In dem Stadtteil wohnen viele Kinder und Jugendliche unter ungünstigen Lebens- und Lernbedingungen oder gar in vernachlässigten Verhältnissen. Dort gibt es relativ mehr sozial schwächere Familien und allein Erziehende als in anderen Stadtteilen. Ein warmes Mittagessen und angemessene Nachmittagsbetreuung sind bei vielen Kindern nicht gewährleistet. Vielfach fehlt es an der Unterstützung bei den Hausaufgaben und im Bereich des außerschulischen Lernens und der Erziehung. Ca. 25 % der Bevölkerung sind ausländische oder ausländischstämmige Familien.
Die Schulleitung hat im vergangenen Jahr mit Unterstützung der Stadt einen Antrag auf Genehmigung als Ganztagsschule gestellt. Dieser wurde - obwohl eine Notwendigkeit in einer Stellungnahme der Uni Osnabrück eindrucksvoll begründet dargelegt worden ist - bisher nicht beschieden. Die als Ganztagsschule zugelassenen Schulen waren in der Presse veröffentlicht. Die GHS Neustadt war nicht dabei.
Da im ursprünglichen Antrag eine Partnerschule nicht angegeben werden konnte, erfolgte Anfang des Jahres die Nachmeldung des KAV-Gymnasiums, selbst Ganztagsschule, als Partner.
Aufgrund der seinerzeit intensiven Diskussionen in den Schulen und bei den Schulträgern hatte das Kultusministerium die Antragsfrist für die Genehmigung neuer Ganztagsschulzentren auf den 15. Dezember 2002 verlängert. Nunmehr konnten über 140 Anträge von Schulen zur Einführung des Ganztagsbetriebs ab 1. August 2003 verzeichnet werden. Neben 30 Schulen, bei denen alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt waren, gab es weitere Anträge, bei denen im Rahmen einer Nachbesserungsfrist bis zum 1. März 2003 davon auszugehen ist, dass fehlende Angaben, Unterlagen oder Stellungnahmen, z. B. Beschlüsse der Gesamtkonferenz, der Schüler- oder Elternvertretung oder des Schulträgers, nachgereicht werden können. Anderen Schulen dagegen konnte zum jetzigen Zeitpunkt eine Genehmigung noch nicht in Aussicht gestellt werden, da weitere Auflagen erfüllt werden müssen. Zum Beispiel müssen die beantragenden Schulen noch Kooperationsschulen finden, das pädagogische Konzept überarbeiten, oder der Landkreis hat die ihm zustehenden Optionen bereits ausgeschöpft. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt hatte Optionen für die Errichtung von Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt bekommen, sodass ein landesweites Netz entstehen kann. Dem Gebiet des Landkreises Celle wurden drei Optionen für neue Ganztagszentren zugewiesen.
Für das Gebiet des Landkreises einschließlich der Stadt Celle lagen nach dem Antragstermin zusätzlich zur bestehenden Ganztagsschule KaiserinAuguste-Viktoria-Gymnasium und dem zum 1. August 2002 genehmigten Ganztagszentrum aus Realschule Burgstraße und der Hauptschule Blumläger Schule (hier ist eine Einbeziehung weiterer Schulen angekündigt) folgende Anträge vor:
Der Antrag der GHS Neustadt und der Stadt Celle vom 12. Dezember 2002 wurde dem Kultusministerium über die Bezirksregierung Lüneburg vorgelegt; die Mitteilung über eine geplante Partnerschaft mit dem Kaiserin-Auguste-ViktoriaGymnasium ist noch nicht eingegangen.
Der Landkreis Celle hat bei der bestehenden Antragslage mit Schreiben vom 9. Januar 2003 „den beiden Ganztagszentren in Hermannsburg (HS, RS, Gy) und Winsen/A. (HS, RS) Vorrang eingeräumt“ und für beide Standorte die Einbeziehung der 5. und 6. Jahrgänge angekündigt. Gleichwohl sieht er auch die übrigen Anträge aus seinem Bereich als begründet an.
Die Stadt Celle teilt mit dem Antragsschreiben im Hinblick auf die Bildung einer Rangfolge und das Ergebnis einer Bedarfserhebung mit, dass „zusätzlich zum bestehenden Ganztagsangebot an der GHS Blumlage für das Stadtgebiet eine weiterer Hauptschulstandort in Frage kommt“ und beantragt „aufgrund der räumlichen Nähe der GHS Neustadt zu einem potentiellen Ganztagszentrumssstandort an der Heese/Welfenallee und der Tatsache, dass die Schule im Rahmen des Projekts ‚Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt‘ mit sozialer Brennpunktarbeit eingebunden ist und ein freiwilliges Nachmittagsangebot bereits heute vorhanden ist … die Errichtung eines Ganztagsschulzuges“ an diesem Standort.
Auf die besondere Situation der GHS Neustadt in Celle hat bei einem Gespräch am 17. Januar 2003 in Celle auch die örtliche Landtagsabgeordnete, Frau Wiegel, eindrücklich hingewiesen und den Vorschlag gemacht, die Ausschöpfung der Optionen unter dem Gesichtspunkt der Kosten von Ganztagszügen und vollständigen Ganztagsschulen zu berechnen.
Zu 1 bis 3: Ob die Überschreitung der Optionen unter dem Kostengesichtspunkt möglich ist, wird zurzeit berechnet.
Nach einer Meldung der Schaumburger Nachrichten vom 12. August 2002 hat Umweltminister Wolfgang Jüttner bei einem Besuch der Wildtier- und Artenschutzstation im Sachsenhäger Stadtwald angekündigt, dass die Station künftig mit 100 000 Euro jährlich statt wie bisher mit 60 000 Euro vom Land Niedersachsen gefördert werden würde. Das Land stehe hier in der Pflicht, betonte der Umweltminister in einer kurzen Festrede zum 20-jährigen Vereinsbestehen.
Finanzminister Aller, der ebenfalls an dieser Veranstaltung teilnahm, strich in einer kurzen Ansprache die geradezu „ideale Verbindung zwischen Ehrenamt und Hauptamt“ heraus und stellte weiterhin heraus, dass viele junge Leute in dieser Station eine „sinnvolle Beschäftigung“ finden würden.
1. Ab wann ist mit der Aufstockung der jährlichen materiellen Förderung für diese Wildtierund Artenschutzstation zu rechnen?
3. Welche Gründe sind konkret anzuführen, falls sich die angekündigte Verbesserung der finanziellen Förderung zeitlich verschieben sollte?
Zu 2: Zur haushaltsrechtlichen Absicherung ist für den Abschluss einer fünfjährigen Vereinbarung über eine Laufzeit von 2004 bis 2008 mit jährlichen Zahlungen bis zu 100 000 Euro in den Entwurf des zweiten Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2003 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 0,5 Millionen Euro eingestellt worden.
Aus Veranstaltungen erzielen die Vereine umsatzsteuerpflichtige Einnahmen. Gleichzeitig entstehen Erstattungsansprüche für gezahlte Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt. Der Zweckbetrieb ist ein steuerlich begünstigter Geschäftsbetrieb, der der Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsgemäßen Vereinszwecke dient.
Bisher haben die Vereine des Kulturbereichs in Osnabrück, z. B. der Trägerverein des European Media Art Festivals, die anfallende Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht.
Das Finanzamt Osnabrück beabsichtigt, die bisherige Verfahrensweise beim Vorsteuerabzug nicht länger gelten zu lassen und auch rückwirkend Änderungen vorzunehmen. Der Vorsteuerabzug soll insoweit eingeschränkt werden, als die Aktivitäten der Vereine durch Zuschüsse der öffentlichen Hand gefördert werden.
Eine solche Änderung der bisherigen Praxis wird den finanziellen Spielraum der betroffenen Vereine erheblich einschränken und bei rückwirkender Änderung die Existenz der betroffenen Vereine bedrohen.
1. Wie wurde bisher die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bei gemeinnützigen Vereinen aus dem Kulturbereich von niedersächsischen Finanzämtern gehandhabt?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Absicht des Finanzamtes Osnabrück, den Vorsteuerabzug für Vereine im kulturellen Bereich einzuschränken und dies insbesondere auch noch rückwirkend?
3. Wie soll nach Auffassung der Landesregierung einer Einschränkung des finanziellen Spielraums der betroffenen Vereine (bzw. der Existenzbedrohung bei rückwirkenden Ände- rungen), die durch eine Änderung des bisher praktizierten Verfahrens entstehen wird, begegnet werden?
steuerrechts: Aus jedweder Art von Umsätzen erzielen Unternehmer umsatzsteuerpflichtige Einnahmen, soweit nicht ausnahmsweise eine Umsatzsteuerbefreiung greift. In Rechnung gestellte Umsatzsteuer auf Eingangsleistungen, die den umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen zuzuordnen sind, berechtigt nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zum Vorsteuerabzug.