Protocol of the Session on December 12, 2002

Ich will Ihnen nur sagen, was das Land insgesamt gemacht hat; denn wir sind hier im Landesparlament. Ich nenne als Beispiel die Initiative „Bauen jetzt in Niedersachsen“, die weiterhin besteht - da ist Handlungsbedarf - und bis einschließlich 2003 läuft. Das ist eine gute Maßnahme.

(Möllring [CDU]: Ein reiner Flop!)

Wir sind uns auch einig, dass jede Möglichkeit geprüft werden muss, den Bau auch in rechtlicher Hinsicht zu unterstützen.

Viele Baubetriebe geraten in finanzielle Schwierigkeiten, die zum Teil bis zur Existenzbedrohung reichen, weil Auftraggeber die geleistete Arbeit nicht vereinbarungsgemäß vergüten. Darum geht es. Oft werden angebliche Mängel gerügt, nur um die fällige Forderung nicht bezahlen zu müssen. Es schließt sich nicht selten ein jahrelanger Rechtsstreit an. Darüber sind wir auch informiert, und das wissen wir. Wenn das Gericht endlich sein Urteil spricht, kann es für manchen kleinen Betrieb schon zu spät sein; er hat dann bereits Insolvenz anmelden müssen.

Meine Damen und Herren, die Länder Sachsen und Thüringen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches in den Bundesrat eingebracht, der das Ziel verfolgt, Baubetriebe bei der Durchsetzung ihrer Forderungen besser zu stellen. Grundsätzlich halten wir diesen Ansatz für richtig und berechtigt. Wir können es uns nicht mehr leisten, dass Baubetriebe in die Insolvenz getrieben werden, weil sie ihre berechtigten Forderungen vor Gericht nur sehr langwierig durchsetzen können.

(Dr. Biester [CDU]: Und die Lö- sung?)

- Das ist nicht unsere Sache. - Gleichzeitig möchte ich aber anmerken, dass ein solches Gesetz allein den Bau nicht aus der gegenwärtigen Krise herausholen kann. Das kann nur ein Baustein von vielen sein.

Ein anderer Baustein ist unser Landesvergabegesetz, das unsere heimischen Baubetriebe vor Mitbewerbern schützen wird, die sich bisher noch durch illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit am Markt durchsetzen können.

(Frau Schwarz [CDU]: Vor welchen Mitbewerbern denn, wenn die Aufträ- ge gar nicht mehr da sind?)

- Man muss, liebe Frau Schwarz, von den Aufträgen ausgehen, die da sind und die durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgeführt werden. Ich glaube, da müssen wir wohl unterscheiden.

(Möllring [CDU]: Da treibt ihr die Leute doch hin!)

Die CDU-Fraktion hat die Landesregierung mit ihrem Entschließungsantrag aufgefordert, das von Sachsen und Thüringen vorgelegte Forderungssicherungsgesetz im Bundesrat zu unterstützen.

(Dr. Biester [CDU]: Oder eine neue Initiative zu ergreifen!)

- Darum geht es, Herr Dr. Biester. Dies ist geschehen. Das Land Niedersachsen hat bereits im Sommer für das Forderungssicherungsgesetz gestimmt. Damit ist Ihr Antrag erledigt, und ich weiß nicht, warum Sie ihn nicht zurückgezogen haben.

(Beifall bei der SPD)

Die von Ihnen und auch von uns unterstützte Idee, das Bauhandwerk durch die schnellere und einfachere Einziehung seiner Forderungen zu entlasten, ist im Bundestag angekommen und muss nun in den Ausschüssen und Ministerien genau geprüft werden.

(Frau Schwarz [CDU]: Da warten alle und warten und warten und warten!)

Natürlich brauchen wir Rechtssicherheit. Der politische Wille, das Baugewerbe durch einen verbesserten Forderungseinzug zu stärken, ist bei uns allen vorhanden. Lassen wir nun die Fachleute in Berlin ihre Arbeit erledigen, und warten wir ab, welche Vorschläge sie im Detail machen.

(Möllring [CDU]: O Gott, wo sind denn da Fachleute? - Gegenruf von Plaue [SPD]: Auf Ihrer Seite gibt es keine, bei uns gibt es noch welche!)

Politischer Streit über das Gesetz besteht im Haus nicht.

(Möllring [CDU]: Der redet von Fachleuten in Berlin! Dabei wissen wir doch, dass das Chaoten sind! Das ist eine reine Chaotentruppe! - Weite- re Zurufe - Unruhe - Glocke des Prä- sidenten)

- Dazu gehören auch Juristen, wie beispielsweise Sie oder Herr Dr. Biester es sind.

(Anhaltende Unruhe)

Herr Wolf, fahren Sie bitte fort. Die Herren wollen Ihre Gespräche über die Tische hinweg jetzt einstellen und sie nach Tisch fortsetzen.

(Plaue [SPD]: Wenn Sie uns einladen, gern, Herr Präsident!)

Danke schön, Herr Präsident, aber die Gespräche waren interessant.

Die von Ihnen erhobene Forderung hat die Landesregierung erfüllt - damit das klar ist -, obwohl der Antrag noch nicht durch den Landtag beschlossen wurde. Ihr Antrag hat sich erledigt.

(Möllring [CDU]: Nein!)

Wenn sich neue Umstände ergeben oder das Gesetz wider Erwarten nicht wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird, dann - verlassen Sie sich darauf - werden wir dieses Thema Forderungssicherungsgesetz hier noch einmal beraten. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD - Möllring [CDU]: Also ist es doch noch nicht erledigt!)

- Das kann es doch noch gar nicht. Haben Sie nicht zugehört?

Nun möchte uns Frau Steiner etwas sagen. Bitte sehr!

Und das wieder in vier Minuten. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wissen, dass sich viele Handwerksbetriebe in einer schwierigen Situation befinden, wenn es Ausfälle von Forderungen in größerem Umfang gibt.

(Möllring [CDU]: Dann sagen Sie den Leuten in Berlin mal, dass sie etwas tun sollen!)

Bei näherer Untersuchung von Insolvenzen gerade kleinerer Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen zeigt sich, dass Außenstände häufig die Verbindlichkeiten bei weitem übersteigen, dass aber dennoch der Konkurs nicht abzuwenden war, weil die Außenstände für das Unternehmen nicht rechtzeitig zu sichern waren - sei es durch gerichtliche Geltendmachung oder durch Wahrnehmung des Eigentumsvorbehalts. Abgesehen davon, dass wir wissen, dass es wegen der fehlenden oder zu geringen Eigenkapitalausstattung dann auch nicht möglich ist, eine längere Durststrecke durchzuhalten, ist natürlich klar, dass das Problem in aller Schärfe durchschlägt, wenn die Forderungen nicht zeitnah hereingeholt werden können. Am schärfsten zeigt sich das Problem derzeit im Baugewerbe. Das hat die CDU-Fraktion in der Begründung ihres Antrages auch ausgeführt. Aber das gilt nicht nur für das Baugewerbe.

Wir wissen vor allem aus den neuen Bundesländern - die Zahlen für die alten Bundesländer belegen allerdings auch hier eine ansteigende Tendenz -, dass das Problem der Zahlungsverzögerung ausgeprägt ist - mit den entsprechenden Folgen für die Unternehmen. In den neuen Bundesländern zeigen sich diese Folgen. Das führt noch sehr viel schneller zu Insolvenzen, wenn ich allein an die Zahlen des letzten Jahres denke. Deswegen war es auch kein Zufall, dass die Gesetzesinitiative zur Beschränkung des Risikos in diesem Zusammenhang aus Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt gekommen ist.

Der Kollege Wolf hat sich gerade schon zu dem vorgetragenen Forderungskatalog geäußert. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser Forderungskatalog bereits Gegenstand einer umfangreichen Anhörung von Sachverständigen im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zahlungsmoral“ war. Dort wurden die vorgeschlagenen Instrumente bewertet. Diese Bewertung hatte ergeben, dass diese Forderungen teils nicht nutzbar und teils ohne Gewinn für die Handwerker sind, d. h. dass eine beschleunigte, zeitnahe Durchsetzung der Ansprüche nicht möglich wäre. Mithin sind sie wirtschaftlich eigentlich unbrauchbar.

Herr Dr. Biester behauptet wider besseres Wissen, das seien alles ganz tolle Maßnahmen, und wir würden sie nur deshalb ablehnen, weil wir wieder einmal das Handwerk bekämpfen würden. Das ist nun wirklich eine Legendenbildung und Unterstellung. Schließlich wissen Sie ganz genau - es sei denn, Sie haben das verdrängt -, dass der Bundes

gesetzgeber, die rot-grüne Bundesregierung, bereits im Jahr 2000 etwas unternommen hat, und zwar mit dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.

(Möllring [CDU]: Haben Sie seit 2000 schon mal wieder mit dem Handwerk gesprochen?)

Er hat damals schon ansatzweise auf die genannten Schwierigkeiten reagiert: Die Verzugsfolgen wurden verschärft, der gesetzliche Anspruch auf Abschlagszahlung und die Durchgriffsfälligkeit wurden eingeführt, und mit der Einführung der Fertigstellungsbescheinigung wurde insbesondere kleinen und mittleren Bauhandwerksbetrieben die Möglichkeit eröffnet, Vergütungsforderungen entsprechend der Zivilprozessordnung geltend zu machen und zügig vollstreckbare Zahlungstitel zu erreichen. - Ich nehme das Wort „ansatzweise“ sogar zurück. Das ist mehr.

Ich möchte auch noch auf die aktuelle Diskussion eingehen. Der Kollege Wolf hat darauf hingewiesen, dass man sich bundesseitig für ein Forderungssicherungsgesetz entschieden hat. Wenn Sie vor diesem Hintergrund dem Handwerk erzählen, wir täten dafür nichts und sähen dieses Problem nicht, dann könnte ich jetzt nur einen Begriff gebrauchen, für den ich mir wahrscheinlich einen Ordnungsruf einfangen würde.

Ich will Ihnen nur einmal die Punkte nennen, die jetzt in der Diskussion sind. Geprüft werden z. B. die Erweiterung der Durchgriffsfälligkeit, die Verbesserung der Fertigstellungsbescheinigung und ihre praktische Anwendbarkeit, die Fragen der Bauhandwerksversicherungsbürgschaft etc. Das sind schwierige juristische Fragen, die auch sorgfältig geprüft werden müssen. Es nützt schließlich nichts, wenn komplizierte Dinge juristisch festgelegt werden und auf dem Papier stehen, ein durchschnittlicher Handwerksbetrieb sie aber weder umsetzen noch in Anspruch nehmen kann, weil er dazu erst einmal einen juristischen Apparat beschäftigen muss.

Weil wir ein effektives Verfahren wollen, werden wir diesen Punkt bei diesem Gesetz auch ordentlich beraten. Aber gerade an diesem Punkt lasse ich die Vorwürfe der CDU-Fraktion gegenüber Rot-Grün in Berlin nun wirklich nicht gelten. Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlung. Wer ihr zustimmen und damit den Antrag der CDU-Fraktion für erledigt erklären möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 30: Zweite Beratung: Obstbauern und Kulturlandschaft „Altes Land“ erhalten - Gewässerqualität gewährleisten! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3202 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 14/3954

Dieser Antrag wurde am 14. März an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist Herr Kollege Brauns, dem ich das Wort erteile.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3954 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einstimmig, den Entschließungsantrag in einer geänderter Fassung anzunehmen. - Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll.