Tagesordnungspunkt 3: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/3658 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/3850
Dieser Gesetzentwurf wurde am 9. September dieses Jahres an den Ausschuss für innere Verwaltung zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Kollege McAllister. Bitte schön! - Er unterhält sich gerade angeregt mit seiner Nachbarin. Das verstehe ich auch gut. Möchten Sie oder nicht, Herr Kollege?
- Das ist eine weise Überlegung, aber die muss uns mitgeteilt werden. Auch Weisheiten müssen hier mitgeteilt werden.
Der Ausschuss für innere Verwaltung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 3850, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen und damit zugleich dem bereits unterzeichneten Staatsvertrag zuzustimmen. Diese Empfehlung ist einstimmig ergangen. Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen haben ebenso abgestimmt.
Artikel 1 des Gesetzentwurfs enthält die nach Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Zustimmung zum Staatsvertrag. Der Staatsvertrag regelt eine Beteiligung des Deutschen Fußballbundes an den Umsätzen aus den Oddset-Sportwetten und ermöglicht diesem damit die Finanzierung von gemeinnützigen Zwecken, die im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 stehen. Die Beteiligung ist auf die Jahre 2002 bis 2006 befristet und beträgt 12 v. H. der gegenüber den Umsätzen des Jahres 2001 erwarteten Mehrumsätze. Die Zahlungen werden gemäß der in § 1 des Staatsvertrages vorgesehenen Zahlungsweise jeweils nach Ablauf der sie betreffenden Zeiträume fällig. Dementsprechend erfolgt die erste Zahlung des Landes Niedersachsen an den Deutschen Fußballbund für das Jahr 2002 erst im März 2003.
Artikel 2 des Gesetzentwurfs beinhaltet die Senkung der Konzessionsabgabe für die Oddset-TOPWette und die Rubbellos-Lotterien bei gleichzeitiger Erhöhung des Abgabesatzes der Konzessionsabgabe für die Zusatzlotterie „Spiel 77“. In diesem Zusammenhang empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss, in Artikel 3 Abs. 2 durch einen neuen Satz 2 klarzustellen, dass die anders lautende Verordnung vorzeitig aufgehoben wird.
Der Ausschuss für innere Verwaltung bittet darum, dem Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen zu diesem Punkt liegen mir nicht vor. Damit kommen wir zur Einzelberatung. Ich rufe auf:
Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Ich lasse darüber abstimmen. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist ebenfalls einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen. Damit haben wir Tagesordnungspunkt 3 erledigt.
Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten in der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Lande Niedersachsen Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/3745 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr Drs. 14/3855
Dieser Gesetzentwurf wurde am 11. Oktober dieses Jahres an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Kollege Wolf. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt Ihnen in der Drucksache 3855, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen und damit zugleich dem bereits unterzeichneten Staatsvertrag zuzustimmen. Diese Empfehlung ist einstimmig ergangen und entspricht den Abstimmungen in den mitberatenden Ausschüssen für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen.
Der Staatsvertrag soll den in Hamburg ansässigen Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten die Möglichkeit eröffnen, dem Versorgungswerk im Land Niedersachsen beizutreten. Sie erhalten dadurch gegenüber dem Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen einen Rechtsanspruch auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Dafür übernehmen sie die Pflicht zur Beitragszahlung. Der Inhalt des Staatsvertrages entspricht dem bereits vor einem Jahr abgeschlossenen Staatsvertrag zwischen Bremen und Niedersachsen über den Beitritt der bremischen Steuerberater und Steuerbevollmächtigten zum niedersächsischen Versorgungswerk.
Der federführende Ausschuss bittet darum, dem Staatsvertrag gemäß Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung zuzustimmen.
- Keine Frage! Wir sind nicht immer einer Meinung, Herr Plaue, aber an dieser Stelle sind wir einer Meinung.
Meine Damen und Herren, auch zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir keine Wortmeldungen vor. Ich schließe damit die Beratung, und wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen möchten, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Auch dieses Gesetz ist einstimmig verabschiedet.
Meine Damen und Herren, wir treten jetzt vereinbarungsgemäß in die Mittagspause ein und treffen uns - ebenfalls vereinbarungsgemäß - um 14.30 Uhr wieder. Ich wünsche Ihnen einen guten Appetit.
Meine Damen und Herren, wir setzen unsere Sitzung mit der Aktuellen Stunde fort. Dazu liegen zwei Beratungsgegenstände vor, die ich jetzt gemeinsam aufrufe, und zwar
a) Justizskandal in Lüneburg: Ursachen, Konsequenzen, Verantwortung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 14/3896
b) Justizskandal in Niedersachsen - Vermeidbare Mordopfer durch Straftäter Minister Pfeiffer hält Vorträge - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3897
Zusätzlicher Tagesordnungspunkt: Einzige (abschließende) Beratung: Eklatantes Versagen beim Opferschutz Justizminister Pfeiffer trägt politische Verantwortung für Justizskandale - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3908
Wie Sie wissen, stehen insgesamt 60 Minuten Redezeit zur Verfügung, die gleichmäßig auf die drei Fraktionen aufzuteilen sind. Das bedeutet, dass jede Fraktion über eine Redezeit von höchstens 20 Minuten verfügt. Jeder Redebeitrag - auch von den Mitgliedern der Landesregierung - darf höchstens fünf Minuten dauern.
Ich eröffne die Beratung. Der Herr Kollege Schröder bringt den Antrag zu Tagesordnungspunkt 1 a ein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Lüneburg hat sich der schlimmste aller denkbaren Fälle in der Justizpolitik ereignet: Genau heute vor einer Woche wurde eine Frau von ihrem Lebensgefährten erwürgt, der wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung 18 Jahre in Haft saß. Er war zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden und war auf Bewährung draußen. Gegen ihn hatte es bereits seit Anfang dieses Jahres Ermittlungsverfahren wegen erneuter Vergewaltigungen gegeben. Er saß in Untersuchungshaft und wurde aus verfahrensrechtlichen Gründen aus der Haft entlassen. Die Frau selber hatte gegen ihn Anzeige erstattet mit der Folge, dass kurzzeitig wieder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde. Sie hat ihre Aussage dann - vermutlich unter Druck - zurückgezogen. Diese Situation ist für mich unerträglich; denn das bedeutet, dass die Justiz durch ihr Verfahren, durch Versäumnisse und Fehler mit dazu beigetragen hat, dass ein Mensch ums Leben gekommen ist.