Auch die Eltern der Kinder an der Grundschule in Heeslingen, Landkreis Rotenburg/Wümme, sind sehr verärgert über die Art und Weise, wie das Niedersächsische Kultusministerium und die nachgeordneten Schulbehörden mit dem Unterrichtsausfall an dieser Schule umgehen. Vor dem Hintergrund von Aufzeichnungen über die gegebenen Unterrichtsstunden in verschiedenen Klassen, die Eltern über Wochen gemacht haben, steht fest, dass nur ca. 90 % des Unterrichts erteilt wird, der nach der Stundentafel der verschiedenen Jahrgänge gegeben werden muss. So fallen insbesondere viele Stunden im Bereich des Sachunterrichtes, Textiles Gestalten und Musik aus, weil es hierfür keine oder zu wenig Lehrkräfte gibt. Um Arbeitsgemeinschaften weiterführen zu können, haben sich schon Eltern eingebracht.
Die seit Schuljahresbeginn frei gewordene Schulleiterstelle ist bisher weder besetzt noch ausgeschrieben worden, obwohl seit Mai 2002 bekannt war, dass der bisherige Schulleiter zu diesem Schuljahresbeginn eine andere Stelle antritt. Demgegenüber hat Ministerpräsident Gabriel (SPD) presseöffentlich behauptet, dass
künftig mit dem Freiwerden einer Schulleiterstelle der Nachfolger bereits bereitgestellt wird. Davon kann in Heeslingen nicht einmal ansatzweise die Rede sein.
1. Warum hat sie in Kauf genommen, dass über Wochen erheblicher Unterrichtsausfall an dieser Schule zu verzeichnen war, so dass der vorgesehene Unterricht entsprechend Stundentafel und Grundsatzerlass nicht erteilt werden kann?
2. Welche konkreten, wann und wie wirksamen Maßnahmen wird sie umgehend ergreifen, um die ausfallenden Stunden insbesondere in den genannten Fächern durch Fachlehrkräfte erteilen zu lassen?
3. Warum hat die Landesregierung entgegen den Ankündigungen des Ministerpräsidenten die frei werdende Schulleiterstelle weder ausgeschrieben noch gar besetzt, obwohl ihr spätestens seit Mai die Vakanz bekannt war, und wann wird die Schulleiterstelle nun endlich besetzt werden?
Zum Stichtag der Statistik am 15. August 2002 verfügte die Grundschule Heeslingen bei 236,0 Lehrer-Soll-Stunden über 221,5 Lehrer-Ist-Stunden. Zur weiteren Stabilisierung der Unterrichtsversorgung wird die Bezirksregierung Lüneburg noch in den nächsten Tagen eine Abordnung an diese Schule (+ 5,0 Stunden) vornehmen.
Die durchschnittliche Klassenfrequenz liegt mit 21,1 nur knapp über dem unteren Bandbreitenwert für Grundschulen (20 bis 28).
Die kommissarische Schulleitern berichtet, dass es an der Schule keine längerfristigen Erkrankungen und Einzelerkrankungen nur in geringem, normalem Umfang gegeben hat und sie sich daher den in der Kleinen Anfrage genannten Prozentwert nicht zu erklären vermag.
Kurzfristige Unterrichtsausfälle im laufenden Schulhalbjahr sind grundsätzlich erst einmal mit den vorhandenen Lehrkräften abzudecken. Die Schulen selbst sollen von ihren Möglichkeiten der Stundenumschichtungen, Zusammenlegung von Lerngruppen und vorübergehender Mehrarbeit von Lehrkräften im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes Gebrauch machen.
Die Landesregierung hat – um der besonderen Situation der Grundschulen Rechnung zu tragen – das familien– und bildungspolitisch sinnvolle Reformprojekt der Verlässlichen Grundschule entwi
Die Umsetzung dieses Konzeptes würde sicherlich auch die Situation an der Grundschule Heeslingen verbessern. Bisher liegt aber noch kein Antrag des Schulträgers vor, diese Schule in eine Verlässliche Grundschule umzuwandeln.
Zu 1 und 2: Nach den derzeit gültigen Vorgaben für die Grundschule umfasst die Stundentafel in den Jahrgängen 1 und 2 jeweils 20 Stunden, im Jahrgang 3 sind es 26 Stunden, und der Jahrgang 4 soll zurzeit noch 24 Stunden (ab 2003 auch 26 Stunden) erhalten.
Nach Auskunft der Schule werden derzeit im 1. Jahrgang 20, im 2. Jahrgang 21, im 3. Jahrgang 26 und im 4. Jahrgang 23 Stunden erteilt; in diesem Jahrgang wird darüber hinaus noch eine Stunde im Fach Englisch unterrichtet.
Da es – außer der Vorgabe der insgesamt pro Jahrgang zu erteilenden Stunden - keine verbindliche Festlegung im Hinblick auf die einzelnen Fächer gibt, kann die Schule in der Gestaltung der Stundenpläne gemäß dem Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 31. März 1992 weitgehend selbständig handeln. Die Schule hat sich dafür entschieden, den Unterricht im Fach Deutsch mit sechs Stunden pro Woche in jeder Klasse deutlich zu stärken und außerdem einen Schwerpunkt auf einen zweistündigen Förderunterricht, an dem nach Auskunft der Bezirksregierung Lüneburg alle Kinder teilnehmen, zu legen. Die Fächer Sachunterricht, Textiles Gestalten, Kunst und Musik werden dennoch weiterhin in angemessenem Umfang - wenn auch mit unterschiedlicher Stundenzahl in den einzelnen Jahrgängen – erteilt; insofern kann von einem „Ausfall“ dieser Fächer nicht gesprochen werden.
Die Mitarbeit von Eltern bei Arbeitsgemeinschaften – wobei die Verantwortung bei der jeweiligen Lehrkraft verbleibt – ist im Übrigen gängige Praxis an vielen Schulen und trägt nicht nur zur Bereiche
rung des Unterrichtsangebots bei, sondern verstärkt auch die Einbindung der Schule in das schulische Umfeld.
Zu der von der Bezirksregierung Lüneburg für die Schule getroffenen Personalmaßnahme wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.
Zu 3: Erst nach der Auswahlentscheidung im Mai 2002 stand fest, dass der bisherige Leiter der Grundschule Heeslingen zum 1. August 2002 als Schulleiter an eine andere Schule versetzt werden würde. Eine Wiederbesetzung der dann vakanten Schulleiterstelle im Zeitraum vom Mai bis zum Schuljahresbeginn wäre aufgrund der dazwischen liegenden sechswöchigen Sommerferien kaum möglich gewesen.
Die Verzögerung der Ausschreibung hat sich dann dadurch ergeben, dass die Bezirksregierung Lüneburg die Auffassung vertrat, dass es vor einer Neuausschreibung der Schulleitungsstelle an der Grundschule Heeslingen erst einer Klärung der Frage bedürfe, wie diese Stelle in Zukunft zu bewerten sei. Die dafür notwendige Prognose der Schülerzahlentwicklung an dieser Schule hat offensichtlich ungewöhnlich lange gedauert. Hinzu kam, dass die Bezirksregierung vor der Neuausschreibung erst den Ablauf der dreimonatigen Probezeit des früheren Schulleiters in seiner neuen Funktion abwarten zu müssen glaubte.
Nunmehr wird die Bezirksregierung Lüneburg die vakante Schulleiterstelle an der Grundschule Heeslingen im Schulverwaltungsblatt 12/2002 ausschreiben. Dies hätte aus Sicht und nach den Vorgaben des Niedersächsischen Kultusministeriums allerdings auch schon zu einem deutlich früheren Zeitpunkt – spätestens im Juli 2002 - geschehen müssen, da dann eine Besetzung der Stelle zum 1. Februar 2003 möglich gewesen wäre.
Die Bezirksregierung Lüneburg ist aufgefordert worden, die Vorgaben des Niedersächsischen Kultusministeriums zur zeitnahen Wiederbesetzung frei werdender Funktionsstellen zu beachten und das Besetzungsverfahren für die Schulleiterstelle der Grundschule Heeslingen nunmehr so zügig wie möglich durchzuführen.
des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 21 des Abg. Hogrefe (CDU) :
Unter der Überschrift „Zuckermarktordnung auf Dauer nicht haltbar“ haben vor wenigen Tagen Berichte in Fachzeitschriften für erhebliche Unruhe bei den Betroffenen gesorgt. Es geht um Äußerungen des EU-Agrarkommissars Fischler, nach denen bereits ab 2006 erhebliche Zuckerimporte in die EU den Anteil der Eigenerzeugung um bis zu ein Drittel verringern werden. Bereits im laufenden Wirtschaftsjahr ist es zu einer bisher nicht bekannten Deklassierung der bäuerlichen Rübenlieferrechte mit erheblichen Erlöseinbußen gekommen.
Bei diesen Problemen geht es um die Zukunft der Zuckerwirtschaft und des Rübenanbaues in Niedersachsen. Die Bundesregierung hat offenbar zigtausend Arbeitsplätze und Einkommen bäuerlicher Familien bestimmten entwicklungspolitischen Zielsetzungen geopfert.
1. Welche Bedeutung haben Rübenanbau und Zuckerwirtschaft mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen in Niedersachsen (Beschäf- tigtenzahl, Produktionswert, landwirtschaftli- ches Betriebseinkommen, Fruchtfolgewert usw.)?
2. Wie beurteilt die Landesregierung den Sachverhalt, über den der EU-Kommissar die Öffentlichkeit unterrichtet hat?
3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zum Schutz der Betroffenen gegenüber der Bundesregierung unternommen, um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen.
Die Zuständigkeit für die Gemeinsame Zuckermarktordnung liegt bei der Europäischen Gemeinschaft. Die Äußerungen von EU-Kommissar Fischler sind im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach Ablauf der Agenda 2000 im Jahre 2006 zu sehen.
Das gilt auch für die Zuckermarktordnung, die mit einigen Abstrichen zum 1. Juli 2001 der Laufzeit der Agenda 2000 bis zum 30. Juni 2006 angeglichen worden ist.
ordnung beruhigt und Planungssicherheit für die Zuckerrübenanbauer und die Zuckerwirtschaft erreicht.
Nach dieser Zeit stehen Reformen an, die auch auf vertragliche Verpflichtungen im Rahmen einer WTO-konformen Neuausrichtung der Handelsbeziehungen zurückgehen. Hier geht es insbesondere um den freien Zugang für alle Agrarerzeugnisse aus den 48 ärmsten Ländern der Welt.
Im Rahmen der von den EU–Außenministern beschlossenen Initiative „Alles außer Waffen“ soll der Zollschutz für Zucker ab 2006 bis 2009 abgebaut werden. Die Folgen wären - wie in der Anfrage des Abgeordneten Herrn Hogrefe dargestellt erhebliche negative Auswirkungen für die zuckerrübenbauenden landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen, in Deutschland und EU-weit sowie der Zuckerwirtschaft und der Fortfall tausender Arbeitsplätze.
Allerdings wurde auch vereinbart, dass die Kommission Schutzmaßnahmen prüfen muss, sobald die Zuckerlieferungen aus den o. a. Ländern ein Viertel des Vorjahres überschreiten.
Zu 1: Die Zuckerrübe hat in Niedersachsen mit einer Anbaufläche von rd. 117 000 ha - Ernte 2002 - (in den Vorjahren noch bis zu 125 000 ha) eine große Bedeutung. Der Anbau erfolgt in ca. 10 000 landwirtschaftlichen Betrieben, die Verarbeitung in sechs Fabriken. Der Anbau hat einen Produktionswert von ca. 340 Millionen Euro/a.
In den Anbauregionen Niedersachsens kommen rd. 50 % des Einkommens der pflanzlichen Produktion aus dem Zuckerrübenanbau.
Die Zuckerwirtschaft in Niedersachsen beschäftigt rd. 2 000 Mitarbeiter; der Umsatz betrug im Geschäftsjahr 2000/2001 über 1 Milliarde Euro.