Die Bildungsoffensive wird für das Haushaltsjahr 2000 durch Ressourceneinsparungen im Personalbereich der Landesverwaltung erwirtschaftet. Hierzu habe ich am 1. Januar 2000 gemäß § 41 der Landeshaushaltsordnung eine haushaltswirtschaftliche Sperre im personalwirtschaftlichen Bereich verfügt. Durch diese Sperre werden für dieses Jahr Mittel in Höhe von 75 Millionen DM von allen Ressorts anteilig und solidarisch erwirtschaftet. Der Bereich der Unterrichtsversorgung ist von dieser Einsparung selbstverständlich nicht berührt.
Die u. a. auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhobene Forderung nach einem Nachtragshaushalt entbehrt jeder Grundlage, da die Bildungsoffensive im Haushaltsjahr 2000 ausschließlich im Rahmen der vorhandenen Haushaltsermächtigungen geleistet werden kann. Ich habe das alles auch schon sehr ausführlich im Januar-Plenum dargestellt. Sie können das im Zweifelsfall den Sitzungsprotokollen noch einmal entnehmen.
Die angesprochene Maßnahme führt im Haushaltsjahr 2000 zu einer Sperrung von Beschäftigungsmöglichkeiten in Höhe von rund 1.011 Vollzeiteinheiten. Es ist nicht zu erwarten, dass hierdurch die Aufgabenerledigung in den einzelnen Bereichen nachhaltig gestört wird. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass trotz der Sperre die Beschäftigungsmöglichkeiten des Jahres 2000 grundsätzlich über der Ist-Beschäftigung des Jahres 1999 liegen. Daher hindert die Sperre nicht an der Wiederbesetzung frei werdender Stellen. Auf Beförderungsmöglichkeiten hat sie ohnehin keinen Einfluss.
Bei der Ausgestaltung der Sperre ist angestrebt worden, alle Ressorts gleichermaßen zu belasten. Hierdurch sollte eine breite Akzeptanz bei den Ressorts wie auch bei den Bediensteten des Landes erreicht werden.
Die Notwendigkeit, im Bereich der Bildung verstärkt Investitionen vorzunehmen, um die Zukunftschancen der jungen Menschen in unserer Gesellschaft zu erhalten und noch zu verbessern, wird auch von den Bediensteten so gesehen. Niemand kann ernsthaft etwas gegen Bildungsinvesti
tionen haben. Insofern gehe ich davon aus, dass die haushaltswirtschaftliche Sperre letztlich von den Bediensteten akzeptiert wird, zumal sie den Beschäftigungsmöglichkeiten nur im Jahr 2000 Begrenzungen auferlegt.
Aus diesem Grund hat die Sperre auch keine Auswirkungen auf die langfristig angelegte Verwaltungsreform. Von einem K.-o.-Schlag für die inzwischen ausdifferenzierten konsensualen Ziele der Verwaltungsreform kann insofern auch keine Rede sein.
Zu 1: Wie bereits eingangs ausgeführt, dürfte die nur für das Jahr 2000 geltende haushaltwirtschaftliche Sperre keine Auswirkungen auf die Motivation der Beschäftigten haben, sich auch weiterhin konstruktiv an der Modernisierung der Landesverwaltung zu beteiligen. Ich glaube vielmehr, dass die Bediensteten für die Notwendigkeit der Bildungsoffensive, auch für die schwierige finanzielle Situation des Landes Verständnis haben. Nur am Rande: Es wäre nun wirklich eine arg unzulässige Reduzierung des Modernisierungsbegriffs, wenn wir ihn ausschließlich auf personalwirtschaftliche Fragen bezögen, so wie Ihre Antwort dies tut.
Zu 2: Die Ressorts werden durch entsprechende organisatorische Maßnahmen alle Möglichkeiten nutzen, um die Einsparungen zu erwirtschaften. Dabei ist zu beachten, dass die Sperrung von Beschäftigungsmöglichkeiten für das Jahr 2000 in Höhe von rund 1.011 Vollzeiteinheiten insgesamt in den jeweiligen Einzelplänen zu erbringen ist. Sofern die für die Einzelpläne festgelegten Sperrungen nicht in voller Höhe erfolgen können, kann in begründeten Ausnahmefällen bei Titelgruppenpersonal, Sachmitteln der Hauptgruppe 5 sowie bei Landesbetrieben innerhalb der Hauptgruppe 6 eingespart werden. Diese Regelung gewährleistet, dass die Ressorts bei den Einsparungen in ihren jeweiligen Bereichen flexibel reagieren und Prioritäten setzen können.
Zu 3: Zur Umsetzung der Sperre ist vorgesehen, die auf die Finanzämter entfallenden Einsparbeträge zu einem großen Teil an anderer Stelle des Einzelplans 04, z. B. beim Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung, einzusparen.
(Eveslage [CDU]: Immer dann, wenn der Ministerpräsident nicht da ist, nut- zen die Minister die Redezeit so aus!)
Die danach noch für die Finanzämter verbleibenden Einsparbeträge sollen durch einen vorübergehenden Verzicht auf die Wiederbesetzung frei werdender Stellen im Tarifbereich erwirtschaftet werden. Dies ist aufgrund der zu erwartenden Personalabgänge möglich.
Ein teilweiser Ausgleich kann dadurch herbeigeführt werden, dass trotz der Sperre für die Beschäftigung von Aushilfskräften bei den Finanzämtern weiterhin noch 2,2 Millionen DM zur Verfügung stehen.
(Eveslage [CDU]: Wir müssen die Fragestunde um eine halbe Stunde verlängern; das ist die Redezeit von Herrn Aller!)
Durch diese Ausgestaltung der Sperre können die Nachwuchskräfte des mittleren und des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes, die ihre Ausbildung im Jahr 2000 beenden, bei den Finanzämtern übernommen werden – entgegen anders lautenden Veröffentlichungen aus der Opposition.
Die in Ihrer Frage enthaltene Behauptung, es resultierten Einnahmeverluste aus mangelnder Personalausstattung, weise ich entschieden zurück. Es ist sichergestellt, dass die Aufgabenerledigung in der Steuerverwaltung nicht spürbar eingeschränkt wird und somit Einnahmeausfälle vermieden werden können. Da ja Ihre Fraktion zum Thema „Arbeitsfähigkeit der Steuerverwaltung“ einen Antrag eingebracht hat, werde ich gleich noch einmal Gelegenheit haben, Ihnen dies im Zusammenhang ausführlich zu erläutern.
(Frau Vogelsang [CDU]: Zusatzfrage! - Möllring [CDU]: Zusatzfrage, nicht Zwischenfrage, Herr Präsident!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Teilt die Landesregierung - - - Ich muss auch noch einmal anfangen, Herr Präsident.
Erstens. Ist die Landesregierung bereit, die Polizei wegen der hohen Belastung durch die EXPO 2000 von der Wiederbesetzungssperre auszunehmen?
Zweitens. Teilen Sie die große Sorge innerhalb der Polizei, dass die Bildungsinitiative zulasten der inneren Sicherheit in Niedersachsen geht?
Nein, ich teile diese Sorge nicht. Die EXPOProblematik - so hat mir mein Kollege Innenminister versichert - ist trotz dieser Sperre im personalwirtschaftlichen Bereich lösbar.
Herr Minister Aller, ich frage Sie: Ist es nicht richtig, dass jede Stelle, die nicht wiederbesetzt wird, obwohl sie vom internen Arbeitsmarkt, vom Reformarbeitsmarkt des Landes, besetzt werden könnte, nicht nur keine Einsparung ist, weil das Geld ohnehin fließt, sondern auch ein schuldhaftes Versäumnis im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung ist, die Wiederbesetzungssperre in diesen Fällen somit überhaupt keinen Sinn macht?
Nein, Herr Hagenah. Im Übrigen sieht die Landeshaushaltsordnung ausdrücklich solche haushaltsbewirtschaftenden Elemente vor. Von denen haben wir hier Gebrauch gemacht - unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte, die ich bereits vorgetragen habe.
Herr Finanzminister, können Sie mir denn einmal sagen, in wie vielen Fällen bisher Kräfte aus dem Reformarbeitsmarkt in die Finanzverwaltung vermittelt werden konnten?
Ich will mich jetzt nicht vor der Antwort drücken, aber ich möchte doch darauf hinweisen, dass ich diesen Komplex nachher bei der Beratung des Antrags, den Sie gestellt haben, ausführlicher aufgreifen werde.
Zu der konkreten Fragestellung Folgendes: Mit dem federführenden Minister, dem Innenminister, ist vereinbart, den Reformarbeitsmarkt insbesondere auch für die besonders belasteten Ressorts verfügbar zu machen.
Die in der Finanzverwaltung wegfallenden Arbeiten liegen im Wesentlichen in den nichtsteuerlichen Bereichen. Die dort frei werdenden Kräfte - im Wesentlichen Angestellte – werden im Rahmen eines ehrgeizigen Programms innerhalb der Steuerverwaltung in einen Umschulungsprozess einbezogen. Im Mai wird ein Lehrgang mit 70 Arbeitskräften beginnen, die sozusagen in einem internen Reformarbeitsmarkt für steuerfachliche Tätigkeiten fit gemacht werden. Dieses Programm läuft also an. Die Bewerberzahl liegt bei
400, sodass wir auch auf mittlere Sicht im steuertechnischen Umfeld diesen Reformarbeitsmarkt für die Verwaltung wirksam machen können.
Herr Minister, können Sie sicherstellen, dass jede Person, die sich im Reformarbeitsmarkt um eine Funktion innerhalb der Landesverwaltung, die frei wird, bewirbt, trotz der Wiederbesetzungssperre im laufenden Haushaltsjahr sofort auf diese Stelle genommen wird? – Wenn sie sich dafür eignet natürlich.
Der Rest ist möglicherweise nicht mehr bei den Kolleginnen und Kollegen angekommen. Herr Hagenah hat die Einschränkung gemacht: Wenn die Eignung vorliegt, den entsprechenden Job zu machen. - So, Herr Hagenah, ist der Reformarbeitsmarkt in sich schlüssig geregelt. Wenn uns die Bewerbung eines Beschäftigten oder einer Beschäftigten aus dem Reformarbeitsmarkt auf eine freie Stelle in einem anderen Bereich der Landesverwaltung vorliegt, so wird dem sofort nachgekommen. Sinn der Veranstaltung ist ja, die ohnehin vom Land bezahlte Arbeitskraft sinnvoll dort einzusetzen, wo Arbeit vorhanden ist. Insofern haben Sie Recht, wenn Sie dies noch einmal hinterfragen. Ich bedanke mich dafür, dass ich dies noch einmal darstellen durfte.
Frage 3: Pläne des Niedersächsischen Innenministers zur Einführung eines sozialen Pflichtjahres für Männer und Frauen in Deutschland