Zu 3: Der Bauabschnitt Ringstedt – Hainmühlen gehört zu den Baumaßnahmen, für die das Land bereits Verpflichtungen eingegangen ist. Er soll deshalb gebaut werden, sobald der Grunderwerb abgeschlossen ist.
Nach 2005 sollen die Bauabschnitte Osterndorf – Wollingst und Geestenseth – Köhlen je nach Baureife gebaut werden.
Vor Verabschiedung des Haushaltes 2004/2005 wird geprüft, ob die Planungsaufträge für die restlichen beiden Bauabschnitte Wollingst – Geestenseth und Köhlen – Ringstedt erteilt werden können.
Laut Pressemeldungen vom 2. Oktober beabsichtigt das Land Niedersachsen, die ersten Stiftungshochschulen des Landes mit insgesamt 5,3 Millionen Euro über einen Zeitraum von drei Jahren zu unterstützen. Außerdem erhalte jede Stiftungshochschule pro Jahr zusätzlich 50 000 Euro.
1. Aus welchen Haushaltsmitteln welcher Haushaltstitel in welcher Höhe mit welchem Verwendungszweck werden die Aufbauhilfe in
Höhe von 5,3 Millionen Euro sowie differenziert die 50 000 Euro pro Stiftungshochschule jeweils finanziert?
2. Angesichts der Tatsache, dass zusätzliche Landesmittel nicht zur Verfügung stehen, zulasten welcher vorgesehener oder bereits geförderten Vorhaben erfolgt die geplante Förderung der Stiftungshochschulen?
3. Warum setzt sich die Landesregierung durch die Einrichtung und durch die zusätzliche finanzielle Förderung von Stiftungshochschulen über die von allen Fraktionen mitgetragenen Kritikpunkte der Enquete-Kommission des Niedersächsischen Landtages hinweg, die die Umwandlung von Landeshochschulen in Stiftungshochschulen für unvereinbar mit den Geboten der Wirtschaftlichkeit und der Demokratie halten, weil beispielsweise das Land zum Ausgleich des Landeshaushaltes ständig Kredite aufnehme, die höher verzinst würden als sie Erträge aus dem einer Stiftung zur Verfügung gestellten Kapital?
Die Presseerklärung Nr. 142 des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vom 1. Oktober 2002 ist nicht korrekt wiedergegeben worden. Die ersten Stiftungshochschulen sollen vom Land beim Aufbau von professionellen Fundraising-Strukturen mit 5 Millionen Euro unterstützt werden. Außerdem soll jede Stiftungshochschule pro Jahr zusätzlich 50 000 Euro erhalten, um neue Aufgaben wie das Stiftungsmanagement und die Organisation des Stiftungsrates finanzieren zu können.
Zu 1: Zum Aufbau des Programms „Stiftungsmanagement und Fundraising“ ist beabsichtigt, über drei Jahre verteilt 5 Millionen Euro aus Kapitel 06 09 des Haushaltsplanes des Landes (Zusätzliche Förderung von Wissenschaft und Technik in For- schung und Lehre) bei Titel 685 01 bereitzustellen. Hiervon entfallen auf das Jahr 2003 2 Millionen Euro und auf die Jahre 2004 und 2005 jeweils 1,5 Millionen Euro.
Die den Stiftungshochschulen zusätzlich jährlich in Aussicht gestellten 50 000 Euro (insgesamt 0,3 Millionen) sollen im Rahmen des Ansatzes bei Kapitel 06 08 des Haushaltsplanes des Landes (Förderung der Wissenschaft allgemein) Titelgruppe 76 – Besondere Maßnahmen zum Abbau des Numerus Clausus, zur Förderung der Hochschulstruktur und der Qualität des Studiums – zur Verfügung gestellt werden.
Zu 2: Die in Rede stehende Förderung der Stiftungshochschulen soll - wie zu 1. bereits dargelegt - überwiegend aus Mitteln des Vorab der Volkswagen Stiftung erfolgen, die gemäß § 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung für förderungswürdige Einrichtungen der Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre zu vergeben sind. Die Mittel werden den Stiftungshochschulen satzungsgemäß zusätzlich bereitgestellt und gehen nicht zulasten vorgesehener oder bereits geförderter anderer Vorhaben. Bei den Mitteln der Titelgruppe 76 handelt es sich um bislang nicht verplante Ausgaben.
Zu 3: Die in dem Bericht der Enquete-Kommission dargelegte grundsätzliche strukturelle Inkompatibilität zwischen dem Anliegen einer Stiftung und den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und der demokratischen Kontrolle wurde durch die Ausgestaltung der Stiftungsoption als Zuwendungsstiftung, deren Aufgaben über das Steuerungsinstrument der Zielvereinbarung auch der parlamentarischen Kontrolle und Einflussnahme unterliegen, aufgelöst. Insbesondere ist es unrichtig, dass mit der Errichtung von Stiftungen als Träger von Hochschulen höhere Kreditaufnahmen des Landes verbunden sind als für die als Landesbetriebe geführten Hochschulen.
Nach Auskunft des Schulelternrates der Gemeinde Langwedel, Landkreis Verden, ist die Unterrichtsversorgung insbesondere an der Orientierungsstufe seit acht Wochen katastrophal. Nach einer zu Schuljahresbeginn vorhandenen Unterrichtsversorgung von nur 86 % wurde dieser nach Auffassung von Elternvertretern völlig inakzeptable Stand durch den Einsatz von Anwärterinnen auf lediglich 90 % gebracht. Bereits am 21. August wurde der Kultusministerin die Angelegenheit bei ihrem Besuch in Verden von den aufgebrachten Eltern vorgehalten. Inzwischen hat die Schule eine weitere Lehrkraft durch Kündigung verloren, eine Lehrerin hat ihren Schwangerschaftsurlaub angetreten, und zwei Lehrkräfte sind schwer erkrankt.
1. Warum hat sie nicht sofort zu Schuljahresbeginn das Schulzentrum in Langwedel ausreichend mit Lehrkräften versorgt?
2. Warum wird bei einem Schwangerschaftsurlaub, bei schweren Erkrankungen und bei einer Kündigung nicht rechtzeitig mit einer flexiblen Handlungsweise für Ersatz gesorgt?
3. In welchem Ausmaß wurde die Stundentafel für den Unterricht an Orientierungsstufen seit 1990 gekürzt und dadurch dafür gesorgt, dass heute selbst eine 100-prozentige Versorgung nicht mehr dem früher üblichen Standard entspricht?
Die Schule am Goldbach in Langwedel ist eine Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe. Zum Stichtag der Statistik am 15. August 2002 verfügte das Schulzentrum bei 1 228,0 LehrerSoll-Stunden über 1 102,5 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Erteilung der Schülerpflichtstunden gemäß den Stundentafeln sind 1 093,0 Lehrer-Ist-Stunden erforderlich.
Kurzfristig hatte die Bezirksregierung Lüneburg bereits zum 2. September 2002 eine Einstellung mit insgesamt 16,0 Lehrerstunden vorgenommen. Die Lehrkraft war nur bereit, einen Arbeitsvertrag in diesem Umfang anzunehmen. Alternative Lehrkräfte standen zu dem Zeitpunkt nicht zur Verfügung.
Seit diesem Zeitpunkt stehen der Schule bei 1 118,5 Lehrer-Ist-Stunden 25,5 Stunden für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung.
Die Probleme in der Unterrichtsversorgung sind entstanden, weil eine zum 1. August 2002 zugewiesene Stelle nicht besetzt werden konnte und eine neu eingestellte Lehrkraft kurz nach Aufnahme ihres Dienstes wieder gekündigt hat und daher auch in der Statistik zum 15. August 2002 nicht mehr berücksichtigt worden ist.
Zum 1. November 2002 werden an der Schule dementsprechend zwei weitere Einstellungen erfolgen. Die beiden Stellen können erst zu diesem Zeitpunkt besetzt werden, wenn mit neuen Absolventinnen bzw. Absolventen aus dem Vorbereitungsdienst geeignete Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen, die bereit sind, eine Stelle an dieser Schule anzunehmen. Mit diesen Neueinstellungen werden der Schule ab dem 1. November 2002 1 176,5 Lehrer-Ist-Stunden und damit 83,5 Stunden (2,3 Stunden pro Klasse) für weitere pädagogische Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus wird die vakante Schulleiterstelle zum 1. Februar 2003 besetzt werden. Weiterhin ist die Rückkehr einer Lehrkraft aus der Elternzeit zum 1. Februar 2003 zu erwarten.
Die Bezirksregierung Lüneburg geht daher davon aus, dass die Unterrichtsversorgung damit gesichert ist.
Dem Vorsitzenden des Schulelternrates der Schule sind die Ursachen für die Probleme in der Unterrichtsversorgung und die vorgesehenen Maßnahmen von der Bezirksregierung Lüneburg ausführlich erläutert worden.
Zu 2: Für die in der Kleinen Anfrage genannten Situationen gibt es eindeutige Regelungen, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. Die Schulen haben der Erteilung der Stundentafel Vorrang vor allen anderen Maßnahmen zu geben und ihren Ressourceneinsatz entsprechend zu überprüfen. Dies ist im Schulzentrum Langwedel nicht im erforderlichen Maße geschehen. Die Schule hat zulasten ihrer Unterrichtsversorgung im 7. Jahrgang der Hauptschule durch Beschluss der Gesamtkonferenz und mit Zustimmung des Schulelternrates und des Schulträgers abweichend von der Bandbreite eine zusätzliche Klasse gebildet. Diese von der Schule in eigener Verantwortung durchgeführte Maßnahme begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Lehrerstunden. Durch die Bildung der zusätzlichen Klasse sind Lehrerstunden gebunden worden, die sonst von der Schule an anderer Stelle hätten eingesetzt werden können. Eine solche Entscheidung verengt daher die Spielräume für Förder- und Differenzierungsmaßnahmen in den übrigen Lerngruppen und für möglicherweise notwendigen Vertretungsunterricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn – wie in diesem Fall - Ausfälle von Lehrkräften z. B. durch Krankheit auftreten.
Im Hinblick auf die kurzfristige Kündigung einer Lehrkraft hat die Bezirksregierung Lüneburg – wie in der Vorbemerkung dargelegt - durch eine Ersatzeinstellung reagiert. Weitere Einstellungen konnten zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen, da keine Bewerberinnen bzw. Bewerber zur Verfügung standen.
Der Schulleiter berichtet, dass seit Beginn dieses Schuljahres keine Lehrkraft eine Elternzeit in Anspruch genommen hat. Insofern bestand für die Bezirksregierung in dieser Hinsicht kein Handlungsbedarf. Im Übrigen wird beim Eintreten einer Mutterschutzfrist die Unterrichtsversorgung üblicherweise zeitnah durch den Einsatz einer „Feuerwehr-Lehrkraft“ stabilisiert.
Eine Lehrkraft der Schule und eine mit nur einem Teil ihrer Stunden an die Schule abgeordnete Lehrkraft, die beide seit Mitte bzw. Ende September ihren Dienst wieder aufgenommen haben, waren vorübergehend krankheitsbedingt ausgefallen. Die Bezirksregierung Lüneburg hätte auf diesen Ausfall durch den Einsatz einer „FeuerwehrLehrkraft“ – für den durchaus Mittel vorhanden waren – sofort reagiert, nur stand, wie schon für die Besetzung der Stelle zum 1. August 2002 (vgl. die Vorbemerkung) keine Person zur Verfügung, die bereit gewesen wäre, einen Vertrag an dieser Schule anzunehmen.
Zu 3: Der Umfang der Stundentafel wurde mit dem Erlass „Die Arbeit in der Orientierungsstufe“ am 28. Februar 1991 geändert. Seither werden in der Stundentafel im 5. Jahrgang 28 und im 6. Jahrgang 29 Schülerpflichtstunden, insgesamt also 57 Stunden, ausgewiesen. Damit ist die heutige Stundentafel gegenüber dem Stand des Jahres 1990 um eine Stunde pro Jahrgang reduziert worden. Künftig soll sichergestellt werden, dass in der 5. und 6. Klasse entsprechend viele Stunden im Stundenplan der Kinder erscheinen.
Der Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung” vom 28. Februar 1995 unterscheidet bei der „Soll-Berechnung” zwischen einem nach Schulformen und Klassengrößen unterschiedlichen „Grundbedarf” und einem „Zusatzbedarf” für besondere Situationen. Im „Grundbedarf“ sind dabei auch Lehrerstunden für besondere Förderungs- und Differenzierungsmaßnahmen oder wahlfreien Unterricht enthalten, die über die Erteilung des Pflichtunterrichts im Klassenverband hinausgehen. So erhalten z. B. die Klassen im 5. Jahrgang der Orientierungsstufe Langwedel einen Grundbedarf von 32 Lehrerstunden angerechnet. Zur Erteilung der Schülerpflichtstunden gemäß Stundentafel sind jedoch nur 28 Lehrerstunden erforderlich, d. h. es stehen noch 14,3 % der Stunden für zusätzliche pädagogische Maßnahmen zur Verfügung.
Schülerpflichtstunden gemäß den Stundentafeln der Grundsatzerlasse hinausgehen, umfassen derzeit landesweit rd. 14 % aller ausgewiesenen SollStunden. Da das in der Regel aus Grund- und Zusatzbedarf bestehende Gesamtsoll einer Schule deutlich mehr Lehrerstunden umfasst, als zur Erteilung der Pflichtstunden erforderlich sind, bedeutet eine Unterschreitung dieses Wertes bei entsprechender Prioritätensetzung nicht zwingend, dass Pflichtunterricht gemäß der Stundentafel ausfällt.