Protocol of the Session on October 25, 2002

Im Rahmen der von mir angebotenen Aktion „Sorgentelefon“ zum Thema Schule im Landkreis Rotenburg-Wümme wurde ich von verschiedenen Eltern darauf aufmerksam gemacht, dass Betreuungskräfte ohne die erforderliche pädagogische Qualifikation durch entsprechende Lehrerausbildung regelmäßig im regulären Unterricht eingesetzt werden. Schon die Aussage, dass die betreffende Betreuungskraft „besonderes Interesse an pädagogischer Arbeit“ habe, reiche für die Unterrichtstätigkeit aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum lässt sie es zu, dass Betreuungskräfte ohne die erforderliche pädagogische Qualifikation durch entsprechende Lehrerausbildung im Unterricht der „Verlässlichen Grundschule“ eingesetzt werden?

2. Wie lässt sich ein solcher Unterrichtseinsatz von für den Unterricht unqualifiziertem Personal mit dem Qualitätsanspruch von Schule und der Notwendigkeit einer hochwertigen schulischen Ausbildung unserer Schulkinder vereinbaren?

3. Durch welche Maßnahmen stellt die Landesregierung sicher, dass Betreuungskräfte ohne die erforderliche pädagogische Qualifikation durch entsprechende Lehrerausbildung nicht im Unterricht der „Verlässlichen Grundschule“ eingesetzt werden?

Für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 und 2 in Verlässlichen Grundschulen gibt es ein Betreuungsangebot von einer Stunde pro Tag. Dieses Angebot zielt ausdrücklich auf Betreuung, nicht aber auf Unterricht ab. Als Betreuungskräfte können die Schulen hierfür geeignete Kräfte, z. B. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher sowie Personen mit einer anderen pädagogischen Ausbildung und/oder umfänglichen Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern, einstellen.

Zur Vermeidung von Unterrichtsausfall gibt es an jeder Verlässlichen Grundschule ein Vertretungskonzept. Das Vertretungskonzept einer Verlässlichen Grundschule sieht verschiedene Möglichkei

ten zur Vermeidung von Unterrichtsausfall vor. Es unterscheidet zwischen Maßnahmen bei unvorhersehbarem, vorhersehbar kurzfristigem, längerfristigem und langfristigem Ausfall von Lehrkräften. Für den Vertretungsunterricht bei kurzfristigem Ausfall von Lehrkräften können die Schulen Lehrkräfte im Erziehungsurlaub oder im Ruhestand, sonstige ausgebildeten Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sowie Studierende des Lehramtes als Vertretungskräfte einstellen.

Zu den Vertretungsmaßnahmen bei unvorhersehbar kurzfristigem Ausfall von Lehrkräften zählen aber auch schulinterne Maßnahmen, wie z. B. die Zusammenlegung von Klassen, aber auch die Beaufsichtigung bei der selbständigen Erledigung von Aufgaben durch eine geeignete Person. Sofern Betreuungskräfte bei kurzfristigem Ausfall von Lehrkräften im Rahmen schulinterner Maßnahmen eine Klasse in diesem Sinne beaufsichtigen, erteilen sie keinen Vertretungsunterricht. Sie können durch die Schulleitung bei der Erledigung von Aufgaben zur Anleitung und Betreuung eingesetzt werden. Die Verantwortung für die Unterrichtsinhalte und Aufgabenstellung bleibt bei den Lehrkräften.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1 und 2: Es ist nicht vorgesehen, Betreuungskräfte zur Erteilung von Vertretungsunterricht einzusetzen.

Zu 3: Alle Verlässlichen Grundschulen haben „Hinweise zur Durchführung der Verlässlichen Grundschule“ als Handlungsanleitung erhalten. In dieser Broschüre ist beschrieben, welcher Personenkreis jeweils für Vertretung und Betreuung eingestellt und eingesetzt werden kann. Darüber hinaus sind sie in Dienstbesprechungen mit dem Konzept der Verlässlichen Grundschule vertraut gemacht worden.

Für spezielle Rückfragen stehen den Schulleitungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses sowie die zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten der Bezirksregierungen zur Verfügung.

Anlage 20

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 24 des Abg. Coenen (CDU):

Vergabe- und Ausschreibungspraxis niedersächsischer Großbetriebe

Mittelständische Betriebe beklagen zusehends die Ausschreibungspraktiken und die Vergabepraxis der Großbetriebe und Großkonzerne in Niedersachsen. Da das Land Niedersachsen an einigen dieser Betriebe beteiligt ist und auch auf die geschäftliche und strategische Ausrichtung Einfluss hat, frage ich die Landesregierung:

1. Wird bei allen Betrieben in Niedersachsen, an denen die Landesregierung beteiligt ist, darauf geachtet, dass bei Vergaben Ausschreibungen erfolgen?

2. Werden diese Ausschreibungen so bekannt gemacht, dass sich auch kleine und mittelständische Betriebe daran beteiligen können?

3. Sieht die Landesregierung weitere Möglichkeiten, die Ausschreibungspraxis und die Vergabepraxis zu verbessern, wenn ja, welche?

Die Vergabe- und Ausschreibungspraxis folgt den gesetzlichen Regelungen und Verordnungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) , in der Landeshaushaltsordnung (LHO), der Vergabeverordnung (VgV), den Verdingungsordnungen (VOL, VOB, VOF) sowie künftig im Landesvergabegesetz vom 2. September 2002.

Der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung gem. § 55 LHO verpflichtet nur die Landesverwaltung. Privatrechtliche Gesellschaften, die Zuwendungsempfänger des Landes sind, sind ab einer bestimmten Zuwendungshöhe ebenfalls an die Verdingungsordnungen gebunden (VV zu § 44 LHO). Ausschreibungen nach dem dort vorgesehenen Verfahren sind für sie somit verbindlich.

Die Großbetriebe, an denen das Land Niedersachsen Beteiligungen hält (VW AG und Salzgit- ter AG), sind jedoch keine Zuwendungsempfänger. Sie unterlägen dem öffentlichen Vergaberecht nur dann, wenn es sich bei ihnen um öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB (§ 98) - und damit auch im Sinne des Landesvergabegesetzes – handelte. Als öffentliche Auftraggeber kommen nur solche Beteiligungsgesellschaften in Privatrechtsform in Betracht, die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen haben und überwiegend öffentlich finanziert oder beaufsichtigt werden oder bei denen die Mehrheit der Geschäftsführung oder der Aufsichtsorgane von Gebietskörperschaften und Verbänden bestimmt wurde, also solche, die unter beherrschendem öffentlichen Einfluss stehen. Demnach sind die genannten Großbetriebe unter den Landesbe

teiligungen keine an das Vergaberecht gebundenen öffentlichen Auftraggeber.

Der Landesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, dass – auch im Hinblick auf alle übrigen Gesellschaften mit Landesbeteiligung – die Geschäftsführungen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der Regelungen für die öffentliche Bekanntgabe nicht einhalten.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 25 des Abg. Golibrzuch (GRÜNE) :

Investitionsoffensive für die Luftfahrtindustrie in Niedersachsen

Wenige Wochen vor der Bundestagswahl hatte die SPD-Landesregierung eine „Investitionsoffensive“ für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der niedersächsischen Luftfahrtindustrie angekündigt. In einer Aktuellen Stunde des Landtags sprach der SPD-Abgeordnete Schurreit davon, dass diesem Programm eine „ehrgeizige Analyse“ der zukünftigen Verkehrsentwicklung zugrunde läge. Danach kalkuliere man bei SPD und Landesregierung mit einem Zuwachs der weltweiten Flugbewegungen bis zum Jahr 2020 von sage und schreibe 300 %.

Obwohl bisher nicht bekannt ist, welche Beraterfirma für derartige Prognosen verantwortlich ist und wie viel Geld die Landesregierung hierfür ausgegeben hat, scheint es sich bei der Erkenntnis des Wirtschaftsministeriums um eine exklusive zu handeln. Luftfahrtexperten weltweit unterstellen gemeinhin sehr viel bescheidenere Zuwächse. Insbesondere die anhaltende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, zwischenzeitlich belegt durch Attentate auf Urlaubsorte wie Djerba oder Bali, dürfte selbst diese Prognosen weiter schrumpfen lassen.

Angesichts der bereits vorhandenen Überkapazitäten in Hannover befürchtet der Betriebsrat der Flughafen Langenhagen GmbH, dass mit der geplanten Verlängerung der Start- und Landebahn in Braunschweig „Kannibalismuseffekte“ zwischen beiden Flughäfen auftreten. Der angeblich nur für den „Forschungsflughafen“ wichtige Ausbau in Braunschweig, so die Befürchtung, werde den Versuch nach sich ziehen, auch Linien- und Charterflüge, ggf. auch so genannte Billigfluglinien in der Löwenstadt anzusiedeln.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Beraterfirma hat ihr für wie viel Geld eine Studie erstellt, wonach die weltweiten Flugbewegungen bis 2020 um 300 % zunehmen ?

2. Welches Gewicht haben in dieser Studie die aktuelle Krise auf dem Luftfahrtmarkt, die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus sowie den Luftverkehr drosselnde Anstrengungen zum Klimaschutz ?

Die Landesregierung hat unter dem Titel „Take-off Niedersachsen“ eine Landesstrategie für die Entwicklung des Luftfahrtstandortes für die kommenden fünf Jahre bis 2007 entwickelt. Sie knüpft mit dieser Initiative an die vielfältigen und technologisch hoch entwickelten Unternehmensbereiche und -strukturen in Niedersachsen an. Sie möchte selbstverständlich die von der Industrie selbst prognostizierten Wachstumsraten für die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und den Aufbau von Arbeitsplätzen in Niedersachsen nutzen. Niedersachsen ist deshalb bestrebt, durch die Schaffung günstiger Ansiedlungs- und Erweiterungsbedingungen möglichst viele der erwarteten zusätzlichen Arbeitsplätze für Niedersachsen zu gewinnen.

Das Land stützt sich dabei auf interne Prognosen der Luft- und Raumfahrtindustrie selbst. So geht z. B. eine Prognose des Flugzeugherstellers Airbus mittelfristig, d. h. nach Überstehen der derzeitigen Einbrüche, bis zum Jahr 2020 von einem Wachstum des Passagieraufkommens von ca. 5 % pro Jahr und weltweit von einer Verdreifachung der zurückgelegten Passagierkilometer im Luftverkehr aus. Eigene Gutachten hat die Landesregierung nicht in Auftrag gegeben oder erstellen lassen.

Hinsichtlich des ebenfalls angesprochenen Forschungsflughafens Braunschweig wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Wachstumssegment mit zurzeit 1 800 hoch qualifizierten Fachkräften handelt. Der Forschungsflughafen ist somit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Region Südostniedersachsen. Im Rahmen der o. g. Landesstrategie soll die hier vorhandene Technologieführerschaft ebenfalls gehalten und ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang stehen für das Land auch die Planungen für den Ausbau des Flughafens selbst.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Zu 3: Die Landesregierung hat keine rechtliche Möglichkeit, dies zu verhindern. Die weitere Entwicklung wird durch die Mechanismen des Marktes bestimmt. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslage (Hannover 4,8 Millionen Passagiere in 2001, Braunschweig 0,07 Millionen Passagiere in 2001) erscheinen die Risiken begrenzt. Im übrigen teilt die Landesregierung nicht die grundsätzliche Einschätzung des Fragestellers, dass Konkurrenz schädlich ist.

Anlage 22

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 26 des Abg. Schünemann (CDU):

ADV-Stelle des niedersächsischen Justizvollzuges - Unaufgeklärter Verbleib von Landesvermögen - Staatsanwaltschaft ermittelt - Durchsuchungen erfolgt

Die ADV-Stelle des niedersächsischen Justizvollzuges bei der JVA Burgdorf ist verantwortlich für die gesamte Beschaffung, Ausstattung und Pflege der in den Justizvollzugsanstalten des Landes Niedersachsen befindlichen IuK-Technik. Es ist bekannt geworden, dass die ADV-Stelle seit Jahren erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung der haushaltsrechtlichen Erfordernisse hat.

Im Nachgang zu den Anfragen der Abgeordneten Möllring und Körtner (CDU) - eingegangen am 16. März 2001 und 15. März 2002 - und den Antworten der Landesregierung besteht nach wie vor Aufklärungsbedarf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum ist bei der bekannten Vorgeschichte und der Kritik des Rechnungsprüfungsamtes nicht unverzüglich die Beweissicherung erfolgt?