Protocol of the Session on November 22, 2002

Zu 1: Die erwähnten Gespräche haben deutlich gemacht, dass auf dem Weg zur Realisierung dieses Vorhabens noch eine Reihe von Fragen zu klären ist. Angesichts des gegenwärtigen Sachstandes kann noch nicht beurteilt werden, ob und inwieweit dieses Projekt eine realistische Umsetzungschance hat. Die Aussage, dass „seitens der Landesregierung eine detaillierte Voranfrage für eine Förderung.. abschlägig beschieden worden sei“ ist unzutreffend. Dies hätte die Vorlage eines prüffähigen Förderantrages zur Voraussetzung gehabt. Ein solcher liegt bislang nicht vor.

Zu 2: Geologen gehen davon aus, dass nur in wenigen Regionen Deutschlands, die durch das Vorliegen ganz bestimmter geologischer Voraussetzungen gekennzeichnet sind, eine Nutzung der Erdwärme mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist. Diese geologischen Voraussetzungen liegen in Erding vor. Unter Einsatz erheblicher Forschungsfördermittel des Bundes konnte daher hier ein Erdwärmeprojekt realisiert werden. Eine Übertragung des Projekts Erding in den Solling ist schon wegen der unterschiedlichen geologischen Bedingungen nicht möglich.

Zu 3: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Anlage 11

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 14 des Abg. Busemann (CDU):

Streichung von 700 Lehrerstellen zum 31. Juli 2004

Laut mittelfristiger Finanzplanung des Landes und entsprechender Aussagen der Landesregierung sollen zum 31. Juli 2004 700 Lehrerstellen ersatzlos gestrichen werden. Hintergrund sind die 700 zusätzlichen Einstellungen zum 1. November 2002, die jedoch nicht auf durch den Landtag bereitgestellten zusätzli

chen Stellen beruhen, sondern auf im Rahmen der Altersteilzeit gesperrten Lehrerstellen erfolgten und aus dem laufenden Kultusetat zwischenfinanziert werden. Eine dauerhafte Verankerung von 700 zusätzlichen Lehrerstellen im Landeshaushalt ist nicht erfolgt, weil es dazu eines Beschlusses des Haushaltsgesetzgebers bedurft hätte.

Auf entsprechende Vorwürfe auch seitens der CDU-Landtagsfraktion hat die Niedersächsische Kultusministerin Jürgens-Pieper laut Berichterstattung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 31. Oktober 2002 wie folgt reagiert: „Der Vorwurf sei eine Frechheit. Sie habe immer deutlich gemacht, dass die Stellen wieder gestrichen werden, weil ab 2004 die Schülerzahlen deutlich sinken.“

Demgegenüber steht die einschlägige Presseerklärung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 31. Juli 2002, die auf „700 zusätzliche Einstellungen zum 1. November“ verweist und keinerlei Relativierungen im Hinblick auf eine mögliche Stellenstreichung enthält. Im Rahmen der entsprechenden Pressekonferenz der Niedersächsischen Kultusministerin ist kein relativierendes entsprechendes Wort gefallen. Auf eine entsprechende Landtagsanfrage meines Fraktionskollegen ErnstAugust Hoppenbrock in der August-Sitzung des Niedersächsischen Landtages hat die Landesregierung nicht darauf hingewiesen, dass diese Stellen ab 31. Juli 2004 wieder gestrichen werden sollen. Die Bezirksregierungen haben in ihren einschlägigen Presseerklärungen zum 1. November auf die zusätzlichen Lehrereinstellungen verwiesen ohne an irgendeiner Stelle darauf hinzuweisen, dass die entsprechenden Einstellungen zum 31. Juli 2004 wieder zurückgenommen werden sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und wo hat die Niedersächsische Kultusministerin öffentlich „immer wieder deutlich gemacht, dass die Stellen wieder gestrichen werden, weil ab 2004 die Schülerzahlen deutlich sinken“?

2. Warum hat die Landesregierung nicht in der Pressekonferenz zum Schuljahresbeginn 2002 sowie im Rahmen der an das Wahrheitsgebot der Verfassung gebundenen Beantwortung der Landtagsanfrage des Abgeordneten Hoppenbrock darauf hingewiesen, dass die Stellen zum 31. Juli 2004 wieder einkassiert werden sollen?

3. Warum haben die Bezirksregierungen in ihren einschlägigen Presseerklärungen zum neuen Einstellungstermin 1. November nicht darauf hingewiesen, dass die Streichung von 700 Stellen zum 31. Juli 2004 erfolgen wird, wenn angeblich die Kultusministerin „immer deutlich gemacht“ hat, „dass die Stellen wieder ge

strichen werden, weil ab 2004 die Schülerzahlen deutlich sinken“?

Die Aussage des Fragestellers, dass laut Mipla und Auskünften der Landesregierung zum 31. Juli 2004 700 Lehrerstellen ersatzlos gestrichen werden sollen, trifft nicht zu. Die Landesregierung hat nicht vor, 700 Lehrerstellen zu streichen.

Die 700 Stellen, auf denen die 700 Einstellungen am 1. November dieses Jahres vorgenommen wurden, befinden sich bereits im Stellenhaushalt und in der Mipla. Das Kultusministerium hatte sie intern für Lehrereinstellungen gesperrt, um die Mittel zur Finanzierung der Altersteilzeit-Zuschläge zu verwenden.

Angesichts der Lage auf dem Lehrerarbeitsmarkt und der Konkurrenzsituation mit anderen Bundesländern haben wir diese Sperrung ab 1. November 2002 aufgehoben, zumal die Mittel für die Altersteilzeit anderweitig in unserem Haushalt erwirtschaftet werden konnten. Da diese Erwirtschaftung für kurze Zeit, nicht aber für einen Jahresbetrag möglich ist, werden die notwendigen Beträge im Nachtragshaushalt für 2003 verankert. In der Mipla haben wir einen weiteren Teilbetrag für 2004 eingesetzt.

Dieses Finanzierungskonzept ist in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hoppenbrock vom 30. August 2002 dargestellt. Der Stellenplan ist also nicht betroffen, sondern es geht um die Entscheidung, den erforderlichen Geldbetrag für 700 Einstellungen einzusetzen. Wir meinen, dass bei sinkenden Schülerzahlen nach 2004 wieder die Finanzierung des Altersteilzeit-Zuschlages durch Sperrung dieser Stellen erfolgen sollte.

Bereits für sich genommen stellt die Finanzierung dieser zusätzlichen Einstellungen für die Jahre 2002 bis 2004 angesichts der derzeitigen schwierigen Haushaltslage eine bildungspolitisch erfolgreiche Anstrengung nach Augenmaß dar.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1 und 2: In der angesprochenen Pressekonferenz und der MK-Presseinformation vom 31. Juli 2002 sowie bei den übrigen Anlässen ist nicht die Schaffung von 700 Lehrerstellen behauptet worden, sondern ausdrücklich von zusätzlichen Einstellungen von 700 Lehrkräften die Rede.

Zu 3: Für die zum 1. November 2002 eingestellten Lehrkräfte hat die hier diskutierte Haushaltsent

scheidung keine Relevanz, da sie unbefristet eingestellt wurden.

Anlage 12

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 15 des Abg. Klare (CDU):

Ablehnung einer Vertretungslehrkraft für das Gymnasium Hankensbüttel - ein Beispiel für landesweiten Unterrichtsausfall und Fachlehrermangel

Der Schulelternrat des Gymnasiums Hankensbüttel macht auf die Ablehnung einer Vertretungslehrkraft in den Fächern Französisch und Religion durch die Bezirksregierung Braunschweig aufmerksam. Demnach sind die vorhandenen Französischlehrkräfte über ihre normale Unterrichtsverpflichtung hinaus bereits jetzt in erheblichem Maße belastet und schieben einen „Überstundenberg“ vor sich her. Im Fach Religion führt der Lehrermangel dazu, dass der gesamte 7. Schuljahrgang und durch aktuellen Unterrichtsausfall auch eine 8. und eine 11. Klasse nicht mehr mit Religion versorgt werden können. Dennoch hat die Bezirksregierung Braunschweig die Zuweisung einer Vertretungslehrkraft abgelehnt. Die Eltern ziehen gegenüber der Landesregierung die Schlussfolgerung: “Es ist für die Lehrkräfte wie für die Schüler und Eltern eine Zumutung, dass Sie ihrer Pflicht nicht nachkommen, dafür zu sorgen, dass die Schulen ihrem Bildungsauftrag nach dem Niedersächsischen Schulgesetz nachkommen können.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum nimmt sie es in Kauf, dass, wie am Beispiel des Gymnasiums Hankensbüttel aufgezeigt, „die Schulen ihrem Bildungsauftrag nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (nicht) nachkommen können“?

2. Wie soll der fachspezifische Lehrermangel im Fach Französisch behoben werden, wenn die dafür zur Verfügung stehenden Lehrkräfte bereits gebunden sind und schon jetzt zusätzliche Belastungen tragen?

3. Warum nimmt es die Landesregierung in Kauf, dass entgegen den Verpflichtungen des Schulgesetzes und den Absprachen mit den Kirchen der gesamte 7. Schuljahrgang des Gymnasiums Hankensbüttel nicht mit Religionsunterricht versorgt werden kann und auch jetzt eine 8. und eine 11. Klasse keinen Religionsunterricht mehr erhalten?

Zum Stichtag der Statistik am 15. August 2002 verfügte das Gymnasium Hankensbüttel bei 1 251,9 Lehrer-Soll-Stunden über 1 240,0 Lehrer

Ist-Stunden. Zur Erteilung der Schülerpflichtstunden gemäß der Stundentafel benötigt die Schule 1 116,2 Lehrer-Ist-Stunden. Für weitere pädagogische Maßnahmen standen noch 123,8 Lehrer-IstStunden, das sind knapp 10 % der Lehrer-Ist-Stunden, zur Verfügung.

Die Schule hat im 9. Jahrgang bei gemäß Ziffer 3.8 des „Erlasses über Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ vom 28. Februar 1995 abweichend von der Bandbreite eine zusätzliche Klasse gebildet, für die sie keinen Anspruch auf Lehrerstunden geltend machen kann. Durch die Bildung der kleineren Klassen sind in diesem Schuljahrgang Lehrerstunden gebunden worden, die sonst von der Schule an anderer Stelle hätten eingesetzt werden können. Dies trifft auch für den Unterrichtsbedarf im Fach evangelische Religion zu. Eine solche Entscheidung verengt sowohl die Spielräume für den Unterricht in den übrigen Lerngruppen als auch für möglicherweise notwendigen Vertretungsunterricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn - nicht immer zu vermeidende - Ausfälle von Lehrkräften z. B. durch Krankheit auftreten.

Wenn die Vorgaben zur Unterrichtsversorgung deutlich unterschritten werden oder in einem Fach ein gravierender Mangel entsteht, können Vertretungslehrkräfte als „Springer-” oder „FeuerwehrLehrkräfte” eingesetzt werden. Dies ist am Gymnasium Hankensbüttel durch den Einsatz von zwei Vertretungslehrkräften auch geschehen.

Entscheidend für die Zuweisung zusätzlicher Stunden ist für die Schulbehörde die Frage, ob und wie die Schule ihren Pflichtunterricht gemäß den Stundentafeln erteilen kann. Bei der auch nach der Erkrankung einer Lehrkraft bestehenden Versorgung des Gymnasiums Hankensbüttel ist die Entscheidung der Bezirksregierung Braunschweig, die für Vertretungslehrkräfte zur Verfügung stehenden Mittel anderen Schulen mit einem dringenderen Bedarf zuzuweisen, nicht zu beanstanden.

In dem der Kleinen Anfrage zugrunde liegenden Schreiben des Schulelternrates, das auch dem Niedersächsischen Kultusministerium vorliegt, werden neun Lehrkräfte der Schule namentlich mit ihnen zugerechneten dienstlichen, privaten und gesundheitlichen Belastungen genannt. Außerdem ist der aktuelle Vertretungsanlass mitsamt der Benennung des Krankheitsbildes der betroffenen Lehrkraft in Kopien von Originalunterlagen, die nur zur behördeninternen Bearbeitung dienen dürfen, beigefügt

worden. Diese schutzwürdigen personenbezogener Daten können dem Schulelternrat, der als einen Adressaten seines Schreibens auch die Landtagsfraktion der CDU nennt, nur in rechtlich nicht zulässiger Weise zur Verfügung gestellt worden sein. Die Bezirksregierung Braunschweig ist aufgefordert worden, zu prüfen, wie diese Daten an den Schulelternrat gelangt sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Wie die in der Vorbemerkung genannten Daten zur Unterrichtsversorgung zeigen, kann am Gymnasium Hankensbüttel durchaus dem „Bildungsauftrag nach dem Niedersächsischen Schulgesetz“ in vollem Umfang entsprochen werden. Die eigene Prioritätensetzung zur Bildung einer zusätzlichen Klasse zulasten der Erteilung der Stundentafel hat die Schule selbst zu vertreten. Vorgabe ist, dass die Stundentafelerteilung Vorrang hat.

Zu 2: Der Unterrichtsbedarf am Gymnasium Hankensbüttel im Fach Französisch beträgt insgesamt 101,0 Lehrerstunden. Die Schule verfügt über zehn Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für dieses Fach, ihre Gesamtunterrichtsverpflichtung beträgt 200,5 Stunden. Selbst bei Abzug der seit dem 28. Oktober 2002 erkrankten Lehrkraft – mit der Fächerkombination Französisch/evangelische Religion verbleiben noch 177,5 Stunden für den Unterricht im Fach Französisch. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass drei der verbliebenen Französischlehrkräfte katholische bzw. evangelische Religion als zweites Fach haben, wäre es möglich, bei einem Unterrichtseinsatz dieser Lehrkräfte im Umfang von 57 % in Französisch den Fachunterricht vollständig zu erteilen.

Zu der in der Kleinen Anfrage getroffene Feststellung, „die vorhandenen Französischlehrkräfte sind über ihre normale Unterrichtsverpflichtung hinaus bereits jetzt in erheblichem Maße belastet“ ist Folgendes anzumerken.

In dem Schreiben des Schulelternrates werden mehrere besonders belastete Lehrkräfte namentlich aufgeführt. Bei Durchsicht des Lehrerverzeichnisses der Schule ergibt sich, dass die die Schulbibliothek betreuende Lehrkraft für besondere Belastungen nach Entscheidung der Schule sechs Anrechnungsstunden erhält, die ebenfalls genannte Koordinatorin für die Wahrnehmung dieser Aufgabe fünf Anrechnungsstunden bekommt, der Be

ratungslehrer mit vier Anrechnungsstunden entlastet wird. Alle diese Stunden werden nicht in der in den Vorbemerkungen genannten Summe der Lehrer-Ist-Stunden mitgezählt, sie sind von den noch zu erteilenden Unterrichtsstunden der Lehrkräfte bereits abgezogen worden.

Zu 3: Der Gesamtbedarf für katholische Religion am Gymnasium Hankensbüttel beträgt 6,0 Lehrerstunden, für evangelische Religion 60,0 Stunden. Zu Beginn des Schuljahres standen der Schule vier Lehrkräfte mit einer Unterrichtsverpflichtung von insgesamt 82,0 Stunden für das Fach evangelische Religion zur Verfügung.

Der Bedarf in beiden Fächern konnte vor der Erkrankung der o. g. Lehrkraft bei entsprechendem Unterrichtseinsatz der vorhandenen Lehrkräfte vollständig abgedeckt werden, und auch jetzt stehen für das Fach evangelische Religion noch Lehrkräfte mit einer Unterrichtsverpflichtung von 59,0 Stunden zur Verfügung.

Die Schulen regeln den Einsatz der ihnen zugewiesenen Lehrkräfte in eigener Verantwortung. Der Erlass „Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 01.08.2002 und Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2002/3“ vom 22. April 2002 enthält die Bestimmung, dass Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung in Bedarfsfächern vorrangig in diesen Fächern unterrichten sollen. Der Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an allgemein bildenden Schulen“ vom 28. Februar 1995 regelt, dass Kürzungen der vorgesehenen Unterrichtsstunden nicht einseitig zulasten einer Lerngruppe oder eines Faches gehen dürfen.

Im Hinblick auf die Erteilung des Religionsunterrichts hat die Schule offensichtlich die Vorschriften der beiden o. g. Erlasse nicht eingehalten. Die Bezirksregierung Braunschweig – und damit der schulfachlich zuständige Dezernent - ist aufgefordert worden, die Schule auf die Notwendigkeit der Einhaltung dieser Erlassbestimmungen hinzuweisen.