Am 8. August 2002 besuchte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) das Informatikinstitut OFFIS in Oldenburg und erhielt einen Überblick über die aktuellen Forschungsprojekte.
Gegenüber der Presse ließ die Bundesbildungsministerin laut dem Presseorgan uniINFO Nr. 7 vom Oktober 2002 der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg verlauten, dass sie durchaus eine realistische Chance sehe, in Oldenburg ein Fraunhofer-Institut anzusiedeln. Und weiter heißt es: „Sollten der Fachbereich Informatik der Universität Oldenburg und das An-Institut OFFIS auf die Einrichtung eines Fraunhofer-Instituts zusteuern, so werde sie die Region dabei unterstützen. Voraussetzung dafür sei ein überzeugendes wissenschaftliches Konzept, wobei die Einwerbung von Drittmitteln eine große Rolle spiele. Der Antrag auf eine solche Ansiedlung müsse auch vom Land gefördert werden.“
Angesichts dessen, dass das An-Institut OFFIS bereits auf eine bedeutende Größenordnung bei der Einwerbung von Drittmitteln verweisen kann, frage ich die Landesregierung:
1. Wie weit sind die Überlegungen auf ministerieller Ebene des Landes Niedersachsen zur Ansiedlung eines Fraunhofer-Instituts am Standort Oldenburg gediehen?
3. Welche Unterstützung ist nach ihrer Kenntnis vonseiten der Bundesregierung, insbesondere von Bundesbildungsministerin Bulmahn, dabei zu erwarten?
zu festigen und weiter auszubauen. Denn die Vergangenheit hat deutlich gezeigt, dass diejenigen Regionen, die über leistungsfähige Forschungseinrichtungen und eine ausgeprägte innovationsorientierte Unternehmenslandschaft verfügen, in aller Regel deutlich bessere Chancen haben, weitere Unternehmen und Forschungsinstitute anzusiedeln sowie Fördermittel einzuwerben.
Das Beispiel des Oldenburger Forschungs- und Entwicklungsinstituts für Informatik-Werkzeuge und –Systeme (OFFIS) zeigt, welche Impulse und positiven Strukturveränderungen von einer gelungenen Institutsgründung ausgehen. Seit seiner Gründung im Jahre 1991 hat sich OFFIS hervorragend entwickelt. Dies ist u. a. an der Vielzahl der abgeschlossenen und in Bearbeitung befindlichen Projekte sowie dem außerordentlichen Zuwachs an Drittmitteln zu ersehen. Vor allem aber resultiert aus der besonders hohen Qualität der Arbeit auch internationales Renommee.
Kooperationen und Verträge insbesondere im Bereich der so genannten „embedded systems“ mit den „global playern“ der Automobil- und Flugzeugindustrie sowie den auf diesem Sektor führenden Softwareanbietern ragen hier besonders heraus. Bei der Entwicklung von „embedded systems“ geht es im Wesentlichen um sicherheitskritische Software zur Überprüfung etwa von Airbags, Autopiloten in Flugzeugen oder Sicherheitssystemen in Bahnen. Dieses Forschungsfeld könnte den Nukleus für ein zu gründendes Fraunhofer-Institut in Oldenburg bilden. Über die Gründung eines Fraunhofer-Instituts entscheidet letztlich jedoch der Senat der Fraunhofer Gesellschaft.
Zu : Die Landesregierung teilt die in der Nordwest Zeitung (NWZ) vom 23. August 2002 abgedruckte Einschätzung der Bundesforschungsministerin, dass durchaus eine Chance besteht, in Oldenburg ein Fraunhofer-Institut anzusiedeln. Das Oldenburger Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Informatik-Werkzeuge und -Systeme (OFFIS) entwickelt zurzeit ein Konzept zur Profilbildung und zur Definition thematischer Schwerpunkte der zukünftigen Arbeit eines potenziellen Instituts. Diese Überlegungen werden vonseiten des MWK in Gesprächen mit der Institutsleitung von OFFIS und Vertretern der Universität Oldenburg begleitet,
Zu 2: Die Landesregierung würde es sehr begrüßen, wenn die Fraunhofer Gesellschaft die Gründung des Instituts beschlösse, und wäre bereit, den Aufbau des Instituts im Rahmen der haushaltsmäßig vorhandenen finanziellen Möglichkeiten zu fördern. Das mit der Fraunhofer Gesellschaft abgestimmte Konzept bleibt insoweit abzuwarten.
Zu 3: Das BMBF hat seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, eine mögliche Etablierung eines Fraunhofer-Instituts in Oldenburg zu unterstützen. Konkrete Fördermaßnahmen setzen allerdings das bereits angesprochene abgestimmte Planungskonzept voraus.
Vor dem Hintergrund einer insgesamt sehr schwierigen Wirtschaftslage hat sich die Herstellung von Windkraftanlagen in den letzten Jahren außerordentlich positiv auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt. Um die von der rotgrünen Bundesregierung initiierte Energiewende weiter voranzubringen, sind nunmehr auch sogenannte Offshore-Windparks vor der niedersächsischen Nordseeküste in Planung. Während die Standortauswahl einzelner Unternehmen völlig unbedenklich erscheint - ein projektierter Windpark 45 km nordwestlich von Borkum ist sogar im Vorgriff auf künftige Meeresschutzgebiete geplant worden -, gibt es andernorts größere Probleme.
Offenkundig sind die der Küste näher gelegenen Flachgewässer für Investoren besonders attraktiv, weil die Gründung der Anlagen und die Zuleitung von Kabeltrassen kostengünstiger darzustellen sind als auf hoher See. Allerdings geraten derartige Pläne in Konflikt mit Interessen der Küstenfischerei und des Naturschutzes; Inselgemeinden sehen überdies fremdenverkehrliche Belange beeinträchtigt.
Von besonderem Gewicht erscheinen die Argumente der Küstenfischer. Nur noch wenige Dutzend Kutter landen ihren Fang in ostfriesischen Verarbeitungsbetrieben an, liefern damit aber einen unverzichtbaren Beitrag zu einer regionaltypischen Frischfisch-Versorgung. Während im übrigen kapitalintensive Trawler die Meere leer fischen und ihren Fang noch an Bord weiterverarbeiten und einfrieren, handelt es sich bei den Kuttern um klassische Famili
enbetriebe mit regionalem Absatzmarkt. Ziele der rot-grünen „Agrarwende“, hier auf die Fischer bezogen, geraten damit in Gegensatz zur rot-grünen Energiewende, soweit es nicht gelingt, ausreichend große Vorranggebiete für die Kutterflotte freizuhalten. Berührt scheinen überdies Belange des Naturschutzes, liegt doch die für den Windpark Nordergründe vor Wangerooge avisierte Fläche genau zwischen den Vogelinseln Mellum und Scharhörn.
1. Welche Vorranggebiete sollen den ostfriesischen Küstenfischern nach Realisierung der geplanten Offshore-Windparks noch zur Verfügung stehen ?
2. Wie beurteilt sie die Bedeutung der Kutterflotte für Ausbildung und Bemannung der entlang der niedersächsischen Nordseeküste stationierten Boote der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger ?
3. Welche naturschutzfachliche Bewertung lag der Auswahl des projektierten WindparkStandorts Nordergründe zugrunde ?
Die mögliche Beeinträchtigung der niedersächsischen Küstenfischerei durch geplante Windenergie-Offshoreanlagen ist im Zusammenhang mit der Entwicklung des Niedersächsischen Aktionsprogramms zur Ausweisung von potenziellen Eignungsflächen in der 12-Seemeilen-Zone schon mehrfach zwischen den beteiligten Ressorts geprüft worden. Leider ist es nicht möglich, Gebiete, die besonders wichtig für die niedersächsische Küstenfischerei sind, abzugrenzen und landesplanerisch abzusichern. Die Dynamik im Küstenmeer ist so groß, dass die Fischerei weiterhin eine ausreichende Flexibilität in Bezug auf die tatsächlichen Fanggründe haben muss. Eine Interessenabwägung kann deshalb nur im Einzelfall und standortbezogen erfolgen.
Bei der ersten. Stufe der Ermittlung von potenziellen Eignungsflächen für Windenergieanlagen im Aktionsprogramm (12-Seemeilen-Zone) sind deshalb nur die grundsätzlichen Belange der Schifffahrt, des Tourismus und des Nationalparks in den Abgrenzungsvorschlag eingeflossen. Auf dieser Grundlage wird die Landesregierung in Kürze die Allgemeinen Planungsabsichten zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen öffentlich bekannt machen. Danach gibt es ausreichende Möglichkeiten der Betroffenen, ihre Bedenken vorzutragen. Im nächsten Jahr soll dann ein konkretisierter Abgrenzungsvorschlag vorgelegt werden.
Zu 1: Vorranggebiete für die Küstenfischerei sind nicht geplant; eine räumliche Abgrenzung wird den Belangen der Fischerei nicht gerecht.
Zu 2: Eine Verbindung zwischen der Ausbildung und Bemannung der Kutterflotte und der entlang der niedersächsischen Nordseeküste stationierten Boote der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger ist der Landesregierung nicht bekannt. Die DGzRS bildet dem Vernehmen nach nicht selber aus. Sie rekrutiert ihr seemännisches Personal im Wesentlichen aus der Hochseefischerei und der Handelsschifffahrt. Dies schließt nicht aus, dass gelegentlich auch ein Fischer der Kutterflotte zur DGzRS wechselt.
Zu 3: Bei der Abgrenzung der potenziellen Eignungsflächen im Aktionsprogramm wurde neben den Abstandskriterien Schifffahrt (4 km Abstand vom Verkehrstrennungsgebiet und außerhalb der Schifffahrtsstraßen) und Tourismus (9 km Abstand von der Insellinie) nur das Kriterium „Nicht im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ angewandt. Die raumplanerische Abwägung der naturschutzfachlichen Belange findet im Rahmen der Festlegung von Eignungsgebieten im LandesRaumordnungsprogramm statt. Eine standortbezogene naturschutzfachliche Bewertung wird erst im antragsbezogenen Raumordnungsverfahren bzw. im BImSchG-Verfahren vorgenommen.
Am Tag der deutschen Einheit fand in Berlin eine zentrale Werbeveranstaltung der Ländervertretungen für die touristischen Regionen in der Bundesrepublik statt. Die HAZ vom 4. Oktober meldet zu dieser Veranstaltung Folgendes:
„Aber das Radfahrerparadies zwischen Göttingen und Stade, mit 34 Millionen Übernachtungen im Jahr immerhin das drittbeliebteste Urlaubsland nach Bayern und BadenWürttemberg, verschreckte die Besucher mit gepflegter Langeweile.“
Besondere Aufmerksamkeit erregt bei der Verfasserin des Artikels die Broschüre der Landesregierung, mit der das Land Niedersachsen auf dieser Veranstaltung wirbt.
„In einer Broschüre, die von der Staatskanzlei als ‚besonders humorvoll‘ gepriesen wird, präsentierte sich Niedersachsen als ‚Land mit Weitblick‘ - mit einem Auslaufmodell des VW Polo und einem gewissen Gerhard Schröder als Ministerpräsident.“
1. Ist sie der Auffassung, dass Gerhard Schröder die wichtigste touristische Attraktion Niedersachsens ist, oder wie erklärt sie die Verwendung einer Broschüre, in der der Bundeskanzler wieder niedersächsischer dargestellt wird, als es den Fakten entspricht?
2. Verbreitet die Landesregierung jetzt überholte und irreführende Broschüren, weil sie sich nach der neuerlichen Rüge im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler über die „sündhaft teure Werbebroschüre der Landesregierung ‚Niedersachsen - eine Erfolgsstory‘, die es auf einen Preis von 23 Euro pro Stück gebracht hat“, nicht mehr traut, diese aktuelle Broschüre zu vertreiben?
3. Gibt es aktuelle Planungen der Landesregierung, eine weitere Werbebroschüre in nächster Zeit aufzulegen, und welche Kosten werden dadurch dem Land entstehen?
Anlässlich der Präsentation des Landes Niedersachsen am Tag der Deutschen Einheit in Berlin wurde u. a. die so genannte Imagebroschüre des Landes Niedersachsen verteilt. Diese Broschüre mit dem Titel „Land mit Weitblick“ hat in der aktuellen Version den Stand Mai 2000 und wurde mit einer Auflage von 15 000 Stück in deutschenglisch-russischer Sprache sowie mit einer Auflage von 10 000 Stück in deutsch-spanisch-französischer Sprache erstellt. Sie dient nicht der aktuellen Information über die Landespolitik, sondern soll auf eine humorvolle und interessante Weise das Land, den Wirtschaftsstandort, die Kunst und die Kultur, die Wissenschaft und viele andere Facetten Niedersachsens einem internationalen Publikum nahe bringen. Da diese Broschüre über mehrere Jahre unabhängig von den jeweiligen Landesregierungen aufgelegt wird, ist ihr ein sechsseitiges Faltblatt beigelegt, das u. a. die Mitglieder der aktuellen Landesregierung (Stand Mai 2000) sowie auch die Ministerpräsidenten seit Gründung des Landes im Jahre 1946 aufführt. Des weiteren enthält die Broschüre eine Vielzahl von auch historischen Fotos, die die Vielseitigkeit Niedersachsens illustrieren.
Zu 2: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Im Übrigen ist die Broschüre „Niedersachen – Eine Erfolgsstory“ so begehrt, dass ein Nachdruck erfolgt ist. Dadurch konnte der Stückpreis von rd. 23 Euro auf etwa die Hälfte gesenkt werden.