Protocol of the Session on November 22, 2002

Nach einschneidenden Kürzungen: Umschichtung von Mitteln des Kultusministeriums für die Lehrerfortbildung – ohne dauerhafte Absicherung im Landeshaushalt

Die Niedersächsische Landesregierung hat die Mittel für die eigentliche Lehrerfortbildung von 1992 bis 2001 von 6,6 Millionen auf nur noch 3 Millionen DM mehr als halbiert. Ministerpräsident Gabriel (SPD) hat dies in der Landtagssitzung am 14. Juni 2002 auch zugegeben: „Wir haben übrigens die Mittel für Lehrerfortbildung erhöht, weil wir - ich sage das offen - den Fehler gemacht haben, sie zu senken. Das ist falsch gewesen.“

Es handelt sich dabei aber nicht um eine dauerhafte Erhöhung, sondern lediglich um eine Umschichtung von Mitteln des Kultusministeriums aus dem Sachkostenetat in die Lehrerfortbildung. Eine dauerhafte Absicherung im Rahmen des Landeshaushaltes 2002/2003 ist nicht erfolgt, im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung des Landes gibt es lediglich eine entsprechende Absichtserklärung.

Die Bezirksregierungen haben dementsprechend kurzfristig im August dieses Jahres jeweils 500 000 Euro für Fortbildungszwecke erhalten, ohne diese jedoch für die regionale Lehrerfortbildung verwenden zu dürfen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat sie die zusätzlich bereitgestellten Lehrerfortbildungsmittel nicht mit Vorlage des Landeshaushaltes 2002/2003 oder im Rahmen eines Nachtragshaushaltes 2003 dauerhaft verankert, statt im Zeichen des Wahlkampfes lediglich zulasten des Sachkostenetats umzuschichten und Absichtserklärungen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung abzugeben?

2. Für welchen konkreten Verwendungszweck sollen die Mittel mit welcher Erfolgskontrolle ausgegeben werden, wenn sie nicht im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung verwendet werden dürfen?

3. Wie sollen die Bezirksregierungen die Mittel innerhalb von nur vier Monaten sinnvoll zum Zwecke der Lehrerfortbildung einsetzen, ohne ins „Dezemberfieber“ zu verfallen?

Das Niedersächsische Landesinstitut für Schulentwicklung und Bildung (NLI) und die Bezirksregierungen mit ihren Fortbildungsregionen bieten regelmäßig zentrale bzw. regionale Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte an, um ihnen fachliche Kenntnisse und Kompetenzen zu vermitteln. Durch die Verlagerung eines Großteils der Veranstaltungen in die regionale Fortbildung konnten im Übrigen mit verringerten Mitteln gleichwohl mehr Lehrkräfte mit Fortbildung erreicht werden. So ist

die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer seit 1993 von rd. 36 000 auf 54 000 in 2001 angestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf die regionale Fortbildung zurückzuführen, die inzwischen einen Anteil von rd. 86 % der Fortbildungen ausmacht. Ferner sind seit Mitte des Jahres 2000 Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen im IT- und Medienbereich im Rahmen des Aktionsprogramms n-21 angelaufen, für die Mittel des Landes in Höhe von rd. 4 bis 5 Millionen DM jährlich eingesetzt wurden.

Vor dem Hintergrund der PISA–Befunde war allerdings eine Neuorientierung und Verstärkung der Fortbildung für Lehrkräfte dringend erforderlich. Die Aufstockung der Mittel für die Lehrerfortbildung um jährlich 2 Millionen Euro entspricht einer Erhöhung um etwa 46 % (bezogen nur auf die zentralen und regionalen Fortbildungsmaßnahmen sogar rd. 120 %). Insgesamt werden damit durch das Land für die Lehrerfortbildung im Haushaltsjahr 2002 rd. 6,3 Millionen Euro bereitgestellt.

Im laufenden Haushaltsjahr war die umgehende Bereitstellung zusätzlicher Mittel nur durch Umschichtungen im Einzelplan 07 möglich, ohne damit tatsächlich Reduzierungen in anderen Bereichen vornehmen zu müssen. Für das Haushaltsjahr 2003 soll die Absicherung im Rahmen des vorgesehenen Nachtragshaushalts erfolgen. Durch Beschluss der Landesregierung vom 27. August 2002 sind in die Mittelfristige Planung 2002 - 2006 für die Planungsjahre 2004 - 2006 zusätzlich jährlich 2 Millionen Euro aufgenommen worden (Aufga- benfeld 07.2, Maßnahme 0440).

Die Behauptung, die Verteilung der Mittel auf die Bezirksregierungen erfolgte schematisch mit je 500 000 Euro, ist so nicht zutreffend. Der Aufteilung liegt vielmehr die jeweilige Anzahl der mit Fortbildungsangeboten zu versorgenden Lehrkräfte zugrunde.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung hat sofort, nachdem die nationalen PISA-Ergebnisse im Juni 2002 bekannt geworden sind, die sich daraus für die Lehrerfortbildung abzuleitenden Maßnahmen im Rahmen der Mipla 2002 - 2006 beschlossen.

Der Entwurf eines Nachtragshaushalts 2003 wird dem Landtag von der Landesregierung rechtzeitig vorgelegt werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

Zu 2: Die zusätzlichen Fortbildungsmittel sind über die in gemeinsamen Rahmenkonzepten des NLI und der Bezirksregierungen festgelegten Veranstaltungen hinaus gezielt für Schwerpunktbereiche aktueller schulischer Arbeit vorgesehen. Dabei sind 30 % der Mittel für Fortbildungsveranstaltungen im Bereich „Schulmanagement“ einzusetzen; darüber hinaus sind folgende Themenschwerpunkte vorgegeben:

Themenschwerpunkt Zielgruppe

Didaktische Struktur für die Jahrgangsstufen 5 und 6

Jahrgangsteams in Schulen, die sich auf die Einführung der Förderstufe vorbereiten wollen bzw. in bestehenden Orientierungsstufen, die die äußere Differenzierungsform aufgeben wollen, um sich im Hinblick auf Teamentwicklung und innere Differenzierung zu qualifizieren;

Lerndiagnostik Alle Lehrkräfte, die ihre Fähigkeit zur Erkennung von Lernausgangslagen und Fähigkeitspotenzialen sowie zur Entwicklung von Förderplänen ausbilden; „Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung“ sind vorrangig zu bedienen.

Frühenglisch Lehrkräfte in Grundschulen;

Qualitätsmanagement Schulleitung/Leitungspersonal/Steuergruppen vorzugsweise in Verbünden;

Grundsätzlich sind die zusätzlichen Mittel im Rahmen von Schulinterner Lehrerfortbildung zu verwenden, es besteht allerdings auch die Möglichkeit, Veranstaltungen mehrerer Schulen regional anzusetzen oder Maßnahmen für die Konzeptionierung zukünftiger Fortbildung durchzuführen. Die Entwicklung und Durchführung der Fortbildungsveranstaltungen erfolgt in enger Abstimmung mit den Fortbildungsregionen.

Zu 3: Die Bezirksregierungen mit ihren Fortbildungsregionen verfügen – auch mit Unterstützung des NLI – grundsätzlich über eine große Bandbreite von Veranstaltungsmodellen und –konzepten, die kurz- oder mittelfristig organisierbar sind. Darüber hinaus war und ist es Ziel der Landesregierung, die qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildung auszubauen. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Bezirksregierungen die ihnen für Fortbildungszwecke zusätzlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch in diesem Haushaltsjahr unter Beachtung der vom Kultusmi

nisterium vorgegebenen inhaltlichen Vorgaben sinnvoll verwenden können.

Anlage 10

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 13 des Abg. Schünemann (CDU):

Geowärmeprojekt „Sollingtherme Uslar“ Desinteresse und Ablehnung öffentlicher Förderung in Niedersachsen, dagegen vergleichbare Initiative in Bayern als „registriertes EXPO-Projekt“ prämiert?

Mit einem offenen Brief an alle niedersächsischen Landtagsabgeordneten und die Landesregierung hat sich das hydrothermale/geothermische Projekt „Sollingtherme Uslar“ G.b.R. an die Öffentlichkeit gewandt, weil seitens der Landesregierung eine detaillierte Voranfrage für eine denkbare Förderung aus verschiedenen Programmen für das Projekt einer innovativen Tiefenbohrung abschlägig beschieden worden sei. Nach der Projektbeschreibung geht es darum, dass mit einem Kostenaufwand von 1,73 Millionen Euro eine hydrothermale/geothermische Tiefenbohrung durchgeführt werden soll, mit der Nah/Fernwärme in einer Größenordnung erhofft wird, die eine wirtschaftliche Nutzung ermöglicht, und zwar über die unmittelbare Energieversorgung hinaus auch für Tourismus und Bäderwesen, medizinisch-therapeutische Nutzung mineralisierten Thermalwassers sowie insgesamt eine für die wirtschaftliche Entwicklung der Region belebende Wirkung. Die Einzelheiten dürften der Landesregierung aufgrund der detaillierten Beschreibung des Vorhabens im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium sowie spätestens auf der Basis des offenen Briefes vom 12. Oktober 2002 bekannt sein.

Ebenso dürfte der Landesregierung bekannt sein, dass im Rahmen der in Hannover im Jahr 2000 durchgeführten Weltausstellung in einem aufwändigen Findungs-, Auswahl- und Prämierungsprozess so genannte weltweite Projekte identifiziert worden sind, die wegen ihrer besonderen Beispielswirkung und ihres innovativen Charakters zum Gegenstand internationaler Betrachtung gemacht wurden. Eines dieser Projekte war das Geowärmeprojekt Erding des Zweckverbandes für Geowärme Erding im Freistaat Bayern.

In der offiziellen Beschreibung dieses Projektes für die EXPO 2000 heißt es: „Heißes Wasser, mehrfach genutzt. Es begann mit einem Misserfolg. Als eine Erdölgesellschaft im Jahr 1983 westlich der oberbayerischen Stadt Erding nach Öl bohrte, stieß sie nicht auf das begehrte schwarze Gold, sondern auf Wasser. Dennoch hatten die Bohringenieure ein ge

waltiges Energiereservoir angezapft. Denn das Wasser ist heiß. Heute steht auf dem ehemaligen Kartoffelacker das größte geothermische Heizwerk in Deutschland, ein 40 m langer, beinahe fensterloser Zweckbau mit einem chromglänzenden Schornstein, aus dem an kalten Wintertagen weißer Wasserdampf quillt. Im Inneren des Gebäudes steckt modernste Technologie, die in Erding zum ersten Mal im größeren Maßstab angewendet wird. Denn der von Stadt und Landkreis getragene ‚Zweckverband Geowärme Erding‘ hat sich die ‚Mehrfachnutzung des Thermalwassers‘ auf die Fahnen geschrieben. Das bedeutet: Das Wasser aus dem Bohrloch speist nicht nur die Fernwärmeversorgung und das Thermalbad, sondern wird überdies noch als Trinkwasser genutzt. Freilich trinken die Erdinger nicht das Wasser, in dem andere gebadet haben. Die Kreisläufe sind streng voneinander getrennt. Eine Pumpe befördert das 65 Grad heiße Wasser aus 2 350 m Tiefe an die Oberfläche. 18 Megawatt leistet die Heizzentrale, zwei Drittel davon stammen aus geothermischer Energie, ein Drittel aus Erdgas, das als Antriebsenergie dient und den Spitzenbedarf im Winter abdeckt. Mehrere tausend Menschen, das Kreiskrankenhaus und etliche Schulen werden über das zehn Kilometer lange, neu verlegte Fernwärmenetz mit Heizenergie versorgt. Dem Zufallstreffer der Erdölbohrer hat Erding auch sein Prestigeprojekt Nummer Eins zu verdanken: das neue Thermalbad, das im Herbst 1999 seinen Betrieb aufgenommen hat. Unter einer 56 m überspannenden Glaskuppel ist eine aufwendige Badelandschaft entstanden, die am Rande der Münchener Schotterebene einen Hauch von Karibik verströmt. Doch damit nicht genug. In einem Pilotprojekt wird das Thermalwasser nicht in den Grundwasserstrom zurückgepumpt, sondern in das Trinkwassernetz der Stadt eingespeist. Zuvor wird das stark schwefelhaltige Tiefenwasser entgast, gefiltert und mit Sauerstoff angereichert. ‚Erstmals in Europa wird Tiefenwasser als Trinkwasser genutzt‘, schwärmt Erdings Bürgermeister Karl-Heinz Bauernfeind, der als zweiten Pluspunkt des Projektes dessen Beitrag zur ‚umweltverträglichen, einheimischen und nachhaltigen Energieversorgung‘ nennt.

Drei Millionen Liter Heizöl könne man pro Jahr einsparen und damit das CO2-Reduktionsziel der Bundesregierung in Erding ‚frühzeitig erreichen‘.“

Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen aus Erding frage ich die Landesregierung:

1. Entbehrt der Projektvorschlag aus Uslar, wonach eine öffentliche Förderung für die Tiefenbohrung beantragt wird, tatsächlich in einem derartigen Umfang einer realistischen Umsetzungschance, dass bereits nach einer einmaligen ausführlichen Vorstellung des

Projektes die Ablehnung der Förderung erfolgen musste?

2. Hat sich die Landesregierung, die nach eigenem Bekunden die besonderen Chancen aus der EXPO 2000 in jeder Beziehung auch nach Beendigung der Weltausstellung genutzt hat, vor der Ablehnung der Förderung des Projektes mit dem Geowärmeprojekt Erding und einer möglichen Wiederholung dessen Erfolges in Niedersachsen umfassend auseinander gesetzt?

3. Schließt die Landesregierung aus, dass mit der Gründung einer Weserbergland AG oder einem weiteren Millionen teuren Gutachten der Unternehmensberatung McKinsey möglicherweise die Erkenntnis doch noch reifen könnte, dass dieses Projekt einer Förderung würdig ist?

Seit dem Jahr 2001 haben mit der „Sollingtherme Uslar“ G.b.R. über deren beabsichtigtes hydrothermales/geothermisches Projekt eine Reihe von Gesprächen mit dem Wirtschafts- und dem Umweltministerium stattgefunden. Beteiligt wurden daran auch Kommunalpolitiker, die Bezirksregierung Braunschweig und das Landesamt für Bodenforschung.

Die „Sollingtherme Uslar“ G.b.R. wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr bereits am 6. Dezember 2001 schriftlich darüber informiert, dass seinerseits die Möglichkeit der Förderung dieser angestrebten geothermischen/hydrothermischen Tiefenbohrung nicht möglich ist. Seitens des Umweltministeriums wurde die „Sollingtherme Uslar“ G.b.R. davon in Kenntnis gesetzt, dass nach der Richtlinie „Erneuerbare Energien“ Pilot- und Demonstrationsvorhaben durch Darlehen gefördert werden können, und dass Anträge an die zuständige Bezirksregierung zu richten sind.

Darüber hinaus wurden von den Behörden folgende weitere Hinweise gegeben:

- Eine Ziel2-Förderung ist nicht realisierbar, da das Vorhaben kein Fördertatbestand im Rahmen des EU-Programms ist.

- Es wurde die Kontaktaufnahme mit einer entsprechenden Forschungseinrichtung/Universität empfohlen, die u. U. ein Interesse haben könnte, die Bohrung als Pilotvorhaben durchzuführen.

- Private Investoren sind für die Realisierung eines solchen Vorhabens unverzichtbar. In diesem Zusammenhang wurde auch eine entsprechende Kontaktaufnahme mit den örtlichen Stadtwerken

oder anderen Unternehmen des Energiesektors empfohlen.

- Als zentraler Ansprechpartner wurde die Bezirksregierung Braunschweig, Dezernat 203, genannt.

Es wurde empfohlen, in einem nächsten Schritt die fachlichen Gespräche mit den genannten Institutionen zu führen, um mit ihnen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen des Abgeordneten Schünemann wie folgt:

Zu 1: Die erwähnten Gespräche haben deutlich gemacht, dass auf dem Weg zur Realisierung dieses Vorhabens noch eine Reihe von Fragen zu klären ist. Angesichts des gegenwärtigen Sachstandes kann noch nicht beurteilt werden, ob und inwieweit dieses Projekt eine realistische Umsetzungschance hat. Die Aussage, dass „seitens der Landesregierung eine detaillierte Voranfrage für eine Förderung.. abschlägig beschieden worden sei“ ist unzutreffend. Dies hätte die Vorlage eines prüffähigen Förderantrages zur Voraussetzung gehabt. Ein solcher liegt bislang nicht vor.