Zu den Fragen 1 und 2: Mit Rücksicht auf die in der Vorbemerkung dargestellte Vielfalt der Problemlagen sowie Hilfs- und Betreuungserfordernisse hält die Landesregierung eine Bündelung der Federführung für die Arbeit mit Tätern im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt bei einem Ressort nicht für zielführend und erforderlich. Sinnvoll erscheinende Maßnahmen werden jeweils projektbezogen nach den fachlichen Schwerpunkten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert. Ein besonderer Haushaltstitel für
die Arbeit mit Tätern im Bereich der häuslichen Gewalt steht demzufolge in keinem Ressort zur Verfügung.
Zu Frage 3: Für die Förderung der Oldenburger Beratungsstelle stehen derzeit keine Haushaltsmittel des Landes zur Verfügung.
Angesichts der derzeitigen Haushaltslage können für neue Förderprogramme durch das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales keine Haushaltsmittel in Aussicht gestellt werden.
Die dem Niedersächsischen Justizministerium zugewiesenen Haushaltsmittel für die Einzelbetreuung von Probanden der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht, die Sexual- bzw. Gewaltstraftaten begangen haben, können nach den gültigen Fördergrundsätzen nur für die Vornahme einer psycho- oder verhaltenstherapeutischen Einzelbehandlung, nicht aber für eine institutionelle Unterstützung von kommunalen oder gemeinnützigen Einrichtungen oder Projekten, wie jenem in Oldenburg, verwendet werden.
Im Rahmen eines in diesem Jahr zu erwartenden neuen „Gewaltschutzgesetzes“ des Bundesjustizministeriums und im Zusammenhang mit der Auswertung der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Berliner Interventionsprojektes (BIG) wird ein Gesamtkonzept zur Intervention und Prävention bei häuslicher Gewalt erstellt werden. Hierin werden auch die Arbeiten von Männerberatungsstellen Berücksichtigung finden. Die für den Sommer dieses Jahres erwarteten Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung wird die Landesregierung in die weitere Präventionsarbeit einbeziehen.
Nachdem an der zwangsfusionierten Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven die Wahlen zum Senat und zum Konzil stattfanden, kommentierte der Fachhochschulpräsident Professor Jaudzims das Ergebnis der Wahlen in einem Interview mit der „Ostfriesen Zeitung“ vom 28. Januar 2000 wie folgt:
„... aber wenn es Beschlüsse kraft Mehrheit und gegen die Vernunft gibt, werde ich sie einfach nicht umsetzen. Das ist keine Drohung, das ist schlicht die Art, wie ich vorgehe...“
Die Äußerung hat innerhalb der Fachhochschule und in der Öffentlichkeit erhebliche Verunsicherung und Befremden ausgelöst. „Mangelndes Demokratieverständnis“ hat der Wilhelmshavener Fördervereinsvorsitzende Professor Jaudzims vorgeworfen (siehe „Wil- helmshavener Zeitung“ vom 2. Februar 2000).
Alle Beteiligten hatten gehofft, dass der neue Präsident der fusionierten Fachhochschule Konsenslösungen suchen und die Rechte demokratisch legitimierter Gremien achten werde.
1. Hält sie die Äußerungen Professor Jaudzims‘ für einen notwendigen vertrauensbildenden Beitrag des Fachhochschulpräsidenten zur Erfüllung seiner Aufgaben?
2. Wie bewertet sie die öffentliche Ankündigung des Präsidenten, Beschlüsse demokratisch gewählter Hochschulgremien zu missachten, falls er diese für unvernünftig hält?
3. Sieht sie hierin einen Anlass für aufsichtsoder dienstrechtliche Maßnahmen, gegebenenfalls welche?
Wer die zitierten Äußerungen von Prof. Jaudzims angemessen bewerten will, muss sich zunächst den Kontext vor Augen halten, in dem sie gemacht wurden. Nach der zitierten Passage fügt er nämlich hinzu:
„Aber ich glaube nicht, dass es dazu kommen wird. Sehr schnell wird sich die Erkenntnis durchsetzen, dass wir nicht in mehreren Booten sitzen, sondern gemeinsam gegen Dritte konkurrieren.“
Damit verändert sich der Zungenschlag ganz erheblich: Prof. Jaudzims eröffnet nämlich – anders als es in der Anfrage suggeriert wird - die Perspektive einer Zusammenarbeit aller Beteiligten zum Wohle der gesamten Fachhochschule.
Zu 1: Prof. Jaudzims hat zu der zitierten Äußerung bereits in der „NWZ“ vom 5. Februar öffentlich Stellung genommen. Ich zitiere aus dem Bericht:
„Er habe mit seiner Bemerkung lediglich jenen Leuten öffentlich Bescheid sagen wollen, die getönt hätten, mit der ‚Macht‘
„Das ist wirklich gesagt worden und darauf habe ich reagiert, um deutlich zu machen: Das kann und das wird auch nicht passieren.“
Prof. Jaudzims ist mit seiner Äußerung also der Drohung entgegengetreten, dass die Mehrheit in den Gremien gezielt zur Schwächung eines Standortes eingesetzt werden könnte. Damit hat er zur Vertrauensbildung bei denen beigetragen, die eine solche Drohung auf sich beziehen müssen. Dieser Zusammenhang war aber aus dem in der „Ostfriesen Zeitung“ abgedruckten Interview leider nicht ersichtlich.
Zu 2: Die Frage unterstellt, dass Prof. Jaudzims mit seiner umstrittenen Äußerung eine Missachtung von Gremienbeschlüssen angekündigt habe. Er selbst will seine Aussage aber ganz anders verstanden wissen. Nach seiner Stellungnahme würde er den angedrohten „Austrocknungsbeschluss“ – so er denn gefällt würde – nicht als unumstößlich betrachten. Ein solcher Beschluss könne vielmehr durch eine spätere Entscheidung desselben Gremiums korrigiert werden. Nach seiner Erfahrung würden unüberlegte Beschlüsse oft revidiert, wenn man mit allen Beteiligten offen darüber diskutiere. Für den theoretischen Fall, dass ein „Austrocknungsbeschluss“ nicht aus der Welt zu schaffen sei, erwäge Prof. Jaudzims als ultima ratio, seinen Auftrag als Präsident an mich zurückzugeben. Er selbst werde einen solchen Beschluss jedenfalls nicht umsetzen.
Trotz vielfacher Proteste hält die Landesregierung an ihrer Absicht fest, zum Schuljahresbeginn 2002 die noch in Niedersachsen bestehenden Vorklassen auslaufen zu lassen. Dies wirft weitere Fragen insbesondere im Hinblick auf die Weiterbeschäftigung der bisher dort tätigen Lehrkräfte auf. Zu einem erheblichen Teil, Schätzungen gehen von einem Drittel aus, handelt es sich dabei um Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die unterrichtlich tätig sind und auch über entsprechende Arbeitsverträge verfügen.
1. Wie viele Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sind zurzeit in niedersächsischen Vorklassen unterrichtlich tätig?
2. Wie sollen bisher in Vorklassen beschäftigte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die unterrichtlich tätig waren, künftig eingesetzt werden?
3. Wird sich die Landesregierung in jedem Einzelfall um eine sozialverträgliche Lösung unter Einbeziehung der Wünsche der Betroffenen, beispielsweise im Hinblick auf weitere unterrichtliche Tätigkeit an der Grundschule, bemühen?
Der Niedersächsische Landtag hat am 9. Juni 1993 im Rahmen einer Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes beschlossen, Vorklassen als Teil der Grundschule nicht mehr vorzusehen. Eine Übergangsvorschrift (§ 189 der Fassung des Ge- setzes vom 27. September 1993) erlaubte, diese „nach Maßgabe des Bedürfnisses“ weiterführen zu können.
Im Sechsten Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 11. Dezember 1997 wurde § 189 um die Befristung der Weiterführung der Vorklassen bis zum 1. August 2002 ergänzt.
In den derzeit noch bestehenden 414 Vorklassen sind Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und in nicht geringem Umfang Lehrerinnen und Lehrer tätig. 7.793 Stunden werden insgesamt in Vorklassen in Grundschulen eingesetzt, Davon werden 2.806 Stunden von Erzieherinnen und Erziehern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen erteilt.
Die Erzieherinnen und Erzieher sind im Angestelltenverhältnis als „Lehrkräfte in Vorklassen“ eingestellt. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sind entweder im gleichen Status oder als Beamtinnen und Beamte beschäftigt.
Rechtlich wäre es möglich, bei einem Auslaufen der Vorklassen die in ihnen tätigen Angestellten mit einem Vertrag als „Lehrkraft in Vorklassen“ nicht mehr mit dem Status als Lehrkraft weiter zu beschäftigen.
Oder die Vorklassenlehrkräfte werden als sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt, z. B. als pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ganztagsschulen, in der Schulsozialarbeit und in Schulen für geistig Behinderte und Körperbehinderte.