Zu 3: Die Landesregierung wird eine konzeptionelle und möglichst sozialverträgliche Lösung entwickeln. Dabei werden die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten, die eine angemessene Weiterbeschäftigung für diesen Personenkreis sicherstellen, ausgeschöpft werden.
Unter der E-Mail-Adresse Michael.Bertram@mwk.niedersachsen.de (Bert- ram Michael) , der dienstlichen Adresse des Niedersächsischen Wissenschaftsministeriums, fordert der Bedienstete am 20. Januar 2000, 16.21 Uhr, zu öffentlichen Protestaktionen gegen die CDU auf: „Hallo, weiß jemand vielleicht schon von Absichten anlässlich des nächsten CDU-„Reinigungs“-Parteitags (Fe- bruar?) und bei anderen passenden Anlässen zu Protestaktionen aufzurufen? Ich wünsche mir (und werde mich daran ggf. beteiligen), dass diese Leute ständig in ihren Tagungsbauten (und auch sonst wo) belagert werden. Grüsse von Michael Bertram.“
1. Welche dienstlichen Anweisungen gibt es, die die Versendung privater E-Mails über die offizielle Dienstadresse und unter Nutzung der Infrastruktur des Landes, hier einer obersten Landesbehörde, untersagen?
2. Wie bewertet die Landesregierung die in dienstlicher Funktion verfassten zitierten Äußerungen des Landesbediensteten in dienstund strafrechtlicher Hinsicht?
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung vor diesem Hintergrund gegen den betroffenen Landesbediensteten eingeleitet?
Der Bedienstete des MWK, der ungewöhnlicher Weise in der mündlichen Anfrage mit vollem Namen genannt wird, ist zu dem Vorgang um eine dienstliche Erklärung gebeten worden. Er hat nachvollziehbar dargelegt, dass es sich um eine rein private Meinungsäußerung handelt, die er in spontaner Reaktion auf eine ihm vom elektronischen Verteilerdienst der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen übermittelte Pressemitteilung dieser Fraktion zu den Vorgängen um die Parteispenden bei der CDU an den Absender rückübermittelt hat. Das technische Verteilsystem bei der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat unter Umständen dazu geführt, dass die Antwort nicht nur an den Absender selbst, sondern auch an andere Bezieher des elektronischen Informationsdienstes der Landtagsfraktion geleitet wurde.
Zu 1: Dienstliche Anweisungen in der erfragten Art existieren im MWK nicht. Es sind die allgemeinen dienst- und arbeitsrechtlichen Regeln anzuwenden.
Zu 2: Es handelt sich um eine als privat gekennzeichnete Meinungsäußerung, die sich noch im Rahmen des für öffentliche Bedienstete bestehenden Mäßigungsgebots hält.
Zu 3: Den Ausführungen in der Vorbemerkung und in der Antwort zu 2. ist wegen des gebotenen Schutzes der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen nichts hinzuzufügen.
Am 2. Februar 2000 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen von der Landesregierung erläutert, dass für die zusätzlichen Lehrereinstellungen zu Beginn des Schuljahres 2000/2001 im Rahmen der so genannten Bildungsoffensive keine zusätzlichen Planstellen eingerichtet werden. Die einzustellenden Lehrkräfte sollen vielmehr auf Planstellen gesetzt werden, die derzeit Lehrerinnen innehaben, die sich im Erziehungsurlaub befinden
1. Warum sind nicht bereits bisher die über 500 „leeren“ Planstellen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung so lange mit neuen Lehrkräften besetzt worden, wie der jeweilige Erziehungsurlaub andauerte?
2. Wird die Landesregierung im Haushaltsjahr 2001 tatsächlich zusätzliche Planstellen für den Schuldienst ausweisen oder ist die „Bildungsoffensive“ nur eine temporäre Erscheinung?
3. Wenn ja, wie viele zusätzliche Planstellen sollen - aufgeschlüsselt nach den Schularten eingerichtet werden?
Zu Frage 1: Die Planstellen der Lehrkräfte im Erziehungsurlaub wurden bislang überwiegend zur Deckung der Ausgaben für Vergütungen von befristet zu Vertretungen eingesetzten teilzeitbeschäftigten und stundenweise beschäftigten Lehrkräften im Angestelltenverhältnis (sog. Feuer- wehrlehrkräfte) verwendet. Auf die Erläuterungen zu den Titeln 425 27 und 427 27 der Schulkapitel 07 10 bis 07 20 weise ich hin. Angesichts der erheblichen Fluktuation im Lehrerbereich (u. a. Rückkehr aus Beurlaubungen, Anhebungen von Teilzeitermäßigungen) war eine dauerhafte Nutzung dieser vorübergehend „freien“ Stellen für unbefristete Lehrereinstellungen nicht angebracht. Im Hinblick auf die Entscheidung der Landesregierung, im Haushalt 2001 zusätzliche Lehrerplanstellen zu schaffen, kann das Fluktuationsrisiko bis zum Wirksamwerden des Haushaltsplans 2001 eingegangen werden.
Zu Frage 2: Die Landesregierung wird entsprechend ihren Beschlüssen insgesamt 1.000 zusätzliche Lehrerstellen im Haushaltsplan ausweisen, und zwar 500 Stellen im Haushaltsjahr 2001 und 500 weitere Stellen im Haushaltsjahr 2002. Dies erfolgt zusätzlich zu den bereits in der Mipla für die Jahre 2001 bis 2003 enthaltenen Beträgen für zusätzli
Zu Frage 3: Über die Aufteilung auf die einzelnen Schulkapitel und die Lehrämter wird bedarfsgerecht erst im Zusammenhang mit der Beschlussfassung der Landesregierung über den Haushaltsplanentwurf 2001 entschieden.
Die „FAZ“ vom 28. Januar 2000 berichtet unter der Überschrift „FFH-Richtlinie muss berücksichtigt werden“ von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, wonach bei der Straßenplanung die europäische FFH-Richtlinie zu berücksichtigen sei, auch wenn die Bestimmungen zum Naturschutz noch nicht in nationales Recht übertragen worden seien. Das Gericht habe in seinem Urteil weiter ausgeführt, dass nicht vollendete Tatsachen geschaffen werden dürften, mit denen das ökologische Potential geeigneter Gebiete zerstört oder wesentlich beeinträchtigt werde. Die Richter hätten einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz gegen die Ortsumgehung von Hildesheim stattgegeben. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht müsse nun abermals über den Fall entscheiden.
1. Wie bewertet sie die Befürchtungen der Kommunen, bei Straßenplanungen, Bau von Radwegen usw. in FFH-Gebieten mit zusätzlichen Planungskosten und Auflagen belastet zu werden?
2. Wie bewertet sie die Befürchtungen, dass bei allen Bauvorhaben in FFH-Gebieten künftig zusätzliche Auflagen zu erfüllen sind und mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden muss?
3. In welchem Umfang ist das Land Niedersachsen bereit, sich an den evtl. entstehenden FFH-bedingten Mehrkosten bei der Verwirklichung von Bauvorhaben wie Straßenbau und Radwegebau zu beteiligen?
Das in einer überregionalen deutschen Tageszeitung zitierte Urteil mit Begründung liegt noch nicht vor. Das Gericht hat bisher nur eine Presseinformation herausgegeben.
Zu den Fragen 1 und 2: Die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) von 1992 mit ihren rechtsverbindlichen Verpflichtungen wie insbesondere Gebietsauswahl, Gebietsschutz und Verträglichkeitsprüfung wurde vom Rat einstimmig beschlossen, 1998 durch eine entsprechende Ergänzung des Bundesnaturschutzgesetzes in deutsches Recht umgesetzt und ist von allen Ländern anzuwenden. Danach sind u. a. Projekte und Pläne – wie z. B. der Radwegebau oder Straßenplanungen, die die Erhaltungsziele eines FFHGebiets erheblich beeinträchtigen könnten - einer Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Dabei entstehende Kosten oder Aufwendungen, die sich aus der Anwendung der Vorschriften zur Verträglichkeitsprüfung ergeben, sind Teil der Kosten für das Gesamtprojekt.
Zu Frage 3: Die Kosten für die den Verkehrsweg betreffenden Bauvorhaben sind vom zuständigen Baulastträger zu tragen. Sie bestimmen sich nach allen technischen und rechtlichen Notwendigkeiten, die der Baulastträger im Zusammenhang mit seinem Vorhaben zu bewältigen hat. Dies gilt also auch für eventuell entstehende FFH-bedingte Mehrkosten. Diese Maßgaben treffen auf alle Baulastträger gleichermaßen zu. Es ist nicht beabsichtigt, von diesem Grundsatz abzuweichen.
An der Hochschule Vechta, die einen besonderen Schwerpunkt im Bereich der Lehrerausbildung setzt, hat der Rektor jetzt 17 Lehraufträge in den Fächern Geschichte, Germanistik, Pädagogik, Philosophie, Soziologie und Politikwissenschaft ersatzlos gestrichen. Es handelt sich bei einem Jahresetat von 20 Millionen DM um den verhältnismäßig geringen Beitrag von 20.000 DM, dessen Streichung jedoch zu erheblichen Verschlechterungen im Lehrangebot führt. Diese Entscheidung ist auf massive Kritik nicht nur von vielen Hochschullehrern aus der Lehrerausbildung, des AstA, der die Lehrveranstaltungen jetzt auf eigene Kosten sicherstellen will, aber auch insbesondere seitens des Hochschulrates gesto
ßen. Dessen Vorsitzender hat erklärt, dass die Streichung nicht einvernehmlich mit dem Hochschulrat besprochen worden sei, sondern im Gegenteil dieser ausdrücklich für die Beibehaltung der Lehraufträge plädiert habe. „Schon im Interesse der Attraktivität der Hochschule dürfe das Lehrangebot nicht nur das nach den Prüfungsordnungen unbedingt Notwendige umfassen“ („rundblick“ vom 1. Februar 2000).
1. Wie lässt es sich mit den Bekenntnissen der Landesregierung zur Stärkung der Lehrerausbildung in Vechta vereinbaren, wenn Lehraufträge ausgerechnet im Bereich der Lehrerausbildung in erheblichem Maße gestrichen werden?
2. Teilt sie die Einschätzung des Vorsitzenden des Hochschulrates, dass schon im Interesse der Attraktivität der Hochschule das Lehrangebot nicht nur das nach den Prüfungsordnungen unbedingt Notwendige umfassen dürfe?