Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Situation im Justizdienst ist gekennzeichnet durch einen außerordentlichen Personalmangel, durch enorme Arbeitsbelastungen und durch erhebliche Zeitverzögerung. So stellt sich z. B. im Bereich des Amtsgerichtes Buxtehude die Situation wie folgt dar: Im Gerichtsvollzieherdienst sind nur vier Stellen besetzt mit einer durchschnittlichen Arbeitsbelastung von ca. 160 bis 170 % und einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer der Aufträge von bis zu sieben Monaten.
Für den Rechtspflegerdienst sieht es so aus, dass im Januar 2000 noch 9 ¼ Stellen vorhanden waren, im November 2002 nur noch 7 ¾ Stellen, wobei davon seit Juni des Jahres ein Stelleninhaber als dienstunfähig erkrankt zu berücksichtigen ist. Die Rückstände im Grundbuchbereich betragen ca. 1 200 Fälle bei steigender Tendenz, im Bereich der Betreuungs- und Familiensachen ca. 350 Akten. Die Betreuer müssen daher monatelang auf ihre Abrechnungen warten, zum Teil stehen noch Rechnungen vom Dezember 2001 aus. Die Situation im Bereich des Amtsgerichtes Stade stellt sich ähnlich dar.
1. Wie beurteilt sie die Situation an den Amtsgerichtsbezirken Stade und Buxtehude in Bezug auf die Bereiche Gerichtsvollzieherdienst und Rechtspflegerdienst?
2. Welche Auswirkungen ergeben sich aus Sicht der Landesregierung in wirtschaftlicher Hinsicht durch die überaus langen Bearbeitungszeiten der Gerichtsvollzieher?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der in der Frage vermittelte Zustand des Justizdienstes trifft in dieser pauschalen Form nicht zu. Das habe ich bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zur Situation der Justiz in Niedersachsen ausführlich dargestellt. Das ist in der Drucksache 14/3891 nachzulesen. Vielmehr sind die in den Haushaltsplänen ausgebrachten Stellenzahlen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit von 1990 bis 2002 gleich geblieben. Zwar ist allgemein die Belastung gestiegen, aber bei der Dauer der Zivil- und Strafverfahren nimmt Niedersachsen im Bundesvergleich durchgehend vordere Plätze ein.
Zu 1 und 3: Die Situation im Rechtspflegerdienst des Amtsgerichts Buxtehude ist günstiger als in der Anfrage vermittelt. Nachdem zwischenzeitlich eine zusätzliche halbe Kraft zur Aufarbeitung aufgelaufener Rückstände dorthin abgeordnet worden ist, sind dort derzeit 8,25 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger tätig. Bei einer deutlich unter der Durchschnittsbelastung im Oberlandesgerichtsbezirk Celle von derzeit 1,64 liegenden Belastung von 1,35 Pensen in Buxtehude ist somit kurzfristig eine Entspannung der örtlichen Situation abzusehen.
Die personelle Situation im Rechtspflegerdienst des Amtsgerichts Stade ist dagegen deutlich angespannter. Dem wird aber im Rahmen eines Belastungsausgleichs Rechnung getragen werden, den das Oberlandesgericht Celle nach Auswertung der Geschäftszahlen des Vorjahres unter den Gerichten seines Geschäftsbereichs vornehmen wird. Ferner wird in absehbarer Zeit eine erfahrene Kraft wieder ganztags - derzeit nur zu 0,50 - zur Verfügung stehen und so zu einer Verbesserung der Belastungssituation beitragen.
Die Durchschnittsbelastung im Gerichtsvollzieherdienst liegt im Oberlandesgerichtsbezirk Celle derzeit bei 1,51 Pensen. Die durchschnittliche Erledigungsdauer von Vollstreckungsaufträgen beträgt landesweit zwischen drei und sechs Monaten.
Der mit vier Kräften besetzte Gerichtsvollzieherdienst bei dem Amtsgericht in Buxtehude hat hingegen eine durchaus höhere Durchschnittsbelastung, nämlich eine von 1,65 Pensen und eine durchschnittliche Bearbeitungszeit für Vollstreckungsaufträge von bis zu sieben Monaten. Auch hier wird, sobald die Geschäftszahlen des Vorjahres ausgewertet sind, ein Belastungsausgleich innerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks Celle herbeigeführt werden.
Erheblich günstiger stellt sich die Situation im Gerichtsvollzieherdienst bei dem Amtsgericht Stade dar. Hier sind derzeit sieben Kräfte mit einer Durchschnittsbelastung von 1,36 Pensen eingesetzt. Die Vollstreckungsaufträge werden hier in längstens drei Monaten erledigt. Allerdings sind noch durch längerfristige Krankheitsausfälle im letzten Jahr aufgelaufene Rückstände abzuarbeiten.
Zu 2: Konkrete Erkenntnisse über etwaige wirtschaftliche Nachteile durch lange Bearbeitungszeiten im Gerichtsvollzieherdienst liegen uns derzeit nicht vor. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Aus einem Gespräch mit Vertretern der Deutschen Bahn AG ist mir berichtet worden, dass seitens der Bahn in allen Planungen für die Zeit bis 2010 für die Strecke Wilhelmshaven - Oldenburg lediglich die Beseitigung von Schwachstellen,
nicht aber eine Elektrifizierung, geschweige denn ein zweites Gleis vorgesehen sei. Dem steht die Aussage der Landesregierung gegenüber, die Bahn AG werde im Falle der Realisierung des Tiefwasserhafens rechtzeitig vor dessen Inbetriebnahme sowohl die gebotene Elektrifizierung als auch die Erstellung des zweiten Gleises vornehmen. Eine derartige Ertüchtigung der Bahnverbindung ist nach allseitiger Auffassung zwingende Voraussetzung für den Erfolg des geplanten Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven, dem ohne ausreichende Hinterlandanbindung und Infrastrukturergänzung der wirtschaftliche Erfolg versagt bleibt müsste.
1. Hat sie eine verbindliche und belastbare Zusage der Deutschen Bahn AG, dass im Falle der Realisierung des Tiefwasserhafens noch rechtzeitig vor dessen Inbetriebnahme nicht nur eine Schwachstellenbeseitigung auf der Bahnstrecke Wilhelmshaven - Oldenburg erfolgen wird, sondern eine Elektrifizierung und die Erstellung des benötigten zweiten Gleises?
2. Hat sie sich durch unmittelbare Einsichtnahme in entsprechende Pläne oder sonstige die Planung vorbereitende Aktivitäten der Deutschen Bahn AG davon überzeugt, dass auch tatsächlich die Ertüchtigung der Strecke Oldenburg - Wilhelmshaven in Gestalt der genannten Maßnahmen noch rechtzeitig erfolgen kann und wird?
3. Was gedenkt sie zu tun, um verbindliche Zusagen der Deutschen Bahn AG zu erhalten, die sicherstellen, dass die hohen Landesinvestitionen in den Tiefwasserhafen nicht etwa durch eine verweigernde oder zögerliche Haltung der Deutschen Bahn AG ad absurdum geführt werden oder dass gar seitens der Bahn AG auf landesseitige Mitfinanzierungen spekuliert werden könnte?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung ist in ständigem Kontakt mit der Deutschen Bahn AG. Danach habe ich keinerlei Zweifel, dass der von der Bahn vorgeschlagene stufenweise Ausbau dieser von Ihnen
Die Sanierung der Langsamfahrstrecken, die Sie, Herr Dinkla, beiläufig in Ihrer Frage erwähnen, ist ja, wie Sie wissen, die erste konkrete Maßnahme, die wir seit Jahren mit der Bahn vereinbaren konnten. Das bedeutet, dass wir uns jetzt, anders als in der Vergangenheit, in einem sehr konstruktiven Dialog mit der Deutschen Bahn AG über diese Maßnahmen befinden. Es ist uns gelungen, die Deutsche Bahn AG von der Notwendigkeit dieses Ausbaus zu überzeugen!
Darüber hinaus hat die Deutsche Bahn AG den Ausbau dieser Strecke als eines von wenigen Projekten zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans angemeldet. Auch dies zeigt, dass die Bahn hinter diesem Projekt steht. Herr Mehdorn hat dieses erst vor einigen Tagen auf der Jahresauftaktveranstaltung der IHK Hannover wieder bekräftigt und vor tausenden von Zuhörern diese Zusage noch einmal abgegeben.
Deswegen haben wir parallel zu den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG intensive Gespräche mit dem Bundesverkehrsministerium geführt, damit der Ausbau der Strecke Oldenburg – Willhelmshaven und weitere für den JadeWeserPort wichtige Schienenprojekte in den neuen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden können.
Die Bundesregierung hat die nationale Bedeutung des JadeWeserPorts ausdrücklich anerkannt. Ich bin nach den Gesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium sicher, dass der Bund den Ausbau dieser Strecke mit Vorrang verfolgen wird.
Zu 1: Die Deutsche Bahn AG hat der Landesregierung wiederholt zugesagt, dass die Strecke Oldenburg - Wilhelmshaven nicht nur saniert, sondern so zeitgerecht ausgebaut wird, dass die erwarteten Verkehre des JadeWeserPorts abgefahren werden können.
Lassen Sie mich an dieser Stelle anmerken, dass ich nach allen Gesprächen mit der Bahn und mit Verkehrsexperten weiß, dass insbesondere die Schienenanbindung des JadeWeserPorts auf der Nordstrecke absolute Priorität hat. Darüber hinaus
gilt das selbstverständlich auch für die Zweigleisigkeit und die Elektrifizierung der Strecke Oldenburg - Wilhelmshaven.
Zu 2: Es ist nicht Stil der Landesregierung, Zusagen der Deutschen Bahn AG auf diese Weise zu hinterfragen. Vielmehr zeigt gerade die Sanierung der Strecke, die noch in diesem Jahr anläuft und von Ihnen ja nicht infrage gestellt wird, dass die Deutsche Bahn AG alles daransetzt, diese Zusagen einzuhalten. Im Übrigen haben wir gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG und der JadeWeserPortEntwicklungsgesellschaft eine Projektgruppe gebildet, um die notwendige Abstimmung und vor allen Dingen einen kontinuierlichen Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten zu gewährleisten.
Zu 3: Die Landesregierung wird den weiteren Ausbau dieser Schienenanbindung auch künftig in engem Kontakt mit der Deutschen Bahn AG und der Bundesregierung begleiten, damit der Tiefwasserhafen von Beginn an über eine leistungsfähige Schienenanbindung verfügt.
Frage 8: Umsetzung des § 41 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! § 41 des IfSG vom 20. Juni 2000 bestimmt, dass Abwasserbeseitigungspflichtige darauf hinzuwirken haben, dass Abwasser so beseitigt wird, dass Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger nicht entstehen. Die Landesregierungen sind ermächtigt, bezüglich des Abwassers durch Rechtsverordnung entsprechende Gebote und Verbote zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.