Protocol of the Session on March 31, 2000

Zu Frage 1: Es trifft zu, dass die tatsächlichen Wohnverhältnisse nicht mit den Erkenntnissen der Polizei übereinstimmten. Dies führte dazu, dass das SEK durch die falsche Zugangstür in das Wohnhaus eindrang und sich anfangs objektiv in der falschen Wohnung befand. Durch die bereits erwähnte Verbindungstür im Keller des Hauses

wurde auch das eigentliche Durchsuchungsobjekt betreten.

Aufgrund der vorhandenen Verbindungstür im Schlafzimmer der Lebensgefährtin und der Erkenntnislage, dass der Hauptbeschuldigte das gesamte Wohnhaus als Versteck für Diebesgut benutzen könnte, wurde auch die Durchsuchung der linken Haushälfte durch die Staatsanwaltschaft angeordnet.

Zu Frage 2: Es ist nicht richtig, dass die Polizei keinen persönlichen Kontakt zur betroffenen Familie gesucht hat. Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchsuchungsmaßnahme fand ein ausführliches Gespräch zwischen dem Durchsuchungstruppleiter und dem Betroffenen statt.

Nach der umfangreichen Berichterstattung in den Medien wurde die betroffene Familie am 25. Februar 2000 – also elf Tage nach der Durchsuchung - vom Leiter der Sonderkommission und dem fachlich verantwortlichen Dezernenten der Bezirksregierung Braunschweig aufgesucht, um zu klären, ob noch Fragen offen geblieben sind. In diesem mit dem Vater und der Mutter geführten Gespräch wurden die taktischen und rechtlichen Rahmenbedingungen nochmals erläutert. Des Weiteren wurde ihnen gegenüber um Verständnis dafür gebeten, dass zunächst in die falsche Wohnung eingedrungen wurde, was trotz intensiver Vorabklärung polizeilich nicht zu verhindern war. Die Vertreter der Polizei haben gegenüber der Familie dazu ihr Bedauern zum Ausdruck gebracht. Diesem Bedauern schließe ich mich ausdrücklich an.

In diesem Gespräch wurde der Familienvater auch darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Schadensausgleich bezüglich der durch den Polizeieinsatz entstandenen Schäden an die Polizeiinspektion Göttingen zu richten sei.

Einzelheiten zum Ablauf der gesamten Durchsuchungsaktion wurden nicht mehr diskutiert, da der Betroffene darauf verwies, dass er sich einen Rechtsanwalt genommen habe.

Inzwischen haben die Eheleute Strafanzeige gegen Unbekannt wegen aller in Betracht kommenden Delikte erstattet.

Da bis heute keine Schadensmeldung vorliegt, ist die Dienststelle am 29. März 2000 ihrerseits auf den Betroffenen zugegangen, um die Schadensregulierung einleiten zu können.

Zu Frage 3: Am 2. März 2000 ist meinem Haus über die Berichterstattung in der Presse und die anschließende Richtigstellung durch die Staatsanwaltschaft Göttingen von der Bezirksregierung Braunschweig schriftlich berichtet worden. Bereits im Vorfeld hatte das Innenministerium mit der Bezirksregierung Braunschweig Kontakt aufgenommen mit der Maßgabe, im Hinblick auf die abweichende Medienberichterstattung alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Geschehensabläufe aufzuklären. Dies ist geschehen.

Anlage 3

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 8 des Abg. McAllister (CDU):

Einstellung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Sonderschulen für geistig Behinderte

Schulen für geistig Behinderte beklagen, dass die Landesregierung den notwendigen Anforderungen in Bezug auf die Einstellung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur in unzureichendem Maße Rechnung trägt. Nur ein Bruchteil der von den Schulen angeforderten Stellen sei sowohl zum Schuljahresbeginn im September 1999 als auch zum Schulhalbjahreswechsel im Februar 2000 genehmigt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden von welchen Sonderschulen für geistig Behinderte zum Schuljahresbeginn im September 1999, zum anderen zum Schulhalbjahreswechsel im Februar 2000 angefordert?

2. Wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu den genannten Terminen jeweils an welchen Schulen eingestellt worden?

3. Warum bewilligt die Landesregierung angesichts der besonderen Förderbedürftigkeit von geistig behinderten Schülerinnen und Schülern den betroffenen Sonderschulen nicht die erforderlichen Stellen, damit sie für die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler erfolgreich arbeiten können?

An Schulen für geistig Behinderte und auch an Schulen für Körperbehinderte werden neben Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender und therapeutischer Funktion und darüber hinaus Betreuungskräfte einge

setzt. Die Unterstützung der Sonderschullehrkräfte durch den Einsatz Pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist erforderlich, weil angesichts der besonderen Bedürfnisse schwerstbehinderter Schülerinnen und Schüler nicht immer gleichzeitig auf die gesamte Lerngruppe und auf spezifische Bedürfnisse eines einzelnen Kindes eingegangen werden kann. Assistierende und unterstützende Mitarbeit durch andere Personen sind in einzelnen Fällen notwendige Voraussetzung für die unterrichtliche und erzieherische Tätigkeit.

Das Kultusministerium stellte bisher den Bezirksregierungen ein Kontingent von Stellen zur Verfügung und war in Einzelverfahren nur dann einbezogen, wenn darüber hinaus zusätzliche Stellen erforderlich waren. Diese Stellen werden durch Umwandlung von Angestelltenstellen für Lehrer in solche für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen. Für das Jahr 1999 weist der Haushaltsplan 50 solcher Möglichkeiten aus, die für den berufsbildenden Bereich, die Gesamtschulen und die Sonderschulen zur Verfügung standen und genutzt wurden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Bezirksregierungen beantragten zum Schuljahr 1999/2000 für die Sonderschulen für geistig Behinderte insgesamt 42,5 Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender und in therapeutischer Funktion. Zum Schulhalbjahreswechsel wurden keine neuen Anträge gestellt.

Zu 2: Nach der Prüfung der Anträge wurden die aus der Sicht des Kultusministeriums notwendigen 9,75 Stellen den Bezirksregierungen für die Unterrichtsbegleitung zur Verfügung gestellt.

Zu 3: In den Schulen für geistig Behinderte gab es im Schuljahr 1999/2000 429,4 Stellen für Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das heißt, auf neun Schülerinnen und Schüler kam eine Pädagogische Mitarbeiterin oder ein Pädagogischer Mitarbeiter (Verhältnis zu den Schülerinnen und Schülern 1 : 8,67). 107,5 Stellen stehen für Betreuungskräfte zur Verfügung (1 : 34,62).

1989 betrug die Zahl der Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen für geistig Behinderte 236 Vollzeitstellen – wir haben also eine Steigerung von 193 Stellen.

Die Zahl der Vollzeitstellen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung insgesamt wurde seitens der Landesregierung zwischen 1990 und 1999 von 385 auf 713 gesteigert. Das bedeutet, dass mehr als 1.000 Personen als Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur im Bereich der sonderpädagogischen Förderung zur Verfügung stehen.

Das Kultusministerium hat die Praxis der Zuweisung und des Einsatzes in den Sonderschulen überprüft, um auch zukünftig bedarfsgerecht Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen, aber es ist davon auszugehen, dass künftig jede Klasse an der Schule für geistig Behinderte grundsätzlich über eine Pädagogische Mitarbeiterin oder einen Pädagogischen Mitarbeiter verfügt. Die Landesregierung stellt somit die für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung notwendigen Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ausreichendem Umfang zur Verfügung.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 9 des Abg. Dr. Winn (CDU):

Illegaler Zwischenhandel mit Rezepten im Bereich der MHH

Das Nachrichtenmagazin „Focus“ berichtet in seiner Ausgabe 9/2000 von einem illegalen Zwischenhandel mit Rezepten, dessen „Keimzelle“ anscheinend die Medizinische Hochschule Hannover sei. Zwei ehemalige Ärzte der MHH hätten sich an Geschäften über Drittfirmen mit Apotheken beteiligt, obwohl zumindest einer der Ärzte bereits 1997 darauf hingewiesen worden sei, dass solche Geschäfte verboten seien. Ein Pressesprecher der Niedersächsischen AOK berichtet laut „Focus“ von Hinweisen, „dass der Markt für hochpreisige Medikamente im Bereich Zytostatika und künstliche Ernährung fast komplett in der Hand weniger Apotheken, Ärzte und Vermittlerfirmen ist.... Wir gehen von organisierten Strukturen aus.“ Es sei mit Schäden zulasten der Krankenversicherungen in zweistelliger Millionenhöhe zu rechnen. Neben der Begünstigung von bestimmten Apotheken gebe es auch Fälle, in denen Rezepte mit weit überhöhten, medizinisch nicht nachvollziehbaren Mengen teurer Krebsmedikamente ausgestellt worden seien. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover.

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann hat sie Kenntnis von den angeführten Machenschaften, die offenbar auch in der MHH stattgefunden haben?

2. Wenn es stimmt, dass einer der in Verdacht geratenen MHH-Ärzte schon 1997 ermahnt worden ist, welche Kontrollen sind seither durchgeführt worden?

3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, inwieweit Ärzte und Apotheken in Niedersachsen in diesen Abrechnungsbetrug verwickelt sind?

In der Anfrage wird Bezug genommen auf die Berichterstattung des Nachrichtenmagazins „Focus“ in der Ausgabe 9/2000. Darin wird von einem illegalen Zwischenhandel mit Rezepten berichtet, dessen „Keimzelle“ anscheinend die Medizinische Hochschule Hannover sei. Zwei ehemalige Ärzte der MHH hätten sich an Geschäften über Drittfirmen mit Apotheken beteiligt, obwohl zumindest einer der Ärzte bereits 1997 auf das Verbot solcher Geschäfte hingewiesen worden sei.

Hintergrund der Berichterstattung im „Focus“ ist folgender Sachverhalt:

Die AOK Niedersachsen hat am 25. Mai 1999 bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg Strafanzeige gegen eine Lüneburger Apothekerin wegen Abrechnungsbetrugs erstattet. Aus der Strafanzeige ergab sich außerdem ein Tatverdacht gegen einen Pharmareferenten aus Westergellersen sowie gegen einen Chefarzt für Hämatologie und Onkologie aus Hannover. Dieser Chefarzt ist nicht an der MHH tätig.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, seit Oktober 1997 in betrügerischer Absicht Krankenkassen um Millionenbeträge geschädigt zu haben, indem ärztlich verordnete Rezepte zur Selbstverabreichung von Ernährungslösungen durch krebskranke Patienten (sogenannte heimparenterale Ernährung) weiter abgerechnet wurden, obwohl die Patienten nach Beginn der Behandlung verstorben waren und die Herstellung der Ernährungslösungen bereits eingestellt worden war. Bei einer Laufzeit der Rezepte von 30, 60 oder 90 Tagen betrugen die Kosten für eine Tagesration 800 bis 1.000 DM.

Nach den bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die beschuldigte Apothekerin in mindestens 59 Einzelfällen fehlerhaft gegenüber den Kassen abgerechnet hat. Der Schaden könnte mehr als 2 Millionen DM betragen. Hauptbeschuldigter ist der Pharmareferent, dem vorgeworfen wird, sich beim Arzt die Rezepte besorgt, an die

Apotheke weitergegeben und den Patienten zugeleitet zu haben. Von den Rezepteinnahmen der Apotheke sollen er und der Arzt einen Teil abbekommen haben.

Die beschuldigte Apothekerin ist im Wesentlichen geständig. Der Arzt hat sich nur anfangs zu den Vorwürfen geäußert und lässt sich nun anwaltlich vertreten. Der beschuldigte Pharmareferent hat bisher von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Über den soeben beschriebenen Sachverhalt hinaus besteht der Verdacht, dass der Pharmareferent mit bis zu fünf weiteren Apotheken in gleicher Weise betrügerisch zusammengearbeitet haben könnte. Diese Apotheken befinden sich zum Teil außerhalb des Bezirks der Staatsanwaltschaft Lüneburg, so z. B. in Großefehn (Ostfriesland) und in Bochum.

Zudem kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass in die Abrechnungsbetrügereien auch ein Arzt und ein ehemaliger Oberarzt der MHH verwickelt sind, die von dem beschuldigten Pharmareferenten Sach- und Geldzuwendungen für die Verschreibung von Rezepten erhalten haben könnten. Hier stehen die Ermittlungen noch am Anfang. Näheres ist daher der Landesregierung insoweit noch nicht bekannt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

1. Die Landesregierung ist seit Juni 1999 (zunächst auf Arbeitsebene MI/MJ über Telex der Polizei Lüneburg mit dem Zusatz „nicht pressefrei“; am 02.12. Schreiben der AOK bei Herrn Minister Weber eingegangen) über die Ermittlungen gegen den Pharmareferenten, die Apothekerin und den Chefarzt für Hämatologie und Onkologie informiert. Seit dem 13. Januar dieses Jahres hat sie Kenntnis vom Anfangsverdacht hinsichtlich einer möglichen Verwicklung der MHH. Ich halte es nicht für angebracht, insoweit schon zum jetzigen Zeitpunkt von „Machenschaften“ zu sprechen, solange die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind und Beweise nicht auf dem Tisch liegen.

2. Der damalige Klinikumsvorstand der MHH hat bereits im Jahre 1995 die Abteilungen Hämatologie und Onkologie sowie Pädiatrische Hämatologie und Onkologie darauf hingewiesen, dass Rezepte für die heimparenterale Ernährung krebskranker Patienten nicht zugunsten bestimmter Apotheken ausgestellt werden dürfen, sondern den Patienten selbst zur Abholung bei den Apotheken mit

zugeben sind. Vermittlungsfirmen werden weder eingesetzt noch empfohlen. Grundsätzlich können die betreffenden Medikamente von jeder Apotheke geliefert werden. Für die spezifische Herstellung bestimmter Lösungen, die jedoch nur selten benötigt werden, gibt es eine von der Apothekerkammer herausgegebene Liste einzelner Apotheken.