§ 1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Bei wenigen Gegenstimmen haben Sie der Änderungsempfehlung zugestimmt.
§ 2. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Auch hier sind Sie der Änderungsempfehlung gefolgt.
§ 3. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
§ 3/1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
§ 3/2. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
§ 4/1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
§ 4/2. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
§ 5. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
§ 5/1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
§ 6. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
§ 7. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
§ 8. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
§ 9. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
§ 9/1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
§ 10. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
§ 10/1. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
§ 11. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Der Änderungsempfehlung wurde gefolgt.
Gesetzesüberschrift. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Bei wenigen Ablehnungen wurde auch dieser Änderungsempfehlung gefolgt.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wenn Sie in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich Sie, sich zu erheben. - Die Gegenstimmen! - Damit haben Sie den Gesetzentwurf beschlossen.
Wir müssen noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 3965 abstimmen. Wenn Sie dieser Beschlussempfehlung zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchten, bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Sie haben nach der Ausschussempfehlung beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung zu Punkt 7. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 3966 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Auch hier haben Sie nach der Ausschussempfehlung beschlossen.
Jetzt müssen wir noch über die Nr. 2 dieser Beschlussempfehlung abstimmen. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 3966 zustimmen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Sie haben nach den Ausschussempfehlungen beschlossen.
Tagesordnungspunkt 8: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2002/2003 (Nachtrags- haushaltsgesetz 2002/2003) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/3910 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/3975 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/3987
Tagesordnungspunkt 9: Einzige (abschließende) Beratung: Mipla 2002 - 2006 falsch - Finanzplanung übertrifft Grimms Märchensammlung Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3874 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/3976
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 20. November 2002 und der Antrag der Fraktion der CDU in der 123. Sitzung am 22. November 2002 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Kollege Wiesensee, dem ich das Wort erteile.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/3975 empfiehlt Ihnen der Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Vertreter der CDU-Fraktion und der Grünen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Ehe ich auf die wesentlichen Diskussionspunkte der Ausschussberatungen eingehe, möchte ich vorwegschicken, dass diese Beratungen - anders als übliche Haushaltsberatungen - wesentlich von verfassungsrechtlichen und haushaltsrechtlichen Fragestellungen geprägt waren. Diskussionen über haushaltspolitische Gewichtungen, die sonst üblicherweise Gegenstand von Haushaltsberatungen sind, oder Einzelfragen des Haushaltsplans haben dagegen bei diesem Nachtragshaushalt keine prägende Rolle gespielt. Dies entspricht dem besonderen Charakter des vorgelegten Nachtragshaushalts. Er soll nach der Darstellung der Landesregierung
ausschließlich die Einnahmeausfälle des Landes ausgleichen. Es handelt sich also um einen reinen Finanzierungsnachtrag. In der neuen Legislaturperiode wird nach den Erklärungen der Landesregierung dann ein Konsolidierungsnachtrag folgen, der die Grundlagen für die weitere Sparpolitik des Landes legen und auf einer ins Einzelne gehenden Aufgabenkritik aufbauen wird.
Im Haushaltsausschuss haben sich unterschiedliche Auffassungen schon über den Zeitpunkt des Nachtragshaushalts ergeben. Die Vertreter der CDUFraktion haben darauf hingewiesen, dass ein Nachtragshaushalt angesichts der Haushaltslage des Landes schon wesentlich früher hätte vorgelegt werden müssen. Die Vertreter der Landesregierung und der SPD-Fraktion haben demgegenüber geltend gemacht, dass Veranlassung hierfür erst die letzte Steuerschätzung vom November mit der daraus folgenden Erkenntnis gegeben habe, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gestört sei.
Gegen den vorgelegten Nachtragshaushalt haben der Landesrechnungshof und die Vertreter der Fraktionen der CDU und der Grünen weiter eingewandt, dass ein solcher reiner Finanzierungsnachtrag dem Grundsatz der Vollständigkeit des Haushalts nicht genüge. Er nehme lediglich die Steuermindereinnahmen, die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich sowie die Veränderungen hinsichtlich der Finanzhilfen nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder auf. Alle weiteren notwendigen Änderungen, die zwangsläufig eine umfassende Betrachtung der Einnahmen und Ausgaben im Detail und auch Aussagen über die tatsächlich fehlenden Haushaltsmittel und die deshalb neu zu setzenden Prioritäten voraussetzten, lasse er unter Verletzung des Haushaltsrechts außer Acht.
Dem haben die Vertreter der Landesregierung und der SPD-Fraktion entgegengehalten, dass beabsichtigt sei, zu Beginn der neuen Legislaturperiode einen Konsolidierungsnachtrag folgen zu lassen. Der hier vorgelegte Finanzierungsnachtrag solle nicht mehr als eine Art Vorschaltnachtrag sein, also eine zeitgerechte und notwendige Vorstufe zur kommenden Haushaltskonsolidierung. Als ein solcher Teil eines geschlossenen Konzepts sei er rechtlich bedenkenfrei.
Eingehend hat sich der Haushaltsausschuss mit der Kritik des Landesrechnungshofs und der Vertreter der CDU-Fraktion befasst, der Nachtragshaushalt
2002/2003 überschreite ohne genügende Rechtfertigung die von Artikel 71 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung gesetzte Obergrenze der Kreditaufnahme. Der Landesrechnungshof und die Vertreter der CDU-Fraktion haben dazu Folgendes vorgetragen: Zwar lasse Artikel 71 Satz 3 der Niedersächsischen Verfassung eine Überschreitung der Obergrenze für Kreditaufnahmen u. a. zur Abwehr einer nachhaltigen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu; dies gelte aber nur dann, wenn die Kreditaufnahme nach Umfang und Verwendung bestimmt und geeignet sei, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwenden oder zu mildern. Für das Jahr 2002 sei es aber ohnehin nicht mehr möglich, durch eine Kreditaufnahme einen solchen, die Überschreitung der Obergrenze des Artikels 71 Satz 2 rechtfertigenden Effekt zu erzielen; denn der Kassenschluss für das Jahr 2002 sei nahezu erreicht. Die zusätzliche Kreditaufnahme in Höhe 1,6 Milliarden Euro diene vielmehr unzulässigerweise allein dazu, einen sonst im Jahre 2002 entstehenden Fehlbetrag zu verhindern, wobei unsicher sei, ob dieser Fehlbetrag wirklich nur durch Steuerausfälle entstanden sei.
Aber auch die für das Haushaltsjahr 2003 vorgesehene zusätzliche Kreditaufnahme von 1,35 Milliarden Euro sei zu beanstanden. Nach dem Ergebnis der Steuerschätzung betrage die Gesamtbelastung des Landes aus dem prognostizierten Rückgang der Steuereinnahmen lediglich 691 Millionen Euro. Soweit mit der Kreditaufnahme somit also auch Haushaltsfehlbeträge aus dem Jahre 2001 gedeckt würden, verstoße dies gegen § 17 des Haushaltsgrundsätzegesetzes.
Es komme ein Weiteres hinzu: Die über die Grenze des Artikels 71 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung hinausgehende zusätzliche Kreditaufnahme sei nur dann zulässig, wenn sie nach Umfang und Verwendung bestimmt und geeignet sei, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren oder zu mildern. Hierfür geeignet sei zwar auch eine Kreditaufnahme zu dem Zweck, nicht zu weiteren Einsparungen im Haushalt gezwungen zu sein und etwa durch zusätzliche Streichung von Personalstellen im öffentlichen Dienst den Störungsfaktor Arbeitslosigkeit sogar noch zu verstärken. Die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hierzu von der Landesregierung gemachten Angaben reichten aber nicht aus. Die Landesregierung müsse im Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen begründen und belegen, welche Sparmaßnahmen durch den kreditfinanzierten
Haushaltsausgleich vermieden würden und worin der damit bewirkte Effekt im Sinne einer Beseitigung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts liege. Dies sei auch durch die noch im Laufe der Ausschussberatungen abgegebenen Erklärungen nicht hinreichend geschehen.
Insgesamt haben sich die Vertreter der CDUFraktion und der Grünen die Kritik des Landesrechnungshofs zu Eigen gemacht, dass das Gesetz den dringend notwendigen Zwang zum Sparen und Konsolidieren nur hinausschiebe. Es sei daher geboten, die Beratungen über den vorgelegten Gesetzentwurf zurückzustellen und einen vollständigen Konsolidierungsnachtragshaushalt 2003 vorzulegen, der auch eine haushaltsrechtlich zulässige Abdeckung des Fehlbetrages aus dem Jahre 2001 regele. In diesem Rahmen sei dann über alle Maßnahmen zu entscheiden, die nach Einschätzung der Landesregierung zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts erforderlich seien. Die Liquidität des Landes sei jedenfalls in den ersten Monaten des Jahres 2003 anderweitig gesichert, sodass auch noch ausreichend Zeit vorhanden sei.
Der Vertreter der Fraktion der Grünen hat einen entsprechenden Änderungsantrag seiner Fraktion angekündigt, der inzwischen auch eingegangen ist.
Die Vertreter der SPD-Fraktion haben dagegen auf die durch ein Gutachten gestützten Ausführungen der Landesregierung über die negativen Effekte für die Volkswirtschaft verwiesen, die im Falle von Kürzungen im Landeshaushalt bei den Personalund Sachkosten sowie im Bereich der Zuwendungen und Subventionen einträten. Hinreichend belegt seien nicht nur diese negativen Effekte, sondern auch die Annahme der Landesregierung, dass sie durch die Kreditaufnahme vermieden würden.
Dass es eine nachhaltige Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gebe, stehe nach den entsprechenden Feststellungen der Bundesregierung fest. Dies gelte auch für Niedersachsen. Die Landesregierung handele maßvoll, wenn sie die Kreditaufnahme ausschließlich auf die Kompensation der Einnahmeausfälle beschränke.
Wie die Landesregierung lege auch die SPDFraktion großen Wert darauf, nicht durch Ausgabenkürzungen des Landes im Sinne einer haushaltspolitischen Vollbremsung zusätzliche negative Effekte auf die Beschäftigungssituation im Land Niedersachsen zu erzeugen.
Was den Zeitplan angehe, so halte es die SPDFraktion mit der Landesregierung für geboten, zunächst in einem ersten Schritt die Nachfinanzierung des Doppelhaushalts sicherzustellen, verteilt auf die beiden Haushaltsjahre. Das geschehe mit dem vorgelegten Finanzierungsnachtrag ja auch. Sodann sei auf der Basis einer neuen Steuerschätzung ein umfassendes und in sich ausgewogenes Konsolidierungsprogramm auszuarbeiten. Ein solches Vorgehen verstoße auch nach Auffassung der SPD-Fraktion nicht gegen die Landesverfassung.
Ich bin damit am Ende meines Berichts. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, der Beschlussempfehlung in Drucksache 3975 zuzustimmen. - Herzlichen Dank!