und zwar gerade auch von kleineren Unternehmen und Handwerksbetrieben. Die Kammern haben die Zeichen der Zeit schon längst erkannt.
Ich vermisse in Ihrem Antrag aber einen ganz wesentlichen Punkt, nämlich die Verfügbarkeit von Risikokapital für Neugründungen und Unternehmenserweiterungen.
Die Entwicklung von Ideen bis hin zur Marktreife - das wissen Sie selbst - erfordert eine frühzeitige Finanzierung. Damit haben gerade kleine Unternehmen - wir haben es in diesem Bereich häufig
mit Klein- und Kleinstunternehmen zu tun - große Schwierigkeiten. Die Situation in Niedersachsen ist in keiner Weise befriedigend; wir haben das Thema Risikokapital kürzlich in einer Anfrage bereits generell angesprochen. Hier ist erheblicher Handlungsbedarf gegeben. Die Landesregierung sollte sich beispielsweise entschließen, einen Aktionsplan mit dem Schwerpunkt Risikokapital aufzulegen.
- Noch einen letzten Punkt. Wir können in diesen fünf Minuten Redezeit nicht so viel unterbringen, aber darauf möchte ich doch hinweisen: Die Anzahl der Verbraucher, die im Internet Waren einkaufen, wird erst dann ansteigen, wenn der Verbraucherschutz entsprechend geregelt ist. Er ist zurzeit unzureichend. Fragen sie einmal Ihre Freundinnen und Freunde, warum sie nicht im Internet kaufen. Sie werden Ihnen sagen, wegen des mangelnden Verbraucherschutzes, angefangen bei dem mangelndem Kreditkartenschutz, der in der deutschen Gesetzgebung bisher nur unzureichend geregelt ist.
Das Gefahrenpotential in Bezug auf das Recht der Verbraucher und Verbraucherinnen auf Selbstbestimmung über ihre Daten ist sehr hoch. Deshalb muss sichergestellt werden, dass die Nutzer den Umgang mit ihren persönlichen Daten kontrollieren, Missbrauch verhindern und Profilerstellungen überblicken können. Dieser Handlungsbedarf wird zwar auf Bundesebene bereits angegangen, aber es ist erforderlich, dass auch die Landesregierungen eigene Initiativen einbringen müssen. Dieser Punkt muss schnell geregelt werden; denn bevor es insofern auf Bundesebene keine zureichende Gesetzgebung gibt, wird das Potential, das wir eigentlich erschließen wollen, nicht vollständig erschlossen werden können.
Frau Kollegin, ich finde das alles sehr beeindruckend, aber Sie müssen jetzt trotzdem zum Schluss kommen.
Das war mein letzter Satz, Herr Präsident. Ich meine aber, dass ich nicht so überzogen habe wie Herr Dinkla.
- Wenn ich das in Prozente umrechne, dann wird es ganz dramatisch. - Das Wort hat Herr Wirtschaftsminister Dr. Fischer. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den vorangegangenen Reden kann ich feststellen, dass hier im Hause eine große Einigkeit über die Dynamik, die in diesem Wirtschaftszweig liegt, und auch darüber herrscht, dass die strukturellen Folgen, die sich daraus ergeben, gewaltig sind. Deshalb ist es auch ein ganz wichtiges Thema für die Wirtschaftspolitik, hier schnell einzugreifen - das ist auch von allen gesagt worden -; denn die neuen Strukturen, die sich aus diesen Veränderungen ergeben, bilden sich jetzt. Wenn man hier fördernd eingreifen will, muss man in der Tat auch schnell politisch handeln.
Deshalb wollen wir den Spielraum des Landes auch nutzen. Wir wollen die Veränderungen, die sich hier für viele Wirtschaftszweige ergeben, aktiv begleiten. Wie soll das geschehen? - Bei dem elektronischen Geschäftsverkehr, um den es in diesem Antrag konkret geht, sehe ich Handlungsbedarf auf vor allem drei Feldern:
Das erste Feld ist die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Mit der von uns bereits 1997 gestarteten Multimedia-Initiative Niedersachsen, die Ende dieses Jahres abgeschlossen sein wird, haben wir dazu bereits grundlegende Arbeiten geleistet. Darauf möchte ich hinweisen. Wir haben die Medienkompetenz und informationswirtschaftliche Aktivitäten nicht nur in Wirtschaft und Wissenschaft, sondern auch in den Schulen und in der Kultur im Rahmen zahlreicher Pilotprojekte und Partnerschaften unterstützt und gefördert.
Mit Blick auf die rasante Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs müssen wir darüber hinaus Sorge dafür tragen, dass vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, die ja in unserem Bundesland ein besonderes Gewicht haben, nicht den Anschluss verpassen. In Abstimmung mit der Wirtschaft in unserem Lande bereitet die
Landesregierung deshalb zurzeit eine besondere Aktivität zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs vor. Ziel dieser Initiative ist es, den Unternehmen den Einstieg in diesen Markt zu erleichtern und gleichzeitig auch Impulse für innovative Anwendungsformen von E-Commerce zu geben. Der Startschuss für diese geplante Initiative fällt auf der diesjährigen CeBIT-Messe, die noch in diesem Monat stattfinden wird. Die Förderungsgrundlagen haben wir mit der neuen Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationswirtschaft bereits Anfang Januar geschaffen.
Das zweite Feld, auf das ich zu sprechen kommen möchte, ist die Qualifizierung. Auch dieses Feld haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon zu Recht als bedeutsam bezeichnet. Die Landesregierung hat ihre schon erwähnte MultimediaInitiative deshalb auch von Beginn an mit dem Aspekt der Qualifizierung verknüpft. Zurzeit beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe des Bündnisses für Arbeit und Ausbildung intensiv mit dem Themenkomplex „Ausbildungsplätze im IuK-Bereich“. Nicht zuletzt für die neuen Berufs- und Beschäftigungsfelder im elektronischen Handel erwarten wir aus dieser Diskussion im Bündnis für Arbeit und Ausbildung konkrete Handlungsvorschläge.
Das dritte Feld, das ich erwähnen möchte, ist die Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Darauf hat Frau Steiner zu Recht hingewiesen. Herr Dinkla, ohne Regelungen kommen wir in diesem Bereich nicht aus. Die Prognosen, die hinsichtlich der Dynamik der Internet-Wirtschaft angestellt werden, stehen auf tönernen Füßen, wenn man keine vernünftigen Regelungen einführt. Solche Regelungen sind einfach notwendig, um eine generelle Akzeptanz des elektronischen Geschäftsverkehrs zu erreichen.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit haben die Länder und der Bund mit dem Rundfunkstaatsvertrag, dem Mediendienste-Staatsvertrag, dem Informationsund Kommunikationsdienstegesetz und dem Telekommunikationsgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bereits einen geeigneten Rechtsrahmen geschaffen.
Aber wir wissen, dass die elektronische Kommunikation auch zunehmend über die Grenzen hinweg stattfindet. Deshalb ist es notwendig, auch auf europäischer Ebene Regelungen zu schaffen. Dort gibt es bereits entsprechende Regelungen, nämlich eine Richtlinie über die gemeinschaftlichen Rah
menbedingungen für elektronische Signaturen vom Dezember 1999 und eine weitere Richtlinie, die bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt regeln soll; Letztere befindet sich derzeit in der Abstimmung. Man muss allerdings feststellen, dass auf europäischer Ebene noch einiges an Abstimmungs- und Harmonisierungsarbeit zu tun bleibt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch besonders auf ein ganz wichtiges Thema eingehen, das eben auch schon angesprochen worden ist, nämlich die Herstellung gleicher steuerlicher Wettbewerbsbedingungen im elektronischen Handel. Das betrifft in erster Linie die Umsatzsteuer. Es kann nicht angehen, meine Damen und Herren, dass ein Unternehmer aus den Vereinigten Staaten, der seine Waren über das Internet in Niedersachsen an den Verbraucher bringt, keine Umsatzsteuerbelastung erfährt, während sich der Preis für die gleiche Leistung eines niedersächsischen Unternehmers zwangsläufig um 16 % erhöht. Das ist aber zurzeit der Fall. Der Leistungsort und damit das nationale Besteuerungsrecht sind für den elektronischen Handel bisher nicht einheitlich und eindeutig geregelt, sondern das pendelt je nach Leistungstyp zwischen Verbrauchsland und Ursprungsland willkürlich hin und her.
Wir brauchen also einen internationalen Konsens über eine sachgerechte Umsatzsteuerbelastung im Internet-Handel. Die neuen Regelungen müssen sicherstellen, dass die Umsatzsteuerbelastung bei diesen Transaktionen immer im Verbrauchsland erfolgt. Nur so kann im Internet Wettbewerbsgleichheit für alle Beteiligten hergestellt werden. Mein Kollege Aller hat in seinem Hause bereits im vergangenen Jahr eine Projektgruppe eingerichtet, die die steuerrechtlichen und auch technologischen Probleme in diesem Zusammenhang aufarbeitet und Lösungsansätze vorantreiben soll. Auch die Finanzministerkonferenz wird sich in Kürze mit diesem wichtigen Thema beschäftigen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend feststellen: Durch den Antrag der SPDFraktion sieht sich die Landesregierung in ihren Aktivitäten zur Förderung der Internet-Wirtschaft bestätigt. Ich hoffe deshalb auf eine breite Unterstützung in diesem Hause.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Ausschussüberweisung. Die SPDFraktion hat beantragt, den Antrag zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Medienfragen und zur Mitberatung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen, den Kultusausschuss, den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur, den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen sowie den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. - Andere Vorstellungen sehe ich nicht; es gibt ja auch kaum noch weitere Ausschüsse. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung: Bürgermedien weiterentwickeln: Gesetzliche Verankerung des Regelbetriebs nichtkommerziellen Lokalfunks als fester Bestandteil der niedersächsischen Medienlandschaft - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1385
Frau Kollegin Harms hat es übernommen, den Antrag einzubringen. Sie erhält hiermit das Wort. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen anlässlich dieses Antrags einmal über ein kleines Kapitel niedersächsischer Rundfunkpolitik reden - ein durchaus spannendes, interessantes und zukunftsträchtiges Kapitel ist der Bürgerfunk aber trotzdem.
Seit dem Frühjahr 1999 liegen erste Ergebnisse der Begleitforschung für den niedersächsischen Modellversuch mit Bürgerfunk vor. Diese ersten Ergebnisse, die uns präsentiert worden sind, zeigen, wie wichtig es ist, was sich Niedersachsen Dank unseres Drängens in den Jahren 1990 bis 1994 mit diesem Modellversuch geleistet hat. Der Modellversuch verläuft ausgesprochen erfolgreich. Die Emnid-Studie aus dem Frühjahr 1999 zeigt so positive Akzeptanzwerte, d. h. so große Hörerquoten, wie selbst gut meinende und unterstützende, bürgerfunkengagierte Politiker wie Alfred
Allein in den kleinen Sendegebieten dieses Lokalfunks in Niedersachsen gibt es ca. 1,7 Millionen Menschen, denen bekannt ist, dass es diese Bürgerfunkprojekte gibt und die auch regelmäßige Zuhörer sind. Die Quoten, die erreicht werden, sind weitaus größer als die Quoten von Sendern bzw. Rundfunkveranstaltern, die Spartenprogramme veranstalten.
Der Präsentation des Erfolgs wird oft entgegengehalten, das sei die Attraktivität des Neuen. Ich meine, wer sich die Umfrage genau ansieht, muss schon zugeben, dass sich die gute Quote eigentlich für alle Bürgerfunkprojekte über mehrere Jahre lang fast stabil gehalten hat. Die Emnid-Studie zeigt unserer Meinung nach, dass die Idee lokaler Rundfunkberichterstattung und eines Bedürfnisses nach Gegenöffentlichkeit in den Kommunen bzw. in den Regionen in Niedersachsen - gerade da, wo es eine „Ein-Zeitungs-Region“, d. h. Verlegermonopole, gibt - nicht von uns Grünen konstruiert worden ist, sondern dass dieses Bedürfnis tatsächlich vorhanden ist.
Die Bürgerfunkprojekte erfüllen – so, wie sie gearbeitet haben - verschiedene Funktionen. Sie informieren, sie stellen kommunale und lokale Öffentlichkeit her. Die zweite, sehr bedeutende Funktion ist, dass sie ein Forum bieten und dass sie in einem solchen Rundfunkforum verschiedene örtliche Interessen repräsentieren. Die Bürgerfunkprojekte entwickeln oft eine – wie ich meine erfrischende Kritik- und Kontrollfunktion. Das hat auch mit ihrer Unabhängigkeit von Werbeeinnahmen zu tun. Die Bürgerfunkprojekte leisten auch - das ist in Zeiten, in denen man es immer mehr mit sozialen Problemen zu tun hat, sehr wichtig eine echte Integrationsarbeit.
Eine Bildungsfunktion - auch das wird im Medienbereich oft angemahnt - haben sie alle Mal. Insbesondere halte ich den Ansatz „learning by doing“ - also etwas über Medien lernen, indem man diese Medien selber zu handhaben lernt – für besonders wichtig.
auch eine beachtliche Unterhaltungsfunktion. Ich erinnere mich gut an die Sportberichterstattung von Radio Aktiv. Für eine spannende Sportreportage live - wurde Radio Aktiv im letzten Jahr mit dem Niedersächsischen Hörfunkpreis bedacht. Wer einmal Gelegenheit hat, hineinzuhören, wird feststellen, dass es wirklich Spaß macht, dieses Lokalradio zu hören.
Mit all diesen Funktionen bereichern die Bürgermedien insgesamt die niedersächsische Medienlandschaft. Das ist natürlich in erster Linie den Machern zu verdanken, und zwar sowohl denen, die professionell arbeiten und dafür bezahlt werden, als auch den vielen tausend Leuten, die diese Rundfunkarbeit in den letzten Jahren unentgeltlich, d. h. ehrenamtlich, gemacht haben. Wir meinen, dass gerade dieses ehrenamtlichen Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger zumindest dadurch gewürdigt werden muss, dass man ihnen und ihren Radios nun eine Planungssicherheit schafft.
Wir streben eine Novellierung des Niedersächsischen Landesrundfunkgesetzes rechtzeitig zum Ablauf des Modellversuchs an, der im Jahr 2002 endet. Ich halte es für wünschenswert, dass mit dem Ende dieses Modellversuchs die Projekte in einen Regelbetrieb überführt werden können, sodass wir dann die Zeit des Modellversuchs hinter uns lassen und diese Bürgerfunkprojekte regulär arbeiten können.
Für die Beratung ist es uns wichtig, noch einmal herauszustellen, dass unserer Meinung nach die bisherige juristische Trennung zwischen nichtkommerziellem Lokalradio - kurz gesagt NKL und Offenem Kanal - OK - obsolet geworden ist.
Das zeigt einfach die Praxis der Projekte. Die Bürgermedien, wie wir sie jetzt in unserem Antrag nennen, sollen redaktionell gestalteten bzw. verantworteten Veranstalterfunk mit Elementen der Zugangsoffenheit und des „Jedermannfunks“ integrieren. Ich finde, dass das ein zukunftsträchtiger Ansatz ist. Inzwischen wird in den Projekten schon in diese Richtung gearbeitet. Sowohl im