- Wir werden sehen. Ausgezählt wird am 2. Februar. Auch für Sie, Frau Kollegin Merk, wird am 2. Februar ausgezählt. Warten wir es doch einfach in Ruhe ab.
- Seien wir doch selbstbewusst, Frau Kollegin Merk, Sie auch. Sie wollen doch weiter regieren. Vor einer Woche haben Sie von dem Ziel der absoluten Mehrheit Abstand genommen, aber Sie
- Wir reden jetzt über die Große Anfrage, die gerade auch Sie, Herr Biel, als jemand, der aus Peine, einem Wirtschaftsstandort, kommt, sehr interessieren sollte.
Das, was in dem Steuererhöhungsgesetz, das von Ihnen „Steuervergünstigungsabbaugesetz“ genannt wird, steht, ist für die niedersächsische Wirtschaft Gift. Deshalb müssen wir darüber reden und dafür sorgen, dass dieses Gesetz in der jetzigen Form nicht den Bundestag und den Bundesrat passiert, sondern abgelehnt wird, damit es für die Wirtschaft in Niedersachsen wieder bergauf gehen kann.
Sie haben allem, was in dem Gesetz steht, trotz einiger Bedenken zugestimmt. Sie haben in der Antwort auf die Große Anfrage sogar geschrieben:
„Der Abbau von Ausnahmen trägt darüber hinaus dazu bei, die Systematik des Steuerrechts wieder erkennbar und somit dieses verständlicher zu machen.“
Ich habe mir „Spaßvögel“ dazu vermerkt. Ich sehe nicht, dass das Steuerrecht klarer und erkennbarer wird, wenn das Überraschungsei statt mit 7 % mit 16 % besteuert wird.
- Danke für den Zwischenruf. Zu dem Zeitpunkt, als die Regierung diese Große Anfrage beantwortet hat, war das noch geplant, inzwischen ist es bei Rot-Grün vom Tisch. Wenn Ministerpräsident Gabriel es nicht verpasst hätte, gegen diese Steuererhöhung zu protestieren, hätte er wenigstens einmal in diesem Jahr Erfolg gehabt.
Denn überall, wo er versucht hat, anders als die Bundesregierung zu argumentieren, ist ihm das immer nur außerparlamentarisch und außerhalb des Bundesrates gelungen.
In der Antwort auf die Anfrage steht etwas verklausuliert auch, dass der Bundesrat zwar das gesamte Gesetz mit über 40 Steuererhöhungen abgelehnt hat, die niedersächsische SPD-Landesregierung aber gegen diese Ablehnung gestimmt hat, was ja zu deutsch heißt, sie hat für das Gesetz gestimmt. Hier steht wörtlich:
„Laut Protokoll... wurde der Beschlussvorschlag, den Gesetzentwurf insgesamt abzulehnen, von der Mehrheit des Bundesrates gegen die Stimmen Niedersachsens angenommen.“
Sie können doch nicht sagen, ich habe erst dem Gesetz zugestimmt, weil ich die Ablehnung abgelehnt habe, aber bei einzelnen Punkten hätte ich doch gern anders votiert. Sie haben doch noch nicht einmal den Erfolg, bei einzelnen Punkten anders votiert zu haben.
Was haben wir denn? - Wir haben über die Eigenheimzulage diskutiert. Als wir vor kurzem einen eigenen Antrag eingebracht und darüber diskutiert haben, hat Herr Aller noch gesagt, die Zulage sei nicht zu finanzieren, sie wäre eine Fehlsubvention, die abgeschafft werden müsste. Nach dieser Antwort fehlen den Familien in Zukunft 10 223 Euro bei der Eigenheimförderung. Sie haben dem zugestimmt, Herr Wegner. Da beißt doch keine Maus den Faden ab. Das schadet der Baukonjunktur in Niedersachsen, und das wollen wir nicht mitmachen.
Wir haben überhaupt kein Verständnis dafür, dass Sie hier begrüßen, dass der Gewinn bei der Veräußerung von Immobilien demnächst besteuert wird. Natürlich müssen spekulative oder gewerbliche Immobilienverkäufe besteuert werden. Aber wenn jemand eine private Immobilie wegen eines Umzugs verkaufen muss und sich woanders ein anderes Haus kaufen will, dann kann es nicht sein, dass er in der einen Stadt Steuern bezahlen muss und in der anderen keine Eigenheimförderung bekommt. Sie behindern die Mobilität, und das ist für Niedersachsen eine Katastrophe.
Sie unterstützen die Abgeltungssteuer. Da haben Sie den absolut logischen Salto Mortale gemacht. Erst wollte der Ministerpräsident die Vermögensteuer einführen. Als ihm das nicht gelang, weil das auf Bundesebene vernünftigerweise abgelehnt wurde, hat er das logische Gegenteil, die Abgeltungssteuer, befürwortet. Er hat behauptet, damit könne er den gleichen Betrag einnehmen. Bei der Vermögensteuer hatte er Einnahmen von 700 Millionen Euro geplant. Das war schon völlig abstrus, aber angenommen, dieser Betrag träfe für Niedersachsen zu, dann müssten in der ganzen Bundesrepublik zusätzlich 600 Milliarden Euro privates Kapital der Abgeltungssteuer unterworfen werden. Sie wollen doch wohl nicht sagen, dass es möglich ist, in der Bundesrepublik Deutschland 600 Milliarden Euro privates Kapital unversteuert am Staat, am Fiskus vorbei zu bekommen.
Sie schreiben, es sollte Ihnen gelingen, Abgeltungssteuer auf die Zinserträge zu erheben, die bislang nicht deklariert worden sind. Weil der Steuersatz für die Abgeltungssteuer nur die Hälfte des Einkommensteuersatzes betragen soll, würde das bedeuten, dass mindestens das Doppelte von dem, was bisher deklariert worden ist, noch irgendwo anonym herumschwirrt und jetzt plötzlich der Abgeltungssteuer zugeführt wird. Ich glaube, das ist irreal; denn wer den Staat betrügen will, der hat das Geld sicherlich nicht in Deutschland, sondern im Ausland liegen.
- Sie können doch nur von sich selber reden. - Haben Sie eben gesagt, ich würde Steuern hinterziehen, Herr Wegner? Da würde ich aber an Ihrer Stelle als Strafrichter sehr vorsichtig sein.
aber ich habe keinem von der anderen Partei vorgeworfen, Steuern zu hinterziehen oder Straftaten begangen zu haben, und ich bin auch nicht anderweitig unter die Gürtellinie gegangen. Das ist einfach ungeheuerlich!
Es mag vielleicht sein, dass bei Ihnen die Nerven blank liegen. Aber dass Sie als Strafrichter mir unterstellen, ich hätte Steuern hinterzogen, ist ungeheuerlich!
(Widerspruch bei der SPD - Plaue [SPD]: Hat er doch gar nicht! - Mühe [SPD]: Bei Ihnen war der Wunsch der Vater des Gedankens!)
(Wegner [SPD]: So kommen Sie hier nicht weiter, Herr Möllring! - Weitere Zurufe von der SPD - Glocke des Prä- sidenten)
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, weil er die Vermögensteuerdiskussion des Ministerpräsidenten Gabriel vom letzten Jahr doch ziemlich ad absurdum führt und weil hier die Regierung argumentativ nun wirklich einen Salto schlägt. Zur Vermögensteuer schreiben Sie, dass die Besteuerungsgrundlagen intensiv jeweils durch Aufklärung der persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen ermittelt werden müssen. Sie sagen, das sei richtig für die Ablehnung der Vermögensteuer, und nennen es als Grund dafür, dass wir jetzt die Abgeltungssteuer bekommen. Das waren unsere Argumente. Sie schlagen jetzt plötzlich Ihren Salto und sagen nun genau das, was wir vorher gesagt haben. Vorher hat das angeblich nicht gegolten. Das ist doch merkwürdig.
Sie planen auch - ich habe das hier schon vorgetragen - eine Besteuerung von pflanzlichen Produkten. Wir sind das Agrarland Nr. 1 und das Pflanzenproduktionsland Nr. 1. Sie beschädigen Arbeitsplätze, wenn Sie die Pflanzenproduktion voll besteuern.
- Die ist noch nicht vom Tisch. Ich will Ihnen sagen, Herr Möhrmann, wo überall der Staat sich inzwischen überlegt, Steuern zu erheben. Das meiste ist ja in der Öffentlichkeit noch nicht bekannt geworden. Sie schreiben hier: „Dabei“ - also bei den vielen Steuerreformen - „ist die Erkenntnis verloren gegangen, dass Steuern in erster Linie der Erzielung notwendiger Einnahmen zur Finanzierung öffentlicher Leistungen dienen sollen.“ Ich will anhand von ein paar Beispielen einmal sagen, was Sie demnächst besteuern wollen:
In dem Steuererhöhungsgesetz reden Sie von tierischem Dünger. Wenn man das nicht steuertechnisch betrachtet, nennt man das Mist. Darauf sollen demnächst statt 7 % 16 % Mehrwertsteuer gezahlt werden. Wenn ich die Kollegin Litfin zitieren wollte, die dafür einen Ordnungsruf bekommen hat, dann müsste ich jetzt sagen: Man kann nicht aus... Geld machen. Ich will das nicht wiederholen, weil das der Sprachgebrauch der Grünen ist. Aber ich will Ihnen eines sagen. Sie erheben auch auf Getreidestroh die doppelte Mehrwertsteuer, und zwar auf das Stroh für die Einstreu in der Tierhaltung. Gerade die Grünen reden davon, dass Einstreu humaner sei als Spaltenböden.