Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3954 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einstimmig, den Entschließungsantrag in einer geänderter Fassung anzunehmen. - Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll.
Der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte in der ersten Plenarberatung am 14. März 2002 die besondere Situation des traditionellen Obstanbaues im Alten Land dar. Zum Erhalt der landwirtschaftlichen Existenzen und der einmaligen Kulturlandschaft wurde dieser Bereich im Jahr 2000 als so genanntes Sondergebiet mit weitgehenden Ausnahmen vom neuen Pflanzenschutzrecht ausgewiesen. Über eine so genannte Allgemeinverfügung des Landes Niedersachsen seien Ausnahmen für Gewässerabstandsvorschriften geregelt, einsetzbare Pflanzenschutzmittel festgelegt und die einzusetzende Technik verbindlich
vorgeschrieben worden. Zentrale Punkte des Antrages seiner Fraktion - so führte der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weiter aus - seien der Erhalt des Obstanbaues im Alten Land, aber auch der vorsorgende Gewässerschutz. Hier habe eine umfassende Untersuchung durch ein so genanntes Gewässer-Monitoring ergeben, dass es in der Vergangenheit zum Einsatz illegaler Pflanzenschutzmittel gekommen sei und eine deutliche Überschreitung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Wasser und Boden festgestellt worden sei.
Die Vertreter der Fraktionen der SPD und CDU schlossen sich der Zielsetzung des Entschließungsantrages grundsätzlich an. Darüber hinaus machte der Sprecher der Fraktion der CDU aber deutlich, dass die im Antrag formulierten Forderungen nicht zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit im Obstanbau gegenüber Mitbewerbern anderer Teile Europas mit geringeren ökologischen Produktionsauflagen führen dürften.
In der Sitzung des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 26. April 2002 waren die Mitglieder übereingekommen, sich vor Ort über die Sonderstellung des Alten Landes im Bereich des Pflanzenschutzrechtes und der Gewässerabstandsregelungen zu informieren.
Am 23. Mai 2002 besichtigte der Ausschuss sodann das Obstbau Versuchs- und Beratungszentrum in Jork und ließ sich dort über die Entstehung des Alten Landes sowie die Entwicklung des dortigen Obstanbaues informieren. Überdies wurden die Ausschussmitglieder durch Vertreter der Biologischen Bundesanstalt über die Ergebnisse des Gewässer-Monitorings in den Jahren 1999 bis 2001 unterrichtet. Zum Abschluss der Bereisung erörterte der Ausschuss mit Vertretern des Beratungszentrums, der Obstbauversuchsanstalt und des Obstbauversuchsringes an ausgewählten Beispielen die Problematik des zunehmenden Verfüllens von Wassergräben in diesem Gebiet.
In der sich anschließenden Beratung im Unterausschuss Verbraucherschutz verständigten sich die Mitglieder dann auf einen gemeinsamen Änderungsvorschlag. In diesem Änderungsvorschlag, der Ihnen heute als Beschlussempfehlung in der Drucksache 3954 vorliegt, wird zur Sicherstellung der Qualität des Obstanbaues insbesondere auf eine Weiterführung des Gewässer-Monitorings und
Der federführende Ausschuss folgte dieser Empfehlung einstimmig. Der mitberatende Ausschuss für Umweltfragen hat sich dem so gefundenen Beratungsergebnis des Landwirtschaftsausschusses ohne weitergehende Diskussion angeschlossen.
Ich bitte Sie abschließend namens des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3954 zu folgen und den Entschließungsantrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Obstbauern im Alten Land haben kein leichtes Jahr hinter sich. Widrige Witterungsverhältnisse, verbunden mit hohem Schädlingsdruck, erschwerten die Produktion. Anpassungsprobleme an die im Rahmen der europäischen Harmonisierung veränderten Pflanzenschutzmittelbestimmungen taten ihr Übriges; Stichwort: Indikationszulassung.
Natürlich war da auch die heftige Auseinandersetzung um die Allgemeinverfügung und ihre Missachtung im Alten Land. Wir dürfen nicht vergessen: Dieser Teil der Probleme war hausgemacht. Trotz intensiver Aufklärung wurde festgestellt, dass es im Alten Land zu illegalem Pestizideinsatz kam, zu unakzeptablen Pflanzenschutzmittelrückständen in Boden und Wasser und, wie wir jetzt aufgrund der neuesten NABU-Veröffentlichung wissen, auch auf den Äpfeln, auf den Produkten. Es kam zu massiven Verstößen gegen Aufzeichnungspflichten und zu einem mangelnden Einsatz abdriftmindernder Geräte.
Wenn dieser Teil heute in dem überarbeiteten Entschließungsantrag nicht mehr im Mittelpunkt steht, dann heißt das nicht Freispruch oder Absolution, sondern allenfalls Bewährung.
In dieser Situation, in der diese Vorwürfe vom Nabu veröffentlicht werden, halte ich es auch für höchst unglücklich, wie vor Ort reagiert wird. Nach den Vorkommnissen, die ich eben geschildert habe, finde ich es nicht nur dumm, dass man jetzt argumentiert, man könne nicht beweisen, dass
diese Äpfel aus dem Alten Land kommen, sondern ich finde es auch höchst schädlich für das Vertrauen der Verbraucher, das jetzt ja umso wichtiger ist.
Mit der Veränderung der Allgemeinverfügung erhalten die Betriebe im Alten Land eine zweite Chance. Diese Überarbeitung war nur sachgerecht durchzuführen, weil die Probleme deutlich benannt und nicht verharmlost oder unter den Teppich gekehrt wurden.
Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren: Diese Allgemeinverfügung erlaubt im Alten Land Dinge, die andernorts illegal sind. Umso wichtiger ist es, dass das neue Vertrauen nicht enttäuscht und die umfassende Zielsetzung - einschließlich der ökologischen Zielsetzung - auch von der Landwirtschaft gestützt wird, aber auch, dass die Ernsthaftigkeit der Zielerreichung durch verbesserte Kontrollen immer wieder unterstrichen wird.
Die Produkteigenkontrollen, die transparent und öffentlich gestaltet werden müssen, aber auch die amtliche Lebensmittelüberwachung müssen sicherstellen, dass durch die Sonderbestimmungen die Verbraucherschutzstandards nicht geschmälert werden.
Es gehört zu den Strategien der weiteren Minimierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes gerade im Alten Land, dass Forschung, Entwicklung, Beratung und Anwendung hohe Priorität haben müssen.
In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir ein Wort zum Bioobstbau. Wir haben den Bioobstbau bewusst nicht als Patentlösung empfohlen,
da er mit hohen organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen verbunden ist, die nicht von allen zu erwarten sind. Diese Bewirtschaftungsweise mit sehr eingeschränkten Pflanzenschutzund Kräftigungsmitteln erfordert eine hohe Aufmerksamkeit - quasi einen Dauerbereitschaftsdienst -, große Fachkenntnisse und einen hohen Zeitaufwand. Ich will nicht hoffen, dass es tatsächlich so weit geht, wie mir ein Bioobstbauer gesagt hat, nämlich dass eigentlich nur eines geht: entweder Bioobstbauer zu sein oder sich um seine Familie zu kümmern. Aber es ist in der Tat ein sehr hoher Aufwand. Diese Betriebsinhaber haben meinen und, wie ich finde, unseren großen Respekt verdient.
Ich freue mich, dass die Eckpunkte unseres Antrages, für den wir ja anfänglich etwas gescholten wurden - um es vorsichtig auszudrücken -, auch in dieser veränderten Fassung erhalten blieben und heute die Zustimmung aller Fraktionen finden. Dafür meinen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kollegen! Ich freue mich außerordentlich, dass es gelungen ist, zu einer gemeinsamen Entschließung hier im Landtag zu kommen; das ist gut für das Alte Land und für die dort lebenden Menschen.
Ich habe die Hoffnung, dass dieser Entschließungsantrag zu einer guten und dauerhaften Lösung für den Obstanbau im Alten Land beiträgt. Die Sondervereinbarung für den dortigen Obstanbau soll gleichermaßen dem Umweltschutz und den dort wirtschaftenden Betrieben gerecht werden.
Ziel muss es sein, meine Damen und Herren, die einmalige Kulturlandschaft zu erhalten, ohne allerdings Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft zu verbauen. Das heißt in diesem Fall: Der Erhalt der Kulturlandschaft bedingt vor allem den Erhalt der linearen Struktur des Alten Landes mit seinen Grabensystemen. Das bedeutet auf der einen Seite aber auch, dass nicht jeder Graben permanent wasserführend sein muss - das ist ja jetzt zum Teil auch nicht der Fall -, aber es darf auf der anderen Seite eben auch nicht sein, dass die ständige Auseinandersetzung in der Frage „Umweltschutz, Ökologie und Pflanzenschutzmitteleinsatz“ dazu führt, dass jetzt umfangreich Gräben verfüllt werden. Ich nehme an, mit dem jetzt vorliegenden Entschließungsantrag werden wir dafür in der Tat eine gute Lösung finden.
Ich möchte noch einige kurze Anmerkungen zu dem vorliegenden Antrag machen. Zunächst spreche ich die Liste der Pflanzenschutzmittel an, die jetzt vorliegt. In der Tat gibt es hier nach wie vor noch eine große Zahl von Indikationslücken, und besonders, was den Beerenobstanbau angeht, ist die Zulassung entsprechender Mittel noch völlig
Der Ökoanbau - Herr Kollege Klein hat es eben angesprochen - ist keine Alternative. Denn dort gibt es, wie bekannt ist, die Spritzmittel auf Kupferbasis. In diesen Fällen benötigen wir dann noch größere Abstände zu den entsprechenden Gewässerflächen.
Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die biologischen und mechanischen Verfahren als Ersatz für die Spritzmittel und eben auch die Überlegung, weniger krankheitsanfällige Obstsorten anzubauen. Ungefähr 90 % der Fläche im Alten Land sind ja mit Äpfeln besetzt, und es gibt dort bereits eine ganze Reihe von Edelsorten, die sowohl mehltau- als auch schorfresistent sind. Das heißt, hier ist in der Vergangenheit schon einiges geschehen. Was die mechanischen und biologischen Verfahren angeht, so ist darauf hinzuweisen, dass die Projekte seit Jahren laufen: Einsatz von Pheromonfallen, Nisthilfen für Vögel usw. Da ist also einiges schon jetzt im Gange. Aber ich meine, wir werden auch weiterhin Pflanzenschutzmittel brauchen.
Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Gewässermonitoring. Auch vom Obstanbau wird ja gefordert, dass dieses Monitoring weitergeführt wird. Aber es darf eben nicht nur eine rein chemische Prüfung sein. Auch die Prüfung des biologischen Verhaltens muss weiterhin durchgeführt werden. Das ist von den zuständigen Stellen vereinbart worden. Es ist wichtig und gut, dass dies gelungen ist.
Insgesamt bin ich der Überzeugung, dass wir auf einem guten Weg sind. Ich möchte nun an meinem Geburtstag keine unnötige Schärfe in die Diskussion bringen.
Aber die Untersuchung des NABU, deren Ergebnisse wir sowohl in diversen Publikationen nachlesen als auch aus anderen Medien entnehmen konnten - ich habe sie im Radio gehört -, wobei es um die Pestizidbelastung von Äpfeln aus dem Alten Land geht, kann ich - das muss ich ganz ehrlich sagen, Herr Kollege Klein - so überhaupt nicht nachvollziehen, denn erstens sind es nicht aktuelle Erhebungen, sondern es sind alte Untersuchungen, auf die dabei Bezug genommen wurde, zweitens hat es sich bei diesen Proben in der Tat überwie
gend um Importobst gehandelt, und drittens sind die Ergebnisse bei allen Untersuchungen - das möchte ich ebenfalls noch einmal betonen - unter den zulässigen Grenzwerten geblieben. Auch das muss noch einmal deutlich gesagt werden.
- Herr Kollege Klein, es gibt überall schwarze Schafe. Die muss man feststellen, und die müssen auch bestraft werden. Es ist mit Sicherheit auch im Sinne des Obstanbaus an der Niederelbe, das diese schwarzen Schafe dann auch zur Rechenschaft gezogen werden.
Aber das ist immer so eine Sache, Herr Klein. Da wird ein Skandal in die Welt gesetzt, dann wird ein ganzes Gebiet in Haftung genommen, das geht durch die Presse, durch die Medien, und am Ende stellt man fest, dass sich die Dinge etwas anders darstellen, als zunächst verbreitet wurde, und dann wird ganz, ganz leise zurückgerudert.
Lieber Kollege Klein, so funktioniert das nicht! Man leistet den Leuten dort wirklich einen Bärendienst, und ich möchte doch sehr darum bitten, dass wir diese Vorgänge sachlich behandeln
(Der Redner beißt in einen Apfel. - Heiterkeit - Zuruf von der SPD: Un- zulässige Nahrungsaufnahme während einer Plenarsitzung! - Heiterkeit)