Protocol of the Session on January 24, 2003

Zu 2: Nein, es ist in keiner Hinsicht Praxis.

Zu 3: Die Landesregierung hat das Vorgehen der Auftragnehmerin zu keiner Zeit toleriert und es nach Kenntnisnahme – wie in der Vorbemerkung dargestellt - unverzüglich unterbunden.

Anlage 16

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 24 des Abg. Wenzel (GRÜ- NE):

General Agreement on Trade in Services Welche Auswirkungen hat GATS in Niedersachsen?

Weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird bei der WTO über das General Agreement on Trade in Services (GATS) verhandelt. Dabei geht es um die Liberalisierung von Dienstleistungen, wozu auch Dienstleistungen im Gesundheits- und Bildungsbereich gehören. Über den Stand der Verhandlungen, über die Ziele und die Konsequenzen, über die verhandelnden Akteure und die wirtschaftlichen Interessen, die hinter GATS stehen, liest man aber nur wenig in den Tageszeitungen.

Ist Bildung das Grundrecht eines jeden Menschen, ist Bildung ein europäisches Kulturgut, oder ist Bildung nur noch eine handelbare Ware, wenn das GATS beschlossen werden sollte? Kann die staatliche Finanzierung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen künftig als „unzulässige Beihilfe“ gebrandmarkt werden?

Über die Konsequenzen des General Agreement on Trade in Services muss mehr Transparenz hergestellt werden. GATS würde weite Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge als Markt deklarieren und einer Öffnung unterwerfen. Wichtiges Prinzip wäre dabei die Nichtdiskriminierung von Leistungserbringern aus Drittstaaten, d. h. der einklagbare Zugang zu finanziellen öffentlichen Leistungen für Aufgaben der Daseinsvorsorge. Bildung sind bei GATS beispielsweise Kindergarten, Schule, Hochschule, Erwachsenenbildung und sonstige Bildungsdienstleistungen. Unterschieden wird zwischen verschiedenen „Erbringungsarten“: Grenzüberschreitende Dienstleistung (E-Learning), Nutzung im Ausland (Austauschstudenten) , kommerzielle Präsenz (Sprachschulen) und Präsenz natürlicher Personen (Gastprofessoren).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Auswirkungen hätte ein In-KraftTreten des General Agreement on Trade in Services - bezogen auf den aktuellen Verhandlungsstand - auf niedersächsische Einrichtungen zur Daseinsvorsorge im Bildungsund Gesundheitsbereich?

2. Wann soll das General Agreement on Trade in Services beschlossen werden?

3. Wer verhandelt von deutscher und europäischer Seite über das General Agreement on Trade in Services?

Die fortschreitende Liberalisierung des internationalen Dienstleistungshandels in aufeinanderfolgenden Verhandlungsrunden gehört zu den Kernzielen des am 1. Januar 1995 in Kraft getretenen Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS). Es erfasst grundsätzlich alle Dienstleistungsbereiche mit Ausnahme von hoheitlich erbrachten Dienstleistungen und Luftverkehrsrechten. Die WTO-Ministerkonferenz im November 2001 in Doha hat die Verhandlungen über Dienstleistungen, die gemäß Artikel XIX GATS bereits Anfang 2000 begonnen haben, in eine umfassende Handelsrunde einbezogen. Sie sollen zusammen mit der WTO-Runde bis zum 1. Januar 2005 abgeschlossen werden. In der WTO-Ministererklärung von Doha wurde darüber hinaus festgelegt, dass die WTO-Mitglieder bis zum 31. März 2003 Verhandlungsangebote vorlegen sollen.

Die möglichen Auswirkungen des GATS auf Deutschland insgesamt sind abhängig von den tatsächlichen Ergebnissen der Verhandlungen über die Weiterentwicklung von GATS..

Die EU-Kommission hat das Verhandlungsmandat für die EU-Mitgliedstaaten – also auch Deutschland - und die EU insgesamt. Umso wichtiger ist es, die deutschen Interessen zu bündeln und auf europäischer Ebene einzubringen. Dies geschieht derzeit.

Zu 1: Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) hat im Oktober 2002 eine gemeinsame Grundsatzposition von Bund und Ländern zur Behandlung von Bildungsdienstleistungen beschlossen, die sich mit dem Standpunkt des Deutschen Bundestages deckt. Darin wird hervorgehoben, dass Bund und Länder den Wettbewerb und die Vielfalt sowie die verstärkte Internationalisierung des Bildungswesens begrüßen. Die darin liegenden Chancen zur Steigerung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Bildungs- und Forschungswesens müssen genutzt werden, um die internationale Stellung zu festigen. Dies entspricht auch der ausdrücklichen Politik der Niedersächsischen Landesregierung.

Allerdings müssen die Bildung als öffentliches Gut und die kulturelle Vielfalt in Deutschland vor Aushöhlung und Kommerzialisierung geschützt werden. Denn die Qualitätssicherung im Bildungswe

sen gehört auch in einer globalisierten Gesellschaft zum Kernbereich staatlicher Daseinsvorsorge. Daher ist eine der wesentlichen Forderungen Niedersachsens und Deutschlands an die EU, im Rahmen der Verhandlungen sicherzustellen, dass die staatliche Finanzierung von öffentlichen Bildungseinrichtungen im Kontext des GATS nicht als wettbewerbsverzerrende Subvention bewertet wird und aus dem GATS-Abkommen keine Subventionsansprüche ausländischer privater Bildungsanbieter verbindlich abgeleitet werden können.

Diese Auffassung wird im Übrigen auch von der Versammlung der Europäischen Regionalminister für Kultur und Bildung geteilt, die anlässlich ihrer 2. Konferenz in Brixen am 18. Oktober 2002 die „Brixener Erklärung zur Kulturellen Vielfalt und GATS“ einstimmig verabschiedet hat. Nähere Einzelheiten hierzu finden sich im Internet unter der Adresse www.are-regions-europe.org.

Die Niedersächsische Landesregierung wird sich auch künftig verstärkt in die wichtige öffentliche Debatte um die Liberalisierung von Dienstleistungen und um die Abgrenzung von staatlichen, privaten und kommerziellen Interessen einbringen.

Zu 2: Die Verhandlungen sollen bis zum 1. Januar 2005 abgeschlossen werden.

Zu 3: Wie bei Verhandlungen im Rahmen der WTO üblich, nimmt die EU-Kommission das Verhandlungsmandat für die EU-Mitgliedstaaten wahr. Verhandlungsführer ist EU-Kommissar Lamy.

Die Erarbeitung der deutschen Position wird federführend durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit koordiniert.

Informationen zum Stand der Verhandlungen sind über www.wto.org zugänglich.

Anlage 17

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 25 des Abg. Stünkel (CDU)

Versetzung einer gescheiterten Schulleiterin an das Gymnasium Goetheschule in Einbeck

Die Bezirksregierung Braunschweig beabsichtigt, das Stellenbesetzungsverfahren für die Schulleitungsstelle am Gymnasium Goetheschule in Einbeck abzubrechen und die Stelle mit der bisherigen Schulleiterin des Gymnasiums Robert-Koch-Schule in Clausthal-Zel

lerfeld zu besetzen. Nach Angabe der Bezirksregierung ist die betreffende Schulleiterin dort gescheitert, weil es zu „unterschiedlichen Auffassungen über die Wahrnehmung des Amtes zwischen der Schulleiterin und Teilen des Kollegiums“ gekommen ist. Diese massiven Probleme zwischen Direktorin und Lehrerkollegium hat es nach Angaben des Schulelternrates der Goetheschule Einbeck bereits an der vorherigen Dienstschule, der Integrierten Gesamtschule Hannover-List, gegeben. Die gescheiterte Schulleiterin hat ihre bisherige „Karriere“ wesentlich an einer Integrierten Gesamtschule durchlaufen, wo sie von der Besoldungsgruppe A 13 in die Besoldungsgruppe A 15 aufgerückt ist.

Der Vorstand des Schulelternrates ist mit der Stadt Einbeck als Schulträger „zu der Überzeugung gekommen, dass die Direktorin der RKS Clausthal-Zellerfeld nicht als Schulleiterin in Einbeck geeignet ist“. Deshalb fordert der Schulelternrat, bei dieser Wiederbesetzung der Stelle des Schulleiters vorrangig das Votum von Schule und Schulträger zu berücksichtigen und die Aussetzung des Stellenbesetzungsverfahrens aufzuheben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird sie von ihrem Plan Abstand nehmen, eine offensichtlich an mehreren Schulen in Leitungsfunktionen gescheiterte Schulleiterin an das Gymnasium Goetheschule in Einbeck zu versetzen und entsprechend das Votum der Schule, des Schulelternrates und des Schulträgers umsetzen?

2. Wenn nein, wie soll unter diesen Umständen überhaupt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Schule, Schulelternrat und Schulträger gewährleistet und den notwendigen Qualitätsansprüchen für die Leitung eines niedersächsischen Gymnasiums Rechnung getragen werden?

3. Warum überprüft die Landesregierung nicht im Rahmen einer dienstaufsichtlichen Untersuchung, ob die betreffende Schulleiterin Schulleitungsaufgaben überhaupt gewachsen ist, und führt nicht entsprechend Personalführungsgespräche mit dem Ziel einer anderen Verwendung im Landesdienst, etwa an einer Integrierten Gesamtschule, an der die gescheiterte Schulleiterin ihre „Karriere“ begonnen hat?

Mit Datum vom 26. September 2002 ist dem Kultusministerium der Versetzungsantrag der Schulleiterin des Robert-Koch-Gymnasiums ClausthalZellerfeld über die Bezirksregierung Braunschweig vorgelegt worden. In einem ausführlichen Bericht der Bezirksregierung Braunschweig vom 22. Oktober 2002 werden die Gründe für diesen Versetzungsantrag dargelegt.

Die Beamtin hat zum 1. September 1999 ihre Tätigkeit als Schulleiterin an der Schule in ClausthalZellerfeld aufgenommen. Im Rahmen des Besetzungsverfahrens haben sich Schule und Schulträger für die Beamtin als Schulleiterin des Gymnasiums in Clausthal-Zellerfeld ausgesprochen. Sie war zuvor stellvertretende Schulleiterin an einer Gesamtschule in Hannover und davor Lehrkraft an einem Gymnasium in Buxtehude.

Der Grund für den Versetzungsantrag ist ein seit längerem währender Konflikt an der Schule. Die zuständige Bezirksregierung hat in vielen Gesprächen mit allen Beteiligten versucht, den Konflikt zu lösen. Dies ist in den sachbezogenen Teilen gelungen, nicht aber im Hinblick auf die Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Deshalb muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass das Verhältnis zwischen Schulleiterin und Kollegium als grundsätzlich gestört anzusehen und für beide Seiten deshalb ein Neuanfang sinnvoll ist.

Vor diesem Hintergrund hat das Kultusministerium die Bezirksregierung Braunschweig ermächtigt, gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 NSchG mit dem Schulträger des Gymnasiums Goetheschule in Einbeck das Benehmen herzustellen, die dort freie Schulleiterstelle mit der Beamtin zu besetzen. Zwar ist die Schulleiterstelle der Goetheschule im Schulverwaltungsblatt Oktober 2002 bereits ausgeschrieben worden, das übliche Auswahlverfahren ist für die Zeit der Benehmensherstellung und Entscheidung über das Ergebnis jedoch unterbrochen worden.

Mit Schreiben vom 16. Dezember 2002 hat sich der Schulträger gegen die Stellenbesetzung an der Goetheschule mit der Beamtin ausgesprochen und mitgeteilt, dass das Benehmen nicht hergestellt werden kann. Ebenso haben sich die Gesamtkonferenz der Schule sowie der Schulelternrat schriftlich dagegen ausgesprochen. Dabei ist festzustellen, dass weder der Schulträger noch die Gesamtkonferenz und der Schulelternrat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, selber mit der Beamtin Kontakt aufzunehmen oder sich im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs ein eigenes Bild von ihr zu machen. Die Aussagen des Schulelternrats zu der Beamtin, die sich der Fragesteller zu Eigen gemacht hat, stehen im Widerspruch zu ihren dienstlichen Beurteilungen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die gestellten Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Behauptung, dass es sich bei der Beamtin um „eine offensichtlich an mehreren Schulen in Leitungsfunktion gescheiterte Schulleiterin“ handelt, lässt sich weder durch die bisherigen dienstlichen Beurteilungen noch durch diesbezügliche Berichte der zuständigen Schulbehörde belegen. Aufgrund des Umstandes, dass das Benehmen mit dem Schulträger nicht hergestellt werden konnte, aber auch zum Schutz der Beamtin wird das Kultusministerium ihre Versetzung auf die freie Schulleiterstelle am Goethegymnasium in Einbeck nicht vornehmen.

Zu 2 und 3: Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1.

Anlage 18

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 26 des Abg. Dr. Stumpf (CDU):

Förderung der GHS Celle-Neustadt als Ganztagsschule

Die GHS Neustadt in Celle liegt in einem sozialen Brennpunkt der Stadt. Der Stadtteil Celle-Neustadt ist vor etwa einem Jahr in das Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt“ aufgenommen worden. Dieses Programm sieht eine Sanierung durch Verknüpfung von baulichen Maßnahmen mit sozial-, beschäftigungs- und kulturpolitischen Aktivitäten vor.

In dem Stadtteil wohnen viele Kinder und Jugendliche unter ungünstigen Lebens- und Lernbedingungen oder gar in vernachlässigten Verhältnissen. Dort gibt es relativ mehr sozial schwächere Familien und allein Erziehende als in anderen Stadtteilen. Ein warmes Mittagessen und angemessene Nachmittagsbetreuung sind bei vielen Kindern nicht gewährleistet. Vielfach fehlt es an der Unterstützung bei den Hausaufgaben und im Bereich des außerschulischen Lernens und der Erziehung. Ca. 25 % der Bevölkerung sind ausländische oder ausländischstämmige Familien.