Protocol of the Session on March 29, 2000

Jagen Sie ruhig weiter virtuelle Moorhühner. - Wir gestalten die reale Gegenwart und Zukunft. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor.

(Zuruf von Möllring [CDU])

- Aber bitte, Herr Kollege! Dann haben Sie auch gleich das Wort.

(Biel [SPD]: Möllring, der Hahn! - Zuruf von der SPD: Moorhahn!)

Wissen Sie überhaupt, was das ist?

(Plaue [SPD]: Na klar!)

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss mich schon sehr wundern, Herr Minister Oppermann, was Ihre Drehungen mit den Planstellen und Zeitstellen und alledem angeht. Bei einem neuen Studiengang ist es doch gar nichts Ungewöhnliches, dass man zunächst aus irgendeinem Programm - sei es vom Bund oder sei es woandersher - Stellen schneidet, die Sache erprobt und sie dann, wenn sie denn erfolgreich ist, sozusagen in Planstellen umsetzt.

(Zustimmung von Eveslage [CDU])

An der Fachhochschule Hannover, die mit Bordmitteln Informatik aufbauen will, wird das doch im Moment genauso gemacht. In der Logik Ihrer vorherigen Ausführungen müssten Sie das denen eigentlich verbieten, was ich nicht will, weil ich es richtig finde, dass das so geht. Wenn die Erfolg haben, sollen sie es auch machen.

Wenn wir heute feststellen, dass wir vor vier Jahren etwas nicht richtig vorhergesehen haben, dann müssen wir daraus doch eigentlich Konsequenzen ziehen. Herr Golibrzuch hat zu Recht darauf hingewiesen, wer alles gewarnt hat. Auch Teile der SPD aus Hildesheim - das muss man fairerweise sagen - haben damals gewarnt, haben aber damals hier kein Gehör gefunden. Es gab damals leider auch Abgeordnete, denen furchtbar egal war, was in Hildesheim passierte.

Ich will auch gar nicht sagen, Herr Domröse, dass wir in Hildesheim den gesamten Bedarf dieser Welt hätten abdecken können. Aber Informatik ist nicht gleich Informatik.

(Dr. Domröse [SPD]: So ist es!)

In Hildesheim hatte man eine Medizininformatik aufgebaut, die in der Bundesrepublik Deutschland einmalig war.

(Dr. Domröse [SPD]: Und wo war die Klinik?)

- Kliniken haben wir in Hildesheim massenweise.

(Golibrzuch [GRÜNE]: Was hat man denn in Clausthal? - Gegenruf von Dr. Domröse [SPD]: Da hat man aber keine Medizininformatik!)

- Entschuldigen Sie einmal, Herr Domröse! Das zeigt doch, dass Sie hier zu Themen sprechen, von denen Sie gar keine Ahnung haben.

(Beifall bei der CDU - Lachen bei der SPD)

Bei der heutigen Informationstechnologie muss der Computer doch nicht neben dem Kranken stehen;

(Zustimmung von Frau Harms [GRÜNE])

man muss nur mit der Medizinischen Hochschule und den Kliniken zusammenarbeiten.

(Beifall bei der CDU und bei den GRÜNEN - Zuruf von Dr. Domröse [SPD])

- Herr Domröse, Sie mögen ja von Moorhühnern etwas verstehen - bei Ihrer Geschwindigkeit kommen Sie da wahrscheinlich auf 30 Punkte -,

(Heiterkeit bei der CDU)

aber was Sie hier zur Informatik von sich geben, ist wirklich peinlich.

Was wir gemeinsam tun müssen, ist, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. Nicht umsonst haben wir doch am Montag im Hildesheimer Rat einstimmig - das ging quer über alle dort vertretenen sieben Parteien - diese Forderung wieder aufgestellt. Auch von Ihren Genossen vor Ort ist der damalige Beschluss inzwischen als falsch erkannt worden. Er war ja auch damals im Wesentlichen schon als falsch erkannt worden.

(Zuruf von Dr. Domröse [SPD])

Deshalb sollten wir, Herr Domröse, die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen, sondern in Niedersachsen ein breites Informatikangebot aufbauen. Dazu bedarf es natürlich auch einer Vorbereitung an den Schulen. Dazu wird es nicht reichen, dass in jedem Lehrerzimmer ein Computer steht, sondern dazu wird es notwendig sein, dass in den Schulräumen das Gleiche steht wie in den Kinderzimmern, nämlich Computer; denn was sich die Kinder im Moment aneignen, lernen sie zu Hause und nicht in der Schule. Da müssen wir anfangen, damit unsere Jugend, unsere Schülerinnen und Schüler, in der Lage ist, diese neuen Studienplätze, die hoffentlich bald wieder eingerichtet werden, auszufüllen, und damit wir nicht das tun müssen, was Herr Golibrzuch hier vorhin zu Recht kritisiert hat; denn es ist in der Tat nicht sehr fair, Leute für fünf Jahre hierherzuholen und dann im wahrsten Sinne des Wortes zu sagen: Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan; der Mohr kann gehen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, nun liegen mir tatsächlich keine Wortmeldungen mehr vor - vorhin war das auch nicht der Fall, aber gut -; ich schließe damit die Debatte und damit auch die Beratung zu Tagesordnungspunkt 1, nämlich Aktuelle Stunde.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 2: 21. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/1451

Dabei geht es traditionsgemäß wieder um die unstreitigen Eingaben, um es einmal ganz einfach zu sagen. Ich rufe also die 21. Eingabenübersicht auf. Änderungsanträge dazu liegen nicht vor.

Die Fraktionen sind übereingekommen, die Eingabe 1796 von der Abstimmung auszunehmen und jetzt nur die Eingaben zu behandeln, die unstreitig sind. - Wortmeldungen sehe ich nicht.

Wer also mit der Maßgabe den Ausschussempfehlungen in der Drucksache 1451 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung?

(Schwarzenholz [fraktionslos] schüt- telt den Kopf)

- Neinstimme?

(Schwarzenholz [fraktionslos] nickt)

- Neinstimme; gut. - Bei einer Neinstimme ist das so beschlossen.

Ich rufe dann auf

Tagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der CDU - Drs. 14/1390 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/1466

Dieser Gesetzentwurf wurde in der 44. Sitzung am 16. Februar 2000 an den Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Kollege Heinemann. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 1466 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss jeweils mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion beschlossen worden. Im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen diese Beschlussempfehlung ausgesprochen.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Anpassung der Grundentschädigung für die Abgeordneten. Sie soll mit Wirkung vom 1. Januar 2000 von bisher 9.970 DM auf 10.160 DM angehoben werden. Der Landtag übernimmt damit die Empfehlung der Kommission zur Überprüfung der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigungen, wie sie die Kommission in ihrem Bericht vom 22. Dezember 1999 ausgesprochen hat. Das ist eine Steigerung um insgesamt 1,9 %. Die Steigerung der Entschädigung soll auch für die Versorgung der ehemaligen Abgeordneten und der Hinterbliebenen gelten.

Die mit der Beschlussempfehlung im Übrigen vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzentwurfs dienen dazu, redaktionelle, gesetzestechnische Mängel zu beheben, wie sie sich im Laufe der Zeit in ein häufig geändertes Gesetz einschleichen. Soweit diese Defizite in reinen Unstimmigkeiten des Wortlauts bestehen, können sie im Rahmen

einer Neubekanntmachung des Gesetzes durch den Landtagspräsidenten bereinigt werden. Artikel 1/1 enthält dementsprechend eine solche Neubekanntmachungsermächtigung für den Landtagspräsidenten.

Andere Defizite können nur durch einen Gesetzesbeschluss beseitigt werden, weil sie die inhaltliche Gestaltung des Gesetzes betreffen. Von den diesbezüglichen Änderungsvorschlägen der Beschlussempfehlung möchte ich nur drei hervorheben; die Übrigen dienen lediglich der sprachlichen, der begrifflichen Anpassung.

Wie aus der Beschlussempfehlung im Einzelnen zu ersehen ist, sollen in § 6 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes die Sätze 2 und 3 gestrichen werden. Die darin ursprünglich zum Ausgleich der Kosten der zweiten Stufe der Pflegeversicherung enthaltene Kürzungsvorschrift ist obsolet geworden; denn ihre Anwendung setzt die Feststellung eines Ausgleichsbedarfs durch eine Verordnung des Bundes voraus. Eine solche Verordnung hat der Bund nie erlassen. Inzwischen ist selbst die Verordnungsermächtigung im Pflegeversicherungsgesetz aufgehoben worden. Damit sind auch die Sätze 2 und 3 in § 6 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes gegenstandslos.

Die Änderung, die Ihnen der Rechtsausschuss zu § 13 Abs. 2 Satz 3 empfiehlt, betrifft Empfänger des so genannten Übergangsgeldes. Mit dieser Änderung soll zum einen klargestellt werden, dass den Empfängern von Übergangsgeld die Kostendämpfungspauschale in gleicher Höhe abverlangt wird wie den Abgeordneten selbst. Das ist gerechtfertigt, weil das Übergangsgeld der Grundentschädigung des Abgeordneten entspricht und deshalb auch die Kostendämpfungspauschale nicht unterschiedlich hoch sein kann. Zum anderen werden die Empfänger von Waisenentschädigung nach dem Abgeordnetengesetz nun auch ausdrücklich von der Anrechnung der Kostendämpfungspauschale ausgenommen. Das entspricht den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften.