Protocol of the Session on November 22, 2002

Dem in der Kleinen Anfrage erhobenen Vorwurf, dass „Elternbeschwerden nicht beantwortet worden sind“, liegt wohl eine Fehlinformation zugrunde. Der zuständige Dezernent der Bezirksregierung hat auf das Schreiben des Elternratsvorsitzenden hin mit der Schulleiterin Fragen der Unterrichtsversorgung und Perspektiven der Schule intensiv erörtert. Er hat die Schulleiterin gebeten, die Ergebnisse dieses Gesprächs, an dessen Ende u. a. die Entscheidung stand, der Schule zwei Einstellungen zum 1. August 2002 zuzuweisen, dem Schulelternratsvorsitzenden zu erläutern. Darüber hinaus hat er drei Telefonate mit der stellvertretenden Elternratsvorsitzenden geführt, zuletzt am 17. Oktober 2002.

Zu 3: Zur Situation an den in der Kleinen Anfrage genannten Gymnasien in Hannover verweise ich

auf die Vorbemerkung. Darüber hinaus werden an Gymnasien der Stadt Hannover zum 1. Februar 2003 insgesamt elf Lehrkräfte eingestellt, davon vier Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich.

Die Bezirksregierung Hannover hat eine Physiklehrkraft mit 2,0 Stunden an die Schule für Hörgeschädigte abgeordnet. Sie unterrichtet diese Stunden im Abschlussjahrgang 10. Darüber hinaus haben sich zwei Lehrkräfte der Schule für Hörgeschädigte bereit erklärt, sich für den Unterricht in Physik zu qualifizieren. Auf diese Weise können die Schülerpflichtstunden in diesem Fach spätestens mit Beginn des 2. Schulhalbjahres wieder vollständig erteilt werden. Da der Unterricht in den naturwissenschaftlichen Fächern nur für einen begrenzten Zeitraum nicht vollständig erteilt werden konnte, sind die Zukunftschancen der betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht gefährdet.

Zur Stabilisierung der allgemeinen Unterrichtsversorgung der Schule für Hörgeschädigte wird die Bezirksregierung Hannover außerdem - nachdem nunmehr eine geeignete Bewerberin zur Verfügung steht - noch in den nächsten Tagen eine Lehrkraft an dieser Schule einstellen. Das erforderliche Einstellungsgespräch hat am 14. November 2002 stattgefunden, die Einstellung der neuen Lehrkraft wird umgehend erfolgen.

Darüber hinaus wird ab dem 1. Fbruar 2003 eine der Schule zugewiesene Lehramtsanwärterin ihren Unterricht in eigener Verantwortung im Umfang von 10,0 Stunden aufnehmen, wodurch sich die Unterrichtsversorgung der Schule weiter verbessern wird.

Anlage 7

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 10 des Abg. Schirmbeck (CDU):

Sicherung von Amtsgerichtsstandorten

Im Zuge der geplanten Ausweitung des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens in der niedersächsischen Justiz besteht die Absicht, zukünftig auch die schriftlichen Mahnverfahren zentral beim Amtsgericht Hannover bearbeiten zu lassen.

Eine Konzentration der gerichtlichen Mahnverfahren ist sicherlich unumgänglich. Es erhebt sich aber die Frage, ob diese Konzentration Arbeitsplätze in der Landeshauptstadt schaffen muss.

Soweit mir bekannt ist, war das Bad Iburger Schloss früher einmal als Standort für das zentrale Mahnverfahren im Gespräch.

Als bei einer Regierungsumbildung das Frauenministerium gestrichen wurde, stand aber wohl in Hannover überraschend Raum zur Verfügung, der langfristig angemietet war und genutzt werden musste. Vor diesem Hintergrund fiel die Entscheidung für das zentrale Mahngericht Hannover.

Da von der Zentralisierung alle Gerichte betroffen sind, sind Auswirkungen auf die Existenz mittlerer Gerichte nicht zu erwarten. Kleine Amtsgerichte könnten aber sehr wohl in Gefahr geraten.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Vorschlag der Staatskanzlei zu Standortentscheidungen bei raumbedeutsamen Vorhaben im Rahmen der Änderung des LandesRaumordnungsprogramms hinweisen. Danach soll gerade der ländliche Raum bei der Ansiedlung von Behördenarbeitsplätzen bevorzugt werden.

Ich frage die Landesregierung:

Was spricht gegen ein zentrales Mahngericht Niedersachsen am Standort Bad Iburg?

Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren (AGMV) wird mittlerweile in elf Bundesländern eingesetzt. Gegenüber der herkömmlichen manuellen Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren, die in der Vergangenheit häufig Anlass zu Klagen gegeben hat, kann dieses automatisierte Verfahren eine schnelle und effiziente Verfahrensabwicklung gewährleisten, die dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger an die Justiz als einen modernen und serviceorientierten Dienstleister gerecht wird.

Der Einsatz des Verfahrens erfordert es jedoch, dass die Bearbeitung aus Gründen der organisatorischen Effizienz und wegen der aufwändigen und komplexen Technik an zentraler Stelle angesiedelt wird.

Von der I. Stufe des automatisierten Mahnverfahrens, die seit dem 1. Juni 1999 beim Amtsgericht Hannover konzentriert ist, waren nur Anträge betroffen, die einem Datenträgeraustausch (DTA) zugänglich sind. Die Daten werden hierbei bereits bei den Gläubigern erfasst, auf Disketten oder Bändern dem Mahngericht angeliefert und dort in das System eingespielt. Umgekehrt werden auch Mitteilungen des Gerichts den Gläubigern auf elektronischen Speichermedien übersandt. Die Antragsteller sind in der Regel mittlere und größe

re Wirtschaftsbetriebe und Rechtsanwaltssozietäten.

Der noch verbleibende Geschäftsanfall wird überwiegend von Einzelgläubigern verursacht, die ihre Anträge weiterhin herkömmlich auf speziellen papierenen Durchschreibeformularen bei dem jeweils zuständigen Gericht einreichen. Diese sog. Belegverfahren werden bisher manuell oder mit nur rudimentärer Automationsunterstützung bei allen niedersächsischen Amtsgerichten bearbeitet. Daraus resultiert eine Vielzahl von Organisationsund Personalproblemen, die punktuell zu übermäßig langen Bearbeitungszeiten führen können. Denn einerseits handelt es sich um ein Massengeschäft, andererseits erfordert es besondere Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein. Der gesetzlichen Intention eines einfachen und schnellen Verfahrens kann vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Geschäftslast und zunehmend knapper werdender Personalressourcen oftmals nicht mehr im wünschenswerten Umfang Rechnung getragen werden.

Daher ist nunmehr beabsichtigt, in einem konsequenten nächsten Schritt das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren (AGMV) in der niedersächsischen Justiz auf die vollautomatisierte Bearbeitung aller Belegverfahren auszuweiten (II. Stufe).

Das AGMV bietet die Möglichkeit, auch die Belegverfahren automatisiert zu verarbeiten. Bei der Belegverarbeitung müssen die auf speziellen Vordrucken eingesetzten Antragsdaten der Einzelgläubiger von Datenerfassungskräften in das System überführt und sodann maschinell weiterverarbeitet werden. Mit Ausnahme des Mitteilungsverkehrs zwischen Mahngericht und Antragsteller entspricht das weitere Verfahren dann der maschinellen Abwicklung bei dem DTA-Verfahren.

Parallel dazu soll die Möglichkeit eingeführt werden, Mahnanträge auch durch Nutzung des Internet „online“ zu stellen. Damit können Gelegenheitsnutzer mit Internetanschluss ihre Anträge auf elektronischem Wege einreichen.

Eine Gefährdung der jetzigen Gerichtsstandorte durch die Konzentration der Mahnsachen bei einem anderen Amtsgericht ist damit nicht verbunden. Der durchschnittliche prozentuale Anteil der Mahnsachen und die darauf entfallenden Arbeitskraftanteile lassen sich nur in Bruchteilen ausdrücken und fallen kaum ins Gewicht. Die Konzentra

tion der Verfahrensbearbeitung an einem anderen Ort bringt deshalb gerade für die kleineren Amtsgerichte keinen spürbaren Aufgabenverlust mit sich. Keiner der 80 Amtsgerichtsstandorte ist durch die Entscheidung für ein Zentrales Mahngericht gefährdet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage namens der Landesregierung wie folgt:

Zurzeit wird geprüft, welche Standorte für das Zentrale Mahngericht in Betracht kommen. Darunter ist auch Bad Iburg, ein Standort, der insbesondere aufgrund seines landeseigenen Schlosses in die Überlegungen einbezogen worden ist. Für die endgültige Standortentscheidung ist eine umfassende Bewertung verschiedener Aspekte erforderlich, bei der die Vor- und Nachteile aller in Frage kommender Standorte abgewogen werden müssen. Da diese Prüfung noch nicht beendet ist, kann eine abschließende Beurteilung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 11 des Abg. Pörtner (CDU):

Kahlschlag bei den Ticketschaltern in den DB-Reisezentren

Nach einer Meldung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 23. Oktober 2002 plant die Deutsche Bahn einen „Kahlschlag“ in ihren Reisezentren. 440 der noch 750 größeren Verkaufsstellen sowie 1 800 von 4 500 Arbeitsplätzen sollen demnach bis 2005 wegfallen.

In Niedersachsen betreibt die Deutsche Bahn 78 Reisezentren. Ein DB-Sprecher gab in diesem Zusammenhang laut HAZ-Meldung zu verstehen, dass sich „in nächster Zeit daran nichts ändern“ werde. Er schloss aber nicht aus, dass in den kommenden Jahren Zentren geschlossen würden.

Begründet wird diese Absichtserklärung der DB mit dem Hinweis, dass die „Schalter kaum genutzt würden“ (Bahn-Chef Hartmut Meh- dorn).

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann sie die Meldung der HAZ vom 28. Oktober 2002 inhaltlich bestätigen?

2. Ist sie bereit, politisch gegenüber der DB initiativ zu werden, weil mit den angekündigten Maßnahmen die Gefahr heraufbeschworen

wird, dass sich die DB aus der Fläche immer mehr zurückzieht und sich voll auf ein verkleinertes profitables Schienennetz konzentriert?

3. Sind der Landesregierung die Standorte bekannt, für die eine Aufgabe der Reisezentren vorgesehen ist?

Aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus strebt die DB AG seit Jahren an, bundesweit Fahrkartenverkaufsstellen zu schließen. Das Land Niedersachen hat mit der DB AG vertraglich vereinbart, dass bis Ende dieses Jahres Fahrkartenverkaufsstellen in Niedersachsen nur im Einzelfall geschlossen werden können, wenn ein zwischen der DB AG und den Aufgabenträgern LNVG, Region Hannover, Zweckverband Großraum Braunschweig und Land Bremen abgestimmtes Vertriebskonzept für die Länder Niedersachsen und Bremen vorliegt. In Niedersachsen sind Schließungen in der Vergangenheit nur im Ausnahmefall vollzogen worden.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung ist bekannt, dass die DB AG ihre Fahrkartenverkaufsstellen - wie bereits vor mehreren Jahren geplant - aus ökonomischen Gründen reduzieren möchte.

Zu 2: Die Landesregierung hat sich bereits mehrfach gegen eine drastische Reduzierung solcher Vertriebsstellen ausgesprochen. Lediglich im Einzelfall kann bei Vorlage eines schlüssigen Alternativkonzeptes einer Auflösung von Vertriebsstellen zugestimmt werden. Seit Anfang 2001 ist eine derartige Zustimmung nicht mehr erfolgt.

Zu 3: Die Landesregierung hat auf Anfrage des Abgeordneten Wenzel (GRÜNE) – Drs. 14/2059 den Landtag am 11. Dezember 2000 über die angestrebte Schließung von 23 Reisezentren durch die DB AG informiert. Die Schließungsabsichten der DB AG bei den Verkaufsstellen in Buchholz (Nordheide) , Diepholz, Friedland, Helmstedt, Neustadt a. Rbge. und Verden werden aktuell nicht mehr verfolgt, wogegen die Reisezentren in Kreiensen, Munster und Springe neu hinzugekommen sind.

Anlage 9

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 12 der Abg. Frau Vogelsang (CDU):

Nach einschneidenden Kürzungen: Umschichtung von Mitteln des Kultusministeriums für die Lehrerfortbildung – ohne dauerhafte Absicherung im Landeshaushalt