Protocol of the Session on January 23, 2003

Teilnehmer haben nun die Möglichkeit, die anfallenden Buchungssätze direkt in das System einzustellen. Niedersachsen hat mit diesem System eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern und spart durch die schnelle und umfassende Einführung dieser Software langfristig Verwaltungskosten in Millionenhöhe.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist aber unbestritten, dass die IuK-Strukturen im Land weiter vereinheitlicht werden müssen. Das IZN muss sich darüber hinaus künftig noch mehr als Dienstleister denn als Behörde verstehen. Aber die notwendigen Schritte sind längst eingeleitet. Das ist auch in den Beratungen im Fachausschuss deutlich geworden.

Der Antrag der Grünen, den wir heute behandeln, ist im April des letzten Jahres eingebracht worden, obwohl bekannt war, dass die Landesregierung schon längst, d. h. im März 2001, eine Projektgruppe unter dem renommierten Professor Einemann von der Universität Bremen eingerichtet hatte, mit dem Ziel, eine Bestandsaufnahme und Zukunftsperspektive zu erarbeiten. Deshalb, meine Damen und Herren, wäre es sinnvoll gewesen, wenn wir das Arbeitsergebnis dieser Projekte abgewartet hätten.

Am 19. November 2002 lag der Landesregierung der Abschlussbericht der Projektgruppe vor. Eine abschließende Entscheidung über die künftige Neuausrichtung des EDV-Systems oder -Einsatzes in der Verwaltung des Landes plant das Kabinett für März 2003.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Leitlinie für eine künftige IT-Ausrichtung ist aber schon heute erkennbar. Die bislang auf die einzelnen Ministerien verteilten IT-Querschnittsaufgaben werden auf ein Ministerium konzentriert. Die ITOrganisation ist an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen auszurichten. Das muss auch bedeuten, dass die gesamten Strukturen unter einem einheitlichen IT-Management mit umfangreicher Entscheidungskompetenz zusammengefasst werden. Das IT-Management muss die künftige IT-Strategie, Gesamtplanung und das Controlling maßgeblich mitbestimmen können. Das IZN soll zu einem Systemhaus des Landes Niedersachsen um- und ausgebaut werden, das sich - ich betone das noch einmal - als Dienstleister seiner Kundinnen und Kunden, nämlich der Landesbehörden und deren Beschäftigten, versteht.

Meine Damen und Herren, weiterhin kritisieren die Grünen in diesem Antrag die Anwendung des BAT für die EDV-Beschäftigten. Auch wir sind der Meinung, dass sich die Eingruppierungsmerkmale zu stark an den in den 70er-Jahren verbreiteten Großrechneranlagen orientieren. Das Land ist bemüht, die notwendigen Verbesserungen in das Vertragswerk des BAT einfließen zu lassen. Bereits heute aber ist es möglich, über die flexible Handhabung der Lebensaltersstufen leistungsgerechtere Vergütungen zu zahlen, als der BAT dies in seinen starren Strukturen vorsieht.

Aber, meine Damen und Herren, ich möchte betonen, dass der BAT nicht nur ein Gehaltstarifvertrag ist; er regelt umfangreiche soziale Leistungen. Nach dem Ende vieler Dotcom-Firmen, in denen sicherlich sehr viel höhere Vergütungen gezahlt werden, als sie der BAT vorsieht, verfügen die beim IZN beschäftigten EDV-Fachleute noch heute über einen sicheren Arbeitsplatz.

Abschließend möchte ich auf das von den Grünen vorgeschlagene Gütesiegel für Websites eingehen. Ich frage mich, wie dies ernsthaft vorgeschlagen werden konnte. Es gibt weltweit hunderte von Millionen Internetseiten, die täglichen Änderungen unterworfen sind. Es ist schlicht nicht darstellbar, dass diese Seiten auf ihre Datensicherheit geprüft und zertifiziert werden sollen. Es kann auch nicht Aufgabe eines deutschen Bundeslandes sein, Websites zu sichten, zu prüfen und zu bewerten.

Meine Damen und Herren, das Land hat, wie ich soeben deutlich gemacht habe, viel in die EDVAusstattung investiert. Die Anstrengungen, diese auf dem Stand der Zeit zu halten, sind längst angelaufen. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

(Beifall bei der SPD)

Schönen Dank, Frau Kollegin. Ich bedanke mich vor allem dafür, dass Sie mir einen richtig ordentlichen Beruf zutrauen. Sie haben mich nämlich mit „Herr Landrat“ angesprochen.

(Heiterkeit)

Aber ich bin nach wie vor noch Vizepräsident.

(Plaue [SPD]: Das soll auch so blei- ben, Herr Vizepräsident!)

Der Kollege Althusmann hat das Wort.

Herr Vizepräsident!

(Heiterkeit bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit nunmehr sechs Jahren befindet sich die Niedersächsische Landesregierung in der Offensive, und zwar in der so genannten Multimedia-Offensive. Es weiß allerdings nicht jeder genau, wohin es in den letzten Jahren gehen sollte. Frau Goede, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn eine Landesregierung am 19. November 2002, kurz vor dem Ende einer Legislaturperiode, dazu kommt, festzustellen, eine Bestandsaufnahme machen zu müssen, ein par Projektgruppen einsetzen zu müssen, ein par neue Arbeitskreise einrichten zu müssen, einen CIO einrichten zu müssen usw., dann kann man sich ein wenig des Eindruckes nicht erwehren, als hätten Sie in der Vergangenheit Ihre Hausaufgaben zumindest nicht in allen Bereichen gemacht.

(Beifall bei der CDU)

Wir müssen heute feststellen, dass der Einsatz von mehr als 200 Millionen Euro für die Neuausrichtung der IT-Struktur, für Hard- und Software und umfangreiche Beraterverträge in Wirklichkeit ohne eine Gesamtstrategie zu einer Menge Geld-, aber auch zu einer Menge Zeitverschwendung geführt hat.

(Frau Leuschner [SPD]: Das stimmt nicht!)

- Verehrte, liebe Frau Leuschner, ich möchte das am Projekt P 53 noch einmal festmachen. Dieses Haushaltswirtschaftssystem auf Basis der Firma Baan zeigt nach wie vor nicht nur erhebliche Mängel. Das hat nicht nur zu abenteuerlichen Kapriolen dergestalt geführt, dass Abgeordnete oder wer auch immer plötzlich hohe Gehaltszahlungen auf ihren Konten hatten. Meine Damen und Herren, das Gesamtvergabeverfahren an die Firma Baan war in Deutschland beispiellos.

(Zustimmung von Frau Trost [CDU])

Es war geprägt vom Wahlkampf 1998. Es ging lediglich um das Heranholen der Deutschlandzentrale von Baan hier nach Niedersachsen. Es ging nicht um die Überprüfung, ob diese Software überhaupt für eine Verwaltung geeignet ist. Sie war nirgendwo im Echtzeitbetrieb eingesetzt, meine Damen und Herren. Das war die Realität.

(Frau Trost [CDU]: Die Ergebnisse haben wir ja gesehen! - Frau Leusch- ner [SPD]: Das ist schlicht falsch!)

Sie haben dafür Aufträge mit einem Volumen von mehr als 20 Millionen Euro vergeben. Es war eine rein politisch motivierte Entscheidung. Es sollte mit dieser Entscheidung Wahlkampf betrieben werden.

Wohin das geführt hat, sagen uns die Hochschulen. Die Hochschulen dürfen nämlich weiterhin mit SAP arbeiten. Die Hochschulen können überhaupt nicht verstehen, warum die Landesregierung auf der einen Seite Baan einsetzt und auf der anderen Seite die Hochschulen mit SAP arbeiten sollen. Das genau ist das Problem der Landesregierung. Wir werfen Ihnen vor, dass es Ihnen nicht gelungen ist, von verschiedenen Insellösungen in den verschiedenen Ressorts wegzukommen hin zu einem Gesamtkonzept und einer Gesamtlösung.

(Beifall bei der CDU)

Ich verweise z. B. auf das Programm ELSTER im Bereich des Finanzministeriums. Meine Damen und Herren, wer sich mal ganz in aller Ruhe mit Mitarbeitern der Finanzverwaltung unterhält, der weiß, dass ELSTER zwar hehre Ziele hat und dass wir bald alle unsere Steuererklärung über das Internet erstellen können. Aber die Wahrheit ist doch eine andere. Sobald es irgendein kleineres Problem gibt, müssen Sie Ihre Unterlagen nach wie vor persönlich dem Finanzamt beibringen. Wir stecken dort nach wie vor noch in den Kinderschuhen.

Wenn ich schon mit Kritik beginne, dann lassen Sie mich noch Folgendes sagen: Es kann schon im Ansatz nicht richtig sein, dass wir bei der Einführung betriebswirtschaftlicher Standard-Software sechs verschiedene Beratungsfirmen im Millionenumfang beauftragen. Sechs verschiedene Beratungsunternehmen haben die Niedersächsische Landesregierung dabei beraten, wie sie z. B. in Niedersachsen eine Kosten- und Leistungsrechnung einführen soll. Ich glaube, dass Sie dabei zumindest am Anfang auf dem Holzweg gewesen sind.

Nachdem Sie sich nun entschlossen haben, den Entwurf einer IT-Organisationsrichtlinie in Auftrag zu geben und die Verantwortung für die verschiedenen Fachverfahren in die Ressorts geben wollen, kommen wir nun zu einem atemberaubenden Schritt: Wir wollen jetzt nämlich im IZN und in der gesamten Landesverwaltung Management

strukturen einführen. In Zukunft soll es - ich habe es vorhin angesprochen - einen so genannten CIO geben, also einen Chief Information Officer. Ihm untergeordnet sein soll ein RIO. Die Stelle wurde ausgeschrieben, besetzt ist sie aber noch nicht. Insofern werden wir es am Ende sein, die den Kern der IT-Strukturen regeln müssen. Außerdem soll es, wie schon gesagt, den RIO geben, den Ressort Information Officer. Ich sage ganz deutlich, meine Damen und Herren: Diese Übernahme von Managementbegriffen, diese Übertragung von Informationsverfahren und technologischen Verfahren aus der Wirtschaft nach dem Motto „Packen wir es einfach mal auf die Landesverwaltung drauf; es wird schon irgendwie funktionieren“ wird nicht klappen, und man kann es auch nicht durch irgendwelche Managementbegriffe ersetzen.

(Beifall bei der CDU - Plaue [SPD]: Eine typische Abwehrhaltung eines Soldaten!)

- Lieber Herr Plaue, Ihnen ist schon Intelligenteres eingefallen.

(Plaue [SPD]: Ihnen auch! Völlig daneben!)

Meine Damen und Herren, dennoch: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befasst sich nicht mit den wirklichen Kernfragen, mit den wesentlichen Fragen im Bereich der Informationstechnologien. Sie wollen die IZN-Strukturen verändern. Sie sagen aber nicht genau, wohin es gehen soll. Sie müssen sich aber irgendwann einmal entscheiden. Die Landesregierung will auf der einen Seite die öffentlich-rechtliche Betriebsform beibehalten. Sie selbst wollen sich zur Privatisierung aber auch nicht durchringen. Sie streben eine Mischlösung an. Das wird so aber nicht funktionieren; denn das führt am Ende zur Rosinenpickerei. Das heißt, dass sich entweder die Ressorts oder andere Unternehmen hoch qualifizierte Leute herauspicken mit der Folge, dass die mit 115 Millionen Euro aufgebauten IZN-Strukturen letztendlich nicht vorangebracht werden können.

Nun zur Frage der Datensicherheit. Diese Frage ist meines Erachtens zumindest in Ansätzen gelöst. Deshalb sage ich noch einmal: Der Antrag der Grünen ist in dieser Richtung nicht richtungweisend. Inzwischen sind wir in Niedersachsen bezüglich der Authentisierung und Identifizierung von Rechnern durch insgesamt drei Fire Walls geschützt. Auch die Frage der so genannten Cookies, der Dateneinheiten, ist im Prinzip nicht von

wesentlicher Bedeutung. Wir müssen allerdings darauf bestehen, dass die Informationsangebote öffentlicher Stellen auf das Setzen von langzeitgespeicherten Cookies verzichten. Im Übrigen ist die Verwendung dieser Cookies gesetzlich geregelt.

In einem Punkt aber haben Sie Recht: Wir müssen das Nutzerverhalten schützen. Für die Speicherung von so genannten IP-Adressen müssen Richtlinien erlassen werden, sofern dies nicht schon geschehen ist. Sie wissen allerdings auch, dass für die Rechner der Nutzer in der Regel dynamische IP-Adressen vergeben werden. Feste Internet-Adressen haben nur Internetserver.

Auch der letzte Punkt, den Sie aufgreifen, ist für die IT-Struktur des Landes nicht von wesentlicher Bedeutung: Gütesiegel oder Prüfsiegel? - Ich darf Sie daran erinnern - von daher ist es fast ein bisschen bedauerlich, dass Ihr Antrag letztendlich in Gänze abgelehnt wird -, dass sich der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr schon im Jahr 2001 im Rahmen der Beratung eines Antrages mit Gütesiegeln und Prüfsiegeln im Bereich des E-Procurement auseinander gesetzt hat. Insofern ist es eigentlich bedauerlich. Mit einigen Punkten mögen Sie ja Recht haben. Bezüglich der generellen Ausrichtung der IT-Struktur in Niedersachsen hilft uns Ihr Antrag aber nicht weiter. Die wesentlichen Fragen hätten schon vor ein paar Jahren beantwortet werden müssen. Wir müssen uns zunächst fragen, was wir wollen. Erst dann sollten wir vorangehen. Diese Frage haben Sie in Niedersachsen aber leider nicht rechtzeitig beantwortet. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Besten Dank, Herr Kollege. - Frau Kollegin Steiner, Sie haben das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben unsere Vorschläge zur IT-Reform des Landes schon vor einem dreiviertel Jahr eingebracht. Im Gegensatz insbesondere zur SPD-Fraktion müssen wir feststellen, dass sich unsere Vorschläge mit der Konzeption der Landesregierung zur Bündelung der IT-Verantwortung noch keineswegs erledigt haben. Ich möchte nur zwei Punkte nennen. Wir halten die gewählte Organisationsform für problematisch. Wenn wir sehen, dass ein Landeschefinformatiker, der so genannte CIO, mit

einem kostenträchtigen Stab getrennt vom operativen Bereich etabliert werden soll, dann wird dies neue Koordinierungsprobleme schaffen. Außerdem erhält das IZN noch immer nicht die nötigen Freiheiten zur marktfähigen Tarifgestaltung. Darüber hinaus erinnert uns die Hereinnahme von Wirtschaftsleuten in die Aufsichtsgremien fatal an das ineffektive EXPO-Modell.

Grundsätzlich muss ich aber feststellen, dass bei der Landesregierung - insbesondere beim Finanzministerium - eine fast naive Technikbegeisterung herrscht. Es gibt aber kaum eine Orientierung in Richtung Datenschutz und Datensicherheit. Dies aber halten wir für zentral. Insofern nützt es gar nichts, wenn uns der Finanzminister in unnachahmlicher Weise mitteilt, dass Entschließungen zum Thema Datensicherheit oder eine Debatte zur weiteren IT-Ausrichtung des Landes nicht angebracht seien - Zitat -, da die Landesregierung bekanntermaßen erfolgreich an diesem Thema arbeitet und keine Anstöße durch die Opposition braucht. Mit dieser Einschätzung liegen Sie, Herr Finanzminister, voll daneben, wie Ihr jetziges Konzept gezeigt hat.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen stellt in seinem im November des letzten Jahres vorgelegten Bericht für die Jahre 2001 und 2002 einen dringenden Handlungsbedarf fest. Außerdem hält er eine grundlegende Modernisierung des Datenschutzrechts für angebracht. Das, meine Damen und Herren, sieht die Fraktion der Grünen genauso. Wir brauchen bald eine Regelung zur datenschutzrechtlichen Auditierung von Behörden sowie ein Gütesiegel für IT-Produkte, die in öffentlichen Verwaltungen zum Einsatz kommen. Frau Goede, Sie sagten, wir bräuchten das nicht, und fragten, wer das sonst noch fordere. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Der Niedersächsische Datenschutzbeauftragte.

Parallel dazu brauchen wir ein Informationszugangsgesetz, das zugleich die notwendigen Einschränkungen zum Schutz personenorientierter Daten und von Geschäftsgeheimnissen enthält. Das muss sein. Denn wie sonst wollen Sie bei Bürgerinnen und Bürgern Akzeptanz erreichen? Die Voraussetzung ist doch, dass sie darauf vertrauen können, dass ihre personenbezogenen Daten entsprechend den Anforderungen des Datenschutzes behandelt werden; denn sonst werden sie die Angebote beim E-Government nicht annehmen und sich nicht auf die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung einlassen, bei der sie ihre Da

ten preisgeben. Wir brauchen einen nutzerorientierten Datenschutz. Diesbezüglich kann ich nur noch einmal vorschlagen, dass sich die Landesregierung an den Regelungen des schleswigholsteinischen Datenschutzgesetzes orientieren sollte, die dort mit Erfolg praktiziert werden - sowohl Auditierung als auch Gütesiegel.

Ich komme zum Schluss. Der Datenschutzbeauftragte muss bei seiner Kontrolle über den nichtöffentlichen Bereich, also über die Wirtschaft, von der Fachaufsicht des Innenministeriums unabhängig sein. Das ist bisher nicht der Fall. Es ist aber unsinnig: Alle anderen Bundesländer handhaben es anders, und den Richtlinien der EU widerspricht es, nebenbei bemerkt, auch. Deshalb müssen die Forderungen, die wir hier erhoben haben und bisher nicht erfüllt sind, umgesetzt werden. Wir halten dies im Interesse eines nutzerorientierten und Akzeptanz fördernden Datenschutzes für notwendig. Diese Forderung werden wir nach dem 2. Februar umsetzen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Minister Aller, bitte schön!