Protocol of the Session on October 25, 2002

Zu 2 und 3: Die Verteilung der neu einzustellenden Lehrkräfte aufgrund frei werdender und neuer Stellen auf alle allgemein bildenden Schulen erfolgt unter Berücksichtigung der Prognose der Schülerzahlen und der Lehrer-Sollstunden sowie aller sonstigen Personalveränderungen, wie Versetzungen und Änderungen bei der Teilzeitbeschäftigung und den Beurlaubungen.

Da zum Schuljahresbeginn 2002/03 die Schülerzahlen in der Grundschule weiter zurückgingen, dagegen aber im Sekundarbereich I deutlich zunahmen, mussten die neuen Stellen überwiegend dorthin gegeben werden.

Die weitere Einführung der Verlässlichen Grundschule im Landkreis Rotenburg hatte nach der bereits zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn durchgeführten Erhebung der Unterrichtsversorgung am 15. August 2002 noch Abweichungen aufgezeigt, die wegen unerwarteter Klassenbildungen nicht den Planwerten entsprachen. Quantitativ waren

die 22 Verlässlichen Grundschulen im Landkreis Rotenburg, bezogen auf den Landesdurchschnitt, um insgesamt drei Stellen zu hoch und die anderen 19 Grundschulen um insgesamt drei Stellen zu niedrig versorgt.

Die Bezirksregierung Lüneburg hat nach Feststellung der Differenzen weitere Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen, sodass unter Einbeziehung der zum 1. November 2002 vorgesehenen Neueinstellungen die Versorgung sowohl der Verlässlichen Grundschulen als auch der anderen Grundschulen dem angestrebten Landesdurchschnitt entspricht.

Anlage 3

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 7 der Abg. Ehlen und Schünemann (CDU):

Verkauf von Landesvermögen

Der öffentlichen Berichterstattung war zu entnehmen, dass die Landesregierung beabsichtigt, Landesimmobilien mit dem Ziel zu veräußern, die angespannte Haushaltslage Niedersachsens zu verbessern.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Immobilien (bitte im Einzelnen auf- führen) beabsichtigt sie zu veräußern?

2. Wie schätzt sie die Höhe der Verkaufserlöse ein?

3. Wie ist das Verhältnis zwischen der Höhe der Verkaufserlöse und der damit zu erwartenden Verminderung der Zinsbelastung im Landeshaushalt einerseits und dem mit dem Verkauf der Immobilien entstehenden Ertragsausfall?

Es ist bereits seit Jahren erklärtes Ziel der Landesregierung, landeseigene Grundstücke, die nicht mehr für die Erfüllung von Landesaufgaben benötigt werden, zu den auf dem Immobilienmarkt üblichen Konditionen zu verwerten. Dazu gehörten auch umfangreiche Bestände an landeseigenen Wohnungen.

In den Jahren 1990 bis 2001 erzielte das Land aus dem Verkauf von Grundstücken Einnahmen in Höhe rund 301 Millionen Euro. Diese Einnahmen flossen in das ehemalige Sondervermögen Grundstock, das heute als Geldrechnung Teil des Sondervermögens Landesliegenschaftsfonds ist. Rund 152 Millionen Euro davon flossen in den Allge

meinen Grundstock, die restlichen 149 Millionen Euro in die Unterabteilung Agrarstrukturfonds.

Das gewonnene Kapital aus dem Grundstock – ohne Agrarstrukturfonds – diente

- mit rund 38 Millionen Euro der zweckgebundenen Finanzierung von im Haushalt veranschlagten Projekten (z.B. Innovationsfonds und Neubaumaßnahmen wie der JVA Rosdorf) sowie

- mit ca. 98 Millionen Euro (bis einschließlich Mai 2002) zur allgemeinen Haushaltsdeckung.

Der Haushaltsausschuss wurde hierüber bereits am 22. August 2001 von uns unterrichtet.

Die finanzpolitischen Vorgaben der Landesregierung, durch weitere Konsolidierung des Haushalts einen Abbau der Verschuldung zu erreichen, macht es auch erforderlich, ein noch stärkeres Augenmerk auf den Grundbesitz zu legen, der in absehbarere Zeit nicht mehr zur Erfüllung von Aufgaben des Landes benötigt wird und veräußert werden kann. Nach dem Beschluss der Landesregierung vom 27. August 2002 zur Mittelfristige Planung 2002 - 2006 sollen durch Vermögensaktivierungen im Grundstücksbereich rund 30 Millionen Euro pro Jahr an Grundstücksverkäufen eingenommen werden.

Die seit dem 1. Januar 2001 gesetzlich verankerte neue Liegenschaftsstruktur des Landes Niedersachsen formuliert für den Aufgabenkreis „Verwertung“ den Anspruch auf die Nutzung moderner und zeitgemäßer Verwertungsmethode. Dazu wird neben der professionellen Vorbereitung der Verwertungsfälle auch die Einbindung privater Dienstleister gehören, die auch in eigenem Interesse für das Land das Verwertungsgeschäft übernehmen. Die am Markt bestehende Vermittlungsund Veräußerungskultur über Makler und entsprechende Dienstleister wird deshalb durch die Liegenschaftsverwaltung des Landes künftig stärker aktiv genutzt werden, um sich so über die Teilprivatisierung des Verwertungsgeschäftes das am Markt bereits vorhandene Know-how zu erschließen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1: Um die im Konsolidierungskonzept und der mittelfristigen Finanzplanung beschlossenen Einnahmeziele aus dem Liegenschaftsverkauf zu er

zielen, müssen über das derzeit konkret zur Verfügung stehende Verwertungspotenzial hinaus zunächst die entbehrlichen Liegenschaften durch den LFN im Zusammenwirken mit den Fachressorts festgestellt, d. h. in der Regel durch Flächenoptimierungen „freigezogen“ werden. Das heißt, dass aus dem Bestand von 144 000 Flurstücken bzw. ca. 9 000 landeseigenen Gebäuden diejenigen Flächen herausgefiltert werden müssen, die zur Disposition gestellt werden können. Für diese Kompetenz, die durch Kabinettsbeschlüsse vom 27. Juli 1999 zur Neuorgansiation der Liegenschaftsverwaltung des Landes und vom 18. Juni 2002 zur landesweiten Ausdehnung eines Unterbringungsmanagements vorgesehen ist, wird derzeit ein Mindestmaß an Personalkapazität im Landesliegenschaftsfonds LFN aufgebaut.

Das Immobilienangebot des Landes wird – soweit irgend möglich – vom LFN für den Markt aufbereitet, um so eine maximale Marktakzeptanz zu erreichen. Daraus folgt, dass landesweit Liegenschaften, die gebündelt am Markt erkennbar besser veräußert werden können, bereits im Vorfeld als Verwertungspaket zusammengeführt werden müssen, um so die Verwertung zu optimieren. Künftig muss deshalb das verwertbare Liegenschaftspotenzial verstärkt auf seine Marktakzeptanz untersucht werden. Hierbei handelt es sich im Übrigen um einen kontinuierlichen Prozess.

Genau diese Arbeiten – die Identifizierung entbehrlicher Liegenschaften und ihre Marktoptimierung – werden derzeit vom LFN durchgeführt. Für die Vorlage einer detaillierten Liste von zu verkaufenden Objekten ist es daher noch zu früh. Sobald hier Festlegungen getroffen werden, wird der Landtag aber selbstverständlich umgehend über den Ausschuss für Haushalt und Finanzen hierüber in Kenntnis gesetzt.

Zu 2: Ob die zu Frage 1 dargestellten Erlöserwartungen auf dem Grundstücksmarkt - insbesondere vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Marktsituation und der Besonderheit der jeweiligen Grundstücke – auch zu erzielen sein werden, muss abgewartet werden. Die Aufstellung zeigt jedoch auch, dass es sich bei den Liegenschaften des Landes um einen sehr heterogenen Bestand handelt, für den unter Umständen überhaupt kein Markt vorhanden ist bzw. mühsam akquiriert werden muss.

Zu 3: Das Beziehungsgeflecht zwischen der Höhe bestimmter Einnahmen und der Zinsbelastung des

Haushalts ist vielschichtig. Abstrakt kann das angesprochene „Verhältnis“ zwischen erwarteten Veräußerungserlösen und verminderten Zinsbelastungen deshalb nur sehr eingeschränkt bewertet werden. Gleiches gilt für die durch Veräußerungen entfallenden Erträge aus Immobilien. Aussagen hierzu wären nur im Rahmen einer einzelfallbezogenen Momentaufnahme möglich. In aller Regel werden oder wurden die zu veräußernden Liegenschaften jedoch zuvor vom Land selbst genutzt, sodass sich nennenswertre Erträge nicht ergeben haben. Im Übrigen stellt § 63 LHO für die Veräußerbarkeit von Vermögensgegenständen allein darauf ab, dass sie für die Erfüllung von Landesaufgaben nicht mehr benötigt werden und der volle Wert erzielt werden kann.

Die mit der Fragestellung unterstellte monokausale bzw. zwangsläufige Wechselbeziehung zwischen Veräußerungserlösen und ersparten Zinslasten findet sich in den komplexen Strukturen der Haushaltswirtschaft und des Kreditmanagements nicht wieder. Wann und in welcher Höhe das Land Kredite aufnimmt, bestimmt sich – unabhängig von einzelnen Veräußerungsvorgängen – durch die Einnahme- und Ausgabeentwicklung des Gesamthaushalts. Ob ein Veräußerungserlös den Bedarf an Kassenkrediten vermindert - also anteilige Zinslasten erspart – oder bei einem Liquiditätsüberschuss Zinseinnahmen aus Anlagegeschäften zu erzielen sind, wird dabei durch die tagesaktuelle Liquiditätsentwicklung bestimmt. Da Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken dem Sondervermögen Landesliegenschaftsfonds zufließen, hängen die Effekte zudem davon ab, für welchen Zeitraum die Liquidität bereitsteht, d. h. wann die Liquidität wieder für Zwecke des Sondervermögens benötigt wird bzw. eine Entnahme für den Landeshaushalt gebucht wird.

Eine Aussage über die Verminderung der Zinslasten durch Immobilienveräußerungen des Landes ist deshalb nur bei einer grob vereinfachenden und abstrahierenden Betrachtung möglich. Zurzeit werden im Rahmen der Liquiditätssteuerung am Geldmarkt Zinsen von ca. 3,3 % berechnet.

Die Landesregierung stellt gegenwärtig nicht fiktive Zinsersparnisse, sondern die Veräußerungserlöse selbst in den Mittelpunkt der Betrachtung. Sie beabsichtigt, die dem Land entstandenen „Sonderlasten“ aus der Abdeckung des „BEB-Fehlbetrages“ und der Zins- und Tilgungsbelastungen des EXPO-Verlustes in einer Größenordnung von mittelfristig 120 Millionen Euro p. a. durch Ver

mögensaktivierungen zu kompensieren. Eine globale Mehreinnahme in entsprechender Höhe wurde in das Zahlenwerk der Mipla für die Jahre 2004 2006 eingestellt.

Die vorgesehenen Entnahmen aus dem Sondervermögen sind im Übrigen im Sinne einer wirtschaftlichen Haushaltsfinanzierung geboten: In Zeiten hoher Kreditaufnahmen wäre es schlicht unvertretbar, nicht benötigte Liquidität in einem Sondervermögen zu belassen.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 8 des Abg. Ontijd (CDU) :

Wettbewerbsbenachteiligung für die deutsche Kutterfischerei

Die Niederlande haben im Segment Krabbenkutter die Ziele ihres „Mehrjährigen Ausrichtungsprogramms IV“ missachtet und in den vergangenen Jahren erhebliche Überkapazitäten durch Neubauten geschaffen. Nach der Mitteilung der niederländischen Fischereizeitung war das vorgegebene Ziel für 1993 insgesamt 2 812 BRZ/10 318 kW. Der Zustand der Krabbenflotte der Niederlande 2001 umfasst dagegen 4 423 BRZ/16 931 kW. Hinzu kommt, dass diese Neubauten u. a. mit Mitteln finanziert worden sind, die für das Abwracken von Fahrzeugen in anderen Segmenten, wie etwa der großen Plattfischkutter, vorgesehen waren.

Aufgrund dieses Verhaltens sind für die niederländische Krabbenflotte erhebliche Wettbewerbsvorteile entstanden. Selbst bei einem Abbau der Überkapazitäten zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht die Gefahr, dass nur die älteren und wirtschaftlich schwächeren Einheiten abgebaut würden. Deshalb stünde dann den Niederlanden eine erneuerte Flotte zur Verfügung, während in anderen Mitgliedstaaten nach wie vor über 30 Jahre alte Kutter eingesetzt würden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Anstrengungen werden seitens des Landes unternommen, die Niederlande zum Abbau ihrer Überkapazitäten im Segment Krabbenkutter zu zwingen?

2. Was unternimmt die Landesregierung, um zu verhindern, dass die durch den illegalen Neubau von Kuttern entstandenen Wettbewerbsvorteile gegenüber den älteren Kuttern Deutschlands und anderer EU-Mitgliedstaaten

im Rahmen der neuen Strukturpolitik nachträglich legalisiert werden?

3. Wie bewertet sie den Vorwurf, dass Fördermittel für den Abbau der niederländischen Plattfischflotte in den Neubau von Krabbenkuttern geflossen sind, und was wird sie dagegen unternehmen?

Die Zuständigkeit für die Gemeinsame Fischereipolitik und damit auch für die Flottenstrukturpolitik liegt bei der Europäischen Gemeinschaft. Weder die Bundesregierung noch das Land Niedersachsen können daher einen anderen Mitgliedstaat zum Abbau seiner Flotte zwingen. Dies ist allein Sache der Kommission bei der Durchsetzung ihrer Politik.

Die für die Fischereiflotten der Mitgliedstaaten maßgeblichen Mehrjährigen Ausrichtungsprogramme (MAP’s) wurden stets in bilateralen Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und dem jeweiligen Mitgliedstaat beraten. Lediglich die Ergebnisse sind den anderen Mitgliedstaaten bekannt geworden, nicht jedoch die Details.

Die internen Flottenstrukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten sind auch dem Bundesministerium nicht bekannt.

Die Niederlande haben bei der Durchführung des MAP IV (1997 – heute) weder für den Bau noch für die Modernisierung ihrer Flotte Beihilfen aus dem FIAF gewährt. Im gleichen Zeitraum hat die niedersächsische Flotte umfangreiche Beihilfen in Höhe von 7,468 Millionen Euro für Modernisierungsmaßnahmen erhalten.