapazitäten nach wie vor nicht ausreichen, sind diese Stellenstreichungen widersinnig. Eine vorausschauende Bedarfsplanung (vgl. in diesem Zu- sammenhang z. B. die Struktur der Alterspy- ramide im Bereich der Lehrkräfte) verlangt eine Erhöhung der Ausbildungsplätze in den Seminaren. Zudem widersprechen die Kürzungspläne der erklärten Absicht der Ministerin, die Wartezeiten zügig zu verkürzen und die Attraktivität der Seminare zu erhöhen, um Schul- und Hochschulabsolventinnen und absolventen für den Lehrerberuf zu motivieren.“

Im Schulverwaltungsblatt 2/2000 hat die Niedersächsische Kultusministerin dazu ausgeführt: „Auch hinsichtlich des künftig stärkeren schulischen Einstellungsbedarfs ist es erforderlich, Wartezeiten zügig abzubauen. Deshalb sollen durch eine nochmalige Erhöhung der Ausbildungsstellen für den Vorbereitungsdienst die Wartezeiten möglichst vollständig beseitigt werden.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum will die Landesregierung trotz des sich abzeichnenden gravierenden Lehrermangels und einer notwendigen Ausweitung der Ausbildungskapazitäten 21 weitere Stellen an den Studien- und Ausbildungsseminaren für das Lehramt streichen?

2. Wie lässt es sich mit der Ankündigung der Ministerin im Hinblick auf eine „nochmalige Erhöhung der Ausbildungsstellen für den Vorbereitungsdienst“ vereinbaren, wenn gleichzeitig weitere 21 Stellen an den Studien- und Ausbildungsseminaren gestrichen werden?

3. Wie will die Landesregierung Abiturientinnen und Abiturienten für den Lehrerberuf gewinnen sowie im Rahmen der zweiten Ausbildungsphase Bewerberinnen und Bewerber aus

anderen Bundesländern anziehen, wenn sie die Rahmenbedingungen durch weiteren Stellenabbau an Studien- und Ausbildungsseminaren verschlechtert?

Die Landesregierung wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2001 die so genannten PersonalkostenbudgetÜberschussstellen abbauen. Das sind die Stellen jenseits der Quote, die von der Landesregierung zur Abdeckung der Erfordernisse einer Stellenbewirtschaftung für ausreichend gehalten werden. Der Personalkostenbudget-Überschuss zum Beschäftigungsvolumen beträgt 4 %.

Im Seminarbereich (Kapitel 07 51 des Einzelplans 07) beträgt die Zahl der PersonalkostenbudgetÜberschussstellen nach Berechnung des Finanzministeriums 21. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass bei den Studienseminaren das für die Berechnung maßgebliche Ist-Beschäftigungsvolumen und damit die Zahl der PersonalkostenbudgetÜberschussstellen nicht richtig ermittelt worden ist; die Überprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Insofern kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit Sicherheit gesagt werden, wie hoch die Zahl der abzubauenden PersonalkostenbudgetÜberschussstellen tatsächlich sein wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Schon vor dem Ergebnis der Überprüfung kann bereits jetzt Folgendes festgehalten werden:

Da es sich bei den PersonalkostenbudgetÜberschussstellen nicht um tatsächlich besetzte Stellen handelt und – wie oben dargestellt – die Stellenzahl nach dem Stellenplan über dem Beschäftigungsvolumen (ausgedrückt in Vollzeitstel- len) liegt, führt der Abbau der Personalkostenbudget-Überschussstellen nicht – wie vom Fragesteller angenommen – zu einer Reduzierung der realen Ausbildungskapazitäten im Seminarbereich.

Zu 2: Zum 1. Mai und zum 1. November 2000 werden für den Vorbereitungsdienst beim Lehramt an Gymnasien jeweils 75 Stellen für Auszubildende, für das Lehramt an Sonderschulen einmal 25 und einmal zehn Ausbildungsstellen und für das Lehramt an Realschulen insgesamt 90 Ausbildungsstellen verteilt auf die kommenden drei Einstellungstermine und für die Grund- und Hauptschulen insgesamt 185 Ausbildungsstellen zusätzlich geschaffen. Durch die Erhöhung der

Haushaltsstellen für Referendarinnen und Referendare wird weiteres Ausbildungspersonal benötigt.

Für die Ausbildung im höheren Dienst war unabhängig von der diskutierten Frage geplant, die nötigen Fachleiterinnen und Fachleiter als Mitwirker zu bestellen. Dieses ist ein seit längerem praktiziertes Verfahren. Diese Mitwirker sind jedoch von ihrer Qualifizierung und der Wahrnehmung der Aufgaben anderen Fachleiterinnen und Fachleitern gleichwertig. Die Rahmenbedingungen für die Auszubildenden ändern sich dadurch nicht. Da die Mitwirkerinnen und Mitwirker in einem Bewerbungsverfahren für die in nächster Zeit zahlreich frei werdenden Fachleiterstellen einen Vorteil erlangen, wird ein reguläres Ausschreibungsverfahren gewählt.

Zu 3: Die Attraktivität des Lehrerberufs hängt vor allem von den Einstellungschancen in den Vorbereitungsdienst und insbesondere in den Schuldienst ab sowie von der Attraktivität des Arbeitsplatzes. Die Referendarinnen und Referendare wird vor allem die Qualität des Ausbildungspersonals interessieren, weniger ob die jeweilige Stelle mit A 13, A 14 oder A 15 dotiert ist.

Anlage 2

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 7 der Abg. Frau Stokar von Neuforn (GRÜNE):

Razzia im falschen Haus

Bei einer bundesweiten Großrazzia gegen Hehler am 14. Februar 2000 hat die Polizei offensichtlich irrtümlich eine Wohnung völlig Unbeteiligter gestürmt und durchsucht. Wie den Medien zu entnehmen war, hat ein Spezialeinsatzkommando in Weißenborn (Kreis Göttingen) frühmorgens gegen sechs Uhr die Wohnung einer jungen Familie gestürmt. Dabei sollen die eingesetzten Polizeibeamten den 39-jährigen Wohnungsinhaber aus dem Bett gezerrt und gefesselt haben. Anschließend habe der Mann eine Stunde lang nackt auf dem Boden liegen müssen. Auch dem 15-jährigen Sohn sollen Handfesseln angelegt worden sein. Im Zuge der Durchsuchung soll es zu erheblichen Sachbeschädigungen in der Wohnung gekommen sein.

Die Pressestelle der Göttinger Polizei und die Pressestelle der Göttinger Staatsanwaltschaft haben öffentliche Stellungnahmen zu der Durchsuchung abgegeben, die sich widersprechen und wenig zur Klärung des Sachverhaltes beitragen. Auf eine persönliche Erklärung oder

Entschuldigung wartete die betroffene Familie vergeblich.

Ich frage die Landesregierung:

1. War der Polizeieinsatz eine Wohnungsverwechslung und somit ein Irrtum oder war die Durchsuchung dieser Wohnung angeordnet, weil es eine Verbindungstür zum Nachbarhaus gab?

2. Wie bewertet die Landesregierung unter dem Gesichtspunkt bürgerorientierter Polizeiarbeit die Tatsache, dass es auch nach tagelanger widersprüchlicher öffentlicher Berichterstattung keine persönliche Kontaktaufnahme der Polizei zur betroffenen Familie gab?

3. Was hat die Landesregierung unternommen, um den Sachverhalt aufzuklären?

Auf der Basis der Berichte der Bezirksregierung Braunschweig beantworte ich die Frage der Frau Abgeordneten Stokar von Neuforn (GRÜNE) namens der Landesregierung wie folgt:

Vorbemerkungen:

Eine Sonderkommission bei der Polizeiinspektion Northeim ermittelt seit 1998 gegen zahlreiche Mitglieder einer im südniedersächsischen Raum ansässigen Familie, die in unterschiedlichster Zusammensetzung unter Nutzung von Familienstrukturen im Bereich der Eigentumskriminalität in Erscheinung getreten sind. Ihnen wird u. a. schwerer Bandendiebstahl, gewerbsmäßige Hehlerei, illegaler Waffenbesitz, gewerbs- und bandenmäßiges Schleusen von Ausländern vorgeworfen.

Im Zuge einer bundesweiten Durchsuchungsaktion mit insgesamt 162 Objekten – es handelt sich dabei nicht, wie von der Fragestellerin formuliert, um eine „Großrazzia“ bzw. um eine „Razzia“ –, bei der die Polizei Nds. auch durch Kräfte anderer Bundesländer unterstützt wurde, ist auch das hier in Rede stehende Objekt in Weißenborn durchsucht worden. Dabei wurde ein SEK aus einem anderen Bundesland eingesetzt.

Um das polizeiliche Vorgehen in Weißenborn nachvollziehen zu können, muss ich die Vorbereitungen und den Einsatzverlauf kurz skizzieren.

Die zu vollstreckenden Durchsuchungsbeschlüsse bezogen sich auf die Wohnung und Nebengelasse der Lebensgefährtin des Hauptbeschuldigten in Weißenborn. Der Hauptbeschuldigte wurde mit Haftbefehl gesucht und gilt als äußerst gefährlich. Ermittlungsergebnissen zufolge wohnte der Hauptbeschuldigte seit längerer Zeit konspirativ bei

seiner Lebensgefährtin. Amtlich gemeldet ist der Hauptbeschuldigte bei seinen Eltern in DuderstadtDesingerode.

Das Durchsuchungsobjekt in Weißenborn, das Eigentum der Lebensgefährtin ist, liegt unmittelbar an einem Waldstück am Ortsrand. Es ist ein einheitlicher Gebäudetrakt mit zwei Zugangstüren auf der Rückseite und nur über eine Sackgasse verkehrsmäßig zu erreichen. Unmittelbar neben dem linken Eingang ist die Hausnummer 2 angebracht.

Trotz verschiedener Aufklärungsmaßnahmen konnten die Wohnverhältnisse innerhalb des Gebäudes nicht abschließend geklärt werden. Aufgrund der topografischen Lage des Gebäudes waren weitere verdeckte Aufklärungsmaßnahmen nicht möglich.

Anhand eingeholter Meldedaten stand fest, dass in dem Haus außer der Lebensgefährtin und ihren beiden Kindern eine Familie mit Kind sowie eine weitere männliche Person gemeldet sind.

Weiterhin lagen der Sonderkommission Hinweise vor, dass der Hauptbeschuldigte Diebesgut im gesamten Haus – auch außerhalb seines konkreten Wohnbereiches – versteckt haben könnte. Daher wurde auch gegen die im Haus gemeldete männliche Person ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt.

Weil zurückliegende Erkenntnisse die Annahme zuließen, dass sich die zu durchsuchende Wohnung auf der linken Hausseite befindet und entsprechende Hinweise über den rechten Eingang fehlten, wurde festgelegt, in das Gebäude über den linken Zugang einzudringen. Bei dieser Sachlage wäre ein Eindringen über die rechte Seite nicht zu rechtfertigen gewesen.

Das Sondereinsatzkommando drang über die linke Zugangstür in das Durchsuchungsobjekt ein. Dabei wurde das Schließblech der Tür beschädigt. Anschließend wurde die linke Wohnhaushälfte schlagartig überprüft. Im Keller der linken Wohnhaushälfte wurde eine Verbindungstür zur rechten Wohnhaushälfte festgestellt, über die die rechte Wohnhaushälfte betreten und überprüft wurde. Die Verbindungstür führt zum Schlafzimmer der Lebensgefährtin des Hauptbeschuldigten und ist von beiden Seiten begehbar.

Aufgrund der tatsächlich bestehenden Verbindung der Wohnungen untereinander und den vorhandenen polizeilichen Erkenntnissen über mögliche Verstecke im gesamten Gebäudebereich kam der

Durchsuchungstruppleiter zu der Bewertung, dass auch die Wohnung der bisher unbeteiligten Familie durchsucht werden müsse. Aus diesem Grund hielt der Durchsuchungstruppleiter über einen Verantwortlichen der Sonderkommission fernmündlich Rücksprache mit dem zuständigen Staatsanwalt, der die Durchsuchung nach Sachverhaltsschilderung anordnete.

Aufgrund der Komplexität des Gesamtgeschehens kam es im Anschluss an die Durchsuchungsaktion zunächst zu einer anderslautenden Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Göttingen. Nach nochmaliger Überprüfung des Sachverhaltes wurde diese Aussage korrigiert.

Richtig ist somit, dass die Durchsuchung der Wohnung der Familie aufgrund einer eindeutigen staatsanwaltschaftlichen Anordnung wegen Gefahr im Verzuge durchgeführt worden ist.

Im Verlauf der Durchsuchungsmaßnahmen wurde eine Vase, eine Sammeltasse und ein Staubsaugerverbindungsrohr in dieser Wohnung beschädigt. Weitere Beschädigungen sind nicht gemeldet worden.

Im unmittelbaren Anschluss an die Durchsuchungsmaßnahmen führte der Durchsuchungstruppleiter ein ausführliches Gespräch mit dem Familienvater. Ihm wurden nochmals in allen Einzelheiten die Hintergründe der gegen ihn und seine Familie getroffenen Maßnahmen erläutert. Vor dem geschilderten Hintergrund zeigte sich der Familienvater durchaus verständnisvoll. Der Beamte hatte den Eindruck, dass die Art und Weise des polizeilichen Einschreitens akzeptiert wurde.

Nachdem der Durchsuchungstruppführer gemeinsam mit dem Familienvater die durch das Eindringen beschädigte Eingangstür notdürftig repariert hatte, trennte man sich, ohne dass nach beiderseitiger Einschätzung kurzfristig weiterer Gesprächsbedarf bestand.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Stokar von Neuforn im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Es trifft zu, dass die tatsächlichen Wohnverhältnisse nicht mit den Erkenntnissen der Polizei übereinstimmten. Dies führte dazu, dass das SEK durch die falsche Zugangstür in das Wohnhaus eindrang und sich anfangs objektiv in der falschen Wohnung befand. Durch die bereits erwähnte Verbindungstür im Keller des Hauses