Protocol of the Session on November 22, 2002

Zugleich bewirbt sich ein Lehrer, der zurzeit an der Schule für Gehörlose in Hildesheim unterrichtet, seit drei Jahren vergeblich um seine Versetzung an die Sonderschule für Hörgeschädigte in Hannover.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie sieht derzeit die Unterrichtsversorgung an der Sonderschule für Hörgeschädigte in Hannover aus, und wie erklärt sich diese schlechte Situation?

2. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um die Unterrichtsversorgung an der Sonderschule für Hörgeschädigte

in Hannover und für die Sonderschulen in Niedersachsen generell zu verbessern?

3. Welche Hürden stehen derzeit einer Versetzung an die Sonderschule für Hörgeschädigte in Hannover entgegen, und wie will die Landesregierung diese Hürden aus dem Weg räumen?

An der Schule für Hörgeschädigte wurden zum Schuljahresbeginn zwei Sonderschullehrkräfte neu eingestellt. Damit verfügte die Schule zum Stichtag der Statistik am 15. August 2002 bei 337,0 Lehrer-Soll-Stunden über 295,5 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Erteilung der Schülerpflichtstunden gemäß der Stundentafel benötigt die Schule insgesamt 290,0 Lehrer-Ist-Stunden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zur Situation der Unterrichtsversorgung der Schule wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.

Entgegen der Prognose der Schule musste infolge einer Erhöhung der Schülerzahlen im 4. Jahrgang eine Klasse mehr als vorgesehen gebildet werden. Als der Bezirksregierung die endgültigen Schülerzahlen und der erst zum Schuljahresbeginn eingetretene Ausfall einer Lehrkraft mitgeteilt wurden, war bei dem geringen Angebot an Bewerberinnen bzw. Bewerbern mit einer sonderschulpädagogischer Lehrbefähigung für diese Schulform ein sofortiger Ersatz nicht möglich. Auf den durch die Erkrankung der o. g. Lehrkraft eingetretenen fachspezifischen Engpass in Physik konnte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr durch die Ausschreibung einer weiteren Einstellungsmöglichkeit reagiert werden. Nach Auskunft der Bezirksregierung Hannover wurde von der Schule kein Antrag auf Zuweisung einer „Feuerwehr-Lehrkraft“ gestellt.

Zu 2: Die Bezirksregierung Hannover hat eine Physiklehrkraft mit 2,0 Stunden an die Schule für Hörgeschädigte abgeordnet. Sie unterrichtet diese Stunden im Abschlussjahrgang 10. Darüber hinaus haben sich zwei Lehrkräfte der Schule für Hörgeschädigte bereit erklärt, sich für den Unterricht in Physik zu qualifizieren. Auf diese Weise können die Schülerpflichtstunden in diesem Fach spätestens mit Beginn des 2. Schulhalbjahres wieder vollständig erteilt werden. Da der Unterricht in den naturwissenschaftlichen Fächern nur für einen begrenzten Zeitraum nicht vollständig erteilt werden konnte, sind die Zukunftschancen der betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht gefährdet.

Zur Stabilisierung der allgemeinen Unterrichtsversorgung der Schule für Hörgeschädigte wird die Bezirksregierung Hannover außerdem - nachdem nunmehr eine geeignete Bewerberin zur Verfügung steht - noch in den nächsten Tagen eine Lehrkraft an dieser Schule einstellen. Das erforderliche Einstellungsgespräch hat am 14. November 2002 stattgefunden: die Einstellung der neuen Lehrkraft wird umgehend erfolgen.

Darüber hinaus wird ab dem 1. Februar 2003 eine der Schule zugewiesene Lehramtsanwärterin ihren Unterricht in eigener Verantwortung im Umfang von 10,0 Stunden aufnehmen, wodurch sich die Unterrichtsversorgung der Schule weiter verbessern wird.

Zu 3: Die in der Kleinen Anfrage erwähnte Lehrkraft unterrichtet am Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Hildesheim, das zu den Schulen des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales gehört. Der im Dezember 1993 in der o. g. Schule eingestellten Lehrkraft ist aus Mitteln des o. g. Ministeriums ausdrücklich im Hinblick auf ihren Einsatz im Landesbildungszentrum Hildesheim ein zweijähriges Zusatzstudium mit dem Schwerpunkt Gehörlosenpädagogik finanziert worden. Nach Beendigung ihres Studiums im Dezember 1998 hat die Lehrkraft eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, dass sie für die Dauer von fünf Jahren am Landesbildungszentrum in Hildesheim unterrichten wird. Insofern stellt sich zurzeit die Frage einer Versetzung nicht, zZumal es aus dem vorgenannten Grund durchaus verständlich ist, dass das sowohl das Landesbildungszentrum selbst als auch das für die Unterrichtsversorgung dieser Schule zuständige Ministerium ein Interesse daran haben, dass diese Lehrkraft dort auch einen gewissen Zeitraum verbleibt.

Die Bezirksregierung Hannover wird zu gegebener Zeit prüfen, ob eine Versetzung der Lehrkraft erfolgen kann. Die Durchführung einer solchen Personalmaßnahme ist dann - unter anderem - von der Situation der Unterrichtsversorgung der beiden Schulen abhängig, denn beide Schulen für Hörgeschädigte sind angemessen zu versorgen.

Die Unterrichtsversorgung der Schule für Hörgeschädigte in Hannover ist durch die jetzt vorgenommene Neueinstellung gesichert.

Anlage 25

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 28 des Abg. Kethorn (CDU):

Beispielhaftes Förderkonzept der Grundschule Burgschule Nordhorn vor dem Aus?

Seit sieben Jahren wird an der Grundschule Burgschule in Nordhorn nach einem Förderkonzept unterrichtet, das von der Schule gemeinsam mit den Eltern entwickelt worden ist und auf die mit der Innenstadtlage zusammenhängenden Probleme eingeht. Die Problemsituation lässt sich so umschreiben: relativ hoher Ausländeranteil; Aussiedlerkinder mit Sprachdefiziten; sozialer Brennpunkt Innenstadt; Verhaltensprobleme.

Das Burgschulmodell umfasst u. a. folgende Elemente:

- Aufgrund der Sozialstruktur im Innenstadtbereich werden die Schülerinnen und Schüler in möglichst kleinen Lerngruppen zusammengefasst.

- In den Bereichen Mathematik und Deutsch werden insgesamt fünf Förderkurse geführt.

- Der bestehende Zeittakt wird von 45 Minuten auf 30 Minuten reduziert. Entsprechend dem Erlass „Arbeit in der Grundschule“ werden die vorgegebenen Unterrichtszeiten umgerechnet und zur Anwendung gebracht.

- Die morgendliche Eingangsphase wurde eingeführt. Zwischen 7.45 Uhr und 8.15 Uhr - im „Gleitzeitraum“ - können die Schülerinnen und Schüler die Schule aufsuchen.

- Die Fächer des musisch-kulturellen Bereiches sind für den Bereich der Klassen 3 und 4 zu einem so genannten Projekt zusammengefasst.

Die Niedersächsische Kultusministerin Jürgens-Pieper hat schon vor Jahren dieses Modell als beispielhaft hervorgehoben und gelobt. Doch mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 muss die Grundschule Burgschule nach den gegebenen Rahmenbedingungen ihr eigenes Modell aufgeben und Verlässliche Grundschule (VGS) werden. Nach Aussagen der Schulleitung und des Elternrates kann aber die VGS den spezifischen Anforderungen einer Innenstadtschule mit den zahlreichen Problemen in keiner Weise gerecht werden. Optimale Förderung oder ein hohes Maß an Integration müssen dann zukünftig „unter den Tisch fallen“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie das Förderkonzept der Grundschule Burgschule in Nordhorn, und kann sie die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes an dieser Schule bestätigen?

2. Kann dieses modellhafte Förderkonzept auch über das vorgesehene Datum der Einführung der VGS im Jahre 2003/2004 weitergeführt werden, und wie lange?

3. Wenn nein, wie will sie dazu beitragen, die zahlreichen spezifischen Probleme in dieser Innenstadtschule zu lösen?

Jedes Kind in der Grundschule hat einen Anspruch darauf, gefördert und gefordert zu werden. Die Grundschule bietet dafür Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten, entwickelt Grundqualifikationen für das selbständige Arbeiten, gleicht Defizite aus und entwickelt Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen. Im Vordergrund stehen dabei Differenzierungsmaßnahmen im gemeinsamen Klassenunterricht. Daneben können auch klassen- und/oder jahrgangsübergreifende Gruppen für ein differenziertes Angebot ihren eigenen Stellenwert haben.

Zusätzliche Lehrerstunden zur Förderung von Schülerinnen und Schüler erhalten Schulen über:

- Zusatzbedarf für Förderunterricht, damit ausgesiedelte und ausländische Schülerinnen und Schüler die deutsche Sprache lernen und verbessern können,

- Zusatzbedarf für Fördermaßnahmen nach einem Förderkonzept, wenn die Zusammensetzung der Schülerschaft - verglichen mit anderen Schulen im Bereich der Bezirksregierung - besondere Fördermaßnahmen erforderlich macht,

- Zuschläge für Förder- und Differenzierungsmaßnahmen für große Klassen, die den Schulen über die zur Erteilung der Pflichtstundentafel erforderlichen Stunden hinaus zugewiesen werden,

- Zuschläge für Sportförderunterricht,

- Stunden von Sonderschullehrkräften im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Sonderschule sowie für Sprachsonderunterricht und ambulante Maßnahmen/mobile Dienste,

- „Überhangstunden“, die für Fördermaßnahmen genutzt werden können.

Inhalte und Organisation der Fördermaßnahmen stellt jede Schule in einem zusammenfassenden Förderkonzept dar; dabei wird der Förderunterricht

in der Regel am Vormittag in den Tagesablauf der Kinder eingebaut.

Der Anspruch auf Förderung besteht an jeder Grundschule, unabhängig davon, nach welchem pädagogischen Konzept sie arbeitet.

Da die Verlässlichen Grundschulen in der Regel mehr Lehrerstunden und längere feste Schulzeiten am Vormittag haben, gibt es hier auch mehr Möglichkeiten für die individuelle Förderung der Kinder. Allerdings muss das Förderkonzept an die Bedingungen der Verlässlichen Grundschule angepasst werden. Wie das gelingen kann, hat die Grundschule Hude-Süd in einer Broschüre dargestellt, die das Kultusministerium im Oktober 2002 herausgegeben hat.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Grundschule Burgschule hat im laufenden Schuljahr sehr kleine Klassen und viele zusätzliche Lehrerstunden für die Förderung ausländischer Schülerinnen und Schüler. Das mir vorliegende Förderkonzept zeigt, dass die Schule die hervorragenden Bedingungen (1,72 Lehrerstunden pro Schülerin oder Schüler) pädagogisch gut nutzt. Dieses wird durch die Bezirksregierung bestätigt.

Zu 2 und 3: Das Förderkonzept der Burgschule ist auf die Verlässliche Grundschule übertragbar. Als Verlässliche Grundschule hätte die Schule sogar noch Anspruch auf 18 zusätzliche Lehrerstunden und darüber hinaus ein Budget zur Beschäftigung von Vertretungs- und Betreuungskräften im Umfang von 28,75 Stunden pro Woche.

Anlage 26

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 29 des Abg. Busemann (CDU):