Bereits mehrfach ist das Problem der Reisemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen aus Bückeburg nach Hannover Gegenstand von Anfragen gewesen. Nach wie vor ist dieses Problem jedoch nicht gelöst. Insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner des Kurt-Partzsch-Hauses berichten von großen Schwierigkeiten, in die neuen Niederflurwagen der Bahn einzusteigen. Vor allem eine fest installierte Mittelstange sei ein Hinderungsgrund. So würde oft ganz auf Reisen nach
Hannover verzichtet bzw. auf eine PkwBeförderung ausgewichen. Vor allem sei nicht berücksichtigt worden, dass die Rollstühle der Heimbewohner oftmals sehr breit und schwer seien.
1. Sieht sie Möglichkeiten, dass die neuen Niederflurwagen so umgerüstet werden, dass auch Menschen mit einer Behinderung, die einen schweren und breiten Rollstuhl benutzen, problemlos die Bahn für Reisen nach Bückeburg benutzen können?
2. Ist es für Menschen mit einer Behinderung, die sehr schwere und breite Rollstühle benutzen, möglich, die EXPO 2000 in Hannover problemlos zu erreichen?
3. Kann die Landesregierung den Zeitraum abschätzen, bis vorhandene Hindernisse zur Benutzung der Bahn für Menschen mit einer Behinderung beseitigt sind?
Die Landesregierung fördert kontinuierlich Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich der Fahrzeugbeschaffung. Nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sind hierbei u. a. die Belange von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen bzw. Fördervoraussetzung.
Zu Frage 1: Auf der Strecke von Bückeburg nach Hannover verkehren zur Zeit noch keine neuen Niederflurwagen. Die Bahnsteige im Bahnhof Bückeburg sind allerdings im Rahmen des Ausbaus des S-Bahn-Systems Hannover auf eine Bahnsteigkantenhöhe von 76 cm erhöht worden, um im Zusammenhang mit dem Einsatz der neuen elektrischen S-Bahn-Triebwagen der Baureihe ET 424, die ebenfalls eine Fußbodenhöhe von 76 cm aufweisen, einen problemlosen Ein- und Ausstieg für Reisende mit Rollstühlen zu ermöglichen.
Zu Frage 2: Die für die S-Bahn Hannover vorgesehenen Elektro-Triebwagen der Baureihe ET 424 werden leider nicht zur EXPO 2000 in Hannover einsatzbereit sein. Diese Fahrzeuge haben wegen technischer Probleme bisher keine Bauartzulassung erhalten und werden demnächst nach umfangreichen Nachbesserungsarbeiten in ein erneutes Testverfahren gehen. Die Herstellerfirmen rechnen damit, dass diese Fahrzeuge im Herbst 2000 zum Einsatz kommen. Während der EXPO 2000 wird die DB Regio AG daher elektrische Triebwagen der Baureihe ET 423 einsetzen, die allerdings eine 20 cm höhere Fußbodenhöhe und damit eine Tritt
stufe im Einstiegsbereich aufweisen. Nach Kenntnis der Landesregierung will DB Regio durch den Einsatz von Reisendenhelfern und Überfahrrampen eine behindertengerechte Nutzung dieser Fahrzeuge ermöglichen.
Zu Frage 3: Sobald die technischen Probleme bei den Triebwagen der Baureihe ET 424 gelöst sind und diese Fahrzeuge regelmäßig eingesetzt werden können, wird es voraussichtlich ab 5. November 2000 stündliche S-Bahn-Verbindungen zwischen Bückeburg und Hannover geben, die ein barrierefreies Reisen ermöglichen.”
Entzieht sich die Landesregierung Schritt für Schritt der Verantwortung für die gemeinsame Entwicklung des Harzes in Ost und West?
In Presseberichten wurde im Zusammenhang mit der von den Landesregierungen Niedersachsens und Sachsen-Anhalts angeblich beabsichtigten Zusammenlegung der HarzNationalparke beider Länder, über Äußerungen niedersächsischer SPD-Politiker und Vertreter der Landesregierung berichtet, die sich gegen den Sitz einer gemeinsamen Nationalparkverwaltung in Wernigerode ausgesprochen haben.
So wird der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Inselmann, in der „Harzer Volksstimme“ vom 04. März 2000 mit der Aussage zitiert, dass es nicht sinnvoll sei, den Sitz der Nationalparkverwaltung 15 km außerhalb des Nationalparkes anzusiedeln. Der Staatssekretär im Niedersächsischen Umweltministerium, Dietmar Schulz, erklärte u. a., dass Wernigerode für den Steuerzahler zu teuer sei.
Diese Äußerungen haben im sachsenanhaltinischen Teil des Harzes für erhebliche Verärgerung und Verstimmungen gesorgt dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die SPD-Landesregierung Niedersachsens in der Vergangenheit auch Zusagen zu anderen gemeinsamen Projekten im Harzraum schrittweise zurückgenommen hat. Dazu zählen vor allem der Rückzug aus dem Projekt zu einem gemeinsamen Nationalparkzentrum in Stapelburg und das seit zehn Jahren auf die lange Bank geschobene Schienenverbindungsprojekt Jerxheim-Dedeleben, mit dem der Ostharzer Raum direkt an die Braunschweiger Region angebunden werden sollte.
Die Art und Weise, wie jetzt einseitig und ohne Rücksicht auf gemeinsame Entwicklungsbelange die Frage des Sitzes einer gemeinsamen Nationalparkverwaltung behandelt wird, lässt nach diesen Erfahrungen bei den Betroffenen im Harz die schlimmsten Befürchtungen wach werden. So wird öffentlich immer häufiger gefragt, ob diese Scharmützel nicht ein deutlicher Hinweis darauf sind, dass wesentliche Kräfte in der Landesregierung Niedersachsens und ihrem direkten Umfeld nun auch dieses gemeinsame Projekt hintertreiben wollen. Auch werden nach diesen abfälligen Äußerungen über den möglichen Sitz einer gemeinsamen Nationalparkverwaltung in Wernigerode Befürchtungen genährt, dass von der Niedersächsischen SPD-Landesregierung kein fairer Interessenausgleich mit Sachsen-Anhalt gesucht wird, der auch der realen Größe und Bedeutung der Nationalparke in beiden Ländern gerecht wird. Vielmehr würden nach „Besserwessi“-Manier einseitig Bedingungen diktiert.
1. Welche Gründe hat es, dass sich Staatssekretär Dietmar Schulz im Namen der Landesregierung in der Öffentlichkeit in der beschriebenen Form gegen einen möglichen Sitz einer gemeinsamen Nationalparkverwaltung in Wernigerode ausgesprochen hat?
2. Welche konkreten Vorschläge und Zeitpläne für die Entwicklung eines gemeinsamen Nationalparkes hat die Landesregierung?
3. In welcher Form will die Landesregierung den materiellen und ideellen Schaden kompensieren, der der Entwicklung des Harzes durch den Rückzug Niedersachsens aus dem Nationalparkzentrumsprojekt Stapelburg und dem Schienenlückenschlussprojekt JerxheimDedeleben entstanden ist?
Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierungen Sachsen-Anhalts und Niedersachsens streben das Zusammenführen der Nationalparke im Harz an. Das in einer gemeinsamen Sitzung der beiden Landesregierungen beschlossene Nationalparkdirektorium, dem die beiden Staatssekretäre der zuständigen Ministerien Sachsen-Anhalts und Niedersachsens sowie die beiden Leiter der Nationalparkverwaltungen angehören, hat die Aufgabe, das Zusammenführen der Nationalparke vorzubereiten und das zielgerichtete Zusammenwirken in allen Bereichen mit länderübergreifender Bedeutung sicherzustellen. Die Niedersächsische Landesregierung geht offen für wirtschaftliche und infrastrukturpolitisch sinnvolle Lösungen in die Arbeit dieses Gremiums, für das Sachsen-Anhalt die Federführung hat. In diesem Gremium werden auch das Für und Wider der in Frage kommenden
Zu Frage 3.: Es ist nicht erkennbar, dass ein materieller oder ideeller Schaden für die Entwicklung des Harzes entstanden ist. Es ist also auch nichts zu kompensieren. Im Gegenteil, beide Länder haben mit der Einrichtung der Nationalparke im Harz einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zum Schutz eines der schönsten Landschaftsräume im Herzen Deutschlands geleistet. Nationalparke haben gleichzeitig eine hohe Attraktivität für Erholung und Tourismus und spielen damit für die regionale Entwicklung des länderübergreifenden Lebens- und Wirtschaftsraumes Harz eine bedeutende Rolle. Von einem einseitigen „Rückzug“ Niedersachsen aus dem Vorhaben eines gemeinsamen Nationalparkzentrums in Stapelburg kann keine Rede sein. Die beiden Landesregierungen haben im September 1999 auf Vorschlag Sachsen-Anhalts gemeinsam festgestellt, dass die Haushaltslage in beiden Ländern eine Verwirklichung des Vorhabens nicht zulässt.
Es bleibt auch darauf hinzuweisen, dass es die Niedersächsische Landesregierung durch die Mitfinanzierung des niedersächsischen Streckenabschnittes überhaupt erst ermöglicht hat, dass die Eisenbahnstrecke Hildesheim – Goslar – Halberstadt – Halle so ausgebaut worden ist, dass demnächst der Verkehr mit schnellen NeigetechnikZügen aufgenommen werden kann. Damit hat die Landesregierung bereits heute einen weitaus größeren Beitrag zur Entwicklung des Harzes in Ost und West konkret geleistet, als dies durch den Lückenschluss Jerxheim - Dedeleben je bewirkt werden könnte.
Die Landesregierung hat verfügt, dass die Bezirksregierungen 16 Stellen für den schulpsychologischen Dienst streichen müssen. Mit diesem radikalen Eingriff in den Stellenbestand ist die Zukunft dieser Beratungseinrichtung gefährdet.
1. Wie viele Stellen für den schulpsychologischen Dienst (aufgeschlüsselt nach Besol- dungsgruppen) standen vor den verfügten Stellenstreichungen zur Verfügung?
2. Welche konkreten Stellenstreichungen hat es in welchen Haushaltsjahren seit 1990 beim schulpsychologischen Dienst gegeben, welche weiteren Stellenstreichungen sind hier noch zu erbringen im Hinblick darauf, dass außerhalb des eigentlichen Schulbereiches im Kultushaushalt künftig noch über 100 Planstellen gestrichen werden müssen?
3. Wie soll der schulpsychologische Dienst künftig seine Aufgaben erfüllen können, wenn derartig massiv in seinen Stellenbestand eingegriffen wird?
Organisation und Aufgaben der schulpsychologischen Beratung sind durch Erlass vom 5. September 1984 geregelt. Danach steht es im Ermessen der jeweiligen schulpsychologischen Dezernentinnen oder Dezernenten, in welchem Maße sie ihre Arbeit auf die Einzelfallberatung, auf die Gestaltung von Schule bezogene Arbeit, auf die Weiterbildung von Beratungslehrkräften oder die Fortbildung konzentrieren. Der Schwerpunkt der schulpsychologischen Beratung soll jedoch bei den auf die Gestaltung von Schule bezogenen Aufgaben liegen.
In dem Bericht einer von mir eingesetzten Arbeitsgruppe, die die bisherigen Erfahrungen mit der Schulverwaltungsreform und konzeptionelle Überlegungen zur weiteren Entwicklung der Schulbehörden formuliert hat, wird empfohlen, die Tätigkeitsschwerpunkte der schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten den sich wandelnden Anforderungen des Schulsystems und der Verwaltungsreform anzupassen und neu zu beschreiben.
Die Landesregierung hat in ihrem Beschluss vom 7. September 1999 festgelegt, „dass für die Wahrnehmung der Aufgaben der schulpsychologischen Beratung für alle Schulformen ein Konzept erarbeitet wird“. Entsprechend sind die Erlasse zur schulpsychologischen Beratung und zu den Aufgaben der Beratungslehrkräfte neu zu fassen.
Damit wird deutlich, dass die Landesregierung der Arbeit der schulpsychologischen Beratung in Niedersachsen eine besondere Bedeutung für die Gestaltung unseres Schulwesens und die Betreuung von Schülerinnen und Schülern beimisst. Dennoch muss auch dieser Bereich einen Beitrag zu den im Rahmen der Verwaltungsreform beschlossenen Einsparungen leisten. Dies ist bisher
nicht geschehen, während die schul-fachlichen Dezernentenstellen bis 1997 um ca. 30 % reduziert wurden. Deshalb habe ich entschieden, dass im Rahmen der Zielvereinbarung zum Stellenabbau (110 Stellen insgesamt für den Geschäftsbereich des MK) in der Zeit vom 1. Dezember 2002 bis 1. März 2014 insgesamt 14 Stellen (nicht 16) im Bereich der schulpsychologischen Beratung abgebaut werden, dies entspricht 15,7 %. Im Vergleich dazu beträgt die entsprechende Einsparung bei den schulfachlichen Dezernentenstellen nochmals 2,4 %, beim NLI 18,9 % und bei der Landeszentrale für politische Bildung 41,7 %.
Die infrage kommenden Stellen werden vom Haushaltsjahr 2001 an mit sogenannten „kwVermerken“ (künftig wegfallend) gekennzeichnet. Es ist gewährleistet, dass der Stellenabbau planvoll und schrittweise vollzogen wird.
Im Zusammenhang mit der o. g. Neukonzeptionierung der schulpsychologischen Beratung wird – ebenso wie in anderen vom Stellenabbau betroffenen Bereichen - sicherzustellen sein, dass die Qualität des Angebots schulpsychologischer Beratung aufrechterhalten wird.
Zu Frage 1: Bis zum 31. Dezember 2000 stehen den Dezernaten 401 – Schulformübergreifende Angelegenheiten - der Bezirksregierungen 89 Stellen für die schulpsychologische Beratung zur Verfügung, die sich wie folgt auf die einzelnen Besoldungsgruppen verteilen: A 13 = 37 Stellen, A 14 = 48 Stellen, A 15 = 4 Stellen.
Zu Frage 2: Der Stellenbestand im Bereich der schulpsychologischen Beratung hat sich seit 1990 wie folgt entwickelt (Anlage):