Protocol of the Session on October 25, 2002

Zu 3: Die Landesregierung wird mit DB Regio darüber sprechen, ob die Möglichkeit besteht, das auch wirtschaftlich für die Bahn sehr erfolgreiche Niedersachsenticket dahin gehend zu modifizieren, dass dies zukünftig auch für Einzelreisende zu einem günstigeren Preis angeboten werden kann.

Anlage 7

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 11 des Abg. Klare (CDU):

Landesregierung organisiert „Einführungsfortbildung“ für neue Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Die Bezirksregierung Braunschweig hat über die regionale Fortbildung BraunschweigGoslar-Peine-Salzgitter-Wolfenbüttel in Kooperation mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft eine so genannte Einführungsfortbildung „Arbeitsplatz Schule“ für neue Kolleginnen und Kollegen angeboten. Diese Fortbildungsveranstaltung sei die erste in einer Fortbildungsreihe, in der noch zwei weitere Fortbildungsveranstaltungen geplant sind. Mit dieser Art der „Kooperation“ ermöglicht die Landesregierung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gezielte Mitgliederwerbung bei Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern mit Landesmitteln. Bekanntermaßen ist im Übrigen die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nicht der einzige Interessenvertreter der Lehrerschaft in Niedersachsen, die auch durch zahlreiche andere Lehrerverbände repräsentiert und vertreten wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum lässt sie es zu, dass das Land Niedersachsen als Arbeitgeber mit Landesmitteln der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

als Arbeitnehmerorganisation über den Weg der „Einführungsfortbildung“ die gezielte Mitgliederwerbung und Einflussnahme ermöglicht?

2. Wie viele Kooperationsprojekte dieser Art sind mit welchen Landesmitteln wann und wo durchgeführt worden bzw. sollen nach letzter Planung durchgeführt werden, und wie lassen sich diese mit dem Neutralitätsgebot der öffentlichen Verwaltung vereinbaren?

3. Wenn die Landesregierung diese Art der „Kooperation“ mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft für zulässig, angemessen und völlig unbedenklich hält, wie viele Kooperationsprojekte insbesondere in Bezug auf „Einführungsfortbildungen“ für neue Kolleginnen und Kollegen hat sie mit welchen anderen Lehrerverbänden zu welchen konkreten Zeitpunkten durchgeführt oder plant entsprechende Veranstaltungen?

Für die Durchführung der Fort- und Weiterbildung gelten der Grundsatzerlass „Regelungen für Fortbildung und Weiterbildung im niedersächsischen Schulwesen“ vom 23. April 1996 (SVBl 5/96) sowie der RdErl. d. MK v. 21. August 1998 (Nds. MBl. Nr. 39/1998). Zu den Zielen und Aufgaben der regionalen Fortbildung gehört u. a. auch die Einbeziehung anderer Anbieter von Fortbildung zur Sicherung einer größeren Vielfalt und Professionalität. Geeignete Angebote außerschulischer Träger sollen in die dienstliche Fortbildung einbezogen und in die Fortbildungsprogramme aufgenommen werden. Die Merkmale für dienstliche Fortbildungsangebote in Kooperation mit außerschulischen Trägern sind im Erlass von 1996 unter 4.1 – u. a. wie folgt – beschrieben:

- gemeinsame didaktisch-methodische Verantwortung,

- personelle Kooperation,

- finanzielle/materielle Kooperation.

Über die Eignung und Aufnahme von Fortbildungsangeboten außerschulischer Träger entscheidet bei Angeboten für den Bereich der Fortbildungsregion die Koordinierungsgruppe unter Vorsitz des Dezernatsleiters 401 der Bezirksregierung in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. In welcher Weise außerschulische Anbieter Kooperationsangebote mit den Fortbildungsregionen eingehen, hängt von deren Interessen und Initiativen ab. Grundsätzlich steht es jedem außerschulischen Anbieter frei, Angebote zu machen. Ob sich dann daraus eine Kooperation mit der regionalen Fortbildung entwickelt, hängt davon ab, ob die Be

zirksregierung ein dienstliches Interesse an dem jeweiligen Angebot anerkennt.

Zwecks qualitativer Verbesserung des Fortbildungsangebotes wird eine Reihe regionaler Fortbildungsangebote in Kooperation mit anderen Institutionen angeboten, wie z. B. den Kirchen, den KVHS, den Hochschulen, dem SLVN, Arbeit und Leben, dem BNW, dem VBE, der GEW u. a. Auch die finanzielle Unterstützung der Parteien und ihr nahestehender Organisationen für regionale Fortbildungsangebote wird – wenn denn möglich – genutzt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Fortbildungsregion BraunschweigGoslar-Peine-Salzgitter startet im 2. Fortbildungshalbjahr 2002 eine Fortbildungsreihe für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger zum Thema „Arbeitsplatz Schule“. Geplant sind halbjährlich ein bis zwei 1,5-tägige Fortbildungsmodule, in denen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger ihre durch Ausbildung erworbenen fachlichen Vorerfahrungen im neuen Praxiskontext mit anderen strukturiert reflektieren und weiterentwickeln können.

Inhaltlich orientiert sich die Fortbildungsreihe an zentralen schulpädagogischen Fragestellungen wie

- Schule als Lern- und Lebensort,

- Die Arbeit als Klassenlehrerin,

- Guter Unterricht,

- Leistung ermöglichen – Leistung beurteilen,

- Differenzierung,

- Umgang mit schwierigen Situationen.

Mit der Konzeptionierung der Fortbildungsbausteine sowie der Planung und Organisation dieser Fortbildungen hat die Bezirksregierung eine erfahrende Lehrkraft in Konrektorenfunktion beauftragt, die in enger Kooperation mit der Fortbildungsbeauftragten Ziele, Inhalte und Formen der Fortbildung entsprechend der rechtlichen Vorgaben für Personalentwicklung und Fortbildung gestaltet. Die Qualitäts- und Durchführungsverantwortung liegt damit ausschließlich in den Händen der Bezirksregierung. Über diese Fortbildungsreihe werden die schulfachlichen Dezernate wegen ihrer besonderen Personalführungsverantwortung aus

führlich informiert und im Verfahren beteiligt. Die Fortbildungen erfolgen in Kooperation mit der GEW auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung. Dies entspricht einer mittlerweile gängigen Praxis.

Gemäß Leistungsvereinbarung unterstützt die GEW die Durchführung der Fortbildungen einerseits durch die Bereitstellung von in den o. g. Themenbereichen erfahrenen Referenten sowie andererseits durch Mittelbereitstellung für Unterbringung und Verpflegung. Dem Neutralitätsgebot wird dadurch Rechnung getragen, dass mit der GEW vereinbart worden ist, jede Form von Mitgliederwerbung oder gewerkschaftlicher Information innerhalb der Fortbildungszeiten zu unterlassen.

Zu 2 und 3: Die beschriebene Praxis steht nicht im Widerspruch zum Neutralitätsgebot der öffentlichen Verwaltung. Entscheidend ist in diesem Kontext, dass grundsätzlich alle Anbieter Kooperationen mit der regionalen Fortbildung eingehen können; also im Prinzip keine Organisation davon ausgeschlossen ist. Eine Beschwerde eines potenziellen Kooperationspartners wegen einer nicht zustande gekommenen Kooperation liegt nicht vor. Wichtigstes Kriterium für das Zustandekommen einer Kooperationsvereinbarung ist das dienstliche Interesse an dem Angebot.

Nach Auswertung der Angaben der Bezirksregierungen gab es in den letzten Jahren – außer der Kooperation in der Fortbildungsregion Braunschweig-Goslar-Peine-Salzgitter-Wolfenbüttel – kein weiteres Kooperationsprojekt mit einem Lehrerverband, einer parteinahen Stiftung oder anderen möglichen Kooperationspartnern zu der Thematik „Berufseinsteiger“. Es sind auch zurzeit keine solchen Veranstaltungen geplant.

Bei pädagogischen Tagen, einem Fortbildungsangebot für alle Lehrkräfte einer Fortbildungsregion, ist es üblich, dass sie in Kooperation mit außerschulischen Partnern (Hochschulen, Verlagen, Lehrerverbänden o. a.) veranstaltet werden. Sie finden in der Regel einmal jährlich statt.

Im Bereich der Bezirksregierung Hannover wurden

- in der Region 05 (Diepholz/Nienburg) pädagogische Tage in Kooperation mit der GEW (am 11. Oktober 2000, am 25. Oktober 2001 und am 30. Oktober 2002) und

- in der Region 08 (Hameln-Hildesheim-Holz- minden) seit 1996 die Hildesheimer Pädagogischen Tage (von 1996 - 2000) in Kooperation mit der Universität Hildesheim und der GEW, 2001 und 2002 auch mit dem Präventionsrat der Stadt Hildesheim durchgeführt. Am 12. November 1996 fanden in dieser Region eine Veranstaltung zum Thema „Sexuelle Gewalt“ in Kooperation mit dem VBE, der Caritas, der GEW und dem Kinderschutzbund und am 6. Februar 1997 eine Veranstaltung zum Thema „Rechtschreibreform“ in Zusammenarbeit mit dem VBE und der GEW statt.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 12 der Abg. Frau Vockert (CDU) :

Radweg zwischen Hainmühlen und Osterndorf (Landkreis Cuxhaven)

In der 96. Sitzung des Niedersächsischen Landtages ist unter dem Tagesordnungspunkt „Behandlung strittiger Eingaben“ u. a. eine Petition behandelt worden, in der es um den Bau eines Lückenschlusses des Radweges zwischen Köhlen und Geestenseth (an der L 128) ging. Bei der Behandlung der Eingabe hatte der Vertreter der Regierungsfraktion dargestellt, „dass wir uns diesen Lückenschluss noch einmal im Detail genau angucken werden“. Die Petition wurde mit „Sach- und Rechtslage“ beschieden.

Entlang der L 128 ist u. a. der Bau des Radwegeabschnittes von Wollingst nach Osterndorf erforderlich. Das Verkehrsaufkommen ist seit der letzten Beantragung noch einmal stark angestiegen. Am 27. August 2002 hat es den letzten Verkehrsunfall gegeben, bei dem eine Schülerin von einem PKW angefahren wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchem Ergebnis hat sie sich den Bau des Lückenschlusses eines Radweges zwischen Köhlen und Geestenseth noch einmal angesehen?

2. Ist sie bereit, entlang der L 128 weitere Teilabschnitte des notwendigen Radweges zwischen Hainmühlen und Osterndorf zu bauen?

3. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wird sie mit welchem Bauabschnitt beginnen?

Bei den in der Anfrage angesprochenen Radwegabschnitten an der L 128 zwischen Geestenseth

und Köhlen sowie zwischen Osterndorf und Wollingst handelt es sich um Radwege, die zu 100 % vom Land zu finanzieren sind. Aufgrund der mittelfristig nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Radwegebau an Landesstraßen, die durch bestehende Verpflichtungen des Landes bereits belegt sind, können neue Radwege, wie z. B. auch die o. a. beiden Abschnitte, vorerst nicht begonnen werden.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Entwurfsunterlagen werden weiter bis zur Baureife vorbereitet, damit nach 2005 die Bauarbeiten durchgeführt werden können. Es sind keine Gründe erkennbar geworden, die es rechtfertigen würden, den Bau dieses Radweges zulasten anderer Radwege in anderen Landesteilen vorzuziehen.